Biographisches Lexikon des Revisionismus

Biographical Encyclopedia of Revionism

Mittwoch, 23. Juni 2004 

 
Ursula Haverbeck-Wetzel 

Schlusswort der Angeklagten Ursula Haverbeck-Wetzel am 23. Juni 2004

In der Anklage gegen mich wird gesagt, dass ich Fritjof Meyer nicht als Beweis für meine Behauptung anführen könne, dass es den Holocaust so wie uns bisher dargestellt nicht gegeben habe. Denn Fritjof Meyer hätte nicht relativiert - also in Beziehung zu anderem gesetzt und daher in der Gewichtigkeit gemindert -, sondern er hat verifiziert, das ist bewahrheitet, von veritas = Wahrheit, man könnte auch sagen, wahrheitsgemäß begründet. Meyer hat verifiziert, und sein eindeutiges Ergebnis ist, dass alles ganz anders war, als bisher dargestellt. Nicht 6, nicht 8 - wie der Bürgermeister von Kleinmachnow noch 2003 schreibt - , auch nicht 4 und nicht 1,5 Millionen Juden wurden in Auschwitz, in dem Ort des Holocaust, vergast, sondern „wahrscheinlich" 356.000. Dies ist und bleibt ein „Menetekel für die Nachgeborenen", wie es in dem Vorspann von Meyer heißt. Und er hat auch recht, Tausende von Menschen in ein Konzentrationslager zu sperren, ist ein Zivilisationsbruch. Ein solcher Zivilisationsbruch ist die gesamte Endphase des Weltkrieges von 1942 bis 1945.
 
Nur ist dies weder eine deutsche Erfindung noch eine deutsche Alleinschuld, es gilt dies genauso für die Gefangenenlager der Russen in Sibirien, wie für die Rheinwiesenhölle der Amerikaner, es gilt für Dresden und Hiroshima, und es galt auch schon für die Sklaventransporte nach Amerika, den Indianer- oder
Kulakenmord und die englischen Konzentrationslager für die Buren, und erst recht für die 16 Millionen Heimatvertriebenen, wobei 2,5 Millionen umkamen. Eine solche Relativierung muss nicht von Meyer ausgesprochen werden, sie ist das eindeutige Ergebnis seiner Verifizierung. Ich nehme für mich in Anspruch, ja ich fühle mich dem verpflichtet, was mir als Handreichung von Regierungsseite für die politische Erwachsenenbildung zur Verfügung gestellt wurde, nämlich als guter Bürger - insbesondere in einem sich Demokratie nennenden Land - Mut und Eigensinn zu bewahren, ein guter Bürger, der wie Immanuel Kant fordert, sich seines Verstandes ohne Anleitung eines anderen bedient. Dies habe ich getan (InfoDienst 1/2003 des Landesinstituts für Qualifizierung von NRW, O.Negt, Der gute Bürger ist derjenige, der Mut und Eigensinn bewahrt, S. 18). 

Jetzt liegt die Entscheidung bei Ihnen. Es ist keine leichte Entscheidung, dessen bin ich mir bewusst. Doch sie ist nicht schwerer als meine Entscheidung es war: die Entscheidung zwischen einem vorläufig noch gesicherten bürgerlich- vergnüglichen Leben und dem Einsatz für Recht und Wahrheit für Deutschland, wohl wissend, dass das heute mit Gefängnis bestraft werden kann. In Ihrem Fall wäre es wohl nur eine Schädigung von Ruf und Karriere. 

Doch man kann von niemandem Mut verlangen, das kann man nur sich selbst abfordern, und ich habe mich entschieden. Eines ist überdeutlich: Wenn weiterhin Menschen aus Angst vor den Juden, wie es bei Petrus im Evangelium heißt, als er seinen Herrn verriet, nach § 130 Volksverhetzung verurteilt werden, dann sind damit die Grundrechte, auf denen jedes Gesetz, jede politische Bildungsarbeit und alle Politik in diesem Land beruhen soll, nach Art. 1 Abs. 3 GG außer Kraft gesetzt. Und gelten die Grundrechte nicht mehr, dann leben wir in einer Diktatur, weil ich gelernt und jahrzehntelang vertreten habe, dass diese Grundrechte das Wesen eines demokratisch verfassten Staates ausmachen im Gegensatz zu einer Diktatur. 

Sie dürfen nach Art. 19 Abs. 2 GG auch nicht durch ein Gesetz in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. Nun haben wir aber eine unerhört große Zahl von Verurteilungen nach diesem Paragraphen, in acht Jahren nicht weniger als 86.000 nach offiziellen Angaben. Dadurch ist bei genauerer Betrachtung die gesamte politische Bildungsarbeit der vergangenen 50 Jahre unglaubhaft gemacht und Lügen gestraft worden. Ein bestürzendes Fazit meiner Tätigkeit. 

Frau Vorsitzende, Herr Staatsanwalt, es ist dies nur ein kleines Amtsgericht in Bad Oeynhausen, und wir, Richterin und Angeklagte, sind zwei unbedeutende Frauen, eine junge und eine alte, aber niemand weiß, ob nicht gerade von hier aus eine bedeutsame Wende eingeleitet wird, wenn wir uns nur der Wahrheitsfindung
verpflichtet fühlen, einer Wahrheitsfindung gegen Vorurteile, Meinungen, Glauben und auch gegen Maulkorbgesetze, denn wie es im Johannesevangelium heißt: „Die Wahrheit wird euch frei machen" (Joh.8,32).

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