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Prozess
gegen
David
Irving |
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Donnerstag,
18. Januar 2007
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Gastkommentar von Herbert Schaller
Das Irving-Urteil und die politische Macht
Seit der Aufklärung gelten für das abendländische Strafrecht drei unverzichtbare Grundsätze:
Erstens ist immer auch die andere Seite zu hören, bevor man ein Urteil fällt; zweitens darf
man sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten; und
drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung
verpflichtet, urteilen dürfen.
An SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim scheint dieser Fortschritt völlig vorbeigegangen zu
sein: Erstens hat er sich ein Urteil über den Irving-Fall angemaßt, ohne die geringste
Akten
kenntnis zu besitzen; zweitens sehnt er sich offenbar nach einem totalitären Staat, in dem
"Geschichte" Religionsersatz ist und "Falschdarstellung" ins Gefängnis führt; und drittens
greift er die Unabhängigkeit der Justiz an, weil er – mittels "Gutachten" – schwarze Listen für
Richter einführen möchte, die willens sind, rechtlich korrekt zu urteilen, obwohl das Ergebnis
politisch unerwünscht ist.
Im Fall des David Irving hat ein Senat aus drei Berufsrichtern die dreijährige Freiheitsstrafe
nicht etwa herabgesetzt, sondern nur die noch nicht verbüßten zwei Jahre zur Bewährung
erlassen. Ein Freispruch war nicht möglich, weil sich der Oberste Gerichtshof politisch
erwünscht verhalten und den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte.
Es ist allerdings speziell für hohe Richter sehr schwierig, sich politisch-medialem Druck zu
entziehen. Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er aus folgenden
Gründen freigesprochen worden:
David Irving ist Engländer. Der nur hierzulande und nur wegen der historischen Belastung der
Österreicher existierende, inhaltlich völlig unbestimmte § 3g Verbotsgesetz ist auf ihn von
vornherein nicht anwendbar. Irving ist studierter Historiker und berufsmäßiger Autor von
Büchern, die nirgends verboten sind. Und vor allem: Irving hat seine Vorträge im Jahre 1989
(!) in Absprache mit dem Innenministerium abgehalten, bei dem er vorsorglich nachfragen
hatte lassen, um gegen kein österreichisches Gesetz zu verstoßen. Die inhaltlich genau
bekannten Vorträge wurden genehmigt. Dass er dann – nach 17 Jahren – trotzdem verhaftet,
angeklagt und verurteilt wurde, ist rechtsstaatlich skandalös.
Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor einem Rückfall in totalitäre Zeiten: Hat ein
Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter
und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm ernsthaft zur Seite zu stehen.
Für faschistoide Machtmenschen ist diese Aussicht natürlich paradiesisch, für mündige
Staatsbürger eines pluralistisch-demokratischen Rechtsstaats ist sie eine Katastrophe. Es wäre
interessant zu wissen, ob uns die Engländer wirklich zu dieser Art von Freiheit verhelfen
wollten.
Herbert Schaller ist emeritierter Rechtsanwalt und noch Strafverteidiger.
Mittwoch, 17. Jänner 2007
Quelle:
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Freitag, 22. Dezember 2007
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Irving criticises 'Stalinist
law'
British historian David Irving
has said he is the victim of a "world-wide attempt to silence" him.
He is back in the UK after his
release on probation from a three-year jail term imposed in Austria for
denying the Holocaust in a 1989 speech. Mr
Irving said "Stalinist legislation" had put him in prison for
expressing the "wrong views" about history.
At his trial in February, he
said his views on the Holocaust had changed, but did believe it had been
exaggerated.
The conviction had sparked intense debate, with supporters saying it was fully
justified but opponents arguing it undermined the right of freedom of speech.
In his speech in Austria 17
years ago, he denied the existence of gas chambers at Auschwitz, though he
later said he was "mistaken". He
told his initial trial that Auschwitz's role as a "killing centre"
has been exaggerated to pander to the tourist trade.
At a London news conference on
Friday, Mr Irving said he had been treated "with utmost contempt" in
Austria and Germany. He
called for an international boycott of all historians in the nations until
they put pressure on their governments to change laws.
The 68-year-old insisted he was
not a "Holocaust denier". "For
the last 15 years, I have made no bones at all about the fact that the Nazis
killed millions of Jews in different methods around the world, around their
empire, particularly on the Eastern Front," he said. "And
I've published documents that none of the conformist historians have bothered
to find."
Mr Irving served 13 months of
his sentence and has now been banned from Austria. The 1992 law targets "whoever
denies, grossly plays down, approves or tries to excuse the National Socialist
genocide".
Quelle:
Internet
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Donnerstag, 21. Dezember 2007
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David Irving
wieder frei
David Irving ist nach 13 Monaten Haft in Österreich wieder frei.
Das Oberlandesgericht Wien setzte im Berufungsverfahren am Mittwoch die
verbleibenden zwei Jahre seiner Strafe auf Bewährung aus. Der 68-Jährige war
im Februar zu drei Jahren Haft verurteilt
worden.
Die Staatsanwaltschaft setzte sich mit ihrer Forderung nach einer höheren
Strafe nicht durch. Irving war ein Verstoß gegen das Verbot der NS-Wiederbetätigung
vorgeworfen worden, wofür in Österreich bis zu zehn Jahre Haft drohen.
Im November 2005 war der Buchautor Irving bei der Reise zu einem Vortrag vor der
Burschenschaft Olympia in Österreich verhaftet worden, weil gegen ihn ein
Haftbefehl aus dem Jahr 1989 anhängig war. Damals hatte Irving bei Interviews
und in Vorträgen den systematischen Mord der Nationalsozialisten an sechs
Millionen Juden in Zweifel gezogen.
Das Oberlandesgericht wertete es als Milderungsgrund, dass die Straftaten
fast 17 Jahre zurückliegen. Auch billigte es Irving zu, er habe sich in Österreich
seitdem gut geführt. In Irvings Heimat existiere zudem keine dem
NS-Verbotsgesetz ähnliche Bestimmung, sagte Richter Ernest Maurer. Er gehe
davon aus, dass Irving Österreich unverzüglich verlassen werde. Es sei nicht
damit zu rechnen, dass er erneut eine strafbare Handlung begehen werde.
Irving hatte im ersten Verfahren erklärt, er habe seine Meinung geändert.
"Die Nazis haben Millionen von Juden getötet", sagte er damals.
Irvings Anwalt Schaller sagte, sein Mandant werde sicher
ausreisen und sich äußern, aber er habe ihm
davon abgeraten, dies in Österreich zu tun.
Quelle:
Internet
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1.
März 2006 |
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Irving
zweifelt Holocaust erneut an
Nachdem Irving
am 20. Februar wegen Leugnung des Holocaust zu drei Jahren
Haft verurteilt worden war, hegte er nun in einem BBC
Interview wieder Zweifel.
Wenn es ein
solches System (Holocaust) tatsächlich gegeben habe,
stelle sich die Frage, warum "so viele überlebt
haben", sagte der 67-Jährige aus seiner Gefängniszelle
in Wien zu dem britischen Sender.
Für den für
den Irving-Prozess zuständigen Richter, Peter Liebetreu,
wäre diese Aussage - falls diese vom Staatsanwalt zur
Anzeige gebracht würde - ein eigener Straftatbestand, der
mit dem jetzigen Fall nichts zu tun hätte.
Der zuständige
Staatsanwalt Michael Klackl will sich den jüngsten
Vorfall noch genauer ansehen, sagte er zur "Wiener
Zeitung".
Quelle:
Internet
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Montag, 20.
Februar 2006 |
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David Irving:
3 Jahre Gefängnis
Der
umstrittene britische Historiker David Irving ist wegen des
Leugnens von Naziverbrechen im Wiederholungsfall zu drei
Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Der 67-Jährige
war im November 2005 auf Grund eines Haftbefehls von 1989
festgenommen worden. Die Höchststrafe für das Vergehen
liegt in Österreich bei zehn Jahren Haft. Irvings Anwalt
warf dem Gericht vor, mit dem Urteil „ein politisches
Zeichen setzen“ zu wollen.
Quelle:
Internet
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Mittwoch, 15.
Februar 2006 |
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Professor soll
Gefängnisbibliotheken durchforsten Der
Hitler-Biograph David Irving fand im Gefängnis in
Graz-Karlau, in dem er seit 11. November 2005 einsitzt,
seine eigenen Bücher. Dies führte zu hektischen Aktivitäten
seitens des österreichischen Justizministeriums. Professor
Oliver Rathkolb, soll nun alle Gefängnisbibliotheken
schnellstens durchforsten. „Ich sehe das als eine
ehrenamtliche Bürgerpflicht und werde drei junge Historiker
damit beauftragen, nicht nur auszumisten, sondern gleich
Vorschläge für wirklich gute Geschichtsbücher zu
machen.“
Geschworenen-Prozess am 20. Februar
Der 1938 geborene David Irving hat in Abrede gestellt, dass
es in Auschwitz-Birkenau und Majdanek Gaskammern gegeben
habe. Gegen ihn wurde November 1989 ein Haftbefehl
ausgestellt, weshalb er am 11. November 2005 von
Autobahnpolizisten bei Hartberg in der Steiermark verhaftet
wurde. Irving war zuvor schon im Jahr 1984 wegen des
Verdachts der Wiederbetätigung in Österreich festgenommen
und nach Deutschland abgeschoben worden. Im Falle eines
Schuldspruchs muss Irving mit bis zu 20 Jahren Haft rechnen.
Quelle:
Internet
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