Prozess gegen David Irving 

Donnerstag, 18. Januar 2007

Gastkommentar von Herbert Schaller

Das Irving-Urteil und die politische Macht

Seit der Aufklärung gelten für das abendländische Strafrecht drei unverzichtbare Grundsätze:  Erstens ist immer auch die andere Seite zu hören, bevor man ein Urteil fällt; zweitens darf 
man sachliche Meinungsäußerungen zwar bekämpfen, aber nicht strafrechtlich verbieten; und  drittens müssen Richter frei, unabhängig, nur ihrer Aktenkenntnis und Rechtsmeinung  verpflichtet, urteilen dürfen.

An SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim scheint dieser Fortschritt völlig vorbeigegangen zu  sein: Erstens hat er sich ein Urteil über den Irving-Fall angemaßt, ohne die geringste Akten kenntnis zu besitzen; zweitens sehnt er sich offenbar nach einem totalitären Staat, in dem  "Geschichte" Religionsersatz ist und "Falschdarstellung" ins Gefängnis führt; und drittens  greift er die Unabhängigkeit der Justiz an, weil er – mittels "Gutachten" – schwarze Listen für  Richter einführen möchte, die willens sind, rechtlich korrekt zu urteilen, obwohl das Ergebnis 
politisch unerwünscht ist. 

Im Fall des David Irving hat ein Senat aus drei Berufsrichtern die dreijährige Freiheitsstrafe  nicht etwa herabgesetzt, sondern nur die noch nicht verbüßten zwei Jahre zur Bewährung  erlassen. Ein Freispruch war nicht möglich, weil sich der Oberste Gerichtshof politisch  erwünscht verhalten und den Schuldspruch der Geschworenen bestätigt hatte.  Es ist allerdings speziell für hohe Richter sehr schwierig, sich politisch-medialem Druck zu  entziehen. Hätte es die Hetze gegen David Irving nicht gegeben, wäre er aus folgenden  Gründen freigesprochen worden:

David Irving ist Engländer. Der nur hierzulande und nur wegen der historischen Belastung der  Österreicher existierende, inhaltlich völlig unbestimmte § 3g Verbotsgesetz ist auf ihn von  vornherein nicht anwendbar. Irving ist studierter Historiker und berufsmäßiger Autor von  Büchern, die nirgends verboten sind. Und vor allem: Irving hat seine Vorträge im Jahre 1989  (!) in Absprache mit dem Innenministerium abgehalten, bei dem er vorsorglich nachfragen  hatte lassen, um gegen kein österreichisches Gesetz zu verstoßen. Die inhaltlich genau  bekannten Vorträge wurden genehmigt. Dass er dann – nach 17 Jahren – trotzdem verhaftet, 
angeklagt und verurteilt wurde, ist rechtsstaatlich skandalös.

Politiker von der Art Jarolims machen Angst vor einem Rückfall in totalitäre Zeiten: Hat ein  Mensch das Pech, politisch unerwünscht zu sein, kann sich nicht leicht ein objektiver Richter  und auch kaum ein Rechtsanwalt finden, die ihm ernsthaft zur Seite zu stehen.  Für faschistoide Machtmenschen ist diese Aussicht natürlich paradiesisch, für mündige  Staatsbürger eines pluralistisch-demokratischen Rechtsstaats ist sie eine Katastrophe. Es wäre  interessant zu wissen, ob uns die Engländer wirklich zu dieser Art von Freiheit verhelfen  wollten.

Herbert Schaller ist emeritierter Rechtsanwalt und noch Strafverteidiger. 
Mittwoch, 17. Jänner 2007

Quelle:

 

Leserbriefe

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Freitag, 22. Dezember 2007

 

Irving criticises 'Stalinist law'

British historian David Irving has said he is the victim of a "world-wide attempt to silence" him.

He is back in the UK after his release on probation from a three-year jail term imposed in Austria for denying the Holocaust in a 1989 speech. Mr Irving said "Stalinist legislation" had put him in prison for expressing the "wrong views" about history.

At his trial in February, he said his views on the Holocaust had changed, but did believe it had been exaggerated. The conviction had sparked intense debate, with supporters saying it was fully justified but opponents arguing it undermined the right of freedom of speech.

In his speech in Austria 17 years ago, he denied the existence of gas chambers at Auschwitz, though he later said he was "mistaken". He told his initial trial that Auschwitz's role as a "killing centre" has been exaggerated to pander to the tourist trade.

At a London news conference on Friday, Mr Irving said he had been treated "with utmost contempt" in Austria and Germany. He called for an international boycott of all historians in the nations until they put pressure on their governments to change laws.

The 68-year-old insisted he was not a "Holocaust denier". "For the last 15 years, I have made no bones at all about the fact that the Nazis killed millions of Jews in different methods around the world, around their empire, particularly on the Eastern Front," he said. "And I've published documents that none of the conformist historians have bothered to find."

Mr Irving served 13 months of his sentence and has now been banned from Austria. The 1992 law targets "whoever denies, grossly plays down, approves or tries to excuse the National Socialist genocide".

Quelle: Internet

 

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Donnerstag, 21. Dezember 2007

 

David Irving wieder frei

David Irving ist nach 13 Monaten Haft in Österreich wieder frei. Das Oberlandesgericht Wien setzte im Berufungsverfahren am Mittwoch die verbleibenden zwei Jahre seiner Strafe auf Bewährung aus. Der 68-Jährige war im Februar zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft setzte sich mit ihrer Forderung nach einer höheren Strafe nicht durch. Irving war ein Verstoß gegen das Verbot der NS-Wiederbetätigung vorgeworfen worden, wofür in Österreich bis zu zehn Jahre Haft drohen. Im November 2005 war der Buchautor Irving bei der Reise zu einem Vortrag vor der Burschenschaft Olympia in Österreich verhaftet worden, weil gegen ihn ein Haftbefehl aus dem Jahr 1989 anhängig war. Damals hatte Irving bei Interviews und in Vorträgen den systematischen Mord der Nationalsozialisten an sechs Millionen Juden in Zweifel gezogen.

Das Oberlandesgericht wertete es als Milderungsgrund, dass die Straftaten fast 17 Jahre zurückliegen. Auch billigte es Irving zu, er habe sich in Österreich seitdem gut geführt. In Irvings Heimat existiere zudem keine dem NS-Verbotsgesetz ähnliche Bestimmung, sagte Richter Ernest Maurer. Er gehe davon aus, dass Irving Österreich unverzüglich verlassen werde. Es sei nicht damit zu rechnen, dass er erneut eine strafbare Handlung begehen werde.

Irving hatte im ersten Verfahren erklärt, er habe seine Meinung geändert. "Die Nazis haben Millionen von Juden getötet", sagte er damals. Irvings Anwalt Schaller sagte, sein Mandant werde sicher ausreisen und sich äußern, aber er habe ihm davon abgeraten, dies in Österreich zu tun. 

Quelle: Internet

 

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1. März 2006
 


Irving zweifelt Holocaust erneut an

Nachdem Irving am 20. Februar wegen Leugnung des Holocaust zu drei Jahren Haft verurteilt worden war, hegte er nun in einem BBC Interview wieder Zweifel.

Wenn es ein solches System (Holocaust) tatsächlich gegeben habe, stelle sich die Frage, warum "so viele überlebt haben", sagte der 67-Jährige aus seiner Gefängniszelle in Wien zu dem britischen Sender.

Für den für den Irving-Prozess zuständigen Richter, Peter Liebetreu, wäre diese Aussage - falls diese vom Staatsanwalt zur Anzeige gebracht würde - ein eigener Straftatbestand, der mit dem jetzigen Fall nichts zu tun hätte.

Der zuständige Staatsanwalt Michael Klackl will sich den jüngsten Vorfall noch genauer ansehen, sagte er zur "Wiener Zeitung".

Quelle: Internet

 

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Montag, 20. Februar 2006
 

David Irving: 3 Jahre Gefängnis

Der umstrittene britische Historiker David Irving ist wegen des Leugnens von Naziverbrechen im Wiederholungsfall zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Der 67-Jährige war im November 2005 auf Grund eines Haftbefehls von 1989 festgenommen worden. Die Höchststrafe für das Vergehen liegt in Österreich bei zehn Jahren Haft. Irvings Anwalt warf dem Gericht vor, mit dem Urteil „ein politisches Zeichen setzen“ zu wollen. 

Quelle: Internet

 

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Mittwoch, 15. Februar 2006
 
 

Professor soll Gefängnisbibliotheken durchforsten 

Der Hitler-Biograph David Irving fand im Gefängnis in Graz-Karlau, in dem er seit 11. November 2005 einsitzt, seine eigenen Bücher. Dies führte zu hektischen Aktivitäten seitens des österreichischen Justizministeriums. Professor Oliver Rathkolb, soll nun alle Gefängnisbibliotheken schnellstens durchforsten. „Ich sehe das als eine ehrenamtliche Bürgerpflicht und werde drei junge Historiker damit beauftragen, nicht nur auszumisten, sondern gleich Vorschläge für wirklich gute Geschichtsbücher zu machen.“
 
Geschworenen-Prozess am 20. Februar
 
Der 1938 geborene David Irving hat in Abrede gestellt, dass es in Auschwitz-Birkenau und Majdanek Gaskammern gegeben habe. Gegen ihn wurde November 1989 ein Haftbefehl ausgestellt, weshalb er am 11. November 2005 von Autobahnpolizisten bei Hartberg in der Steiermark verhaftet wurde. Irving war zuvor schon im Jahr 1984 wegen des Verdachts der Wiederbetätigung in Österreich festgenommen und nach Deutschland abgeschoben worden. Im Falle eines Schuldspruchs muss Irving mit bis zu 20 Jahren Haft rechnen. 

Quelle: Internet

 
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