Prozess gegen Germar Rudolf
 


Samstag, 12. Mai 2007 

 

A Letter from Inside the Zionist Gulag


Germar Rudolf is a German citizen, married to an American, and father of a young daughter. He was deported to Germany and sits there a political prisoner, charged with the “crime” of modern heresy – criticizing Germany’s new state religion of “holocaust.” Rudolf is a talented scientist and gifted publisher and was trained at the Max Planck Institute. Mr. Rudolf has since been moved from Stuttgart to Mannheim prison where another political prisoner and fellow publisher Ernst Zundel is also detained — Paul Fromm.

"Thanks a lot for your letter of August 30, which I received yesterday, after I had not received any mail for exactly 3 weeks. Such gaps have happened before and the only guess I have is that the person in charge of censoring my mails is on vacation rather frequently, so things pile up unprocessed for weeks in a row.

I assume that your questions relating to my daily routine are meant to extract some answers that you - or Paul - intend to post online or use otherwise, like spreading it to other distributors, which is perfectly fine with me.

Let me, therefore, give you a summary of my weekly life, after I have described you my cell here, so people can imagine how I live.

It includes a sink and a toilet right next to the door. My bed is 6-feet long, which is to say, it is 5 inches shorter than I am. But the mattress on it is i6 feet 6, so that works out. Pillow and blanket are the standard I am used to, and the mattress itself is fortunately harder than I am used to have in the U.S. (They were all way too soft). The bed itself has a plywood board instead of spring box or other fancy bouncing mechanism, which is preferred as well since I like it hard. Next, I have a locker - without lock, through, a chair (of simple and tough design, since man prisoners seem to use it as a missile but it seems to be able to handle it pretty well, I have heard) and a small rather old table. Next, there are 2 shelf boards. Then there is a neon lamp, a radiator keeping us properly warmed in cold times, and a window I can actually open, with a view out to the courtyard that has a nice lawn and the obligatory 30-feet high wall.

Since I am on the fourth floor, I can barely look over that wall and see some of the surroundings of this Stuttgart suburb. Since the prison is at the very verge of the developed area, I can see some fields and forests close by. I enjoy observing birds coming back to their seasonal life in spring, species I hadn’t seen in so many years, since the U.S. has a completely different fauna. I enjoyed meeting all of my old companions,. The window has, of course, the usual steel bars in front if it plus a steel screen to prevent prisoners from throwing stuff out the window and trading items with other inmates on other levels.

In the meantime, I have turned various cardboard boxes I obtained when buying food supplements to construct a series of additional shelves, in which I can store food, sanitary and medical supplies as well as stationery. Usually, the built-in wooden shelves serve, among other things, to carry a TV that every cell has. But because I would have to pay 14 Euros (some 17 dollars) per month for rent and electricity, I told them to keep it to themselves. So I have no TV. Since I never owned one to begin with, this is no change in my lifestyle.

Now to my daily and weekly routine. First the every day events. On weekdays, an electronic tri-tone wakes us up at 5:45, which is pretty much around the time I was used to getting up while free as well, so no change, really. Weekends they give us an hour more, but I am up around 6 then as well. Can’t change my habits. Breakfast is served roughly half an hour later, on which occasion, our doors are opened and food is handed to us. Unfortunately, the regular breakfast is rather poor. We can have bread - either wheat or mixed rye-wheat - and butter plus coffee. I can’t vouch for the coffee’s quality since I hate coffee and never drink it. The bread is always a few days old so people don’t eat too much of well-tasting freshly baked bread. Then we receive, alternating each day, either half a liter of long-life milk or some 25 grams of some spread (jam, honey, nutella, the latter two only at weekends). Fridays they give us small 20-gram packs of spread cheese. So, if, say, you eat 2 slices of bread each morning you have to spread 25 grams over 4 slices, which is like giving it only a remote flavor of having anything on it. In the meantime, I was able to purchase some jam, honey and nutella, so my bread doesn’t stay dry half the time.

Because of being notoriously underweight, the physician also prescribed three more packs of 1/2-liter of milk per week as well as half a pound of Quark every day (the American reader may ask himself what quark is. It’s not the subatomic particle, which bears the same name, but a mild product gained from the solid parts of sour milked, if I am not mistaken. It’s very rich in protein and fat.) A little of the quark I use to mix with jam and honey on my breakfast bread (I usually eat only one slice right now for lack of exercise, since I hurt my left wrist and had to stop doing upper body exercises).

Next, after breakfast is done, including washing the dishes and brushing teeth, I sweep my apartment and do some ABS and back muscle exercises, during which after each set, I read some philosophical book. At the moment, I read Karl R. Popper’s THE LOGIC OF SCIENTIFIC DISCOVERY”, but I have already left some Aristotle’s, Hegel, Schopenhauer and more Popper behind me. I usually read only 2-3 pages between each set, so I don’t get more done than some 15-20 pages in the morning. Since I usually don’t get enough sleep during the night (see later for the reason), I frequently am rather tired after my philosophical workout and I sleep a little more, half and hour so, before we are let out to our daily one-hour courtyard walk at 9:15.

The yard is some 300 x 150 feet and has plenty of lawn. Right now, I am using the first 20 minutes to jog 4 km. Never having been a runner at all - I did some cycling and swimming as cardiovascular activity, but always hated running - I had to start slowly in winter, reaching 4 km only I June (after suffering 2 pulled muscle fibers in my right calf back in January and March during step aerobics on courtyard benches, which are way too high for such exercise).

By now, I have reduced my initial 4 K time from 24 minutes down to 20 minutes and strive to get it as low as 15 minutes in my prison athletic a career. The remaining time outside, I used to take a shower - (there are 6 cold water showers in the yard which nobody except me dares to use any more during that time of the year) and then to socialized with any inmate that can get a straight German sentence - or English, if there is such a chance out of their mouth that makes some sense. That is unfortunately not the rule in such a place, as the average IQ is well below average and the percentage of Germans is even lower. It boils down to rare encounters.

After we are locked up again in our cells, we get lunch roughly half an hour later (11:00 a.m.). During lunch (as well as dinner), I read the various issues of the magazines friendly supporters of mine have subscribed for me: SCIENTIFIC AMERICAN, NATIONAL GEOGRAPHIC, GREENPEACE MAGAZINE, AND three small German magazines in historical and political issues.

After lunch, I usually take a nap of half an hour or maybe even an hour, depending on my constitution. The rest of the day is usually divided into 3 sections: up to 3 p.m, when dinner is dished out, then up to the time I actually eat my dinner, depending on my stomach’s regimen, then up to bedtime. I occupy my time in the afternoon and evening with several activities: answering letters (like this one), translating documents for my upcoming trial, drawing pictures for my wife , the only gift I can make for her. (I bought color pencils for that purpose), listening to music (I was allowed to buy a CD player and have receive a large amount of music CDs from my generous supporters), writing down the lyrics of those I love best, and singing along, sometimes, when I know them well enough, even singing them without any music. I also was able to receive my mother’s mouth harmonica, on which I play some pieces once in a while (I even received a book of German folk songs with notes so I can learn more).

My relatives in the U.S. provide me with SUDOKU puzzles, which I am bout to become an addict of, and of course, there is the abundance of books that I work myself through. Currently, I am reading Charles Dickens’ HARD TIMES, Emerson’s ESSENTIAL WRITINGS, and next on my list is Harper Lee’s TO KILL A MOCKINGBIRD”, asf. There is no shortage at that front (see www.GermarRudolf.com).

The end of each day sees me sitting at the table writing a diary entry for my wife, for she receives letters from me ever so often, whenever three sheets of paper have been filled with my thoughts and sorrows of the days.

For dinner, we get bread (wheat, wheat-rye, or whole grain), butter some German wurst, which I always despised and tea., of which I drink only fruit teas. Fortunately, they have a wurst exchange program for those not eating this disgusting processed meat, so I get cheese instead, which has always been my favorite, particularly if put on whole grain bread.

Every second day, however, I use the quark I received for breakfast to make myself a nice muesli. I can buy oats, muesli, and all other supplies needed (sugar, fruits, additional milk), so this is quite a bargain, since I was raised not on hamburgers and hot dogs, but on muesli All of my life I ate that at least once a day. Also while being in the U.S. Since we get some salad every third day of lunch, but I cannot eat it then (it would be too much), I make myself a real nice salad every other day for dinner by adding some cut-up cheese, feta (which I can buy), tomatoes (also bought), crouton (self-made by cutting up wheat bread and drying it on the radiator or in the sun on the windowsill, depending on weather and temperature) and a delicious vinegar-sunflower oil-orange juice dressing I crated myself because the vinegar/oil dressing we get with the salads is so boring (and often they add only a few drops leaving the salad rather dry) that in pure desperation, one day I poured some orange juice over that dry salad, only to discover that this was an ingenious invention!

During the summer, I actually managed to grow blue cheese on my cheese, meaning blue cheese fungi cultures, giving me some variety - as a lover of blue cheese, this was quite a pleasure!

Lung, which I forgot to describe, is typically German and of a fine average quality. That is to say: I didn’t have such good food so regularly and often since I left my mother’s home. So I won’t complain about that at all. It is sometimes a little short in calories, but for this I have my supplemental oats that fill the gap. We also eat a desert every day when not getting a salad, which is usually a fruit. That ends up in my muesli. Also, I figured out that there are always some prisoners that do not like to eat their salads or fruits, which I them am happy to bear the responsibility for.

So, considering that this is not a four-star hotel, one cannot complain about the food at all, provided one can buy a few supplements that are definitely lacking for breakfast and dinner. And this, as described, is usually possible. I go to bed usually around 11 p.m., needing some 8 hours of sleep, this is one hour too late. But going to bed earlier is not a good idea, because many inmates are very noisy until around 11, when it quiets down considerably. I, therefore, gave up going to bed at a time when I used to go, and put in a few naps here and there during the day instead. That helps also to structure the day a little more, which is very important.

All right, this was the everyday routine. Now to weekly highlights, if you wish. There are the minor organizational events, which I mention only in passing, although they have a curious psychological effect by giving us the feeling of time actually passing, which is important for us desperately looking for the end of the tunnel.

Mondays our cells are cleaned (mopped), but I do not let them do it, since they (the inmate janitors) do a bad job. I insist on doing it myself. I have, by the way, a somewhat unique reputation here in prison for keeping my cell meticulously clean, for instance already by taking my shoes off before entering it, which was unheard of. Well, it’s where I am all day, so I might just as well make it as comfortable for me as I can, don’t I? Anyway, Tuesdays once a fortnight they exchange our bed linen and sheets. Wednesdays, they change our clothes (I am obliged to wear prison ‘uniform’ , though most prisoners can wear private clothes. The ‘uniform’ consists of rather normal clothes, though: shirt, jeans jacket, jeans trousers, black leather shoes). On Thursdays between 5:30 and 7:00 p.m., the prison choir meets to learn and exercise songs to be performed during church services. I joined some 2 months ago and have already done a solo 2 weeks ago, resulting in “encore” shouts from the barbars in the audience. I used to sing in a young choir back in my early adulthood, but haven’t had any experience since. I love it very much - I always loved singing. So this is a real relief for me emotionally.

Mondays, Thursdays and Sundays between 12:00 and 2:30 p.m. we are allowed to visit other prisoners in their cell (up to 4 inmates allowed per cell). I do not take the opportunity of each of these occasions, simply because there are so few inmates that are to be preferred to spend up to 3 hours with as compared to a good book. For instance. I am in a part of the prison where they jail people who are in investigative custody, awaiting trial, so fluctuation is high. Most people stay only a few months and are never heard of again. After almost a year of that one loses interest in trying to invest into any social relationship, since they are torn apart shortly afterwards anyway. Apart from the fact that the clients here aren’t exactly my cup of tea. Just recently, I had to somehow fend off a guy who used to come to me without announcing it beforehand or asking. He is rather dull chap, I have no real common basis with, so what am I supposed to do with him during 3 hours, when his topics - sex, drugs and rock ‘n roll - are of no interest to me.

If the choir performs, I get to go to 4 church services with the choir during the weekend, otherwise, only to the 1 service assigned tome, or rather I am assigned to. I also just recently applied to partake at the English language “Jesus Group”, which is a religious discussion group for English language speakers, all of which are blacks from African countries, economic refugees. Their pigeon English isn’t exactly prone to improve my English, but it’s better than having no connection to the language of my home of choice at all. Permission to participate is pending, so I don’t know yet when that’ll be and if I am allowed to go to it, because originally, I had so may security measures imposed on me - allegedly for my protection - that I couldn’t do anything apart from going to the daily courtyard walk. But by now, I managed to melt some of the ice locking me into place.

I forgot to mention that we can take showers under regular warm water shower showers twice a week (Monday and Thursday). Dermatologically seen taking a shower only twice a week is allegedly sufficiently enough, but my skin thinks otherwise, so after several weeks I started getting pimples all over the place, which I got under control only after exposing my skin to the sun starting in late spring and by taking my daily outdoors shower to clean me of the seat I produce every day with my workout. But I expect those outside showers to be turned off in a few days or weeks at the latest, once frost threatens. Then we will see if my skin has adapted a little better to deal with its own emanations.

On an irregular basis, I do receive visits (maximum 120 minutes per month) mainly from my ex-wife with my 2 German kids and by all kinds of supporters and fans, organized by a friend who has taken responsibility to get this in shape and prevent chaos. During summer break in the U.S., my wife who is a teacher came with my baby daughter to see me as often as she could, back in June-August. Now I can call her once a month for 15 minutes. That’s not much, but an improvement compared to the fist half year, when we corresponded only by letter. Finally, I have to go down to the “chamber” frequently to pick up books or CDs sent to me in the order of friends and supporters, which is always a nice feeling, like receiving a gift with the message: you are not forgotten and abandoned. The book and CT gift program is organized via the website dedicated to me at www.germarrudolf.com, in order to prevent double items and to distribute the gifts over a reasonable period of time with a moderate density (to prevent getting swamped around my birthday or for Easter/Christmas, but getting forgotten in between).

I guess that pretty much covers my life here. As to this typewriter: I bought it here, costing me 150 Euros. It is an electric machine, using carbon ribbon tapes costing 5 Euros each and lasting merely 16 pages! That’s a rip-off, but textile ribbons could be used to strangle somebody or to lower oneself down the window (after cutting the bars…). I am not quite sure what ridiculous reason they have for not giving us reasonable tapes, but some things just can’t be changed. In case I do not write with the machine, it’s because I ran out of tapes and could not organize new ones. That’s life. Of course, It would be absolutely superb if I could have a computer, but that is a dream yet to come true. But I’ll try to get that organized as well at some point.

As to the situation of my family in the U.S.: I just received a letter from my wife, finding her in the greatest alarm caused by the news from my immigration lawyer that the U.S. government seems to ignore the Federal Court ruling, which had forced the Board of Immigration Appeals to reopen my case and admit my application for adjustment of status to that of a lawful permanent resident due to my marriage with an American citizen. The government seems to give a f… about the law and do whatever pleases them. Not really new to us, is it? But that is only hearsay news from my wife who isn’t privy to the details of my case nor to any immigration matter for that sake, so she may have understood things wrongly. Anyway, one thing is for sure: the administration is at it again in one way or another.

My defense here in the Zionist-Occupied Zone of Europe is crumbling, because the defense lawyer I used to prepare my case with has vanished from my radar. I heard that his wife is dying of lung cancer, hence he has other issues to take care of. That puts me in a bad spot, and I have no clue how my case will take off. But matters are rigged already anyway, so what does it matter at the end of the day? (Germar received 30 months)

Your taking the side of the Germans is nice, although in the meantime, I am well beyond that point. It’s not a German affair. Or the Palestinians or the Lebanese, for instance, or the Iraqis, and so on. I am not going there in this letter.

Not having a TV, which via cable, also has numerous radio channels, means that I cannot follow news. I also refused to subscribe to a daily newspaper: although, somebody subscribed a small weekly newspaper for me without my constant (as it happened with several periodicals). I simply do not wish to be bothered with the news about any sack of rice toppling over in China and about the insanities in politics and society. It simply drives me up the wall.

Apart, I cannot stand German news media in general. I cannot even stand the German language, and to say I developed a strong dislike against it while in the U.S. can’t help it. It’s the language of my persecutors and torturers. So I despise German radio and TV channels already for their language. I can understand Jews today why they hate the German language, for what it stands for in their minds. It stands for the same thing in my mind.

I had a few letters from Ernst and responded accordingly, but we never rally corresponded intensely at any time of our lives, since there is quite a gap between us in many regards, politically, intellectually. Hence, we have never been each others’ favorite discussion partners. I also assume that his correspondence is restricted, so it is fine with me if he reserves the letters he is allowed to write for those that matter to him and his cause.

I hope these revelations don’t’ shock you. Your nostalgic preference for people speaking their own language, even after decades of residing in a foreign country, is an exception, and may I presume it is restricted to certain ethnic groups?

My wife keeps complaining that the Mexican immigrants to the U.S. refuse to speak English and adjust to the U.S. culture (whatever that is). People have their cultural and ethnic preferences and prejudices, no matter how much people claim they are free of them. Nobody is.

I am not writing any memoirs. I am a bit younger than David Irving and intend to wait a little longer before I start writing them. Apart, I already have a kind of biographical sketch out there, in the appendix of my expert report even in English. I have many more things in mind to do once I am out of here, so it would be wrong to start writing something, when the most exciting parts haven’t even been fathomed yet. If writing a dense diary to my wife counts as a memoir, then that is what I am doing. But it is very personal in parts, so it’s not suited for publication, at least not for years to come. New projects, I will aim at once my trial is over and I now how my prison rule will look like, depending greatly on the prison where I will end up. I’ll probably pick up my university studies again, going for another degree or trying to put the knowledge I assembled over the past 15 years to some use in this regard. I already collected lots of paperwork in this regard from various remote colleges, but unless my case is settled, there is no use in getting things going.

All right, I think that’ll do for your distribution. Please clean out my debris field of typos and other mistakes. This machine has no retype features, so once a button is pressed, it’s done and over with, no editing. But I am sure you can and will smooth out the rough spots for me.

Thanks a lot for helping me out staying connected to the world out there. With my best regards also to Paul,

Germar."

Quelle: Internet
 

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Freitag, 16. März 2007 

 

Germar Rudolf verurteilt

Am 15.03.2007 wurde Germar Rudolf vom Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu 30 Monaten Haft verurteilt. Hinzu kommt noch eine Geldstrafe in Höhe von 21.600 Euro.

Gegenstand der Anklage war Volksverhetzung: Der Diplom-Chemiker Rudolf habe die Existenz von Gaskammern bestritten. In seinem Plädoyer rügte Staatsanwalt Grossmann, dass sich Rudolf unbelehrbar zeige und einschlägig vorbestraft sei. Der Vorsitzende Richter Mathias Schwab führte aus, dass die Meinungsfreiheit zum Schutz Dritter eingeschränkt werden könne. Dasselbe gelte auch für die Wissenschaftsfreiheit. Strafverschärfend sei, dass er mit dem Geschichts-Revisionismus den Lebensunterhalt bestritten und hierzu die Möglichkeiten des Internets genutzt habe.

Während seiner Anstellung am Max-Planck-Institut für Festkörperforschung in Stuttgart hatte Rudolf ein „Gutachten über die Bildung und Nachweisbarkeit von Cyanidverbindungen in den Gaskammern von Auschwitz" erstattet. Diese Arbeit wurde vom Gericht wegen „Offenkundigkeit des Gegenteils" nicht als Beweismittel zugelassen. Nach Intervention des Zentralrats der Juden wurde Rudolf damals von der Max-Planck-Gesellschaft fristlos entlassen. Als er dann eine andere Arbeitsstelle gefunden hatte, wurde er durch öffentlichen Druck auf den neuen Arbeitgeber wieder arbeitslos. Dem Familienvater wurde trotz schwangerer Ehefrau zweimal hintereinander die Wohnung gekündigt, worauf seine Ehe zerbrach. Aus seinen akademischen Verbindungen wurde Rudolf ausgestoßen. 

Im Exil heiratete Rudolf eine Amerikanerin und beantragte an seinem Wohnort Chicago politisches Asyl. Dieser Antrag wurde im November 2004 endgültig abgelehnt. Am 19. Oktober 2005 wurde der Vater eines gemeinsamen Kindes wegen Verdachtes auf „Schließung einer Scheinehe" verhaftet und am 15. November 2005 nach Frankfurt/M. ausgeliefert, wo er am Flughafen von den deutschen Behörden verhaftet wurde. 

Quelle: Internet 

 

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Dienstag, 6. März 2007 

 

Rudolf-Prozess, 5. März 2007

...... endet mit einem richtigen Paukenschlag!

1. Rain Sylvia Stolz vom Mandat entbunden!
2. Aus der Kanzlei des Münchener Prominentenanwaltes Bossi war neben RA Bock ein Berufsanfänger da!
3. RA Bock zieht alle gestellten Anträge, durchweg von RAin Stolz, die noch nicht beschieden sind, zurück!
4. Weder RA Bock noch der Neue stellen weitere Beweisanträge!
5. Richter Schwab schließt (!) die Beweisaufnahme und übergibt StA Grossmann (Gro) das Wort für sein Plädoyer – dazu weiter unten etwas mehr. 

WAS war vorgefallen?

Die Verhandlung war auf 9Uhr angesetzt, begann aber erst um 9.54Uhr. Es war eine seltsame Stimmung im großen Saal. Einmal weil ein völlig neues Gesicht auftauchte. Zum anderen weil RAin Stolz mehrmals unruhig aufstand und mal hierhin, mal dorthin ging. Zum anderen waren sowohl RA Bock als auch der Neue längere Zeit bei Germar Rudolf (GRu) in den „Katakomben“, d.h. im Kellergeschoß, wo die Zellen für die Angeklagten sind. Die Spannung stieg, zumal die RAe auch noch das Richterzimmer aufsuchten.

GRu betrat eine Minute vor dem Gericht den Saal. Nicht alle Zuhörer standen auf. – Kurz nach ihm kam das Gericht in der bekannten Besetzung.

RAin Stolz teilte später einem immerhin noch beachtlichen großen Kreis mit, dass GRu sie am letzten Freitag ohne Angaben von Gründen von ihrem Mandat entbunden habe. Näheres habe sie erst heute morgen erfahren.

Seitens von GRu, wohl nach Einschaltung des Büros Bossi, sei wohl ein Angebot an die StA gemacht worden, RAin Stolz das Mandat zu entziehen und auf weitere Beweisanträge zu verzichten, wenn das seitens der StA „honoriert“ werde. Der Staatsanwaltschaft muss das Angebot – Stolz raus, dann nur die Hälfte von fünf Jahren - wohl zugesagt haben, so dass es zu einer Absprache, einer Übereinkunft, einem „deal“ (für deutsch „Kuhhandel“) gekommen ist.

Entsprechend dieser „Abmachung“ war dann auch das Schlusswort von Gro... sehr kurz; nicht einmal zehn Minuten. – Vorweg stellte er fest, dass der NS-Völkermord an den Juden eine historisch festgestellte Tatsache ist, auch wenn das die Revisionisten, die gegenseitig immer wieder bestreiten, Er erklärte, dass alle Anklagepunkte – Stellen in Netzbeiträgen wie im Buch „Vorlesungen.....“ nach § 130 erfüllt seien. Er führt einige Beispiele aus der Anklageschrift (30 S.) gegen GRu (und Siegfried Verbeke*).

Er bezeichnet GRu als „Wolf im Schafspelz“, als „gewieften Holo...-Leugner“. Er habe verniedlicht und die NS-Verbrechen in Abrede gestellt. Er wolle auch kein Nazi und Antisemit sein. Doch ein Blick ins Publikum wie auch das Lesen des Briefverkehrs zeige etwas anderes. Er habe die Lügen weltweit verbreitet und sei Wiederholungstäter. Er habe sich als Vertreter der NUR- Wissenschaft dargestellt, habe sich auf eine Ebene mit großen Geistern wie Luther, Gallieo, Popper u. a. gestellt. Gefehlt habe nur noch, dass er behauptet, „er könne übers Wasser gehen.“ (**)

Aber ......... die neue Prozeßtaktik – ursprünglich war vom Gericht noch wie folgt terminiert worden: 20. und 27.März, 16.4., 23.4. und 27. April sowie 8. Mai , die Trennung von der Familie, die angedeutete Zurückhaltung (Enthaltsamkeit?) nach Verbüßung der Freiheitsstrafe bewirkten, dass eine Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten (30 Monate)*** schuld- und tatangemessen sei.

RA Bock verzichtet auf ein Schlusswort.

RA Pauls, Büro Bossi, nimmt kurz Stellung. Er betont die Kehrtwende, die durch den Verteidigeraustausch eingeleitet worden sei. Dies sei positiv zu bewerten. Weiterhin die künftige Zurückhaltung in Sachen REV.... sowie die Absicht eines friedvollen und erfüllten Familienlebens seinen ausreichend Gründe, so dass eine Strafe von zwei bis zweieinhalb Jahren als schuld- und tatgemessen zu betrachten sei.

Als Angeklagter hat GRu das letzte Wort. Er erklärt, er habe das aus seiner Sicht Notwendige in seiner Einlassung (angeblich etwas über 100 Seiten) gesagt und verzichte auf weitere Ausführungen.

Richter Schwab schließt die Verhandlung gegen 10.45Uhr und teilt mit, das Urteil werde am 15. März (Do.), 16.15Uhr verkündet

Weinheim/B., den 5. März 2007 

Günter Deckert

NS: Dieser Bericht erfolgt weder im Auftrag des GRu noch habe ich von ihm eine Vollmacht, die ich natürlich NICHT benötige; ein Bericht ist von GRu auch NICHT gewünscht. – Es ist mein Bericht vom heutigen Tag, wie ich ihn mitbekommen, erlebt habe. - Mehr will ich heute dazu nicht schreiben. – Jedoch mehr im Rahmen des Berichtes über die Urteilsverkündung.

 
(*) Die Eröffnung des Verfahrens gegen Siegfried V. wurde von der gleichen Kammer aus formalen Gründen abgelehnt.

(**) Für nicht (mehr) Bibelfeste...: Anspielung auf „Jesus“.

(***) Möglich gewesen wären nicht nur zwei Anklagepunkte (verschiedene Tatorte, hier Weltnetz/Internet und Buch „Vorlesungen....“), sondern auch x Punkte aus beiden „Tatorten“ wie im Fall von Ernst Zündel.

 

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Montag, 29. Januar 2007

Rudolf-Prozeß, Tag 8, 29.1.2007 

Uniformierte Polizei schwach vertreten (höchstens 5 Leute). Wieder die übliche Einlasskontrolle, jedoch recht lockere Durchführung. Verhandlung fand wieder im großen Saal (Saal 1) statt. --- Verhandlung angesetzt auf 9Uhr, Beginn 9.16Uhr.

Anwesend:

1) Gericht in der bekannten Besetzung
2) StA Grossmann
3) beide Anwälte
4) 3x staschu, darunter wieder ein „Anlernling"; blieben nicht die ganze Zeit über. – Im Saal neben einen Gerichtsdiener nur ein weiterer Polizist; beide bewaffnet.
5) Medien: beim LG zugelassene Pressevertreter 0, 1 ehemaliger FAZ-Mitarbeiter (Ruheständler)  
6) Besucher: 43, darunter Dr. Kosiek (Grabert-Verlag) – einige teilweise sehr weit angereist, u. a. aus Berlin

Richter Schwab eröffnet und fragt die beiden Anwälte, ob sie nun das Urteil des LG Stuttgart aus dem Jahr 1995 (14 Monate Haft) in Gänze gelesen hätten. Rain Stolz verneint, da ihre Ablichtung teilweise unleserlich ist. Sie soll eine ordentliche Ablichtung erhalten.

Sodann wird der erste Zeuge aufgerufen: G. Brockmüller (BKA) – Dieser führte im Auftrag der StA Mannheim die Ermittlungen. Er schildert den Ablauf ab Ortung von Germar Rudolf (GRu) in den USA über die Abschiebung bis zur Ankunft in Frankfurt.
Er teilte mit, dass GRu bei der ersten Vernehmung am 16.11.2005, wohl unter dem Eindruck der Abschiebung und Trennung von der Familie in den USA, um ein persönliches Gespräch gebeten und ein Angebot zur Zusammenarbeit (Übergabe der Rechte an der Netzseite, Liefern von Kunden- und Multiplikatorendaten zur Bekämpfung des REVISIONISMUS) gemacht habe, wenn man ihn in die USA zurückschicke. (1) Falls NEIN, dann würde er (GRu) dafür sorgen, dass der Markt überschwemmt werde. Nur er könne das verhindern. - Der (Kuh-) Handel sei jedoch 
nicht zustande gekommen.

Die finanzielle Seite (Umsatz / Gewinn) des Verlages sei auf Anordnung von in seinem Auftrag von einem BKA-Fachmann nach Zugriff auf das Konto bei der Heidenheimer Volksbank durch Hochrechnen der Umsätze ermittelt worden.

Frage Richter Schwab nach Verantwortung für die Heimseite (vho.org). – GRu, so der BKA-Zeuge, habe sich von Anfang an zu dieser Verantwortung bekannt.

Fragen StA Grossmann: 

1) Ergebnisse nach der „Heimsuchung" (= Hausdurchsuchung) von Dr. G., der eine Kontovollmacht hatte. Der Zeuge: Man habe eine „Kundendatei" gefunden; 75% der Kunden seien brd-Deutsche gewesen. 
Eine Unterteilung sei auch nach REV...-Kunden und Meinungsvervielfältigern erfolgt. 

2) Welche Rolle habe GRu im weltweiten REV..... gespielt? Zeuge: eine sehr wichtige, denn seit dem Zugriff auf das Bankkonto sowie der Verhaftung von GRu, gegen den gesondert ermittelt werde, sei es auf dem REV....-Markt sehr viel ruhiger geworden.

Fragen RA Bock: 

1) nach Zeitpunkt des Einschaltens des BKA – Zeuge: StA Mannheim sei 2001 auf das BKA zugekommen.   

2) Was ist unter einem Meinungsvervielfältiger (Multiplikator) zu verstehen? Jeder Leser sei ein Meinungsvervielfältiger, da er sich Dritten über das Gelesene unterhalte.  

3) Auftrag des BKA? – Klärung des Aufenthaltsstatus von GRu in den USA über den BKA-Verbuíndungsmann in Washington, nachdem man durch Abhören des Telefons von Dr. G. den Aufenthaltsort erfahren hatte – Dr. G. hatte sofort nach der „Heimsuchung" und Kontosperrung GRu in den USA angerufen....

Fragen/Stellungnahmen GRu: 

1) Er sei zum damaligen Zeitpunkt sehr aufgewühlt gewesen, könne sich indes an weitere Einzelheiten nicht mehr erinnern. Der BKA-Zeuge führt dann aus, er habe GRu erklärt, er könne keinerlei Zusage machen, da nicht nur zwei deutsche Staatsanwaltschaften (Stuttgart und Mannheim), sondern auch die Amerikaner mitzureden hätten. Er habe jedoch zugesagt, die Frage klären zu wollen.   

2) ER, GRu, habe dem BKA-Mann klar zu verstehen gegeben, daß es beides, d.h. ihn und Hilfe bei der Bekämpfung des REVISIONISMUS, nicht geben werde. Der BKA-Mann führte weiter aus, dass GRu beim 2. Gespräch in Rottenburg (bei Tübingen) gefasster gewesen sei. Er habe sich wohl auf die neue Lage eingestellt.
Zum Thema Kundendatei nimmer GRu in etwa wie folgt Stellung. – Er könne sich nicht erinnern, Dr. G. eine solche überlassen zu haben. – Die Datei, zusammengestellt aus Beständen von Thies Christiophersen, Udo Walendy und 
Siegfried Verbeke, habe etwa 9000 Namen umfasst, zu 75% aus dem deutschen Raum. Die „aktiven brd-Anschriften" wären bei etwa 4000 gelegen. Die Datei sei nach „Kauffreude" der Kunden unterteilt gewesen. – Danach wird der Zeuge unvereidigt entlassen.

Der BKA-Zeuge R. Achilles wird um 9.57Uhr n den Saal gerufen. Er ist der „Finanzfachmann". Hat die Vorgänge „dinglicher Arrest" und „Pfändung" des Kontos bei der Volksbank (VoBa) Heidenheim/Brenz (bei Ulm) bearbeitet. Der „Staat" forderte einen Betrag in Höhe von fast 214.000 EURO. Diese Summe ergibt sich aus verschiedenen Um- und Hochrechungen des Umsatzes („verbotener Schriften" – diese Vorgehensweise wurde aus dem Bereich der Rauschgiftbekämpfung übernommen und fand auch in Verfahren gegen den Liedermacher Frank Rennicke 
Anwendung). Im Herbst 2005 habe das Konto eine Betrag von um die 9000 EURO aufgewiesen. Er habe auch die Ermittlungen beim Vorgang „Vorlesungen über den Holocaust" geleitet. Im Herbst 2005 habe er von der StA Mannheim ein Exemplar erhalten, einen Ausdruck aus dem Netz, wie er später auf Befragen erklärte. 
Das Buch werde auch jetzt noch im Netz angeboten. Man habe auch die vho.org – Seiten 2001 und 2004 gesichert; die neuen Seiten seien nichts anderes.

Richter Schwab gibt den Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, Fragen zu stellen. - StA Grossmann hat keine Fragen. – RA Bock: Wer hat die Auswertung von „Vorlesungen.... „ gemacht? Welche fachliche Eignung habe der Zeuge? Das „Buch", so der BKA-Mann, sei ihm von der StA Mannheim zugegangen, nachdem es in das Verfahren gegen Ernst Zündel eingeführt worden sei. Für die Auswertung gäbe es eine eigene Fachabteilunge beim BKA. Er habe das „Buch" nicht gelesen. – RAin Stolz: Liest er nur, was ihn interessiert? Hat er die Auswertung gelesen? 
Der Zeuge gibt an, dass ihn der Inhalt nicht interessiert hätte. Er hätte aber die Auswertung vor etwa einem Jahr gelesen, könne sich aber daran nicht mehr genau erinnern. – GRu fragt nach den Verfassern der Auswertung. Er erhält keine Antwort. – Auch dieser Zeuge wird gegen 10.10Uhr unvereidigt entlassen.

GRu äußerst sich jetzt zu seiner finanziellen Lage; im Rahmen seiner Einlassung hatte er dazu keine Stellung genommen. – Über die VoBa seien bis 2004 etwa 60-70% aller Zahlungen erfolgt; der Rest bar oder mittels Brief. Er habe Buch geführt und auch die Steuererklärung gemacht. In der Regel habe sich ein Drittel seiner Einkünfte aus Spenden zusammen gesetzt. Der Verkauf verlagsfremder Titel, die übernommen bzw. aufgekauft habe – er erwähnt die „Klassiker" „Jahrhundertbetrug" (A.Butz), „Auschwitz-Mythos" (W.Stäglich), „Grundlagen zur Zeitgeschichte" (Hrsg. Gauss = GRu) – sei wegen Sättigung des Marktes bescheiden gewesen. Der größte Umsatz sei mit neuen Veröffentlichungen gemacht worden.

Zwischenfrage Schwab nach Schulden in GB und USA. Solche habe es in der Größenordnung von etwa 30.000 EURO gegeben. Es sei indes gelungen, sie durch einen gezielten Spendenaufruf zu tilgen. Verpflichtungen bestünden jedoch noch gegenüber US-Anwälten. – Frage Schwab nach Zahlung des Unterhaltes für die beiden Kinder aus erster Ehe. Er habe bislang monatlich 500 EURO gezahlt. Nach der Erhöhung seien es 650 EURO; um die Zahlung kümmere sich seine zweite Frau. Sein Monatseinkommen habe in den Monaten vor der Abschiebung bei etwa 1500 USD gelegen.

StA wie Verteidiger haben zu diesem Sachverhalt keine Fragen an ihn.

Richter Schwab hält ihm S. 16 des Urteils des Landgerichtes (LG) Stuttgart vom 23.6.1995 vor. Hier geht es um ein Strategiepapier zur künftigen Vorgehensweise der Revisionisten. Auslöser, so GRu, sei die Prüfung der deutschen Übersetzung (durch Klaus E...) des Buches „The Holocaust on Trial" (Der Holo.... vor Gericht / Zündel-Prozeß in Toronto) gewesen); der Stil habe ihm nicht geschmeckt. Es seien Empfehlungen für Ernst Zündel gewesen, den er damals noch nicht persönlich gekannt habe. Heute stehe er dazu anders. Er habe dies in seiner Einlassung zum Ausdruck gebracht.

Die übrigen Verfahrensbeteiligten haben keine Fragen und geben keine Stellungnahme ab.

Es erfolgen dann Hinweise zum Verfahren durch Richter Schwab. – 1) Er verliest den Tenor der Urteile des Amtsgerichtes (AG) Mannheim zum „Dinglichen Arrest" vom 18.8.2004 sowie den Pfändungsbeschluß für das Heidenheimer BoBa-Konto vom 24.8.2004. Die eingeforderte Summe: 213.927, 63 EUR. – 2) Unter Hinweis auf die § 227, und 265 StPO (= Strafprozeßordnung) teilt Schwab mit, dass nicht nur die Zitate aus den angeführten Büchern, Broschüren, Netzseiten und Artikeln in das Verfahren eingeführt werden, sondern die Texte insgesamt. So auch die Werbeseite von vho.org vom 29.6.2006. - 3) Den Ermittlungen zufolge seien bis Anfang Januar 2005 700 Ex. von „Vorlesungen über den Holocaust" nach Deutschland verkauft worden. – RAin Stolz will diese Hinweise schriftlich; Schwab sagt dies zu.

Um 10.29Uhr erfolgt eine Pause bis 11Uhr; es geht jedoch erst um 11.13Uhr wieder weiter.

Richter Schwab hält GRu eine weitere Stelle aus dem Stuttgarter LG-Urteil, S. 77, vor. Es geht um seine Einstellung gegenüber den Juden, insbesondere gegenüber dem Ignatz Bubis, wie sie in einem Brief an Karl Ph. zum Ausdruck kam. GRu nimmt in diesem privaten Brief kein Blatt vor den Mund und schreibt ein „anschauliches Luther-Deutsch". In diesem Brief spricht er von der „JDR" = Judenrepublik Deutschland. Der Brief steht im Zusammenhang mit einem Vorschlag des CDU-Politikers v. Weizäcker, der es sogar zum BRD-Präsidenten brachte, den 
Juden Bubis zum Präsidenten der BRD zu wählen. – GRu bedauert seine damalige Wortwahl, stellt aber klar, dass seine Meinung zu Bubis nach wie vor die gleiche ist.

Angesprochen wird auch die Frage der Haft. GRu ist am 19.10.2005 in den USA in Abschiebehaft genommen worden und wurde am 11.11.2005 in die „brd" überstellt. Auslöser: das Stuttgarter Urteil. Die Strafe aus diesem Urteil ist am 14.1.2007 zu Ende gewesen; ab diesem Zeitpunkt befindet er sich in Untersuchungshaft (U-Haft). Seit Juli 2006 war er in Überhaft, d.h. Strafhaft + Haftbefehl. – Am 14.7.2006 sei ein neuer Haftbefehl wegen des jetzt anhängenden Verfahrens erlassen worden. – Der Antrag von RA Bock auf Haftüberprüfung sei erfolgt. Die U-Haft bleibe bestehen, da der Haftbefehl am 29.1.2007 erneuert worden sei. Die Eröffnung und Begründung erfolge in nichtöffentlicher Sitzung. Die heutige Sitzung sei damit beendet, da der Schöffin aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr zugemutet werden könne. – Das Strafregister von GRu enthalte einen Eintrag: Urteil des LG Stuttgart.

Auf die Schwab-Frage nach Anträgen, Anregungen für den Verfahrensfortgang seitens der Verteidigung meldet sich Rain Stolz zu Wort. Sie beantragt die Einführung der nachfolgend aufgeführten Bücher in das Verfahren:

1) G. Rudolf: Das Rudolf-Gutachten (neueste Auflage)
2) E. Gauss: Grundlagen zur Zeitgeschichte
3) H. Verbeke: Auschwitz – Nackte Tatsachen
4) W. Stäglich: Auschwitz-Mythos
5) J. Graf / C. Mattogno: KL Stutthoff
6) J. Graf: Riese auf tönernen Füßen
7) A. Butz: Der Jahrhundertbetrug.

StA Grossmann, auf Befragen, gibt keine Stellungnahme ab. – Die Entscheidung der Kammer soll in der nächsten Verhandlung erfolgen. Diese findet statt am 12. Februar 2007, 9Uhr; eine weitere dann bereist einen Tag später, den 13. Februar (1945: Beginn der alliierten Bombardierung von Dresden).

Richter Schwab schließt die Sitzung gegen 11.35Uhr und teilt mit, dass die Eröffnung des Haftbefehls um 11.50Uhr in nichtöffentlicher Sitzung erfolgt. Die Besucher müssen den Sitzungssaal verlassen. Gegen 12.15Uhr kommen RA Bock und RAin Stolz aus dem Saal. Sie werden sofort „umlagert". RAin Stolz teilt 
mit, dass der neue Haftbefehl mit „Erhärtung des Tatvorwurfs" (auf der Grundlage der Anklageschrift) sowie Fluchtgefahr begründet wurde.

P.S.:

(1) GRu hatte zum Zeitpunkt der ersten Vernehmung vier Wochen Abschiebehaft hinter sich.
(2) Die Vorhaltungen, d.h. Erkenntnisse eines anderen Gerichtes, wie sie im Urteil festgeschrieben sind, dienen dazu, das Bild des Angeklagten für die Kammer, vor allem für die Schöffen „zurecht zu rücken" und die subjektive Seite zu beleuchten. „Was für ein Mensch ist der Angeklagte"


Weinheim/B., den 30.Januar 2007 

Günter Deckert


Zur Klarstellung: Dieser Bericht ist meine persönliche Sicht [G. D.]. Es handelt sich um KEINE Mitschrift, schon gar nicht um eine „Gerichtsniederschrift", sondern um die Wiedergabe des Ablaufes der Verhandlung, wie ich sie mitbekam. Wer diesen bericht benutzt, in Gänze oder auch nur auszugsweise, möge bitte auch die Quelle nennen. – Danke.

 

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Dienstag, 9. Januar 2007

 

Rudolf-Prozeß, Tag 6, 10.1.2007

Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.29Uhr; Gründe für die Verzögerung wurden nicht genannt.

Polizei mit 7 Mann, einer Frau im Einsatz; ein Einsatzwagen sichtbar vor dem Eingang. – Einlaßkontrolle wie üblich, doch früher beginnend, zügiger und ohne Schikanen

1)       das Gericht in der bisherigen Besetzung; Vorsitzender Schwab

2)       Staatsanwalt (StA) Grossmann

3)       beide RAe (Rechtsanwälte)

4)       1 x „stschu“ (polit. Polizei); 1 Justizdiener, 2 uniformierte Polizisten – alle drei bewaffnet

5)       Medien: 0

6)       Zuhörer: anfangs 50, später knapp 60, darunter Frau Haverbeck (Collegium Humanum, Vlotho/Weser), Dr. Rolf Kosiek (Grabert-Verlag) und Lady M. Renouf, London. Nach der Mittagspause unter 50; auch der Polit-Polizist kam nicht mehr; die Polizisten wurden nach Mittagspause ausgewechselt

Germar Rudolf (später nur noch GR) betritt um 9.17Uhr einige Zeit vor dem Gericht den Verhandlungssaal – es ist der große, der Platz hat für 80 Besucher und 48 (!) Pressevertreter. – Die Anwesenden stehen zu seiner Begrüßung. – Die Polizei verhält sich ruhig.

Zu Beginn verkündet Kammervorsitzender Schwab eine Verfügung des Inhalts, daß nur deutsche Textstellen, die für das Verfahren notwendig sind, aus „Vorlesungen über den Holocaust“ verlesen werden, da nur deutsch die Gerichtssprache sei. Dann fragt er die Verfahrensbeteiligten, ob sie das Buch gelesen haben. Die beiden Mitrichterinnen wie auch der StA bejahen; der Schöffe hat von den 571 Seiten 543 geschafft, die Schöffin 494. Natürlich bejahen auch RA Bock sowie RAin Stolz, daß sie das Buch in Gänze gelesen haben. – Obwohl die beiden Schöffen das Buch nicht ausgelesen haben, verzichtet GR auf die möglich Unterbrechung des Verfahrens und will weiter machen.

Rain Stolz rügt die Verfügung des Vorsitzenden vom 21.12.06 (Selbstleseverfahren); das Gericht zieht sich ein paar Minuten zur Beratung zurück, um dann durch den Vorsitzenden mitzuteilen, daß es in Anbetracht der Seitenzahl des Buches bei der Verfügung bleibt.

GR fährt dann in seiner Einlassung fort und kommt auf die Stellen von „Vorlesungen ....“ zu sprechen, die in der Anklageschrift aufgeführt sind. Es geht u.a. um die Frage, ob er den NS-Völkermord leugnet, um die Zahl 6 Millionen,  um die genaue Opferzahl, um das Problem Wiedergutmachung, um die Begriffe „Holocaustismus“ und „Revisionismus“, um die Frage, wie die von Fotos von Schuh- und Haarbergen zu bewerten sind, um die Lampenschirme aus Menschenhaut, um „Seife aus Juden“, um die Begriffe „Endlösung“/Deportation/Evakuierung, um die Frage der Einzigartigkeit/Relativierung, ob er in diesem Buch den Juden die Menschenrechte abspreche, wann man von „Holo...“ spricht. GR kann durchgehend darauf hinweisen, dass die StA (bewusst?) unrichtig zitiert, überwiegend mit Auslassungen sowie Stellen arbeitet, die aus dem Gesamtzusammenhang gerissen sind, um die „gewünschten Ziele“, d.h. Anwendung des § 130 (Volksverhetzung) erreichen zu können. Es handle sich um sinnentstellende Fälschungen. Das Buch sei in Dialogform geschrieben, so daß es nicht zulässig sei, aufgrund der Fragestellung auf die Einstellung des Verfassers zu schließen. Er nannte den StA eine geschichtliche Null, bezeichnete ihn als bösartig sagte, er, der StA, gehöre selbst auf die Anklagebank..

GR ist nun mit dem Abschnitt 3 seiner Einlassung am Ende. Es kommt zu einer kurzen Pause bis 11.30Uhr.

Nach Wiederbeginn erläutert GR, was dann kommt. Im Abschnitt wolle er sich mit dem Vorgang F. Meyer befassen, im Abschnitt 5 mit Beschlüssen der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdendes Schrifttum“ (BPrüf...). Als der Richter auf Frage den Umfang dieser Einlassungen vernimmt, ordnet er gegen 11.35Uhr die Mittagspause bis 14Uhr an.

Nach Mittagspause lässt GR über RA Bock die Ablichtungen zu den Abschnitten 4 und 5 verteilen. Während das geschieht, teil er dem Gericht mit, daß ihn eine italienische Menschrechtsorganisation als „Politischen Gefangenen“ eingestuft habe.

(4) Er kommt dann zum Kurzaufsatz des Spiegel-Redakteurs F. Meyer (FM) in der Zs. Osteuropa vom Mai 2002 und seine Wertungen durch zwei StA zu sprechen: a) StA Bochum (wohl Anzeige von H. Mahler) und b) StA Stuttgart (meine Anzeige, die noch im Mai 2002 erfolgte und erst nach fast 18 (!) Monaten beschieden wurde, natürlich ablehnen. GR macht deutlich, dass FM mit seinen Folgerungen den Revisionisten viel näher stehe als der „Hofgeschichtsschreibung“. Bei FM habe man auf „Wissenschaftlichkeit“ erkannt, bei ihm erkenne man auf Volksverhetzung.

(5) Anschließend nimmt er sich Entscheidungen / Gutachten der sog. BPrüf... vor, die zur sog. Indizierung, d.h. Einstufung als jugendgefährdend, geführt haben. Die als Grundlagen herangezogenen § würden im Widerspruch zum GG (Art. 5 / Wissenschaftsfreiheit) stehen.

Im einzelnen ging es um folgende Bücher: - 1) Graf/Mattogno: KL Stutthoff (bei Danzig) – sie sei weltweit die erste und einzige Untersuchung zum Thema. Die Indizierung werde mit „unbegründeten Behauptungen“ begründet.... - 2) Graf/Mattogno: KL Majdanek – auch hier handle es sich um die Erstveröffentlichung - 3) J. Graf: „Riese auf tönernen Füßen“ – eine Kritik dem Buch von R. Hilberg (RH), Jude aus Wien und späterer US-Professor, „Die Vernichtung der europäischen Juden“, einem Klassiker der Pro-Holo...-Literatur – RHs Untersuchung sei schon im Titel eine Irreführung, da 80% des Buches andere Fragen abhandeln würden. Graf nehme die von RH angeführten Zeugenaussagen kritisch unter die Lupe, zumal RH keine Primärquellen untersuche. – 4) einige Beiträge aus dem von ihm herausgegebenen „VffG“ (= Vierteljahreshefte für freie Geschichtsforschung) – hier laute die Begründung „zu kurz, nicht erschöpfend genug“ – 5) sein Auschwitz-Gutachten – 6) um das von ihm wieder aufgelegte Buch von Prof. A. Butz, USA, „Der Jahrhundertbetrug“ (The Hoax of the 29th Century) – hier werde u.a. bemängelt, daß man nicht alle bislang ergangenen Urteile in sog. NS-Verfahren eingearbeitet habe. 

Als Gutachter habe man hier OStA Rückerl (NS-Verfolgungsstelle in Ludwigsburg) bemüht.. Richter, so GR, seine historische Laien und demzufolge entsprächen die Urteile persönlichen Meinungen der Richter. – Den Verfassern der Bescheide / Gutachten der BPrüf... warf er vor, sie hätten keine Ahnung von wissenschaftlichem Arbeiten im allgemeinen, von der Arbeit eines Geschichtswissenschaftlers im besonderen. Das zeige sich auch bei der Zusammensetzung des Prüfungsausschusses: Es befinde kein einziger Wissenschaftler darunter. Die Prüfstelle sei geistig minderbemittelt und spiele sich auf wie das Orwellsche Wahrheitsministerium in „1984“ und stelle fest, was nach Auffassung des Staates wahr sei.

Unter Abschnitt (6) befaßte er sich sehr, sehr ausführlich und lange, auch mit einer Unmenge an Zitaten *** mit Art. 20 GG (ziviler Ungehorsam, Recht auf Widerstand). In seinen Augen sei der § 130 ein SONDERgesetz, das nicht dem Schutz des Staates diene, sondern zur Verletzung von Verfassungsgrundsätzen führe. Er halte den § 130 für verfassungswidrig. Insofern erkenne er dieses SONDERgesetz, das man der „deutschen Geschichte“ schulde – gemeint ist die Judenpolitik des 3. Reiches - nicht an! Er nehme für sich das Recht in Anspruch, seine Meinung frei äußern zu können, in Wort und Schrift. Verursacher dieser Entwicklung sei die Politik, die Umsetzung erfolge über die juristische Schiene. Was geschähe, wenn sich mehr Menschen verweigern würden? Zum Beispiel, wenn die deutschen Historiker sagen würden „Schluß mit lustig! Wir glauben nicht mehr an den Holo....!“ Seiner Auffassung nach mangele es deutschen Historikern auch an Mut, an Zivilcourage. Er verweist in diesem Zusammenhang auf seine Erfahrungen mit dem Hitler-Forscher Prof. Maser wie Prof. Topitsch, die bei Vorhaben „Rückzieher gemacht hätten, weil ....“ Er erwähnt auch das Hexentreiben gegen Prof. Pfeifersberger (?), das mit dessen Selbstmord endete. Seiner Meinung nach seien die deutschen Historiker Lügner und Feiglinge. (Ähnliches hat ja auch einmal D. Irving ausgesagt)

Auch die Medien seien Teil dieses offiziellen Lügenkonzertes. Dazu führt er einige Stellen aus dem Buch des (ehemaligen) FAZ-Mitarbeiter U. Holtkötte an„ So lügen Journalisten“. Er weist dabei beispielhaft eine Veröffentlichung in „BILD“ (Rhein-Neckar) hin sowie auf eine von StA Grossmann herausgegebene Presseerklärung im Sommer 2006, wo dieser reingeschrieben habe, er sei auch wegen antisemitischer Hetze angeklagt, obwohl nichts in der vom gleichen Grossmann angefertigten Anklageschrift zu finden sei. – Man konnte sehen, wie es in Grossmann wegen dieser Ausführungen kochte. Er versuchte, sich mit dem Jonglieren seines Bleistiftes abzureagieren, was ihm aber nicht gelang: Es fiel mehrmals zu Boden. Der Richter blickte zu ihm hin, sagte aber nichts – Grossmann selbst nahm jedoch später auch keine Stellung zu den Rudolfschen Ausführungen.

In den Ländern, in denen er die letzten zehn Jahre gelebt habe, sei das, was gemacht habe, keine Straftat. Das deutsche Gesetz erinnere an Zustände wie in China und Nordkorea. Er sei immer Argumenten, nicht aber Druck und Gewalt zugänglich. Im Gefängnis werde er auch nicht resozialisiert, d.h. wieder in die Gesellschaft eingegliedert, sondern man tue alles, um ihn, seine Familie und seine Existenz zu vernichten. Und sehr deutlich endet er gegen 16.10Uhr mit „Gewalt schafft Gegengewalt!“

*** Zu lange, zu abstrakt; der Nachvollzug fiel äußerst schwer. Heute, so der persönliche Eindruck, war GR nicht ganz in Form; das wirkte sich auch seine Stimme aus. Möglicherweise hat(te) er mit einer Erkrankung zu kämpfen

Richter Schab verkündet, daß in das Verfahren eingeführt werden sollen: 1) Ausdruck der VHO-Netzseite vom 29.6.2004, 2) ..... vom 2.7.2004, 3) Urteil des LG Stuttgart vom 23.5.1995 (die 14 Monate, die er z. Z. absitzt, wegen einer Einführung in sein Auschwitz-Gutachten, die angeblich nicht von ihm, sondern vom damaligen „Remer-Kreis“ stammen soll) im Selbstleseverfahren. - RAin Stolz rügt erneut diese Verfügung des Vorsitzenden und beantragt gerichtliche Entscheidung. Das Gericht zieht sich kurz zurück. Antrag abgelehnt! Nicht erforderlich...

Die Sitzung ist gegen 16.15Uhr  zu Ende.

Nächster Termin: 22. Januar, 9Uhr; die weiteren Termine: 29. Januar, 12. und 13. Februar, 5. und 20. März

Weinheim/B., den 10.1.2007-01-10

Quelle: Günter Deckert

 

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Donnerstag, 21. Dezember 2006

 

Rudolf-Prozeß, Tag 5, am 21.12.2006

Eine unangenehme Überraschung erlebten die zahlreichen Besucher des heutigen Verhandlungstages. Wegen eines Prozesses gegen „exotische Rauschgifthändler und deutschen Hiwis“, insgesamt 16 Angeklagte, mußte die Verhandlung gegen Germar R. in einen kleinen Saaldaneben verlegt werden, der nur 18 Personen faßte. Gut 50 Personen, auch von weit her, darunter Dr. Kosiek, Grabert-Verlag, Tübingen, sowie mein französischer Übersetzer „Claude Virieu“, Großraum Paris, waren gekommen. Die Eingangskontrolle, dieses Mal ohne Durchleuchtungsgerät, umständlich, da von sechs bis sieben Aufpassern nur drei tätig wurden.  

Dr. Meinerzhagen, der Vorsitzende der Zündel-Strafkammer, der bekanntermaßen ein besonderes Kaliber ist, hatte beim letzten Ausweichen immerhin erlaubt, daß die erste Reihe, die für die Presse reserviert ist, besetzt werden konnte, wenn keine Pressevertreter erschienen. Auch ließ er hinten an der Wand eine weitere Reihe an Stehplätzen zu.. Der sich verbindlich gebende Vorsitzende der Rudolf-Strafkammer, Schwab, ließ jedoch beides nicht zu, was zu erheblichen wie lautstarken Unmutsäußerungen der „Ausgesperrten“ führte, so daß der „oberste Hausmeister“ ,mit Räumung der Vorhalle“ drohte.  

Doch so weit kam es nicht, denn nach etwa zehn Minuten öffnete sich die Saaltür erneut, denn der Verhandlung war zu Ende.

Fortsetzung am 10. Januar 2007

WAS war geschehen?

 Angesetzt war die Vernehmung eines Mitarbeiters des BKA (= Bundeskriminalamt) zur Klärung der Frage, wie die Rohfassung des Buches „Vorlesungen über den Holocaust“ auszugsweise in die Anklageschrift gelangen konnte. – Den Äußerungen von Glücklichen, die sich unter den 18 „Auserwählten“ befanden, war zu entnehmen, daß der Sachverhalt in der Zwischenzeit geklärt werden konnte. – GR hatte angenommen, daß das BKA den Rechner von Horst Mahler angezapft hatte. Dies war falsch. Frau RAin Stolz hatte die Rohfassung des Buches bereits vorher in den Zündel-Prozeß eingeführt – als Beweis?. Da das Gericht nicht für einen neuen, weiteren Sachverhalt vorbereitet war bzw. wohl auch vor Weihnachten keine große Lust mehr hatte sich abzumühen, machte man kurzen Prozeß, schloß die Verhandlung und ordnete die Vertagung an – siehe zuvor.  

Angesetzt um 9Uhr, Beginn gegen 9.20Uhr. Anwesend die 18 „Auserwählten“ („chosenites“), das Gericht in der bekannten Besetzung, StA Grossmann, keine Medienvertreter, wenig Polizei, ein Gerichtsdiener – alle bewaffnet -, 2 „staschu“-Leute (= polit. Polizei).  

„Wer grade seine Furche pflügt, 
Dem Freund und Kumpel nicht betrügt.  
Wer keinem Lump die Stiefel putzt 
und nicht das eig´ne Nest beschmutzt.  
Wer gleich wie auch der Würfel fällt, 
dem Vaterland die Treue hält.  
Tut auch im neuen Jahre  
Das WAHRE!“  


G.
S. von Langewede

Quelle: Günter Deckert

 

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Mittwoch, 6. Dezember  2006
 

Rudolf-Prozeß, Tag 4, LG Mannheim, 6.12.06 (Nikolaus-Tag / Knecht Ruprecht-Tag für die kleinen und die „großen“ Kleinen)

Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.14Uhr, d.h. die übliche Verspätung, die man hierzulande das „akademische Viertel“ nennt

Anwesend:

(1)

das Gericht in der gleichen Besetzung mit dem Vorsitzenden Schwab
(2) StA Grossmann  
(3) die beiden Verteidiger  
(4) 1 Gerichtsdiener, 2 uniformierte Polizisten – alle bewaffnet; nur 1 x „staschu“ (= „Staatsschutz“ = polit. Polizei), der zwischendurch weg war, dann aber nach rd. 30 Minuten wieder kam  
(5) Medien: 0  
(6) Zuhörer: im Schnitt 36, darunter Frau Haverbeck/Vlotho vom „Collegium Humanum“ sowie ein in Frankreich lebenden niederländischer Chemiker namens Hans D...., der von mir „betreut“ wurde.  

Nach der Eröffnung durch den Vorsitzenden fragt RAin Stolz, warum Germar Rudolf (GRu) noch immer in Fußfesseln zum Gerichtsgebäude gebracht werde. Richter Schwab will sich noch einmal darum kümmern und dafür sorgen, daß dies unterbleibt, da er GRu nicht als Sicherheitsrisiko einstufe.

Danach erhält GRu das Wort. – Er faßt noch einmal kurz den letzten Teil seiner Ausführungen zum Thema Wissenschaftlichkeit zusammen, um dann auf das Problem Verlässlichkeit von Zeugen-Aussagen zu kommen. Hier verweist er auf einen längeren Beitrag im Magazin „Der Spiegel“, der auf jeden Fall in der Netzausgabe vom 28. Okt. 2006 erschienen sei. Der Spiegel-Beitrag nimmt vornehmlich auf US-amerikanische Forschungsergebnisse Bezug. „Die Dichtung überwiege die Wahrheit!“ Er verweist in diesem Fall auf die erfundene Holo..-Geschichte eines Schweizer Bürgers, der sich den „Verfolgtennamen Benjamin Wilkomirski“ zu gelegt hatte und dessen Buch weltweit als großartig gefeiert wurde, nicht nur jüdische Preise bekam, aber von Anfang bis Ende erfunden, also gelogen sei. – Kritik an Zeugenaussagen könne KEINE Beleidigung von Opfern sein.

Damit leitete GRu zur „Würdigung / Wertung“ des § 130 StGB (= Strafgesetzbuch) über: der berüchtigte Volksverhetzungs- oder „AU....-Paragraph“. (1) Ausführlich äußert er sich zum Problem der „Störung des öffentlichen Friedens“, zum Problem „leugnen“, was man im Deutschen mit „bestreiten wider besseres Wissen / bestreiten bewußt der Wahrheit zuwider“ umschreiben kann. – Feststellungen vin Staatsanwaltschaften wie von Richtern / Gerichten der „brddr“ erachte er als Zumutung und führt zum Beweis Stellen aus der Anklageschrift, teilweise auch aus dem Haftbefehl zur Untermauerung seiner Auffassung an. Selbst wenn man die KRITIK als „Tabubruch“ einstufe, sei dies kein Grund, daraus einen Straftatbestand zu machen. Er führt einige Tabubrüche an, die Weltgeschichte geschrieben haben: a) Kopernikus (Astronomie usw.), Darwin (Bibel / Evolution) – als beste geschichtliche Parallele nennt er die sog. Konstantinische Schenkung, die eine bewuße Fälschung der kathol. Kirche, d.h. des damaligen Papsttums gewesen sei; dieser Vorgang habe ua. auch Martin Luther, den „Vater des Protestantismus“, beeinflusst, dank der Erfindung der Gutenbergschen Druckkunst. – Die Infragestellung, das Hinterfragen von Doktrinen und Lehren sei nicht verletzend / beleidigend. Dies sei eine willkürliche, eine unzulässige Auslegung durch das SYSTEM (Politik + Justiz). – Zum Thema Hetze(n), Aufhetzen führt er Stellen aus dem Urteil des LG Stuttgart gegen ihn an, in dem man ihm unterstellt habe, er spreche den Juden das Lebensrecht ab. Er vergleicht das heutige Vorgehen gegen „Abweichler“ mit dem Vorgehen der Behörden des 3. Reiches gegen einen katholischen Pfarrer (H. Meyer) – dieser hatte damals von der Kanzel gegen das NS-System gepredigt. (Die Art und Höhe der Bestrafung hatte er nicht erwähnt! Wer kennt den Vorgang? Wer hilft aus?) – Der heute „herrschende Zeitgeist“ ziele auf Unterdrückung (abweichender Auffassungen und Meinungen). – Zur § 130-Problematik verweist er auf zwei Doktorarbeiten: 1) Thomas Wandres:Die Strafbarkeit des Auschwitz-Leugnens“ – 338 S., broschur, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2000 (sehr empfehlenswert, aber auch sehr teuer! De.) – b) Florian Körber / Eric Hilgendorf: „Rechtsradikale Propaganda im Internet – Der Fall Töben“ – 260 S., TB (= Taschenbuch), 39 EUR, Logos-Verlag, Berlin 2003. – Ein strafrechtlicher Schutz der „gesetzlichen Wahrheit“ sei grundgesetzwidrig! (3) Den Juden würde ein Sonderrang / -status eingeräumt und damit ihre Andersartigkeit besonders betont. Der Schutz von Tabus könne auch ein Schuß nach hinten werden. – GRu macht deutlich, daß durch diese Sondergesetzgebung auch die Freiheit der Verteidigung (durch ihn selbst) wie auch der Verteidiger unzulässig eingeschränkt, ja geradezu verhindert wird, da das Stellen von Beweisanträgen durch die Verteidiger bereits einen Straftatbestand darstelle und zu Verfahren gegen diese führe. – Seine Arbeit, so GRu, gebe keinen konkreten Anlaß für die Vorgehensweise gegen ihn. Es gehe darum, die Arbeit der REVISIONISTEN unmöglich zu machen, sie zu ächten und ihn persönlich zu vernichten. Dies regt den sonst schläfrig wirkenden StA Grossmann auf, so daß er sich zu dem Zwischenruf „hinreißen läßt“ „Sie nehmen sich viel zu ernst!“ (Ich äußere hörbaren Unmut über dieses Verhalten, das der Vorsitzende nicht rügt. Mich dagegen rügt und ermahnt er und droht, denn ich sei keine Verfahrenspartei, obwohl die Verhandlung öffentlich ist. Zuhörer müssen Automaten sein...)

Nach den allgemeinen Ausführungen seiner EINLASSUNG ZUR SACHE äußert sich GRu zum konkreten Vorgang, d.h. der Anklageschrift wie auch dem Haftbefehl (4), der zum großen Teil überein stimmt.

(1)

Tatvorwurf: Billigung der Vorgehensweise der Hitler-Regierung gegen die Juden  
(2) Damit moralische Entlastung der Machthaber des 3. Reiches  
(3) Er wirke über seine Werke auf den Leser ein (= Aufhetzung .....)  
(4) Tabubrüche, vor allem in der Werbebroschüre  

Er nimmt zu den Punkten recht ausführlich Stellung, führt Belege an und weist darauf hin, daß alles viel ausführlicher in seinem letzten eigenen Buch „Vorlesungen über den Holocaust“ – 571 S., broschur, 30 EUR, Castle Hill  Publishers, Hastings/East Sussex, England, 2006 – dazu mehr später.

GRu äußert sich recht ausführlich zum Thema WIEDERGUTMACHUNG, wirft in dem Zusammenhang der Staatsanwaltschaft vor, sie suche, obwohl dazu verpflichtet, NIE nach Entlastendem, um dann die Frage nach dem WARUM, dem „cui bono“ (= Wem nutzt es?) zu stellen. Sühne, Buße, Geld... Es gebe KEINE Sippenhaft, KEINE Erbschuld, KEINE kollektive Verurteilung und KEINE Kollektivhaftung. Doch genau das geschehe mit dem deutschen Volk seit dem Ende des 2. WK. Hierzu zitiert er einen US-Amerikaner, der längere Zeit Frankfurt am Main einen Lehrstuhl für Politik innehatte, der in einem Aufsatz von der „Erbschuldkultur“ gesprochen habe, was einer Fortsetzung des Krieges mit anderen Mitteln gleichkomme. Das Problem der „Singularität“ (= dt. der Einzigartigkeit) sei ein Fall für Psychopathologie. Dies führe zu: einer anderen Form von RASSISMUS mit der Folge, daß der Deutsche, auch der heutige, als rassisch / völkisch minderwertig behandelt, erpreßbar und auch erpreßt  werde. Nich nur die „herausgehobene Gruppe“, auch das etablierte Politsystem der „brrdr“, das als Dauer-Moralapostel auftrete, sei Nutznießer der Erbschuldthese, weil man damit politische Konkurrenz nicht nur von den „Futtertrögen“ fernhalten, sondern sie auch „fertig“ machen könne, indem man sie ausgrenze, ächte, verfolge, auch und gerade über den § 130. – Die sog. westliche Wertegemeinschaft werde hierzulande auf den Kopf gestellt, die Menschenwürde werde mit Füßen getreten. Er habe nichts gegen eine Einzelwiedergutmachung, sei aber entschieden gegen eine Gruppenwiedergutmachung („Jewish Claims Conference“ = Jüdische Agentur für Wiedergutmachung(sforderungen) – z.B. gegen Deutschland, gegen Österreich, gegen die Schweiz. Juden wie Norman G. Finkelstein (Die Holocaust-Indsutrie – 234 S., Leinen, 19.80 EUR?, Piper-Verlag, München 2001²; engl. Ausgabe 2000 bei Verso London & New York) und Raul Hilberg, die ebenfalls kritisierten, blieben unbehelligt, hätten sozusagen Narrenfreiheit.

In einem neuen „Kapitel“ kommt GRu dann auf sein letztes Buch „Vorlesungen über den Holocaust“ zu sprechen, das die Staatsanwaltschaft auf zweienhalb Seiten „bearbeite“. Kurz erwähnt er den Vorgang des Osnabrücker Professors Hepp, der in einer Veröffentlichung in einer lateiniuschen (!) Fußnote „Kritisches“ zum Thema AU..... ausgeführt habe. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt, zumal sich Professoren „irren dürfen“...

Die Staatsanwaltschaft, so GRu, wolle das Buch „Vorlesungen ....“ einziehen, wolle es „unter Polizeiaufsicht verbrennen, da man den Arbeitern wohl nicht traue. „Wer bücher verbrennt, der verbrennt bald auch Menschen“ – so die „Linke“ über den Vorgang im 3. Reich (entartete Bücher....). Die gängige Rechtspraxis in der „brddr“ seit dem Ende des 2. WK  habe über 50.000 Bücher vernichtet, was die größte Büchervernichtung in der Geschichte der Menschheit sei.

Hier greift Richter Schwab ein und erklärt, das Gericht habe die Absicht, das Buch in das Verfahren einzubeziehen (5) . Daraufhin stellte RAin Stolz einen entsprechenden Antrag, das Buch mündlich einzuführen. Und begründet den Antrag ausführlich. GRu nimmt erläuternd dazu Stellung und weist darauf hin, daß die Stelle in der Anklageschgrift aus einer Rohfassung des Buches, nicht aber aus der endgültigen Fassung, wie sie gedruckt und ins Weltnetz gestellt wurde, stamme. Die Rohfassung sei der Staatsanwaltschaft über das BKA durch Anzapfen der Telefonleitung von Horst Mahler zugegangen. – Richter Schwab fragt StA Grossmann um dessen Stellungnahme. Falls..., dann im sog. Stilleseverfahren, d.h. Kenntnis erhalten NUR das Gericht + Staatsanwaltschaft, NICHT aber die Zuhörer. – Richter Schwab erklärt, das Gericht werde heute nicht darüber entscheiden, aber den Antrag beraten. Damit man wisse, von welcher Fassung auszugehen sei, habe das Gericht vor, einen Zeugen aus dem BKA (= Bundeskriminalamt) für die nächste Sitzung laden zu lassen; die StA Grossmann möge den Ansprechpartner dem Gericht benennen. Da man, so Richter Schwab, noch immer bei der Einlassung des Angeklagten sei, die Einvernahme eines Zeugen in

die Beweisaufnahme gehöre, rege er dennoch die Vernehmung dieses Zeugen an, sozusagen als Einschub, und versprach, daß danach GRu wieder mit seinen Ausführungen fortfahren könne. Dies diktiert er dem Protokollführer.

Das Gericht verkündet eine kurze Pause von 11.36 bis 11.15Uhr. Weiter geht es aber erst um 11.37Uhr mit der Schwab-Erklärung, daß man die Vernehmung des BKA-Zeugen für die nächste Sitzung am 21. Dezember plane. Er erklärt weiterhin, er werde sich um den Vorgang Fußfesseln noch einmal kümmern und schließt er die heutige Verhandlung um 11.40Uhr. – Er weist auch darauf hin, daß mit weiteren Gerichtsterminen zu rechnen ist; diese sollen am 21. Dezember bekannt gegeben werden.


Nächste Verhandlung am 21. Dezember, 9Uhr, gleicher Ort

Die Zündel-Termine in dieser Woche sind am 7. und 8. Dezember, jeweils 9Uhr, gleicher Ort / Saal.

(1)

Wer Interesse am genauen Wortlaut des § 130 hat, kann sich an mich wenden (Freiumschlag + eine Sonderbriefmarke von 0, 45 EUR) oder man besorge sich das StGB für 9.90 EUR: Beck-Texte im dtv, Bd. 5007 – ich habe die 38. Auflage aus dem Jahr 2002; möglicherweise gibt es mittlerweile eine neuere Auflage.
(2) Wer Interesse am genauen Wortlaut des § 130 hat, kann sich an mich wenden (Freiumschlag + eine Sonderbriefmarke von 0, 45 EUR) oder man besorge sich das StGB für 9.90 EUR: Beck-Texte im dtv, Bd. 5007 – ich habe die 38. Auflage aus dem Jahr 2002; möglicherweise gibt es mittlerweile eine neuere Auflage.
(3) Da noch ein Haftbefehl besteht, hat GRu, obwohl er bereits in Strafhaft  ist, die sogenannte Überhaft, was einer eingeschränkten Strafhaft mit Untersuchungshaftcharakter gleichkommt. – Ich habe das Gleiche zweieinhalb Jahre lang in Stuttgart und Bruchsal mitgemacht. 
(4) Die Zündel-Kammer unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen hat die   Einführung dieses Buches über einen Beweisantrag abgelehnt! – So darf man gespannt sein, die Rudolf-Kammer entscheidet.

Weinheim/Bergstraße, den 6. Dezember 2006

Günter Deckert  

 

Ihre Meinung

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Montag, 4.. Dezember  2006

 

 

RUDOLF- Prozeß, Tag 3:  4. Dez. 2006 

 

Angesetzt 9Uhr, Beginn 9.14Uhr

Anwesend:

(1)

Gericht in seiner bekannten Besetzung unter Vorsitz von Richter Schwab
(2) StA Grossmann  
(3) beide Verteidiger  
(4) 1 Gerichtsdiener, 5 x uniformierte Polizei (nicht immer alle anwesend)*** – alle bewaffnet - + 2 x politische Polizei („staschu“); gehen beide um 9.52Uhr  
(5) Medien: niemand  
(6) Zuhörer: 39, darunter Dr. Rolf Kosiek vom Grabert-Verlag, Tübingen

Richter Schwab erteilt Germar Rudolf, später nur GRu (1), das Wort. Dieser setzt seine Ausführungen zum Thema Wissenschaftlichkeit fort, wobei er sich im wesentlich auf den Philosophen Popper stützt.

Ein Großteil der Ausführungen am heutigen Verhandlungstag, die nachfolgend nur stark verkürzt wiedergegeben werden (können), findet sich ua. in Kardinalfragen zur Zeitgeschichte – Eine Sammlung kontroverser Stellungnahmen von Germar Rudolf alias Ernst Gauss zum herrschenden Zeitgeist in Wissenschaft, Politik, Justiz und Medien, VHO, Flandern/Belgien 1996.

GRu äußert sich zu Fragen von Vorurteilen, zum Dogmatismus in der Geschichtsschreibung, d.h. Unterbindung jeder Kritik, zur NICHT-Beweiserhebung und Ausschluß von Gegenmeinungen, wobei er jemals zahlreiche anschauliche Beispiele zur Untermauerung seiner Auffassung liefert.

Der Haltung und Vorgehensweise der „Hofhistoriker“ stellt er die Arbeitsweise(n) der REVISIONISTEN gegenüber, die nicht nur gezielt Quellenkritik betreiben, sondern sich auch jeder Kritik stellen und ihre Argumente hinterfragen lassen.

Um 10.05Uhr wird bis 10.38Uhr unterbrochen (PAUSE)

Jetzt wendet sich GRu der Frage der Umdeutung von Begriffen zu, insbesondere den Zusammensetzungen mit „SOINDER-..“ und verweist auf die Forschungsarbeit von Carlo Mattogno, der im Gegensatz zum Klassiker der Etablierter (Rückerl, Langbei, Kogon: NS-Massentötungen durch Giftgas – der genaue Titel könnte auch anders lauten...) wissenschaftskritisch und systematisch vorgehe. - Die Angriffe gegen die REVISIONISTEN erfolgten selten bis nie auf ihre Arbeit(en), sondern durchweg auf die Person, die herabgewürdigt und verächtlich gemacht wird, um so den Wert der Forschungsergebnisse, auf die man fast nie eingehe, zu mindern. In diesem Zusammenhang bezeichnete er die Anklage gegen ihn als „irrational“ und greift auch den Vorsitzender Richter der Zündel-Kammer, Dr. M..., heftig an, der in einem Beschluß zur Haftprüfung ausführte, die Veröffentlichungen von GRu könnten nicht ernst genommen werden, da sie politische wie religiöse Ansichten enthielten und transportierten. GRu nennt dies hanebüchen (= unverschämt).

Er definiert, was seiner Meinung UNTER WISSENSCHAFT zu verstehen ist. - Danach kommt er auf den rechtlichen Rahmen des Verfahrens zu sprechen, indem er eine Gegenüberstellung vornimmt zwischen Vorgängen, deren Quelle er erst am Ende nennt und seinem Verfahren, das er als POLIT-Prozeß, als „Hexenverbrennung“ bezeichnet. Dies macht er wiederum sehr anschaulich und als er endlich die Katze aus dem Sack läßt – der Vergleich bezog sich auf das Solchenyzin-Buch Der Archipel GULAG – zeitigt die Nennung der Quelle Wirkung, bei der Schöffin wie auch bei StA Grossmann, der nervös mit dem Kugelschreiber spielt. Das Gericht, so GRu, wisse immer, was von ihm „oben“ verlangt werde und richte sich danach. Er verweist weiterhin auf die Kammer Dr. Müller/Dr. Orlet am LG Mannheim im Verfahren gegen den Unterzeichner im Jahr 1994; das Urteil hatte damals eine „weltweite Empörung“ ausgelöst. –

Obwohl das Gegenteil der Fall sei, werde in der „brddr“ (2) behauptet, es gäbe keine politischen Gefangenen. In diesem Zusammenhang geht er auf die Frage der Menschenrechte ein und den „deutschen Sonderweg“ mit dem § 130 (Volksverhetzung). – Das Verteidigungsrecht werde durch die OFFENKUNDIGKEIT (fast) ausgeschaltet. – Hier wie auch im Zusammenhang mit der Definition des Begriffes WIISENSCHAFT greift er das BVerfG (= Bundesverfassungsgericht, Karlsruhe) aufs Schärfste an, was ihm später einen Verweis des Kammervorsitzenden Schwab einbringt.

Dies leitet zur Mittagspause gegen 12.30Uhr über; um 13.45Uhr soll es weiter gehen.

Bei Wiederbeginn um 13.58Uhr fährt GRu mit der Darstellung der Rechtsentwicklung in der „brddr“ (2) fort.

Er weist auf die schrittweise Einschränkung der Grundrechte hin, die immer mehr unter einen „allgemeinen Gesetzesvorbehalt“ gestellt, d.h. eingeschränkt und ausgehebelt werden. Dabei spielen ua. der „Kalte Krieg“, die „RAF-Terroristen ein wegweisende Rolle. - Er erwähnt das „lex Engelhardt“ (3) 1985: Der „Holo...“ wird als Offizialdelikt eingestuft, d.h. es bedarf keiner Anzeige mehr; die Staatsanwaltschaft muß (!) von sich aus ermitteln. – Er erwähnt den „Deckert-Leuchter-Prozeß“ (4) 1992 bis 1994 (LG Mannheim und LG Karlsruhe), was zur Verschärfung des § 130 führte: Höchststrafe von drei auf fünf Jahre erhöht. – Er erwähnt die gezielte Überwachungen und Lauschangriffe, den Versuch, die NPD zu verbieten.

Wenn etwas OFFENKUNDIG sei, dann sei es die Unterdrückung von Sachbeweisen.

Weiterhin kommt er auf die Rolle des sog. Schutzes der Jugend und der „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften“ zu sprechen, die sich einer Aussage des Politikwissenschaftlers Jesse, UNI Chemnitz, zufolge immer mehr zu einem Einfallstor des Anti-Faschismus entwickelt habe, also zu einer politischen Waffe. „Propagandadelikte“ als „Straftat“ gebe es nur „rechts“!

Er, so GRu, stelle einen fortschreitenden Verfall der Grundrechte fest. Er sehe sich Kants „Kategorischem Imperativ“ verpflichtet: „Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie allgemeines Gesetz werde“

GRu kommt dann auf das Konfliktverhältnis zwischen Wissenschaftsfreiheit (Art. 5, 3 Grundgesetz (GG)) und den Menschenrechten (Art. 1 GG) zu sprechen und stellte fest „Das Ergebnis von Forschung müsse auf nachprüfbaren Beweisen gründen. Die „Holo...-Propaganda“, ob wahr oder nicht, fördere nicht die Gemeinschaftsfähigkeit der Heranwachsenden. Dies führe dazu, daß sich die deutsche Jugend seit den 70er Jahren der Gemeinschaft verweigere, zur Nabelschau und „Selbstverwirklichung“ führe mit verheerenden Folgen für die Bevölkerungsentwicklung. In 100 Jahren werde es kaum noch eine „deutsche Schuldgesellschaft“ geben.

Verbote seien ein Mangel an Gegenargumenten!

Man betreibe „Traumatisierung“, d.h. Gehirnwäsche!

Während die Gegenseite über alle möglichen Kanäle, Geld wie Einfluß verfüge und bedenkenlos politische Macht einsetze und sich auch der anti-faschistischen Schlägertrupps bediene, habe der REVISIONISMUS, den man ausgrenze und verschweige sowie seine Köpfe „ausmerzen“ will, aus dem Verkehr zieht, nichts Entsprechendes, was man als Beate-Uhse-Läden (5) für Zeitgeschichte bezeichnen könne, d.h. zugängliche Rückzugsräume für Erwachsene. Der angebliche mündige Bürger werde bewußt unmündig gehalten.

Da GRu nun auf ein anderes Thema überwechseln will und das dem Vorsitzenden Richter sagt, wird die heutige Sitzung um 14.48Uhr geschlossen. Nächster Verhandlungstermin am Mi., 6. Dezember (Knecht Ruprecht- oder Nikolaus-Tag), 9Uhr.

Weinheim/Bergstraße (20km östlich von Mannheim, 20km nördlich von Heidelberg und 70km südlich von Frankfurt/Main), den 4. Dezember 2006

Günter Deckert

NS: Germar Rudolf machte wieder einen sehr entschlossenen und sehr souveränen Eindruck und zeigte keinerlei Angst vor den „Königsthronen“ der brddr, wohl wissend, daß er keine Schonung zu erwarten hat.

*** Die Polizeipräsenz war schwach; die Polizisten durchweg höflich und zuvorkommend. – Das Bürgerkriegsszenario wie in den Anfangsmonaten des Zündel-Prozesses gibt es nicht mehr. Man hat wohl eingesehen, daß die Zuhörer „keine Terroristen von rechts“ sind.

(1)

GRu wurde erneut mit Hand- und Fußfesseln wie ein Gewalt- und Schwerverbrecher ins Gerichtsgebäude gebracht. – RA Bock will sich deswegen mit dem zuständigen Justizministerium in Stuttgart in Verbindung setzen.  
(2) „brddr“ – eine von mir geprägte Abkürzung für „brd“ (Bundesrepublik D...) und „ddr“ (Deutsche Demokratische Republik), denn DEUTSCHLAND  ist größer (!) als die „brddr“.  
(3) “lex Engelhardt“ (= Engelhardt-Gesetz) – E... war RA in Nürnberg und ein in seiner Zeit ein bekannter nationaler Strafverteidiger.  
(4)  Deckert-Leuchter-Prozeß – wegen eines Vortrages von Fred A. Leichter zum Thema seiner „Auschwitz-Forschung (Leuchter-Gutachten/Bericht) im Nov. 1991 in Weinheim, den ich simultan übersetzte. Im 3. Anlauf nach zweimal LG Mannheim – jeweils ein Jahr mit Bewährung + 10.000 DM Strafe – im 3. Anlauf (LG Karlsruhe)  verurteilt zu zwei Jahren ohne Bewährung bei gleicher Ausgangslage. Aufgrund von politischen Nachfolgeprozessen insgesamt 5 Jahre weniger eine Woche (8. Nov. 1995 bis Ende Oktober 2000) hinter Gittern (Mannheim, Stuttgart-Stammheim, Heidelberg und vor allem im Bruchsaler Hochsicherheitsgefängnis).  
(5) Beate Uhse, im 3. Reich BDM-Maid, angeblich auch BDM-Führerin, machte Erotik-Läden (sex shops) für Erwachsene – Besucher meist Männer - auf und wurde damit zur Millionärin. – Dieser vergleichende Ausdruck stammt von mir; er wurde von GRu NICHT verwendet. Damit bringe ich ein Bild von einem „geduldeten Rückzugsraum für zeitgeschichtlich interessierte Erwachsene ins Spiel, weil auf diese Weise die Jugend, die keinen Zugang hat/hätte aufgrund des Jugendschutzgesetzes. „ethisch-moralisch NICHT verwirrt werden könnte
 

Ihre Meinung

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Donnerstag, 16. November  2006

 

 

Rudolf-Prozeß, Landgericht (LG) Mannheim, Tag 2, 16.11.2006

 

Angesetzt um 9Uhr, Beginn 9.05Uhr

Anwesend:

(1)

Das Gericht wie am Eröffnungstag (Vors. Schwab)
(2) StA Grossmann mit „Assistentin“
(3) RAe Stolz & Bock  
(4) 1 Gerichtsdiener, 5 Polizisten in Uniform – alle bewaffnet; 2 „staschu“ = politische Polizei (in Zivil) 
(5) Medienvertreter: 0
(6) Sonstige: im Schnitt 50 Personen mit wechselnder Zusammensetzung; darunter auch Dr. Rolf Kosiek, Grabert-Verlag; zu Beginn 9 Schüler, bis zur Mittagspause noch 6, nach der Mittagspause 0 Sonstige: im Schnitt 50 Personen mit wechselnder Zusammensetzung; darunter auch Dr. Rolf Kosiek, Grabert-Verlag; zu Beginn 9 Schüler, bis zur Mittagspause noch 6, nach der Mittagspause 0

Eröffnung durch den Kammervorsitzenden, der Germar Rudolf (GR) das Wort erteilt. Dieser teilt mit, er habe sich einige Anträge überlegt, die er mit den Verteidigern besprechen möchte. – Die Sitzung wird um 9.07Uhr unterbrochen und um 9.27Uhr fortgesetzt.

RAin Stolz rügt, daß GR erneut mit Fußfesseln vorgeführt worden ist. Vors. Richter Schwab erklärt, er habe bereits das letzte Mal verfügt, daß dies im Gerichtsgebäude zu unterlassen ist. Er werde dafür sorgen, daß künftig keine Vorführung ab Gefängnis Heidelberg in Fußfesseln erfolgt.

GR läßt durch die Anwälte Ablichtungen von Dokumenten***, die Teil, seiner Ausführungen vom Dienstag sind, an das Gericht wie StA Grossmann verteilen und erläutert diese ausführlich.

*** Darunter Empfehlungsschreiben des Gefängnisdirektors des Missouri-Gefängnisses, der Prof. Faurisson Fred A. Leuchter als den führenden Gaskammerfachmann der USA empfohlen hatte – Anmerkung: Es ging um die Erstellung eines Gutachtens für den Prozeß gegen Ernst Zündel (EZ) in Toronto. Weiterhin Pläne und Fotos von wichtigen Gebäuden bzw. Gebäudeteilen des KL Auschwitz/Oczwiecim. – GR verweist in diesem Zusammenhang auf seine kritisch kommentierte Ausgabe sämtlicher Leuchter-Gutachen, leider nur auf Englisch, mit dem Titel „Fred A. Leuchter, Robert Faurisson, Germar Rudolf: The Leuchter Reports – Critical Edition Chicago,2005², USA (.....: Die Leuchter-Berichte – eine kritische Ausgabe..). Die Abhandlung ist wohl Ernst Zündel gewidmet („For Ernst“).

GR fährt mit der zeitlichen Anfolge seines Lebenslaufes und seines Schaffens fort und schildert seine Versuche des Fußfassens in den USA.

Dies wie auch das bereits am ersten Tag, am 14.11., Ausgeführte ist in der GR-Veröffentlichung „Kardinalfragen an Deutschlands Politiker – Aufforderung zur Wiederherstellung der Menschenrechte in Deutschland“ nachzulesen: Castle Hill Publishers (CHP) – Deutsche Bücher / Books in English – POBox 243, GB Uckfield/West Sussex – TN 22 9AW, England.

Neu, wohl nicht nur für mich, waren Ausführungen über die Zusammenarbeit mit einem Peter Stahl, einem Neffen von „Gestapo-Müller“ (1), Sohn eines ausgewanderten Müller-Verwandten und damit US-Bürger, der GR mit einem ehemaligen hochrangigen FBI-Mann (Bob Crowley) zusammenbrachte, der eine andere Darstellung der Kennedy-Ermordung lieferte. Dies veranlaßte GR zur Herausgabe eines bislang nur im Englischen erschienenen Buches mit dem Titel „Regiscide“ (Königsmord). Auch hierauf führte er ua. seine Abschiebung aus den USA zurück. – Während dieser ersten Phase des US-Aufenthaltes, unterbrochen durch einen kurzen Aufenthalt in Mexiko in der Nähe von Bradley SMITH (CODOAH), einem trotz seines Alters noch immer sehr rührigen US-Revisionisten, hat auch ein gewisser Fridjof Meyer (Spiegel); Verfasser des berüchtigten Kuraufsatzes in der Zs. Südosteuropa mit ihm Verbindung aufgenommen.

Um 10.50Uhr verfügt der Kammervorsitzende eine „Verschnaufpause“; Wiederbeginn um 11.24Uhr

GR stellt dann die verlegten Bücher des Jahres 2005 vor, vor allem die Reihe zum Thema „AU.....“; Ver-fasser ist der italienische Revisionist Carlo Mattagno, den er als den derzeit besten KL-Kenner im Osten Europas bezeichnete, der mit dem Baseler Jürgen Graf nach der Wende im Osten die wichtigsten Archive im ehemaligen Einflußbereich der UdSSR bereist und „bearbeitet“ hat.

Um 12.42Uhr erklärt Richter Schwab die Mittagspause; Wiederbeginn um 14Uhr.

Zu Beginn der Nachmittagsverhandlung sind nur noch ein Gerichtsdiener sowie zwei uniformierte Polizisten neben den beiden „staschu“-Leuten anwesend.

Nach den Ausführungen zur eigenen wissenschaftlichen sowie verlegerischen Arbeit wendet sich GR grundsätzlichen Fragen zu:

(a)

Frage der WISSENSCHAFTLICHKEIT – Er benennt einige geistige Kronzeugen von Rang und Namen, die alle den „menschlichen Drang zur Wahrheit“ betont hätten. Er stellt sich als der „ewig Neugierige dar, der WISSEN will, statt GLAUBEN ZU MÜSSEN“!

Einschub: Die 2. Richterin huldigt immer häufiger der Augenpflege....  

(b) Die forensische Seite, d.h. die technische Überprüfung der „Mordwaffe Gaskammer“, sei seit über   40 Jahren vollständig vernachlässigt worden.
(c) Wahrheitstrieb und Menschenwürde  - Jeder Mensch, auch er, habe das Menschenrecht auf Zweifel, auf Kritik. Insofern wehre er sich gegen die staatliche Unterdrückung sowie gegen die Eingriffe in die freie und ungehinderte Forschung – Kant: „Wage zu wissen!“ (Sapere aude)
(d) Die heutige brd(dr) sei eine geschlossene Gesellschaft, die an magische Tabus glaube. Sie sei weder eine Demokratie noch ein Rechtsstaat, sondern eine „demokratische Diktatur“
(e) Wissenschaft bedeute ständiges Fragen und Hinterfragen. Der brddr-Staat sei wissenschaftsfeindlich, da er jede Kritik an diesem TABU, gemeint „Holo.... / Au.....“, als Verbrechen, als Straftat einstufe und unter Strafe stelle (bis zu 5 Jahre / der Berichterstatter) 
(f) Von der Mythologie (Mythos) zur Theorie über die Beobachtung zur Tatsache! Das sei der richtige Weg. Insofern seien Zweifel, in Frage stellen wie Kritik ein Grundanliegen, eine Grundanforderung der bzw. an die Wissenschaft

Richter Schwab, der ab 15.15Uhr bereits „unruhig wirkt“, such nach einem Grund für die Beendigung  Da GR zu einem Abschnitt kommt, schließt er um 15.35Uhr die Sitzung.

Weiter am 4. Dez., 9Uhr

Weinheim/Bergstraße

Günter Deckert

 

Ihre Meinung

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Mittwoch, 15. November 2006

 

Prozessbeginn

Bei seinem Erscheinen vor Gericht wurde der Angeklagte vom Publikum überwiegend mit Beifall begrüßt, was den vorsitzenden Richter Schwab zu einer Ermahnung veranlaßte, solche Beifallskundgebungen künftig mit Ordnungsstrafen zu ahnden. Nach Feststellung der Personalien und Verlesung der Anklage erhielt Germar Rudolf selbst das Wort. 

In einem mehrstündigen Vortrag berichtete er über sein Leben sowie über seine Motive, die ihn zum politischen Kämpfer und revisionistischen Wissenschaftler machten. Als sein Schlüsselerlebnis bezeichnete er die Lektüre von Rassiniers „Was ist Wahrheit“, mit der er 1989 in Kontakt gekommen war. Darüber hinaus berichtete er von seiner zeitweiligen Mitgliedschaft bei den Republikanern, seinen Besuchen in Auschwitz und der Art und Weise mit der man sich im Deutschland von heute mit dem Thema „Holocaust“ auseinandersetzt. 

In einem Gutachten hatte Rudolf die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern widerlegt. Wegen dieses Gutachtens und seiner Behauptung, im Konzentrationslager Auschwitz habe es keinen Einsatz des Giftgases Zyklon B zur massenhaften Tötung gegeben, war Rudolf bereits 1995 in Stuttgart zu einer 14-monatigen Haftstrafe verurteilt worden. Nach der Urteilsverkündung hatte sich der Verurteilte abgesetzt und wurde seitdem mit internationalem Haftbefehl gesucht. Er wurde schließlich in Chicago verhaftet, als er bei der Einwanderungsbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen wollte. Im November 2005 wurde er nach Deutschland ausgeliefert und in Haft genommen.

Germar Rudolf sagte, der Holocaust sei ein gigantischer Betrug. Die Anklagevertreter zitierten zum Prozessbeginn aus den Schriften des Chemikers. Sie lasen Sätze vor wie etwa: "Es gibt keine Beweise, dass Gaskammern existiert haben. Alle Beweise beruhen allein auf Zeugenaussagen, deren Unzuverlässigkeit hinlänglich bekannt ist". So habe er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern bestritten, den Holocaust als Legende bezeichnet und die Zahl der ermordeten Juden als wesentlich geringer als sonst angegeben. 

Der 42-jährige Chemiker bestritt die Zuständigkeit der Justiz, über seine historischen Auffassungen zu urteilen. Kein Gericht der Welt habe das Recht, wissenschaftliche Fragen autoritär zu entscheiden. Er betrachte die historischen Aussagen der Anklage als nicht existent und werde keine Anträge stellen, um seine geschichtlichen Thesen zu überprüfen. Dies sei Verschwendung von Zeit und Energie.

Der Widerstand gegen seine chemischen Untersuchungen habe ihn zornig gemacht: Wie ein Pawlowscher Reflex habe es immer wieder Kritik an seinen Auffassungen gehagelt, so der Beschuldigte. In der Zeit seines Studiums habe er gelernt, dass eins und eins zwei ist, auch wenn es ein Nazi sagt. Dabei habe er immer versucht, sich von der rechten Szene abzugrenzen. Er habe sich von Ernst Zündel fern gehalten, sei jedoch mit seinen Analysen in einen Zusammenhang gebracht worden, der ihm nicht ganz recht wäre. 

Für den Prozess wegen Volksverhetzung sind zunächst acht Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll Ende Januar 2007 fallen. 

Quelle: Internet 

 

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