Biographisches Lexikon des Revisionismus

Biographical Encyclopedia of Revionism

Freitag, 21. Dezember 2007 

 

Prozeß "Sylvia Stolz" Dezember 2007

Tag 9, 18.12.07 

2 Polizeiwagen (PKW) vor dem Gerichtsgebäude; 4 Polizisten im Einsatz. – Wieder kleiner Saal. Kein „Röntgengerät“ für Taschen usw., jedoch elektrischer „Torborgen“ (Lichtschranke).

Die „Matadoren“: Das Gericht in der bekannten Besetzung. – StA Grossmann; „Leibwächter“ sitzt nicht bei ihm. – 2 x polit. Polizei; Grossmann-Leibwächter sitzt bei ihnen auf der letzten Bank an der Wand neben dem Eingang/Ausgang. - Frau Stolz mit den beiden Verteidigern.

Medien: nur Mack (1) vom MM, in der 1. Reihe, rechts versetzt vor mir.
Zuhörer: immer um die 20, wechselnd; unter ihnen logischerweise Horst Mahler und aus der Reichshauptstadt Berlin Andreas K.

Offizieller Beginn 9Uhr, tatsächlicher Beginn 9.35Uhr. – Im Saal 2 Polizisten in Uniform, bewaffnet, kein Gerichtsdiener.

Hinweis – Ich vergaß zu erwähnen, daß die aus dem Zündel- wie Rudolf-Prozeß bekannte Pflichtübung „Hoch von den Plätzen!“ beim Einzug der Gladiatoren in diesem Prozeß ebenfalls ein Muß ist, denn das „Gericht zieht ein…!“ Wegen der vielen Pausen bei den bisherigen Verhandlungen haben die Besucher recht viel Gymnastik mitgemacht…. – Vorsitzender Glenz, der immer mehr seine“ gütige und verständnisvolle, väterliche Haltung“ aufgibt, hat auch was gegen die Farben schwarz-weiß-rot und er liebt eine „ästhetische Ordnung“, d.h. Kleidungsstücke dürfen nicht über die durchweg kaum belegte erste Reihe, die für die Medienvertreter gedacht ist, gelegt werden. – Wegen meines schwarz-weiß-roten Pullovers mit dem Aufdruck „Steinar“ wurde ich noch nicht gerügt. Glenz & Kollegen scheinen die neue Hausordnung des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin noch nicht mitbekommen zu haben. Dort dürfte ich mit diesem Pullover nicht hinein… – „Ils sont fous, ces Romains!“ lautet ein Standardausdruck im Aste-rix-Original. („Diese Römer sind verrückt!“) - Die heutigen politischen Vorturner in der brddr sind „krank“, „kopfkrank“ ACHTUNG! Dies ist eine Wertung, KEINE Behauptung!

Glenz eröffnet und stellt fest, daß das Gericht die Fülle der Anträge vom 14.12. im Wortlaut zur Kenntnis genommen hat. Auf Frage des Vorsitzenden bejahen dies auch die beiden Verteidiger. Dann verkündet Glenz den erwarteten Kammerbeschluß. Alle 12 Anträge sind abgelehnt, da unzulässig. Bei den einge-reichten Anträgen handelt es sich ua. um

1) die Ladung des Wiener Historikers Jagschütz als Gutachter;
2) die Verlesung des Rudolf-Buches „Vorlesungen über den Holocaust - ….“ 103 S. Gutachtentext zum Beweis der Wissenschaftlichkeit;
3) die Ladung eines Gutachters für Zeitgeschichte / 2. WK in Bezug auf die „Erinnerungen“ von Churchill, De Gaulle und Eisenhower, hier hinsichtlich der Nichterwähnung von Holo…/Shoah
4) die Ladung eines Gutachters zur Klärung „Was ist wissenschaftlich?“
5) die Klarstellung durch das Gericht, was unter OFFENKUNDIGKEIT zu verstehen ist;
6) die Auslegung des § 130 durch das Gericht;
7) die Ladung eines Gutachters für Völkerrecht zur Frage OMF (= Organisation einer Modalität der Fremdherrschaft);
8) die Ladung eines Gutachters zur Deutung der Rede von Carlo Schmid, Prof. Dr. jur., Mitglied der SPD, auf die der Begriff OMF zurückgeht – ist im Netz (internet) zu finden);
9) das Verlesen aus dem Werk des Juden Martin Buber über das „Wesen des Judentums“;
10) die Verlesung eines Antrages in eigener Sache von Horst Mahler zum Denken der Judenheit.

Aus den Gründen: unzulässig wegen a) allgemeinem Mißbrauchsverbot; b) unlauterer Zwecke = REV…. -Propaganda und keine Sachaufklärung, c) Leugnen geschichtlich feststehender Thesen; d) Vorgehenswei-se gleicht Rechtfertigungsversuch eines Betrügers; e) aufgrund der gerichtlichen Würdigung des bisherigen Gesamtverhaltens, das nicht der Wahrheit in der Sache, hier Anklage, sondern der Verbreitung von politischen Überzeugungen dient zum Thema Holo…-Lüge, jüdische Fremdbestimmung, Weltjudentum (Verschwörungstheorie). Glenz weist auf die ermahnenden Hinweise zum Thema mißbräuchliches Verteidigungsverhalten vom 19. und 27.11. hin, was sich besonders deutlich bei der Befragung des Zeugen Dr. Meinerzhagen gezeigt habe. Frau Stolz nehme höchstrichterliche Entscheidungen (BGH, BVerfG) nicht zur Kenntnis, bezeichne die Gerichte als anti-deutsch, als jüdisch gesteuert. Es seien keine verteidigungsrelevanten Tatsachen vorgebracht worden, und die Anträge seien vielfach polemisch abgefaßt. – Glenz räumt ein, daß die Kammer nicht alle Anträge durchgeprüft hat, vor allem jene, die unter die Rubrik Allgemeinkundigkeit, OFFENKUNDIGKEIT fallen. Die Verbreitung revisionistischer Thesen liege auf der Hand, die Zweifel am Holo…. seien unangebracht, die völkerrechtliche Lage Deutschlands nach 1945 sei ohne Bezug zur Anklage.

Glenz endet um 10Uhr.
Die vom Gericht bestellte Pflichtverteidigerin entfernt sich entschuldigt zur Wahrnehmung eines anderen Termins.

In ihrer Erwiderung weist Frau Stolz darauf hin, daß die Gericht die Problematik zwar erkannt habe, an der Sachaufklärung indes nicht interessiert sei. Die OFFENKUNDIGKEIT sei keine heilige Kuh. Der Kammerbeschluß habe mit RECHT nichts mehr zu tun, denn eine an der Sache ausgerichtete Verteidigung werde als Mißbrauch abgestempelt, obwohl all ihre Anträge durch und durch sachbezogen seien. Das Kammerverhalten zeuge von einer Portion Unverschämtheit und Kaltschnäuzigkeit und verhindere gezielt die Sachaufklärung Das Gericht handle unsinnig und begehe offensichtlichen Rechtsbruch. - Glenz, in dessen Gesicht es schon die ganze Zeit arbeitet, wird zunehmend unruhiger. - Die OFFENKUNDIGKEIT, so Frau Stolz, werde immer unhaltbarer und nur gewaltsam aufrecht erhalten. Die Wahrheit brauche keine Unterdrückung. Sie lehne ein Rechtssystem, das diesen Namen verdient, nicht ab. Sie lehne jedoch Unrecht ab. Das Gericht nehme die Beweiserhebung vorweg, das Vorgehen der Kammer sei mit Recht und Gesetz nicht mehr vereinbar. Das zeige sich deutlich daran, daß man das Verlangen nach Beweisen als Mißbrauch einstufe und somit jede Verteidigung unmöglich mache.

Es ist 10.10Uhr. Glenz ordnet eine Pause von 10 Min. an. Weiter geht es um 10.38 Uhr.

Zu Beginn erklärt Glenz, daß nach Auffassung der Kammer die Beweiserhebung nunmehr abgeschlossen ist. Frau Stolz widerspricht und erklärt, daß weitere Anträge eingereicht werden. Sie erläutert einen weiteren Beweisantrag zum Thema OFFENKUNDIGKEIT unter Hinweis auf Beschlüsse / Urteile des BGH und des BVerfG. In der Antragsbegründung sieht Glenz eine Beleidigung des Gerichtes und verbittet sich das. Das Gericht beleidige ja auch nicht Frau Stolz. Diese fährt unbeirrt fort und erklärt, die Beweiserhebung und Sachaufklärung des Gerichtes bestehe darin, die Personalien festzustellen, den Lebenslauf abzugleichen, zu prüfen, ob das Gesagte / Geschriebene auch so gesagt und geschrieben worden sei. Das reiche für ein Urteil „Ab in den Knast!“ Das erinnere an GULAG-Methoden. Da könne man Holo…-Verfahren auch gleich stark vereinfachen, indem man ein vorgefertigtes Formular nehme und die persönlichen Daten sowie das Urteil reinschreibe. Sie stellt erläuternd zum Thema OFFENKUNDIGKEIT fest: a) Ist der Sachverhalt ausreichend erforscht? (2), b) Ist der erforschte Sachverhalt überall zugänglich und nachlesbar; c) Gibt es keine ernstzunehmenden Einwände gegen die (offizielle) Darstellung. Ihr Antrag enthalte begründete Einwände zur OFFENKUNDIGKEIT. Die revisionistischen Forschungsergebnisse seien als ernstzunehmende Einsprüche aufzufassen. All diese Fragen solle ein Gutachter klären helfen. Sie wolle somit dem Gericht die Möglichkeit geben wollen, auf den Weg des Rechts zurückzukehren. Zu diesem Beweisantrag reicht sie verschiedene Anlagen ein, ua.: 1) G. Rudolf: Vorlesungen über den Holocaust; 2) G. Rudolf: Das Rudolf-Gutachten (Auschwitz-Gas-kammern); 3) Serge Thion: Vérité historique ou vérité politique – Affaire Faurisson (Politische oder geschichtliche Wahrheit – Der Fall Faurison) – Paris 1980; 4) Jürgen Graf: Riese auf tönernen Füßen (Raul Hilberg) – Hastings, England, 1999. (2)

Es könne keinen strafrechtlichen Schutz für Dogmen geben. Doch die Absicht des Gerichtes sei es, jede Beweiserhebung zur Sache zu verhindern und den Angeklagten ins Gefängnis werfen zu lassen, ohne daß es ihm erlaubt ist, Beweise für seine Behauptungen anzutreten. Auf Frage von Glenz nach weiteren Anträgen antwortet Frau Stolz „Für heute keine mehr.“

Es ist 11.02 Uhr. Glenz ordnet die Mittagspause bis 13.30Uhr an.

13.32Uhr: Grossmann erscheint ohne Leibwächter. Das Gericht erscheint um 13.38 Uhr. Im Saal sind 2 Polizisten, natürlich bewaffnet.

Glenz erklärt, die Kammer habe vom Wortlaut der Urkunden Kenntnis genommen. Die RAe erklären das Gleiche. Glenz verkündet dann den Kammerbeschluß: NEIN! Antrag wird aus den bereits ausführlich genannten Gründen wegen Rechtsmißbrauch abgelehnt!

RA Bock regt an, die Kammer möge das am 9. Nov. 2007 ergangene Urteil des spanischen Verfassungsgerichtshofes (3) in das Verfahren in deutscher Übersetzung einführen. – Glenz lehnt dies im Namen der Kammer ab. Der in der Entscheidung behandelte Fall sei nur ähnlich gelagert, jedoch nicht vergleichbar. – Glenz erklärt, die Kammer habe sich bereits mit der Frage befaßt, ob Tateinheit oder mehrere Taten vorliegen. Auf Grund der zeitlichen Nähe wie auch des inhaltlichen Zusammenhanges (Februar, März 2006) neige man zu Tateinheit. (4)
Glenz will die Beweisaufnahme erneut schließen. Hiergegen erhebt RA Bock Einspruch und erklärt, seine Anregung, das zuvor erwähnte Urteil des höchsten spanischen Verfassungsgerichtes ins Verfahren einzuführen, stelle er jetzt als Antrag. – Glenz unterbricht die Verhandlung erneut für 5 Minuten, aus denen 10 Minuten werden. Nach der Rückkehr beendet er die heutige Sitzung und teilt mit, die Verhandlung werde am 19. Dez., 9 Uhr, fortgesetzt. Es ist jetzt fast 14Uhr.
Im Mannheimer Morgen/Weinheimer Nachrichten, MM/WN, vom 19.12. erscheint auf S. 3 von Mack ein Einspalter mit der Überschrift „Stolz-Prozeß: Gericht will Beweisaufnahme schließen – Anträge der Angeklagten abgewiesen … siehe auch unter www.morgenweb.de oder google unter Eingabe Sylvia Stolz.

Tag 10, 19.12.07 

Vor dem Gerichtsgebäude 1 Polizeifahrzeug (Mannschaftswagen – Mercedes/“Sprinter“). In der Vorhalle am Eingang zu Saal 5 vier Polizisten. Kein „Röntgengerät“ für Taschen/Mäntel, nur „elektrischer Torbogen“ + „elektrischer Stab“. Kontrolle jedoch sehr locker gehandhabt. Allmählich scheinen die Polizisten zu glauben, daß „wir“ Staatsanwälte und Richter nicht vergewaltigen wollen…

Offizieller Beginn 9Uhr, tatsächlicher Beginn 9.11 Uhr. - Das Gericht in der bekannten Besetzung. – StA Grossmann wird durch eine Sie, Mitte/Ende 30, vertreten. – Frau Stolz + die beiden Verteidiger. – 2 bewaffnete Polizisten, aber kein Gerichtsdiener. Keine Vertreter der polit. Polizei. – Kein Medienvertreter. Zuhörer um die 20, wechselnd, darunter Horst Mahler sowie Andreas K., Berlin.

Zu Beginn erläutert RA Bock den Stolz-Antrag vom Vortag und beantragt die Einführung des Kap. 7 des Rudolf-Gutachtens in das Verfahren sowie die Hinzuziehung eines Chemikers als Gutachter. Wegen der zu beachtenden Neutralität und Objektivität möge dieser Chemiker aus Israel kommen.
Frau Stolz beantragt, einen Antrag zum Thema Berufsverbot (für Anwälte) verlesen zu dürfen. Nach einigem Hin und Her stimmt Glenz zu, da Frau Stolz wie auch RA Bock erklären, der Antrag habe mit Auschwitz und Holo…. nichts zu tun. – In diesem Antrag geht es um die Frage, inwieweit die Mitarbeit und das Zuarbeiten von Horst Mahler, der durch ein Urteil des AG Tiergarten, Berlin, das vom LG Berlin bestätigt wurde, ein vorläufiges Berufsverbot erhielt, als Straftat anzusehen und zu ahnden ist. Der Antrag, echtes Neuland für die meisten Zuhörer, wurde ausführlich begründet und beinhaltete auch die Ladung des Präsidenten der Bundes-Anwaltskammer sowie des Vorsitzenden der Rechtsanwaltskammer München als Zeugen und Sachverständige.

Wieder die Glenz-Frage „Noch weitere Anträge?“ Frau Stolz, „Nein, für heute nicht.“ – Es ist 9.30 Uhr. Glenz verordnet eine Pause bis 10.30 Uhr. Die Pause wird bis 11.30 Uhr verlängert, da noch „Beratungsbedarf“ bestünde. Weiter geht es um 10.35 Uhr.. – Glenz verfügt die Verlesung der gegen Horst Mahler ergangenen Berufsverbotsurteile des AG Tiergarten, Berlin, sowie des LG Berlin. (5) Danach verkündet Glenz den Kammerbeschluß: NEIN! Das Gericht hat eigene Sachkunde, kann also ohne Anhörung der Zeugen urteilen.

RA Bock meldet sich zu Wort und verliest einen eigenen Antrag zum Thema OFFENKUNDIGKEIT (6) Auch dieser Antrag wird abgelehnt. Einmal, so Glenz, werde die OFFEN….. in Abrede gestellt, zum anderen wird die mangelnde Ernsthaftigkeit des Beweisantrages gerügt.

Erneut die Glenz-Frage „Weitere Beweisanträge?“ – RA Bock „Nein“. Glenz „Also Schluß!“ Frau Stolz „Nein“. Sie bestehe auf dem Recht zur Gegendarstellung in Bezug auf den zuvor abgelehnten Antrag in Sachen Horst Mahler und dessen Mitarbeit und Zuarbeiten.

Es ist 12.10 Uhr. Glenz scheint für heute genug zu haben, schließt die Verhandlung und verkündet die Fortsetzung für Do., 20. Dez., 9.30 Uhr. Ehe er und seine Truppe den Saal verlassen, ordnet er an, er wolle künftig keine Kleidungsstücke und Taschen mehr auf den Stühlen oder den Stuhllehnen der 1. Reihe sehen, sonst ….. (Anmerkung: Er hat wohl eine besondere „ästhetische“ Ader).

Tag 11, 20.12.2007 

Vor dem Gerichtsgebäude 1 Mannschaftswagen. - 5 Polizisten, bewaffnet bei der Kontrolle im Vorraum / Eingangsbereich zum Saal; eine Sie ist nicht dabei. – Kontrolle wie am Vortag recht locker.

Offizieller Beginn 9.30 Uhr, tatsächlicher Beginn jedoch erst 10.24 Uhr. – Gründe: 1) weiterer Beratungsbedarf, 2) Der Zug von RA Bock aus der Pfalz hatte Verspätung.

Gericht in der bekannten Besetzung. – StA Grossmann (ohne Leibwächter). – Ab 10.20 Uhr halten sich 3 Polizisten, bewaffnet, im Saal auf. – Ein Zivilist, der wie ein Penner aussieht, jedoch in der 1. Reihe saß, unterhält sich lange mit dem ranghöchsten Polizisten. Es könnte sich um einen verdeckten Ermittler handeln, der, dem Aussehen nach, in der „linken Szene“ eingesetzt ist. (7) - Frau Stolz und die beiden Verteidiger. – Medien: Die aus dem Zündel- wie Rudolf-Prozeß bekannte dpa-Dame (Ende 30, in sehr eng anliegenden Jeans, so daß das „Fahrgestell“ – Po-Bereich - als Blickfang sehr gut zur Geltung kam….) – Die Dame kann gut mit dem StA….

Zuhörer, wieder um die 20, wechselnd, darunter Horst Mahler sowie der Berliner.

Frau Stolz beginnt mit der angekündigten Gegendarstellung (zum abgelehnten Beweisantrag in der Sache Horst Mahler). Glenz unterbricht, doch sie läßt sich nicht beirren und fährt fort. Während ihrer ausführlichen Gegendarstellung tuschelt Glenz häufig mit dem Berichterstatter (zu seiner Rechten). – Danach trägt Frau Stolz ihre Gegenvorstellung zu den abgelehnten Anträgen vom 18. und 19. Dez. vor. Glenz wird wieder unruhig und verlangt, daß diese Ausführungen schriftlich abzugeben sind. Darauf Frau Stolz: „Wovor haben Sie Angst? Sie machen sich doch zum Affen!“ Glenz jetzt sehr laut: „Ich entziehe Ihnen das Wort!“ Zum Gerichtsschreiber: „Nehmen Sie das in die Niederschrift auf!“ Auch Grossmann schaltet sich ein und sagt in Richtung Frau Stolz „Geben Sie doch auch eine Abschrift an das Jüngste Gericht!“ Glenz besteht auf Abgabe der Gegenvorstellung. Frau Stolz kommt dieser Aufforderung um 10.40 Uhr nach. Glenz ordnet das Selbstleseverfahren an und verkündet eine Beratungspause von 15 Minuten. Um 10.55 Uhr geht es weiter. Glenz erklärt, das Gericht habe die Dokumente zur Kenntnis genommen. Die Verteidiger erklären das Gleiche. Es erfolgt Zurückweisung der Gegenvorstellung aus den Gründen, die bereits in der Ablehnung der angefochtenen Ablehnungsbeschlüsse enthalten seien. Glenz tuschelt wieder mit dem Berichterstatter. Als Frau Stolz auf seine Frage nach weiteren Beweisanträgen antwortet „Für heute keine mehr!“, verkündet Glenz mit einem zufriedenen Gesichtsausdruck und lauter Stimme „Damit ist die Beweiserhebung abgeschlossen!“ ***

Die Verhandlung wird am 7. Januar 2008, 9.15 Uhr fortgesetzt.
Es ist 10.58 Uhr

*** Dies bedeutet im Klartext, daß Staatsanwalt Grossmann am 7. Januar sein Plädoyer halten wird, sicherlich auch RA Bock. Ob die Pflichtverteidigerin das Wort ergreift, ist mehr als zweifelhaft. Wie lange Frau Stolz sprechen wird, zumal sie auch noch das letzte Wort hat, ist als offen anzusehen.

Dies bedeutet weiterhin, daß nur noch die Termine 8.1.2008, 9Uhr, sowie 10.1.2008, 9Uhr, stattfinden dürften.

Weinheim an der Bergstraße, den 22. Dezember 2007 

Günter Deckert

NS: Für diesen Bericht habe ich mit Überarbeitung fast sechs Stunden benötigt, zumal ich kein gelernter Schreibmaschinenschreiber bin. – WAS die Wertung anbelangt, so verweise ich auf meine Hinweise in den ersten Berichten. Ich kann hier nur feststellen, daß es seitens von Frau Stolz und Horst Mahler bislang keine Beanstandungen gegeben hat, obwohl sicherlich nicht alles den Anforderungen einer genauen Mitschrift entspricht.

Für Spenden danke ich Frau Ursula H., Werner W. sowie Ray G., Texas. – Sollten die Spenden meine Ausgaben übersteigen, so geht dieser Betrag selbstverständlich in den Topf Prozeßkostenhilfe S. Stolz.

Und was auf Erden geschieht, geschieht durch Ehre und Treue. Wer heute die alte Pflicht verrät, verrät auch morgen die neue. – Adalbert Stifter, der großer Dichter des DEUTSCHEN Böhmerwaldes

In diesem Sinne wünsche ich allen Lesern meiner Berichte, sei das nun auf Deutsch, Englisch oder Französisch – vielleicht auch Spanisch? – ein gutes, vor allem gesundes neues Jahr, das uns weiterhin das Stehvermögen bescheren möge, das wir als Nationalisten, als Vaterlandsliebende in unseren jeweiligen Heimatländern benötigen, um den Kampf für Heimat, Volk und Vaterland fortführen zu können.

Mit den besten Grüßen von „Haus zu Haus“

Günter Deckert 

Quelle Internet

 

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