Andres J. Studer
Schweizer Lehrer, *
1942St.
hatte Ende der siebziger Jahre im Kanton Zürich als Linksliberaler für den Nationalrat kandidiert.
Bis zu seiner Einreisesperre in Österreich war der ehemalige Lehrer St.
auch in Österreich aktiv und verteilte dort 1992 anlässlich des Prozesses gegen Fritz Rebhandl
Flugblätter, auf denen er Auschwitz als Jahrhundertlüge und Greuelmärchen bezeichnete. Zusammen mit
Jürgen Graf und Bernhard Schaub gründete St. 1994 in der Schweiz die «Arbeitsgemeinschaft zur Enttabuisierung der Zeitgeschichte».
Im
März 1995 war St. Kläger in einem Berufungsverfahren vor dem Schweizer Obergericht. Er klagte wegen Ehrverletzung gegen einen Journalisten der
"SonntagsZeitung", der ihn als "Nazi-Sympathisanten" bezeichnet hatte.
Das Gericht ließ St. während einer Stunde gewähren, obwohl er sich mit seinen Äußerungen auf Grund des Anti-Rassismus-Artikels 261bis des Strafgesetzbuches (seit 1. Januar 1995 in Kraft) strafbar machte. Das Obergericht sprach den Journalisten frei und beauftragte zwei Monate später die Bezirksanwaltschaft Zürich mit der Untersuchung gegen
St.
Bezirksanwalt Thomas Würgler beantragte
im Verlauf des Verfahrens acht Monate unbedingt, einerseits für die Äußerungen
St.s vor dem Obergericht, andererseits für den Versand von Unterlagen, Manifesten und Flugblättern.
St. wollte sich vor dem Bezirksgericht selbst verteidigen. Dies wurde abgelehnt.
Den Kontakt zu seinem Pflichtverteidiger Paul Lenherr brach St. Mitte 1998 ab. Lenherr plädierte auf einen Freispruch bzw. für eine mildere Strafe:
St. habe seine Angriffe nie gegen die Juden, sondern gegen den politischen Zionismus gerichtet, demzufolge habe er keine Rasse diskriminiert. Zudem habe er sich nur vor dem Gericht und nicht in der Öffentlichkeit geäußert.
Das Gericht entschied sich in seinem Urteil für eine Strafe von vier Monaten bedingt auf eine Probezeit von vier Jahren. Es bejahte den Öffentlichkeits-
charakter einer Gerichtsverhandlung, sofern das Publikum davon nicht explizit ausgeschlossen sei. Unter den Begriff Öffentlichkeit
fielen zudem auch Zusendungen an die Medien. Beim Versand von Schriften an Behördenmitglieder und an die Bundespolizei gab das Gericht dem Verteidiger
St.s Recht: Zwar habe St. die Schriften versandt, die Behörden stünden aber unter Amtsgeheimnis, der Akt sei somit kein öffentlicher.
Nicht in den Schutzbereich von Artikel 261bis fielen laut Gericht Angriffe auf den Zionismus als politische Bewegung und auf den Staat Israel. Wo
St. aber die Juden als religiöse Gruppe diskriminierte und die Existenz der Vernichtungslager in Abrede stellte, wurde er schuldig gesprochen. Im Auftrage von
St. hatte Lenherr Berufung eingelegt. St. wurde dann im März 1999 zu vier
Monaten Haft verurteilt. Er erschien nicht persönlich vor Gericht, sondern
sandte diesem und den Medien seine Verteidigungsschriften zu. Darin
bezeichnete er sich als Opfer der Justizkriminalität und als politischer Flüchtling.
St. lebt
seitdem in Spanien im Exil und kämpft von dort aus weiterhin gegen den
Zionismus, die gesinnungs- terroristische Rechtsverluderung Helvetiens und
das aufgezwungene Maulkorbgesetz.
Anschrift
von / Address of St.:
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/ Writings concerning St.:
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Studer
Letzte Änderung / Last update: 09.07.2008
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