Dirk
Zimmermann
Politiker, *1972
Z.
war stellvertretender Vorsitzender des "Nationalen Bündnisses
Heilbronn-Franken“ und Kreisvorsitzende der NPD in Heilbronn. Er hat sich am 15. November 2007 bei der Staatsanwaltschaft wegen Volksverhetzung in drei Fällen selbst angezeigt.
Zuvor hatte er Kopien der verbotenen Veröffentlichung „Vorlesungen über den Holocaust – Strittige Fragen im Kreuzverhör“ von Germar Rudolf dem Oberbürgermeister von Heilbronn, Helmut Himmelsbach, sowie einem katholischen und einem evangelischen Pfarrer zugesandt.
Am 11.02.2008 hat ihm das Amtsgericht Heilbronn eine Anklageschrift
zugeschickt, in der er beschuldigt wird, eine Schrift verbreitet zu
haben, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachele. Z. hat sich
hierzu wie folgt geäußert:
"Ich werde beschuldigt, eine Schrift verbreitet zu haben. Das habe ich in der Tat, und zwar an insgesamt 4 Empfänger. In der Schrift würde zum
Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ich persönlich habe keine Aufstachelung zum Hass in der verbreiteten Schrift gefunden.
Ich weiß aber sehr wohl, dass in den Massenmedien oft zum Hass gegen die deutsche (noch) Mehrheitsbevölkerung aufgestachelt wird. Dies geschieht
mit der Behauptung, "die Deutschen" haben in der Zeit des Nationalsozialismus einen besonderen Völkermord begangen, und zwar
denjenigen an den europäischen Juden. Dabei haben sie ein besonderes Tötungsmittel zur Anwendung gebracht, und zwar die Gaskammer.
In der von mir verbreiteten Schrift "Vorlesungen über den Holocaust" kommt der Diplom-Chemiker Germar Rudolf zum Schluss, dass es keine
Menschengaskammern in der Zeit des Nationalsozialismus gegeben haben soll. Wenn er recht hätte, dann könnte man ja damit aufhören, zum Hass gegen die
Deutschen aufzustacheln. Unsere Welt würde friedlicher werden.
Die Anklageschrift spricht weiterhin davon, dass in der von mir verbreiteten Schrift der Völkermord an Juden geleugnet würde. "Leugnen"
setzt voraus, dass etwas tatsächlich stattgefunden hat. Und um genau diese Frage geht es. Hat der Völkermord an den Juden tatsächlich stattgefunden,
oder nicht?
Danach erklärt die Anklageschrift, dass die sichergestellten Exemplare der (von mir verbreiteten) Schrift einzuziehen seien. Eine schöne
freiheitliche Demokratie, die es nötig hat, Schriften einzuziehen.
Weiter heißt es, ich hätte den Willen gehabt, dass die jeweiligen Personen "mit deutscher Gründlichkeit" vom Inhalt der Schrift Kenntnis
nehmen mögen. Aber sicher, welche bessere Grundlage für eine meinetwegen auch kontroverse Diskussion kann es denn auch geben? Natürlich muss man die
Argumente erst einmal kennen.
Etwas später wird ausgeführt, dass ich mir eine Kettenverteilung der Schrift durch die Adressaten gewünscht hätte. Womöglich noch an einen von
mir nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis. Diese Möglichkeit habe ich gar nicht in Erwägung gezogen und die Adressaten auch nicht dazu
aufgefordert, aber damit wird mir ein weiterer Straftatbestand untergejubelt.
Danach wird das Buch von Germar Rudolf als "Machwerk" und "Hetzschrift gegen Juden" bezeichnet. Die Anklageschrift führt weiter aus,
dass ich gewusst habe, dass Germar Rudolf am 15.03.2007 vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich habe ich das
gewusst. Darüber hinaus haben auch die Massenmedien knapp über die Verurteilung Germar Rudolfs berichtet.
Des weiteren hätte ich gewusst, dass die Einziehung der Schrift von Germar Rudolf angeordnet worden war. Ja, das stimmt. Allerdings haben die
Medien hierüber gar nichts verlautbaren lassen.
Die Anklageschrift kommt dazu, dass mir nach § 130 Abs. 2 Volksverhetzung zur Last gelegt wird. Der § 130 des Strafgesetzbuches
widerspricht dem Grundgesetz, welches freie Meinungsäußerung garantiert.
Am Schluss wird beantragt, die Anklage gegen mich zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Darauf habe ich gehofft!"
Am Freitag, 23. Oktober,
2009 wurde der nicht-vorbestrafte
Z. auf Antrag des Staatsanwalts Erhard Lägler vom Richter Frank Haberzettel am Amtsgericht Heilbronn
zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt.
Das Heilbronner Landgericht hat
am 6. Oktober 2010 die Berufung Z.s gegen das Urteil des Amtsgerichts
zurückgewiesen und die neunmonatige Haftstrafe bestätigt. Am
11. Mai 2011 wurde Z. vom Zweiten Strafsenat des OLG Stuttgart
freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
Werke von / Works of Z.:
Letzte Änderung / Last update: 16.06.2011
|