Prozess gegen Ernst Zündel
 


Montag, 17. September 2007 

 

Hier urteilt der Bundesgerichtshof 

Die Verurteilung von Ernst Zündel zu fünf Jahren Haft wegen "Volksverhetzung" ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim.

Der 68-jährige Zündel wollte mit der Revision erreichen, dass seine Abschiebehaft in Kanada auf das Strafmaß von fünf Jahren angerechnet wird. 

Quelle Internet

 

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 Mittwoch, 21. Februar 2007 

Ernst Zündel legt Revision ein

Ernst Zündel hat gegen seine Verurteilung zu fünf Jahren Haft Revision eingelegt. Wie eine Sprecherin des Landgerichts Mannheim am Mittwoch, 21. Februar, mitteilte, sei der Revisionsantrag fristgerecht eingegangen. Der Fall wird damit den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigen. Das Mannheimer Landgericht hatte Ernst Zündel am vergangenen Donnerstag wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.

Quelle:
Internet 
 

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 Freitag, 16. Februar 2007 

Langer kurzer Prozess

Ernst Zündel ist ein weltbekannter Mann. Bekannt geworden ist er nicht allein durch seine Veröffentlichungen, Äußerungen und Handlungen, sondern durch Gerichtsverfahren - durch die Prozesse, die ihm in den achtziger Jahren in Kanada gemacht wurden und die er in letzter Instanz gewonnen hat, vor allem durch wissenschaftliche Gutachten. Ihm wurde, wenn auch widerwillig, dieselbe Redefreiheit zuerkannt wie allen anderen Kanadiern.

Der Mannheimer Prozess gegen ihn, der vor allem deshalb stattfinden konnte, weil ein deutscher Staatsanwalt mehr als ein Jahrzehnt lang Jagd auf Zündel gemacht hatte, verlief da ganz anders. Der Straftatbestand des Holocaust-Leugnens (der natürlich anders heißt) wurde erst 1994 eingeführt. Er macht es einem Überzeugungstäter unmöglich, entlastende Beweise anzuführen - da ja das Leugnen von Sachverhalten verboten wurde, muss mit verboten werden, darüber zu verhandeln, ob es welche sind. Sonst würde die Verhandlung selbst zur strafbaren Handlung. Eigentlich hätte man sich das aufwendige Verfahren also schenken können, denn allen Verfahrensbeteiligten war in Mannheim klar: ein kurzer Prozess im Gewand eines langen.

Die Frage, ob das eines Rechtsstaats würdig ist, beantwortet sich von selbst. Zumal die Strafbarkeit inzwischen auf die Gesinnung ausgedehnt wurde - seit 2005 ist schon das "konkludente" Billigen von NS-Verbrechen strafbar: also, dass es jemandem erfolgreich nachgesagt werden kann. Und es scheint ja zu funktionieren. Fragt sich nur, wie lange.

Ernst Zündel hatte in seinen Schlußworten eine unabhängige Kommission zur Untersuchung des Mordes an den Juden während des 3. Reiches verlangt. Wenn die Gutachter seine Auffassung widerlegten, “werde ich mich in einer Pressekonferenz öffentlich bei Juden, Israelis und der Welt entschuldigen”, sagte der 67-Jährige am Donnerstag vor dem Mannheimer Landgericht. 

In seiner berühmten Rede vor dem Reichstag am 18. April 1521 verteidigte Martin Luther seine Theologie mit den Worten: "Wenn ich nicht durch Zeugnisse der Schrift oder einen einleuchtenden Vernunftgrund überzeugt werde - denn weder dem Papst noch den Konzilien allein glaube ich, da es feststeht, dass sie häufig geirrt und sich selbst widersprochen haben -, so bleibe ich an die von mir angeführten Schriftworte gebunden. Und solange mein Gewissen gefangen ist von den Worten Gottes, kann und will ich nicht widerrufen, da gegen das Gewissen zu handeln weder sicher noch lauter ist. Gott helfe mir. Amen." Nachdem Luther nicht widerrief, wurde am 26. Mai 1521 das Wormser Edikt erlassen, womit die "Reichsacht" über Luther und seine Anhänger verhängt und die Verbrennung aller seiner Schriften angeordnet wurde.

Ernst Zündel wurde am 15. Februar 2007 zur Höchststrafe von fünf Jahren ohne Anrechnung der bisherigen zweijährigen Haftzeit verurteilt. Der vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen sagte, eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe befürworte er nicht. Zuvor verkündete Meinerzhagen: "Blut wird in Strömen fließen um seiner schwarzen Dummheit willen. Ich will meinen Fuß aufheben und in den Kot treten den Lästerer."

Quelle: F.A.Z. und Internet
 

 

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 Freitag, 9. Februar 2007 

Verhandlung am 9. Februar 2007

Verteidiger Jürgen Rieger stellt fest, dass das Mannheimer Landgericht davon ausgehe, der Holocaust sei von seriösen Historikern wissenschaftlich erwiesen. Dabei seien rund 60.000, maximal 120.000 zu Tode gekommen. Von millionenfachem und damit in der Geschichte einmaligem Völkermord könne nicht die Rede sein. 

Sein Mandant Zündel habe das Recht auf freie Meinungsäußerung. Rieger forderte eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den Revisionisten. Er schätzte die KZ-Überlebenden als Lügner ein, die Widergutmachungszahlungen erhalten wollten, oder als manipulierte Menschen, die sich an technisch nicht mögliche Massenverbrennungen erinnerten. Die Geständnisse der sogenannten Täter seien unglaubwürdig. Diese seien gefoltert worden. 

Der Prozess wird am 15. Februar fortgesetzt. 

Quelle: Internet 

 

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Donnerstag, 8. Februar 2007

Anträge der Verteidigung abgelehnt

Das Gericht unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen lehnte alle 
Anträge der Verteidigung mit der Begründung ab, dass es völlig 
unerheblich sei, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Seine Leugnung stehe in Deutschland unter Strafe. Und nur das zähle vor Gericht.

Quelle: Internet
 

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Samstag, 27. Januar 2007

Die Sonne geht im Westen auf

Im Mannheimer Prozess gegen Ernst Zündel forderte Staatsanwalt Andreas Grossmann fünf Jahre Haft wegen Volksverhetzung. Zündels Verteidiger Herbert Schaller forderte Freispruch für seinen Mandanten. Ein Urteil könnte am nächsten Verhandlungstag, dem 2. Februar, ergehen. 

Ernst Zündel war im Februar 2005 aus Kanada abgeschoben worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Zur Beweisführung zitierte der Staatsanwalt ausführlich aus Zündels Publikationen, in denen der Holocaust unter anderem als "zusammengelogenes Kartenhaus" und als Propaganda bezeichnet wird. Ankläger Grossmann betonte, dass der Massenmord an den Juden im Dritten Reich eine nicht zu leugnende Tatsache sei. Zündel und seine Anhängern warf er Verbohrtheit vor. "Sie können genauso behaupten, dass die Sonne im Westen aufgeht", sagte er. "Sie können aber nichts daran ändern, dass der Holocaust erwiesen ist." Wer das nicht einsehe, mache sich mit der Leugnung strafbar. Seine Zeit in kanadischer Abschiebehaft solle Zündel nicht auf die Strafe angerechnet werden. 

Die Verteidigung argumentiert dagegen, dass ihr Mandant nicht vorsätzlich gehetzt habe, sondern fest an das glaube, was er verbreite, wie einer der Pflichtverteidiger am Nachmittag sagte.

Quelle: Internet

 

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Freitag, 12. Januar 2007

 

Zündel-Prozeß vom 12. Januar 2007

Der Polizeieinsatzwagen ging erst gegen 8.30 Uhr gut sichtbar vor dem Landgerichtsgebäude (LG) in Stellung. Knapp 10 Polizisten, darunter zwei Frauen, waren heute im Überwachungs- und Kontrolleinsatz.

Die Verhandlung war für 9 Uhr angesetzt, begann aber „schon“(!) um 9.31Uhr, wohl um die guten Vorsätze für das neue Jahr zum Ausdruck zu bringen gemäß der Losung „Pünktlichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr!“

Anwesend:

1) Das Gericht in der bekannten Besetzung unter Vorsitz von Dr. Meinerzhagen (später nur noch Dr. M....);
2) Staatsanwalt (StA) Grossmann;
3) Zu Beginn 4 der 5 Anwälte, darunter die Anwälte Bock, Rieger und Dr. Schaller; später stieß auch noch der 5. hinzu, der dafür dann wieder am Nachmittag fehlte.
4) 2 x „staschu“ (= Staatsschutz = politische Polizei), darunter ein gewisser Mohr, Mannheim, den Dr. Töben in „guter Erinnerung haben dürfte“, 1 Gerichtsdiener sowie drei Polizisten, darunter eine Türkin, + 1 Gerichtsdiener – alle bewaffnet;
5) Medien: 2 – nur bis zur Mittagspause;
6) Sonstige 21, darunter 1 x „Antifa“ (= Antifaschistin) - Grüne.

Da im großen Saal, Nr. 1, eine Betriebsversammlung war, mußte in den kleinen Saal 5 ausgewichen werden, in dem nur 21 Personen Platz fanden – die freien Presseplätz, 7 an der Zahl, durften nicht besetzt werden.

Ernst betrag vor dem Gericht den Saal; die Anwesenden standen auf. Er sah gesund und frisch aus. - Dr. M... stellte die Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten fest und teilt mit, daß der von RA Rieger gestellte Haftprüfungsantrag abgelehnt wurde. Eine Begründung nannte er nicht. Die Beschwerde von RA Rieger sei gestern eingegangen und an das OLG (= Oberlandesgericht) in Karlsruhe weitergeleitet worden

RA Bock soll einen Beweisantrag eines weiteres eingeschalteten RA namens Wischuviel (?) vortragen, da dieser zur Vermeidung unnötiger Kosten nicht persönlich erschienen ist. Zuvor fragt Dr. M... RA Bock, ob es von ihm persönlich weitere Beweisanträge gebe. Dieser teilt mit, daß er sich 2 Anträgen von RA Rieger, darunter dem Antrag auf Verlesung des Rudolf-Gutachtens, anschließen wolle, das er jedoch durch ein Gutachten eines israelisch-jüdischen Chemikers hinsichtlich der Wissenschaftlichkeit ergänzt haben wolle. Er schließt sich auch einem Beweisantrag von Dr. Schaller an, bei dem es um Verlesung zusätzlichen Dokumenten- und Quellenmaterials geht. RA Bock beantragt dann die Verlesung der S. 225/226 des Graf-Buches „Auschwitz – Tätergeständnisse und Augenzeugen des Holocaust“. Er gibt das Belegexemplar Dr. M..., der dem Gerichtsschreiber diktiert, daß RA Bock das Graf-Buch zurückgegeben hat. – Danach verliest RA Bock den zuvor erwähnten Antrag von RA Wischuviel (?), bei dem es um im Kern um die Frage „vorsätzliches Leugnen (wider besseres Wissen)“ und „gutgläubiges Bestreiten“ geht. Je nach Auslegung müsse sich das auf das Strafmaß auswirken. – Dr. M.. holt dann die Stellungnahmen ein. StA Grossmann tritt entgegen und bezeichnet den Antrag als „objektiven Unsinn“, Rieger äußert sich nicht, Dr. Schaller tritt dem Antrag bei, Zündel und die beiden von Dr. M... ausgeguckten Anwälte äußern sich, RA Bock schließt sich an, obwohl er wisse, daß der Antrag wie ein ähnlicher von ihm vor Monaten gestellter abgelehnt werde.

Dr. M... äußert sich zur weiteren Vorgehensweise im Beweiserhebungsverfahren und teilt mit, daß das Gericht entgegen seinem Beschluß vom Dezember (Erinnerung: Fristsetzung 7. Dezember für Riegersche Anträge) die Rieger-Anträge noch im Hauptverfahren bescheiden werde. Grossmann spricht sich dagegen aus, die übrigen, stimmen zu, auch E. Zündel (EZ).

Dr. M.. verliest ein Schreiben des Bundeskriminalamtes (BKA) vom Dezember 2006, Sachbearbeiterin Kuhl, die auch bereits als Zeugin aufgetreten war. Es geht um Berichte des BKA-Verbindungsmannes bei der deutschen Botschaft in Ottawa, Kanada, im Zusammenhang mit Abschiebung / Auslieferung von EZ, im besonderen um die rechtliche Würdi-gung der vor dem 11. Sept. gültigen kanadischen Rechtsnormen, die eine Abschiebung von EZ nicht möglich machten. Eine endgültige Entscheidung des kanadischen Obergerichtes sei noch nicht erfolgt; ua. verwies Dr. M... auch auf die Heimseite des kanadischen „Federal Court“.

Die Sitzung wird wegen neuerlicher Beratung und Beschlußfassung für fast 1, 5 Stunden bis 11.30Uhr unterbrochen. Dr. M... teilt mit, die Sitzung werde im großen Saal 1 fortgeführt, der jetzt wieder frei sei; zuvor hatte dort eine Betriebsversammlung stattgefunden. Weiter geht es indes erst wieder um 11.50Uhr. Anwesend ist jetzt auch Lady M. Renouf, die im kleinen Saal keinen Platz mehr gefunden hatte. Anwesend sind 36 Zuhörer, darunter 3 „linke“ Damen, eine angeblich von der Mannheimer Judengemeinde. Im Saal sind nur noch 2 Polizisten; „staschu“ hat sich abgesetzt.

Dr. M... erklärt, daß sich auch nach Kenntnis des vom BKA nicht herausgerückten Berichtes des Verbindungsmannes in Kanada an seiner Beurteilung des Sachverhaltes nichts ändern werde. Hintergrund ist die Frage, warum EZ aus Kanada abgeschoben wurde – Holo...-Leugnung oder Sicherheitsrisiko. Falls Holo...-Leugnung der Grund, dann müßte die Haft in Kanada angerechnet werden. Die Verlesung des fraglichen Berichtes wie eine erneute Vernehmung der BKA - Beamtin bringe in der Sache nichts Neues. Das Gericht bleibe bei seinem Nein!

(2)

Zur Verlesung durch Dr. M.. kommen nun Stellen aus dem GERMANIA-Rundbrief v. 17.6.2006, in den Frau R.-Zündel aus einem Brief von EZ zitiert und dieses Zitat kommentiert. – Das Gericht begründet die Vorgehensweise damit, daß sich hier nicht nur das Denken von EZ, sondern auch seiner Gattin wiederspiegele, was für die Beurteilung von EZ von Bedeutung sei.

RA Bock fragt nach konkreten Literaturhinweisen für den ständigen Hinweis der Kammer, daß die OFFENKUNDIGKEIT durch eine unübersehbare Fülle an Dokumenten, Zeugenaussagen, Urteilen usw. belegt werde. Die Kammer bleibt bei ihrer schwammigen Antwort.

Der Bocksche Antrag auf Verlesen der S. 225/226 des zuvor genannten Buches von Jürgen Graf, dem sich J. Rieger und Dr. Schaller angeschlossen haben, wird mit NEIN beschieden. Die Begründung enthält die üblichen Ausdrücke und Wendungen wie „trägt nichts zum Verfahren, ist für das Verfahren ohne Bedeutung. Beweiserhebung darüber unerheblich, da der Holo..... OFFENKUNDIG sei, eine Allgemeinkundigkeit darstelle und durch eine Vielzahl von Dokumenten usw. sowie durch Forschungen der „seriösen Geschichtsforschung“ gestützt werde“.

Antrag RA Wischuviel (?)..; Bock und Dr. Schaller schließen sich ihm an. – Abgelehnt! NEIN, da für Beweiserhebung unerheblich. Für die Verurteilung reiche ein „bewußtes Abstreiten“; ein „bewußtes Lügen“ genüge. Es bedürfe nicht der sog. qualifizierten Auschwitz-Lüge, d.h. der Koppelung mit Geldforderungen, Knebelung des deutschen Volkes usw. – Es gehe auch um den besonderen Opferstatus als Teil der „personalen Würde“ der Opfer und ihrer Angehörigen.

Zur Sprache kam dann der Übersetzungsauftrag der Kammer hinsichtlich eines Schreibens von Barbara Kulaschka, einer Zündel-Anwältin in Kanada, das EZ nicht ausgehändigt, sondern zu seiner Habe genommen wurde, d.h. auf die Kammer ginge und ihm erst bei seiner Entlassung ausgehändigt wird. – Die Kosten für die Sichtung der Anlagen dieses Schreibens würden sich auf rd. 600 € belaufen.
Eine Zeugenvernehmung von Frau Kulaschka – so ein Antrag, dem EZ, Bock und Dr. Schaller beigetreten sind, sei nicht erforderlich. Zudem sei nicht ersichtlich, was man erfahren wolle, da nur zwei Deckblätter übersetzt worden seien.

Antrag auf Zeugenladung des Leiters des SONDERstandesamtes in Arolsen, Nordhessen, von RA Rieger, dem sich EZ und Dr. Schaller anschlossen, NEIN, da für Verfahren unerheblich. Das Ziel sei vielmehr die erneute Infragestellung des Holo...., dessen OFFENKUNDIGKEIT eindeutig sei, da durch eine Vielzahl von Dokumenten usw., usw., usw. zur Genüge bewiesen. 

Antrag Rieger auf Verlesung des Rudolf-Gutachtens; EZ. Bock und Dr. Schaller treten dem bei - NEIN, da für Sachentscheidung ohne Bedeutung. Beweiserhebliche Gesichtspunkte seien nicht aufgeführt. Zudem würden Urteile, Dokumente usw., usw., usw. die Allgemeingültigkeit eines stattgefundenen Holo... bestätigen. Weiterhin seien Zweifel an der Wissenschaftlichkeit des Gutachtens angebracht. Notwendig sei ein internationaler Gutachterausschuß.... (Das sagte Dr. M.... – indes nur ein „Andenken“, dem keine Handlung, hier Auftragsvergabe folgt...) – Beim Leuchter- wie beim Rudolf-Gutachten handle es sich um Auftragsgutachten, die nur dem äußeren Schein nach wissenschaftlich seien.

Der Antrag von RA Rieger, dem sich Bock und Dr. Schaller anschlossen, auf Einführung und auszugsweisem Verlesen (der Begründungen) von Urteilen des LG Frankfurt aus dem Jahr 1950 und LG Düsseldorf aus dem Jahr 1981 abgelehnt, NEIN, da für Beweiserhebung ohne Bedeutung.

Antrag RA Rieger auf erneute Ladung von Dr. jur. Koch vom Max-Planck-Institut für vergleichendes Völkerrecht, Frei-burg, abgelehnt, NEIN, da nicht verfahrensrelevant. Auch bei neuer Entscheidung des kanadischen „Supreme Court“ (Oberster Gerichtshof) ergäbe sich für den Fall EZ keine Änderung – es geht hier wieder um die Frage der Anrechnung der Abschiebehaft in Kanada. – Dr. M.. greift hier RA R. scharf an und wirft ihm erneut Prozeßverschleppung vor.

Antrag RA Rieger auf Verlesen einer Entscheidung des „Supreme Court“ v. 24.10.06 abgelehnt, NEIN, da für Beweiserhebung ohne Bedeutung.

Antrag R., dem EZ und Dr. Schaller beitreten, auf Erstellung eines Gutachtens wegen Rechtswidrigkeit der Abschiebung abgelehnt, NEIN, da unerheblich und bereits bewiesen. Hier ging es erneut um die Frage der Anrechnung der Abschiebehaft.

Antrag RA Rieger, dem EZ und Dr. Schaller beitreten, RA Lindsay als Zeugen zu laden sowie den Bericht des Internationalen Roten Kreuzes (über die NS-KL) einzuführen, abgelehnt, NEIN, da ohne Bedeutung, und der Holo.... aufgrund der Forschung der seriösen Geschichtswissenschaft ergebnismäßig gesichert sei.
Um 12.35Uhr wird für 5 Minuten unterbrochen, doch geht es erst wieder um 12.55Uhr weiter.

Dr. M.. verliest nun die angekündigten Stellen aus dem bereits erwähnten GERMANIA-Rundbrief vom Juni 2006, in dem sich ein Auszug aus einem Brief von EZ an seine Frau findet. – Die RAe Bock, Rieger und Dr. Schaller rügen die 

(3)

Willkürlichkeit der Auswahl und fordern das Verlesen weiterer Stellen. Diesem Ersuchen kommt Dr. M... nach. – RA Rieger reicht noch Anträge ein, ehe Dr. M. um 13.10Uhr die Mittagspause verkündet. Weiter um 14.10 Uhr. Fortsetzung indes erst um 14.25Uhr; anwesend sind noch 28 Zuhörer, darunter die drei „linkischen Weiber“. 

Dr. Schaller erhält nun die Möglichkeit, seine Gegenvorstellungen zu am 7.12.06 abgelehnten Anträgen vorzutragen. Er geht die Sache sehr engagiert an und zeigt an den einzelnen Ablehnungen klar die Vorgehensweise der Kammer auf, die sich um den Sachbeweis, welcher der einzig rechtliche Weg sein müsse, drücke, da alles andere nur die Wiedergabe von Meinungen sei. Der einzige und damit endgültige Beweis sei nur über den Sachbeweis, d.h. eine genaue forensische Untersuchung von Tatwaffe, Tatort, Tatablauf usw. mit Hilfe der modernen Technik möglich. Eine „offenkundige Tatsache“ sei auch nichts anderes als eine Meinung. Bislang hätten alle Gericht NUR geglaubt, anstatt die Sachbeweise einzufordern. Die Strafkammer mache es sich zu leicht, wenn sie sich auf eine übrigens rechtswidrige Auslegung durch den Bundesgerichtshof (BGH) berufe. Das Vorgehen der Kammer weise deutliche Züge einer politischen Strafjustiz auf, wie sich auch aus der Begründung für Ablehnung der Aufhebung der Untersuchungshaft ergebe. – Man sieht, daß der Schaller-Vortrag bei Dr. M... Wirkung zeitigt. Er fängt an zu schnaufen, das Gesicht rötet sich etwas, und als am Schluß seiner Ausführungen Dr. Schaller auch noch Beifall erhält, bricht der „alte Dr. M...“ aus der Zeit seiner Wortgefechte mit RAin Stolz“ wieder durch und er droht mit Zwangsmaßnahmen.

RA Rieger erhält nun die Möglichkeit zur Gegendarstellung. Es geht um die Ablehnung, zwei Zeitungsberichte aus einer schottischen Zeitung und einer kanadischen Zeitung zu übersetzen und einzuführen, in welcher die Entscheidung des kanadischen Einzelrichters Blaise, der für die Zündel-Abschiebung allein verantwortlich ist, kritisch untersucht werden. Zündels kanadisches Verfahren sei noch nichts rechtskräftig, also gelte nach wie vor die Unschuldsvermutung. Die Kammer habe erneut deutlich bewiesen, daß sie äußerst befangen sei. – In einem jüngst ergangenen Wiener Schwurgerichturteil habe erstmals eine Kammer eines europäischen Staates der OFFENKUNDIGKEIT Lebewohl gesagt. – Die Nichteinführung des Düsseldorfer Urteils bedeute, daß die Kammer keine Entscheidung treffen könne. Rieger rügt dieses Verhalten sehr laut und deutlich. – Abschließend erklärt J. Rieger, er schließe sich den Schallerschen Gegenerklärungen an.

Dr. M... unterbricht um 15.26Uhr die Sitzung erneut, um RA Rieger die Möglichkeit zu geben, seine Gegenvorstellungen zu Papier zu bringen. Weiter geht es natürlich später, nämlich erst wieder um 15.59Uhr. – Zu Beginn werden an alle Verfahrensbeteiligten Ablichtungen der neuen Rieger-Anträge ausgegeben. – Dr. M... teilt weiterhin mit, daß man die Zündel-Behauptung, er befasse sich jetzt schwerpunktmäßig mit anderen Themen, vor allem Gesundheit, als wahr unterstelle. Im Namen der Kammer erklärt er weiterhin, daß die Gegenvorstellungen von RA Rieger und Dr. Schaller zu keiner Meinungsänderung der Kammer führen. – Gegendarstellungen zu den heutigen Beschlüssen seien jetzt möglich. Jetzt wird RA Rieger etwas lauter und deutlicher, indem er darauf hinweist, daß erst ein Beschluß ergeht, die Gegendarstellungen schriftlich einzureichen, während man jetzt eine Kehrtwendung mache und auf der sofortigen mündlichen Gegendarstellung bestehe. Dies sei bei 15 S. Ablehnung nicht zu machen. Das Verhalten der Kammer sei heuchlerisch und rieche stark nach Rechtsbruch. Zu einer Gegendarstellung, so Rieger, habe ihm die Zeit nicht gereicht. Er geht dann knapp und klar auf die Ablehnung der Zeitungsberichte ua. der Londoner TIMES ein und zitiert dabei eine Gitta Sereny, Jüdin, die erklärt habe, „Auschwitz sei kein Vernichtungslager gewesen“. Sie könne nicht begreifen, warum man „AU.... zur „Heiligen Kuh“ gemacht habe...“ - Auch Rieger verlangt von der Kammer die Nennung der Namen der seriösen Wissenschaftler.

Um 16.10Uhr wird erneut für 10 Minuten unterbrochen. Es geht fast pünktlich weiter.

Dr. M.. wirft nun auch Dr. Schaller wie auch J. Rieger erneut vor, mit ihrem Vorgehen die Verfahrensbeschleunigung zu unterlaufen und teilt mit, daß künftige Anträge und Gegenvorstellungen nur noch schriftlich einzureichen sind, jedoch in der Hauptverhandlung nicht mehr beschieden werden, d.h. damit nur noch, theoretisch, in die Urteilsfindung einfließen können. – StA Grossmann steht Dr. M. natürlich bei, während sich J. Rieger darüber lustig, macht, daß die Kammer wohl nicht mehr wisse, was links und rechts ist, denn nur einige Zeit vorher habe man auf dem mündlichen Vortrag der Gegendarstellung bestanden. Diese Maßnahme unterstreiche den geistigen Zustand der Kammer, die nur noch Unsinn von sich gebe und behaupte, ohne dabei etwas zu beweisen.

Dr. Schaller wehrt sich natürlich ebenfalls gegen den Vorwurf der Verfahrensverschleppung; die Ablehnungen seien nicht rational begründet.

Dr. M... schließt die heutige Verhandlung um 16.35Uhr*** und weist darauf hin, daß es am 16. Januar 2007 um 9Uhr weitergeht.

*** Es war heute das 1. Mal, daß die Kammer an einem Freitag länger als 16Uhr getagt hat... Drängt die Zeit?

Weinheim/B., den 12.1.2007-01-12

Günter Deckert

 

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Freitag, 6. Oktober 2006 

 

Selbstleseverfahren

Mit seiner ersten Äußerung vor dem Mannheimer Landgericht nach 11 Monaten Prozessdauer hat Ernst Zündel (politischer Gefangener aus Kanada) einen Streit zwischen dem Vorsitzenden Richter Meinerzhagen und der Verteidigung ausgelöst. Die Kammer hatte zuvor den Beschluss gefasst, dass Beweisanträge der Verteidigung der Kammer zunächst in schriftlicher Form vorgelegt werden müssten. Außerdem hatte das Gericht ein Selbstleseverfahren angeordnet. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sich die Verteidiger mit der öffentlichen Verlesung ihrer Anträge selbst strafbar machten. 

Zündel las in seiner Äußerung u. a. den Brief des iranischen Präsidenten Ahmadinejad an Bundeskanzlerin Merkel vor. Diese "Umgehung" des Gerichtsbeschlusses, die der Verteidigung verbot, mündlich ihre Beweisanträge vorzutragen, nämlich dadurch, dass der Angeklagte selbst die Argumente vortrug, sei eine Frechheit, so der empörte Vorsitzende Richter . 

Quelle: Internet  

 

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Freitag, 6. Oktober 2006 

 

Bericht vom achten Prozeßtag im Zündel-Prozess

Es fehlte RA Rieger, dessen Befangenheitsgesuch gegen den Richter vom vorherigen Verhandlungstage erwartungsgemäß abgelehnt wurde. Ebenso wurde mit der Rüge RA Bocks gegen das Selbstleseverfahren umgegangen. Die vom Prozess ausgeschlossene RA Stolz war im Gerichtssaal und wurde, es geschehen noch Zeichen und Wunder, nicht dessen verwiesen. Dann wurde eine ZDF-Frontal-Hetzsendung gegen Zündel von 1999 gezeigt, mäßig interessant, aber mit guten Aufnahmen. RA Bock beantragte für Zündel ein psychologisches Gutachten, daß den Beweis führen soll, daß Zündel nicht an den Holocaust glaube, ihn somit nicht leugne, denn nur letzteres sei strafbar. Dann spielte das Gericht eine einstündige höchstinteressante Radiosendung Zündels über den Sender Königsberg von Radio Moskau von 1996 vor, es hatte nur eine solche gegeben, weitere waren postwendend auf diplomatischen Druck der BRD hin verboten worden. Obschon mittlerweile 10 Jahre alt, hat sich nichts geändert. Zu Ende dieses Verhandlungstages wurde ein offener Brief von Dr. Ingrid Rimland-Zündel an den Richter verlesen, in dem sie erklärte, dass nur sie allein die Zündel-Seite im Weltnetz betrieben habe und betreibe und nicht der Angeklagte. Der Prozess wird am Fr., den 12.05.06 um 13.30 Uhr fortgesetzt.

Quelle: Internet

 

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Mittwoch, 5. April 2006 

 


Zündel-Anwältin wird aus Gerichtssaal getragen

Die frühere Verteidigerin von Ernst Zündel ist am Mittwoch aus dem Gerichtssaal in Mannheim getragen worden. Die Anwältin Sylvia Stolz war zuvor von dem Prozess ausgeschlossen worden, erschien aber trotzdem im Saal und wollte auch nach Aufforderung des Vorsitzenden Richters Ulrich Meinerzhagen nicht gehen. Sie wurde daraufhin von zwei Wachpolizistinnen herausgetragen. «Das deutsche Volk erhebt sich», rief Stolz dem Publikum zu.

Stolz begründete ihr Bleiben mit den Worten: «Seit 60 Jahren verzichtet das deutsche Volk auf seine Freiheit, sich selbst zu regieren. Diesem schlechten Beispiel folge ich nicht.» Richter Meinerzhagen stehe in der Tradition der Nürnberger Prozesse, «des Lynchens ohne Recht».

Vor dem Eklat kündigte Stolz rechtliche Schritte gegen ihren Ausschluss aus dem Verfahren an. «Es ist eine sofortige Beschwerde vorgesehen», sagte sie vor der Fortsetzung des Prozesses. «Das wird nun der Bundesgerichtshof entscheiden.»

Quelle: Internet

 

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Freitag, 31. März 2006

 

Wahlverteidigerin vom Verfahren gegen Zündel ausgeschlossen

Wegen Sabotage des Prozesses gegen Ernst Zündel hat das Oberlandesgericht Karlsruhe eine Wahlverteidigerin des Angeklagten vom Verfahren ausgeschlossen. Das Oberlandesgericht folgte damit dem Antrag des Landgerichts Mannheim. Zur Begründung hieß es, die Anwältin Sylvia Stolz sei dringend verdächtig, sich unter Missbrauch ihrer Verteidigungsaufgabe der versuchten Strafvereitelung zu Gunsten des Angeklagten schuldig gemacht zu haben.

Stolz habe versucht, den Abschluss der beschleunigt zu bearbeitenden Haftsache durch «prozessfremdes Verhalten» zu sabotieren. So habe sie etwa Erklärungen mit teilweise strafbarem nationalsozialistischem Inhalt abgegeben, obwohl ihr bereits durch den Vorsitzenden das Rederecht entzogen worden sei.

Ferner habe sie sich während der Befragung des Angeklagten durch den Vorsitzenden eigenmächtig in einer Art «Parallelverhandlung fortwährend in einer Rede an die im Gerichtssaal anwesenden Zuhörer gewandt, in welcher sie unter anderem den Holocaust geleugnet und das 'Deutsche Reich' als fortbestehend bezeichnet habe», hieß es zur Begründung. Die Verhandlung habe deshalb an zwei Sitzungstagen vorzeitig abgebrochen werden müssen. Ihr Verhalten habe allein dem Ziel gedient, dass Verfahren vor dem Landgericht gegen Zündel zu sabotieren und «publikumswirksam zur Farce» zu machen.

Quelle: Internet

 

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Freitag, 24. März 2006  

 


Sylvia Stolz ist Vegetarierin

Seit gut 20 Jahren hat sie kein Fleisch mehr angerührt, seit damals, als sie noch die Zeit hatte, sich intensiv mit dem Tierschutz zu beschäftigen.

Sylvia Stolz ist Anwältin und 42 Jahre alt. Seit einiger Zeit schon hat sie ein neues Lebensthema, den sogenannten Holocaust. Wenn man sie fragt, wie sie darauf gekommen ist, sagt sie, dass dies in gewisser Weise auch mit ihrem Engagement für den Tierschutz zu tun habe. Sie glaubt nicht, dass es ihn gegeben hat. „Ich habe festgestellt, dass der Holocaust nicht offenkundig ist.“ Sylvia Stolz sagt: „Die Deutschen an sich neigen nicht dazu, andere zu quälen.

Im Zündelverfahren spricht sie dem Gericht die Legitimation ab, den Prozess überhaupt führen zu dürfen. Die Bundesrepublik Deutschland, argumentiert sie, sei nur die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“, das Deutsche Reich existiere weiter. Es ist eine Formulierung Carlo Schmidts, auf die sie sich beruft. Das Anliegen von Sylvia Stolz ist es, „die Handlungsfähigkeit des Deutschen Reichs wieder herzustellen“.

Das alles hat ihr eine große Bekanntheit eingebracht. „Der Kontrast zum Richter, einer armseligen Kreatur mit Namen Meinerzhagen“, heißt es auf einschlägigen Internetseiten, „könnte nicht größer sein.“ Die Anwältin trägt, nicht nur bei ihren Auftritten im Mannheimer Landgericht, den Thors-hammer um den Hals, ein Amulett, das in rechtsextremen Kreisen sehr beliebt ist. Sylvia Stolz sagt, sie kenne die Bedeutung, sie habe es sich deshalb vor ein paar Jahren gekauft: „Gott Thor schützt das, was zu beschützen ist.“ 

Durch den Mannheimer Prozess ist die Popularität für die Anwältin mittlerweile so enorm, dass im heimischen Ebersberg das Telefon kaum noch still steht, aus ganz Deutschland, erzählt sie, meldeten sich Ratsuchende und Ermunterer. 

Quelle: Axel Vornbäumen,Der Tagesspiegel

 

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Donnerstag, 9. März 2006 

 

Ausschluss der Verteidigung 

Das Landgericht Mannheim hat auch den zweiten Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel vorerst ausgesetzt. Das Oberlandesgericht Karlsruhe soll nun entscheiden, ob die Wahlverteidigerin, Sylvia Stolz (im Bild mit Verteidiger Jürgen Rieger) des Angeklagten wegen des dringenden Verdachts einer versuchten Strafvereitelung auszuschließen sei, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Der Anwältin warf er vor, ihr gehe es in erster Linie um politische Agitation und Prozessverschleppung. Ein erster Prozess war im November geplatzt.

Wann das Oberlandesgericht eine Entscheidung fällen wird, war zunächst unklar. Für den Ausschluss eines Verteidigers gibt es im Gesetz hohe Hürden. Der Angeklagte soll aus dem kanadischen Exil den millionenfachen Mord an den Juden in der NS-Zeit abgestritten haben. Er hat sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Im vergangenen November hatte Richter Ulrich Meinerzhagen der Anwältin das Mandat als Pflichtverteidigerin entzogen, weil sie in einem Antrag zum Hass gegen Juden aufgestachelt habe. Auch mit ihrer Mitwirkung als Wahlverteidigerin sei ein «ordnungsgemäßes Verhandeln» nicht möglich, sagte Meinerzhagen jetzt. «Es geht ihr in erster Linie um politische Agitation und um Prozessverschleppung. »Die Anwältin habe das Verfahren wiederholt mit den Nürnberger Prozessen in Zusammenhang gebracht und mit Nazi-Vergleichen verunglimpft. «Es ist absehbar, dass die Rechtsanwältin an der Sabotage des Verfahrens auch weiterhin festhalten wird.»

Quelle: Internet

 

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Donnerstag, 16. Februar 2006

 

Der Kurpfälzer, Mannheim

Zündel-Prozeß, Teil II (Auszug) A

Nun ist also das eingetreten, was eigentlich voraussehbar war: der Vorsitzende Richter Meinerzhagen sah sich veranlasst, den Prozess gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel zu unterbrechen und auf den 9. März zu vertagen..... 

Vor dem Abbruch der Hauptverhandlung musste sich allerdings der Vorsitzende Richter durch den Pflichtverteidiger Ludwig Bock in einem 10-minütigen Vortrag belehren lassen, dass alle drei Strophen des Deutschlandlieds durch unser Strafrecht geschützt sind - ungeachtet dessen, dass bei offiziellen Anlässen nur die dritte Strophe gesungen wird.
Am Vortag hatte nämlich Dr. Meinerzhagen in einer mit seinem Richteramt unvereinbaren Weise die erste Strophe als "geächtet" bezeichnet und damit einer bestimmten politischen Kaste das Wort geredet, was den Befangenheitsantrag der Verteidigung erklärbar macht. Rechtsanwalt Bock wies mit Nachdruck darauf hin, dass nach dem Verbot durch die Allierten im Jahr 1945, die Bundesregierung am 6. Mai 1952 das Deutschlandlied mit allen drei Strophen wieder zur deutschen Nationalhymne erklärt hat und somit keine Strophe "geächtet" sein kann! Eine für Dr. Meinerzhagen peinliche Unterweisung in Sachen Staatskunde durch den Pflichtverteidiger.

Übrigens: nach dem Abbruch der Hauptverhandlung gab Rechtsanwältin Sylvia Stolz im Eingangsraum des Landgerichts dem eigens aus Toronto/Kanada angereisten CBS-Kamerateam ein Interview, welches ich mitanhören konnte. Was ich da aus dem Mund der Rechtsanwältin Sylvia Stolz zu hören bekam, das war ganz starker Tobak. Allerdings stellte man sich danach dann doch die Frage: Warum eigentlich dürfen historische Erkenntnisse in einem Rechtsstaat wie dem unsrigen nicht überprüft werden und weshalb schafft man ein Ausnahmestrafrecht, das im Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Meinungsfreiheit steht?

Die politische Redaktion des "Mannheimer Morgen" sollte diese Frage ihren Lesern beantworten können
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Donnerstag, 16. Februar 2006

 

Richter Meinerzhagen droht Verteidigerin

Im Prozess gegen Ernst Zündel drohte der Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen der Verteidigerin Sylvia Stolz erneut mit dem Ausschluss vom Verfahren. Er herrschte sie mit den Worten an: "Schweigen Sie bitte!", nachdem er ihr "unerhörtes und beispielloses Verhalten" gerügt hatte. Meinerzhagen vertagte den Prozess auf den 9. März. 

Quelle: Internet

 

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Samstag, 11. Februar 2006

 

Der Kurpfälzer, Mannheim

Zündel-Prozeß, Teil II (Auszug) A

Wie bereits im November 2005 bei der Prozesseröffnung, habe ich mich bei der Neueröffnung des Prozesses am vergangenen Donnerstag erneut den unzähligen Sicherungsmaßnahmen unterzogen, um den Fortgang dieses geschichtlich-interessanten Prozesses beobachten zu können. Und wie bereits im Vorjahr, so präsentierte sich auch diesmal wieder ein leider völlig überforderter Vorsitzender Richter Meinerzhagen, der den gezielten Provokationen der Verteidigung einfach nicht gewachsen war. Insbesondere die junge Rechtsanwältin Sylvia Stolz nahm das genüsslich zur Kenntnis und konnte im Zusammenwirken mit ihrem RA-Kollegen Rieger den Dr. Meinerzhagen zeitweise geradezu vorführen.

Opfer dieses nervenschwachen Vorsitzenden Richters war dann eine Seniorin im hohen Rentenalter (geschätzte 75-80 Jahre alt), die Richter Meinerzhagen aus den Zuhörer-Reihen vor den Richtertisch zitierte, weil sie angeblich über ihn "gelacht habe" (sic!). Und so stand denn die alte Frau demutsvoll vor dem hoch über ihr thronenden Richter und musste sich vor allen Anwesenden öffentlich einem Kurzverhör unterziehen. Assoziationen aus vergangenen Zeiten wurden wach. Jedenfalls peinlich und degoutant für alle Anwesenden im Saal, denn es waren schließlich mehrere Zuhörer, die sich in unzulässiger Weise über Dr. Meinerzhagen belustigt hatten.

Davon war natürlich in der Presse nichts zu lesen. Auch nicht über das eigenmächtige Handeln des Dr. Meinerzhagen, dem Angeklagten zwei Pflichtverteidiger aufzunötigen, die nicht dessen Vertrauen besitzen, was die Wahlverteidiger ausdrücklich betonten. Des weiteren auch keinerlei journalistische Kritik an der Verhandlungsführung des Dr. Meinerzhagen, der unsicher, nuschelnd und oft gänzlich unverständlich sprach, was die Verteidigung zu mehrmaligen Rückfragen veranlasste.

Stattdessen hat sich der MM ('Mannheimer Morgen') -Berichterstatter in der gestrigen Ausgabe des MM über die "penetrant-helle Stimme" (sollte sie etwa männlich-dunkel sein?) der Verteidigerin Sylvia Stolz mokiert, was man eigentlich nur als journalistische Bösartigkeit bezeichnen kann. Denn eine mädchenhaft-angenehme Stimme kann man dieser jungen Frau ganz bestimmt nicht absprechen ....

Leider hat es der MM-Berichterstatter auch mit der Wahrheit nicht sonderlich ernst genommen, wenn er behauptet, es wären zu DUTZENDEN "junge Glatzköpfe" im Gerichtssaal gewesen. Tatsächlich war nicht mal ein halbes Dutzend da - im Gegensatz zum Vorjahr. Ich habe jedenfalls nur vier "Glatzköpfe" im Saal gesehen, wobei ich mich schon innerlich gegen diese diskriminierende Bezeichnung wehre, denn schließlich ist nicht jeder "Glatzkopf" automatisch ein Nazi. Es ist halt schick und risikolos, Menschen außerhalb unseres politischen Systems zu diffamieren und zu beleidigen.  

 

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Samstag, 11. Februar 2006

 

Eklat im Zündel-Verfahren


Im Prozess gegen Ernst Zündel ist es am Mittwoch vor dem Landgericht Mannheim zu einem Eklat gekommen. Ein Zuschauer beschimpfte Richter Ulrich Meinerzhagen und nannte ihn «Freisler». Während des NS-Regimes hatte Roland Freisler als Präsident des Volksgerichtshofs viele Todesurteile gefällt. Gegen den Zuschauer wurden vier Tage Ordnungshaft verhängt. Die zuständige Kammer ließ unter anderem die Personalien von drei Zuschauern feststellen und verwies einen des Saales. Der Vorsitzende Richter begründete die Feststellung der Personalien damit, dass die drei Männer zum Ende des ersten Prozesstermins im Gerichtssaal die erste Strophe des Deutschlandliedes gesungen hatten. Damit werde ein übersteigertes Nationalgefühl zum Ausdruck gebracht. Dies sei provozierend und berühre die Würde des Gerichts, betonte der Richter.

Drei Befangenheitsanträge gegen das Gericht wurden abgelehnt. Eine andere Strafkammer des Landgerichts Mannheim kam zu der Auffassung, dass es keine Zweifel an der Neutralität der Richter gebe. Zündel muss sich in der Neuauflage seines Verfahrens wegen des Verdachts der Volksverhetzung vor Gericht verantworten. Ein erster Prozess gegen den 66-Jährigen, der Ende Februar 2005 aus Kanada abgeschoben worden war, war geplatzt.

Die Staatsanwaltschaft bezeichnete Zündel als «aktivsten und führenden Revisionisten», der weltweit nationalsozialistische und antisemitische Propaganda betrieben habe. Er soll laut Anklage von Kanada und den USA aus über die von ihm verantwortete Internet-Homepage «Zundelsite» sowie in von ihm verfassten und versandten «Germania-Rundbriefen» weltweit seine antisemitische Propaganda betrieben haben.

Das Urteil soll am 16. März verkündet werden.

Quelle: Yahoo! Nachrichten

 

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Donnerstag, 9. Februar 2006

 

Zündel-Prozeß beginnt mit Attacken und Unterbrechungen

Der Mannheimer Prozeß gegen den Holocaust-Leugner Ernst Zündel hat am Donnerstag mit einer scharfen Konfrontation zwischen Gericht und Verteidigung begonnen. Die Wahlverteidiger des seit Jahren von der deutschen Justiz verfolgten 66 Jahre alten Zündel lehnten den Vorsitzenden Richter als befangen ab. Er habe die Pflichtverteidiger Zündels den Wahlverteidigern vorgezogen, denn letztere hätten nur eingeschränkte Akteneinsicht bekommen, hieß es. Über die Anträge will der Richter allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden. Der Angeklagte muss sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung, der Beleidigung und der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener vor dem Landgericht verantworten.

Einer der aktivsten Holocaust-Leugner

Zündel gilt laut Anklage als einer der aktivsten Holocaust-Leugner. Von Kanada und den Vereinigten Staaten aus soll er über eine Internetseite sowie einschlägige Publikationen weltweit den Massenmord an den Juden im Nationalsozialismus abgestritten haben. Der Auftakt des Prozesses war von formellen Streitigkeiten geprägt, bis zum Mittag konnte die Anklageschrift nicht verlesen werden. Weil die Verteidigung zahlreiche Anträge stellte, wurde die Verhandlung mehrfach unterbrochen.

Auch beim ersten Prozess gegen Zündel, der im vergangenen November geplatzt war, hatten seine Anwälte den Richter für befangen gehalten. Der Prozess wurde neu aufgerollt, weil für den Angeklagten neue Pflichtverteidiger bestellt werden mussten.

Rechtsextreme Prominenz

Viele Zuschauer im Gerichtssaal klatschten, als Zündel zur Verhandlung erschien. Auch der frühere NPD-Anwalt Horst Mahler, der in den siebziger Jahren RAF-Terrorist war, nahm auf den Zuschauerbänken Platz. Im ersten Prozess hatte die Verteidigung noch versucht, Mahler als juristische Hilfskraft einzusetzen - obwohl gegen ihn ein vorläufiges Berufsverbot besteht.

Zündels Wahlverteidiger rügten unter anderem, dass das Gericht nicht ordnungsgemäß besetzt sei. Sie verlangten zudem, dass die Pflichtverteidiger von den Wahlverteidigern räumlich getrennt sein müssten und begründeten das mit dem angeblich fehlenden Vertrauensverhältnis zum Angeklagten. Zu den Wahlverteidigern Zündels gehört unter anderem der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger, der selbst bereits wegen Volksverhetzung verurteilt wurde. Beide Anträge wies das Gericht zurück.

Quelle: FAZ.NET
 

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30.Januar 2006 

 


Neubeginn der Hauptverhandlung gegen Ernst Zündel


Landgericht Mannheim, Strafkammer 6 - Große Strafkammer 6 KLs 503 Js 4/96

Die Hauptverhandlung gegen Ernst Zündel wegen Verdachtes der Volksverhetzung u.a. war im November 2005 ausgesetzt worden, nachdem es zur Entbindung der dem Angeklagten als Pflichtverteidigerin beigeordneten Rechtsanwältin Sylvia Stolz kam.

Termine zur (neuen) Hauptverhandlung wurden wie folgt bestimmt:

Prozessauftakt:
Donnerstag, den 09. Februar 2006, 09:00 Uhr

Fortsetzungstermin: 15.02., 16.02., 09.03., 10.03., 16.03.2006, jeweils ab 09:00 Uhr)

Pflichtverteidiger:
Rechtsanwalt Ludwig Bock, Mannheim
Rechtsanwalt Hans Ulrich Beust, Mannheim
Rechtsanwalt Ekkart Hinney, Mannheim

Wahlverteidiger:
Rechtsanwalt Dr. Herbert Schaller,
Rechtsanwältin Sylvia Stolz
Rechtsanwalt Jürgen Rieger


Betreffend der Vorwürfe gegen den Angeklagten wird auf die umfangreiche Pressevorschau zur 45. Kalenderwoche 2005 verwiesen, im Internet abrufbar unter www.LG-Mannheim.de (Presse, 45 Kalenderwoche).

Auch für den neuerlichen Prozessauftakt wurde ein TV-Pool gebildet. Für die öffentlich rechtlichen Anstalten ist der SWR zuständig, für die privaten Anstalten das RNF.

Weitere TV-Teams können in den Sitzungssaal nicht eingelassen werden. Im Foyer des Landgerichts Mannheim bestehen keine Einschränkungen.

Wie bereits in den früheren Terminen werden Eingangskontrollen durchgeführt. Zur Erleichterung der Arbeit der Journalisten ist eine Akkreditierung notwendig, die - möglichst per E-Mail - unter Schlett@LGMannheim.justiz.bwl.de bis 06. Februar 2006 gerichtet werden sollten. Akkreditierte Journalisten sollten zum Prozessauftakt bereits um 08:30 Uhr anwesend sein, da Zugangsausweise übergeben werden sollen. Es wird gebeten, den Journalistenausweis des Deutschen Journalistenverbandes bzw. von „Verdi“ mitzubringen.

Hintergrund der Maßnahme ist auch, weil im Sitzungssaal ein Handyverbot gilt, wovon für akkreditierte Journalisten eine Ausnahme gemacht werden kann. Im Rahmen der Vorberichterstattung wird um Aufklärung darüber gebeten, dass sonstige Besucher mit Handy nicht den Sitzungssaal betreten dürfen, beim Landgericht Mannheim aber auch keine Aufbewahrungsmöglichkeit für Handys besteht 

Quelle: http://www.jum.baden-wuerttemberg.de/servlet/PB/menu/1193642/top


 

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Dienstag, 15. November 2005

 

Zündel-Prozeß: Zweiter Verhandlungstag

Beim Termin am 15.11.05 war das Polizeiaufgebot wieder so aufgebläht wie die Anklage: zwei bis drei Dutzend Polizisten - ausgerüstet mit deutlich sichtbaren Handschellen, Pistolen samt Ersatzmagazinen - verkörperten die Staatsgewalt. Sie waren jedoch nicht unfreundlich. Ein zahlreiches Publikum war wieder erschienen. Obwohl den Besuchern anzusehen war, dass sie alle ordentliche Leute waren, wurde jeder wiederum einer Sicherheitskontrolle unterzogen, wie man sie sonst nur vom Flughafen kennt. Das nahmen jedoch alle Seiten mit Humor - "Guten Flug!" scherzte der Polizist, der Jacken und Taschen nach dem Durchleuchten zurückgab. In den Gesprächen mit den Polizisten wurde immer wieder deutlich, dass auch sie sich wunderten, was für ein Aufwand hier betrieben wird - wo doch die Kriminalität an allen Enden und Ecken überhand nimmt und angeblich Geld für die Verbrechensbekämpfung fehlt.

Als Ernst Zündel in den Gerichtssaal geführt wurde, klatschten die Besucher Beifall, um ihn willkommen zu heißen. Ernst Zündel blickte lächelnd in die Runde und freute sich in seiner stillen Art. Er nahm dann zwischen seiner entlassenen Pflichtverteidigerin, Frau Sylvia Stolz und seinem Wahlverteidiger Jürgen Rieger Platz. Als weiterer Wahlverteidiger war RA Schaller aus Österreich erschienen. Der Vorsitzende Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen begann die Verhandlung mit einer massiven Einschüchterung der Zuhörer. Die Polizei sei angewiesen, ein Auge auf das Publikum zu werfen, um bei Beifalls- oder Missfallenskundgebungen sofort die "Störer" mit ihren Personalien namhaft zu machen. Zum Schein ließ er sich auch darüber aus, dass bei künftigen Verhandlungen Fotografierverbot herrsche und Fotos wie auch jede Art Handys nicht mitgebracht werden dürften. Diese Belehrung sollte den Anschein einer normalen Gerichtsverhandlung erwecken, in Wirklichkeit hatte die Kammer zu diesem Zeitpunkt bereits beschlossen, dass es in absehbarer Zeit überhaupt keine weitere Verhandlung geben würde.

Dr. Ulrich Meinerzhagen verlas den Beschluss seiner Kollegen, demzufolge er nicht befangen sei, obwohl er die Bestellung der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz widerrufen hat und ein solcher Widerruf "gesetzlich nicht vorgesehen ist". Ein Satz der Begründung weckte Schmunzeln im Saal: aus den dem Richter zur Last gelegten Äußerungen und Handlungen könne "keine innere Haltung des Vorsitzenden Richters abgeleitet werden." Genau. Zwar mag dieser Satz von den Kollegen anders gemeint gewesen sein, doch die Stilblüte bleibt. Dieser Befangenheitsantrag war gestellt worden, weil, wie auch der Beschluss hierzu anführt, der Widerruf einer Bestellung als Pflichtverteidiger gesetzlich nicht vorgesehen ist. Gegen etwas, das gesetzlich nicht vorgesehen ist, kann das Gesetz natürlich auch kein Rechtsmittel angeben. Wenn sich Richter also über gesetzliche Bestimmungen ganz grob hinwegsetzen, wird dem Verletzten jede Möglichkeit der Gegenwehr genommen. Kann man ein solches Vorgehen rechtsstaatlich nennen ?

In seiner dienstlichen Stellungnahme ließ Dr. Meinerzhagen noch die Katze aus dem Sack, schrieb er doch im Hinblick auf Rechtsanwalt Rieger, "Erwähnt wurden diese Umstände nicht primär, um den Wahlverteidiger zu 'diffamieren'..." Da man von einem promovierten Juristen erwarten kann, dass er seine Gedanken präzise auszudrücken vermag, ergibt sich, dass er die Absicht der Diffamierung - ob mit oder ohne Anführungszeichen - zwar nicht primär, aber zumindest sekundär zugibt. Wie kann sich ein Richter mit der Nebenabsicht, einen Verteidiger zu diffamieren, glaubhaft als unvoreingenommen ausgeben?

Noch ein Beschluss

Als nächstes verlas Dr. Meinerzhagen den Beschluss der Kammer, den Antrag der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz auf Ausschluss der Öffentlichkeit bei der Stellung von Beweisanträgen abzulehnen. Gegen die Argumentation, dass bei einem Ausschluss der Öffentlichkeit mangels "Volk" auch keine Volksverhetzung stattfinden könne, bemühten die Richter eine ganz abstrakte, "bei genereller Betrachtung" mögliche Volksverhetzung. Dies ist insofern pikant, als Darlegungen - ebenfalls "bei genereller Betrachtung" - natürlich nur dann volksverhetzend sein können (oder wertfrei bezeichnet: empören können), wenn sie plausibel, logisch und überzeugend sind. Den Kommentaren der Massenmedien zufolge werden der Angeklagte wie auch seine Verteidiger als Blödmänner und Verrückte dargestellt - andererseits fürchtet das Gericht, dass ihre Ausführungen intelligent genug sind, um Andersdenkende überzeugen zu können - jedes "Aufhetzen" beinhaltet ja eine Veränderung des bestehenden Meinungsspektrums, dass also viele Menschen ihre Ansichten aufgrund des Vorgebrachten ändern. Wenn daher das Gericht den Argumenten der Verteidigung eine Überzeugungskraft zuspricht, muss man sich fragen, warum sich die Richter nicht selbst davon überzeugen lassen. Wenn Richter Argumente willkürlich als überzeugend und zugleich als nicht überzeugend einstufen, so bezeichnet das in der Regel Voreingenommenheit - oder juristisch ausgedrückt Befangenheit.

Zu berücksichtigen ist hierbei freilich auch, dass nach BRD-Rechtsprechung selbst die Nennung wahrer Tatsachen als volksverhetzend eingestuft werden kann.

Aller schlechten Dinge sind drei

Als Drittes wurde ein Beschluss der Kammer verkündet, die Verhandlung bis zur Bestellung und Einarbeitung eines Pflichtverteidigers auszusetzen und den Haftbefehl gegen Ernst Zündel weiterhin aufrechtzuerhalten. Schon in der letzten Verhandlung hatte das Gericht die Entlassung der Pflichtverteidigerin beschlossen - wegen der Gefahr, dass das Verfahren durch eine Entlassung der Pflichtverteidigerin unterbrochen und verzögert werden könne! Die Argumentation bei dem jetzigen Beschluss war kein Haar besser und nur eines Schauprozesses würdig. Man muss sie sich auf der Zunge zergehen lassen:

Keiner der Wahlverteidiger wird als Pflichtverteidiger bestellt und das Verfahren wird unterbrochen und auf unabsehbare Zeit verschoben wegen der Gefahr, dass das Verfahren unterbrochen und verzögert werden könne, falls nach Bestellung eines der Wahlverteidiger zum Pflichtverteidiger dieser durch eine Maßnahme des Gerichts (!) - Widerruf der Bestellung - ausscheiden müsste. Die Richter nehmen also eine willkürlich postulierte Gefahr als Anlass, um das angeblich befürchtete Ereignis selbst herbeizuführen - sie stellen selbst einen Zustand her, den sie angeblich verhindern wollen.

Das soll mit einem etwas drastischen Vergleich noch verdeutlicht werden. Da die Gefahr durch ein Handeln der Richter - Entlassung des Verteidigers - bestimmt und herbeigeführt wird, könnte dieser Argumentation zufolge das Gericht die Bestellung eines jeden Anwalts widerrufen mit der Begründung: wenn einer der Richter den Verteidiger totschlage, könne dieser das Verfahren nicht mehr fortführen. Dieser Vergleich berücksichtigt die Tatsache, dass ein Verteidiger in einem Rechtsstaat unverletzlich und unantastbar ist. Die Richter treten hier zugleich als Ankläger auf. Da erstaunt es nicht, dass Staatsanwalt Grossmann während der ganzen Verhandlung kaum einen Mucks von sich gab. Er war hier letztlich ganz entbehrlich.

Verteidiger Rieger ging diesen Beschluss mit einer Gegenvorstellung an: das Gericht hatte es versäumt, der Verteidigung rechtliches Gehör zu gewähren. Hier liegt ein weiterer Verstoß gegen rechtsstaatliche Prinzipien vor. Der Richter hatte in der ersten Verhandlung zwar "laut gedacht" und erwogen, an Stelle der "abbestellten" Pflichtverteidigerin keinen der Wahlanwälte Zündels, sondern einen völlig neuen Anwalt als Pflichtverteidiger zu bestellen, er hatte aber der Verteidigung, der Staatsanwaltschaft und dem Angeklagten nicht ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu gegeben - wie sich auch aus dem Protokoll ergeben müsste.

Nach kurzer Beratungspause verkündete das Gericht, dass die Gegenvorstellung als unbegründet zurückgewiesen wird. Die Unverfrorenheit dieser Entscheidung mit ihrer unwahren Begründung ist ebenso empörend wie erstaunlich: Ein halbes Hundert Zuhörer des ersten Gerichtstermins könnte bezeugen, dass die Richter die Unwahrheit sagen - aber offenbar stört es die ehrenwerten Herren nicht im geringsten, wenn alle Welt weiß, dass sie lügen ?

Richter Dr. Meinerzhagen

Offene Rechtsverstöße

Dr. Meinerzhagen hatte schon gegenüber Rechtsanwalt Rieger gegen eine Strafvorschrift verstoßen, indem er dessen "Strafregister" verlas und dabei Vorgänge anführte, die aus Gründen des Datenschutzes überhaupt nicht erwähnt werden dürfen. Jetzt wäre es notwendig, dass die Verteidigung Anzeige wegen Rechtsbeugung erstattet - allerdings kann Dr. Ulrich Meinerzhagen wohl darauf vertrauen, dass von höchster Stelle die Hand über ihn gehalten und rechtliche Schritte gegen ihn und seinesgleichen abgeschmettert werden.

Rechtsstaatswidrige Zielsetzung

RA Schaller aus Österreich bot sich dem Gericht nochmals als Pflichtverteidiger an, damit das Verfahren ohne Verzögerung weiterverhandelt werden könne. Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Damit ist absehbar, dass erst irgendwann im nächsten Jahr weiterverhandelt wird - und Ernst Zündel solange weiter in Haft bleiben muss. Empört machte RA Schaller darauf aufmerksam: "Es ist ein Mensch in Haft". Dr. Meinerzhagen erwiderte hämisch: "Das habe ich zur Kenntnis genommen." Sprach's, schloss die Sitzung und verließ den Saal.

Der 15.11. war sein Geburtstag - hatte er noch etwas Anderes vor? Die Selbstherrlichkeit, mit der dieser Richter über das Leben eines anderen Menschen bestimmt, ist aufreizend — oder soll man sagen volksverhetzend? Bekanntlich ist es die Aufgabe der Presse, Kritik an Missständen zu üben und Fehlverhalten gerade auch bei Behörden und Institutionen aufzudecken. Daher kann diese Verfahrensweise, die ein Hohn auf jede Rechtsstaatlichkeit darstellt, nicht scharf genug angeprangert werden. Die dahinterstehende Zielsetzung wurde bereits genannt: Ernst Zündel soll irgendeinen schlafmützigen Anwalt als Pflichtverteidiger erhalten, mit dem das Gericht leichtes Spiel hat. Dann sollen die Wahlverteidiger unter einem Vorwand aus dem Verfahren entfernt werden - oder zu Willfährigkeit gegenüber dem Gericht genötigt werden, damit dies nicht geschieht.

Als Pflichtverteidiger werden erfahrungsgemäß Anwälte ausgesucht, die möglichst gut mit dem Gericht zusammenarbeiten, dem Gericht wenig Probleme bereiten, wenig unangenehme Fragen stellen, kurzum - die sich nicht stärker in den Lauf des Verfahrens einmischen, als dass der Schein einer Verteidigung gewahrt wird. Wer auf diese Weise sein Mandat als Pflichtverteidiger wahrnimmt, hat gute Chancen, dass ihm das Gericht später erneut eine so bequeme und einträgliche Aufgabe überträgt. Diese Anbiederung beinhaltet auch, dass der Pflichtverteidiger behilflich ist, die Wahlverteidiger aus dem Verfahren hinauszukatapultieren. Dann kann das Gericht "kurzen Prozess" machen und den Angeklagten ohne viel Diskussion verdonnern. Eine solche Verfahrensweise und Zielsetzung hat natürlich nicht das geringste mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, was schon jedem Jurastudenten klar sein dürfte, und erst recht jedem Richter, wenn er denn nicht schon senil ist oder unter juveniler Demenz leidet.

Staatsanwalt Grossmann

Rechtsbeugung und Vorsatz

Bekanntlich ersetzen in Holocaustverfahren alle möglichen Annahmen und Unterstellungen die wirkliche Absicht des Angeklagten, woraus dann Absicht und Vorsatz konstruiert werden. Auch beim Straftatbestand Rechtsbeugung ist der Vorsatz ein Tatbestandsmerkmal und muss nachgewiesen werden.

In Analogie zu den Postulaten in Holocaust-Verfahren muss sich auch ein Richter vorhalten lassen, dass er sich mit rechtstaatlicher Verfahrensweise schon im Laufe seines Studiums so auseinandergesetzt haben muss, dass ihm der Unrechtscharakter seines Handels nicht verborgen bleiben kann, wenn er einem Angeklagten eine wirksame Verteidigung verweigert. Auch eine Titulierung und Beschimpfung als "Neonazi" darf in einem Rechtsstaat nicht dazu führen, dass der Betroffene rechtlos wird und keinen Schutz der Rechtsordnung mehr beanspruchen kann. Das muss einem jeden Richter klar sein.

Was die Zukunft zeigen wird

In seiner dienstlichen Bemerkung erklärte Dr. Meinerzhagen, das Ziel, sämtliche Verteidiger wie Herrn RA Mahler aus dem Verfahren entfernen zu lassen, stelle eine "bloße Unterstellung" dar. Es mag sein, dass dies bis jetzt nur eine Vermutung ist - aber wir werden den weiteren Verlauf des Verfahrens beobachten, und Richter Meinerzhagen muss sich darüber im Klaren sein: sobald er tatsächlich die Wahlverteidiger ausschließt, überführt er sich selbst der Lüge in seiner dienstlichen Stellungnahme - was nicht nur ein Revisionsgrund ist.

Schlußbemerkung

Die Redaktion riet mir aus leicht einsichtigen Gründen, für diesen Artikel ein Pseudonym zu wählen. Ich möchte jedoch nicht, dass die Staatsanwaltschaft behaupten kann, sie habe die vorgebrachten Anschuldigungen nicht untersuchen können. Notfalls will ich im Rahmen eines Strafverfahrens "wegen Beleidigung" den Wahrheitsbeweis für die Anschuldigung erbringen,

  • dass Dr. Meinerzhagen im Zündel-Verfahren Vorstrafenregister eines Verteidigers und des Assistenten RA Horst Mahler unzulässigerweise verlesen hat,
  • dass er einen Gerichtsbeschluss unter Verletzung des rechtlichen Gehörs erlassen hat,
  • dass er sich demzufolge zu unrecht als nicht befangen erklärt hat, und
  • dass seine Vorgehensweise insgesamt gesehen den Verdacht der Rechtsbeugung erweckt.

Also, Staatsanwälte dieser Republik — ermittelt!

Verfasser: Thora Pedersen

 

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Mittwoch, 9. November 2005

 

Zündel-Prozeß: Nochmals Erster Tag

Am Dienstagmorgen, den 8. November 2005, fanden sich etwa 80 Anhänger von Ernst Zündel und 35 Medienvertreter beim Landgericht Mannheim ein, das für seinen Eifer und seine Dreistigkeit bei der Verfolgung von Revisionisten bekannt ist. Es herrschte eine ganz besondere Atmosphäre. Sogar aus Kanada, Großbritannien, Frankreich und der Schweiz waren Anhänger von Ernst Zündel angereist. Nachdem die Polizei die üblichen Sicherheitsprozeduren vorgenommen hatte, begann die Verhandlung kurz nach 9 Uhr. Das Gericht setzte sich zusammen aus dem Vorsitzenden Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen, der Richterin Petra Krebs-Dörr und dem Richter Holger Hamm sowie den Schöffen Robert Bradneck und Günter Menz. Für die Staatsanwaltschaft war Andreas Grossmann erschienen.

Ernst Zündel, 8.11.2005.

Ernst Zündel, in Jackett und Krawatte, machte einen gesunden und zuversichtlichen Eindruck. Er wurde von Frau Sylvia Stolz vertreten, die er als seine Pflichtverteidigerin gewählt hatte, wie auch von seinen Wahlverteidigern Jürgen Rieger und Dr. Herbert Schaller aus Österreich. Frau Stolz hatte Horst Mahler als Assistenten. Damit war Ernst Zündel durch das wohl erfahrenste und sachkundigste Verteidiger-Team vertreten, das sich in Fragen der Holocaust-Verfolgung finden lässt. Das Verfahren begann mit der Aufnahme der Personalien von Ernst Zündel, dann fing Richter Dr. Meinerzhagen an, das Team der Verteidiger anzugreifen. Zuerst verlas er laut das vorläufige Berufsverbot für Horst Mahler, das durch das Amtsgericht Tiergarten verhängt worden ist. Er zitierte dabei ausgiebig Horst Mahlers Bemerkungen zum Revisionismus, der Jüdischen Frage und dem Rechtsstatus des Deutschen Reiches.

Dann forderte Dr. Meinerzhagen, Horst Mahler solle von seiner Funktion als Assistent von Frau Stolz enthoben werden. Frau Stolz wies darauf hin, dass es keinen Grund für eine Entlassung Horst Mahlers gebe, da dieser nicht als Anwalt, sondern nur als ihr Assistent tätig sei. Meinerzhagen erwiderte, dass Horst Mahlers Einfluss auf die Verteidigung offenbar beträchtlich sei, worauf Frau Stolz entgegnete, dass es allein ihrer Verantwortung unterliege, welche Schriftsätze sie für die Verteidigung einreiche. Darauf drohte der Richter, Horst Mahler mit Gewalt zu entfernen und einen Tag lang in Haft zu nehmen.

Das Publikum reagierte mit ungläubigem Kopfschütteln. Jürgen Rieger brachte vor, dass es solche Angriffe gegen die Verteidigung nicht einmal im sowjetischen Gulag gab. Da Sylvia Stolz darauf beharrte, Horst Mahler als ihren Assistenten zu haben, ordnete Meinerzhagen an, Mahler durch die Polizei aus dem Gerichtssaal entfernen zu lassen. Die Wachtmeister standen bereits hinter Horst Mahler, als Frau Stolz erklärte, dass diese Entscheidung allein ihr zukomme und nicht dem Gericht, und dass sie sich angesichts der Drohung mit Gewalt genötigt sehe, Horst Mahler von seinen Pflichten als ihrem Assistenten zu entlassen. Horst Mahler nahm daraufhin bei den Zuhörern Platz.

Das Publikum zeigte seine Empörung, worauf der Richter drohte, die Öffentlichkeit von der Verhandlung auszuschließen. Doch das war erst der Anfang, Dr. Meinerzhagen war eben erst in Fahrt gekommen. Der Richter verlas darauf den Beschluss des Gerichts vom 7.11.05, der den Antrag der Verteidigung ablehnte, das Verfahren auszusetzen bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, ob § 130 StGB (Holocaust-Maulkorb) mit § 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit) vereinbar sei sowie Ernst Zündel bis dahin aus der Haft zu entlassen.

Dann machte der Richter deutlich, dass jegliche "Volksverhetzung" durch die Verteidigung mit aller Schärfe gestoppt würde. Er erklärte, dass die Verteidigung Begriffe benutze und Dinge nenne, mit denen sie sich selbst der Gefahr aussetze, einer Verletzung von § 130 StGB angeklagt zu werden. Er wolle nicht "pseudowissenschaftliche Ansichten anhören, da der Holocaust eine historisch gesicherte Tatsache" sei. Dies bewirkte nicht nur Gelächter beim Publikum, sondern zeigt auch die Voreingenommenheit des Gerichts.

Gesetzgebung ist keine Rechtsfindung

Horst Mahler hat darauf hingewiesen, daß § 130 StGB keine Rechtsnorm ist. In einem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat ist es grundsätzlich die Aufgabe der Gerichte zu prüfen, ob eine gesetzliche Bestimmung auch eine Rechtsnorm darstellt. Dies ist eine Konsequenz der Gewaltenteilung gemäß Montesquieu. Die vom Parlament erlassenen Bestimmungen, die als Gesetze bezeichnet werden, sind nämlich a priori keine Rechtsnormen, weil sie Ausdruck politischer Interessen (Gruppeninteressen und persönlicher Interessen) sind. Nach den Grundsätzen der Prozessordnung müssten die politischen Entscheidungsträger von einer Beteiligung an der Gesetzgebung wegen Befangenheit ausgeschlossen werden. Es versteht sich von selbst, dass Bestimmungen, die als Grundlagen der Rechtsfindung dienen, auch selbst Rechtsnormen sein müssen.

Erste Aufgabe des Gerichts ist also zu prüfen, ob eine politische Entscheidung auch eine Rechtsnorm darstellt. Diese Prüfung ist eine ständige Prüfung, sie kann nicht durch eine einmalige Feststellung, (z.B. eine sog. höchstrichterliche Rechtsprechung) ersetzt werden, denn keine Entscheidungen der Gerichte sind in absolutem Sinne bindend. Sie dienen nur als eine Richtlinie, der gefolgt werden kann oder eben nicht. Maßgebend hierfür ist nur das Recht. Und das Recht im weitesten Sinne dieses Begriffes ist nicht geschrieben, sondern ein allem anderen übergeordneter Grundsatz. Hier kann auf eine nicht nur jahrhundertealte, sondern jahrtausende alte Rechtstradition verwiesen werden.

Richter Meinerzhagen hat diese Prüfung nicht durchgeführt. Er postuliert a priori, dass die zu erwartenden Einwände der Verteidiger rechtswidrig seien. Dabei berücksichtigt er nicht, dass für einen neutralen Richter auch das Gegenteil denkbar sein muss: dass der entgegengesetzte Standpunkt - nämlich die landläufige Behauptung über den Holocaust - rechtswidrig sein könnte. Die Frage, ob § 130 StGB eine Rechtsnorm ist, gehört zu dem Prozess-Stoff, über die ein unvoreingenommener Richter noch gar keine Meinung haben darf. Wenn er also der Verteidigung unterstellt, § 130 StGB zu verletzen (oder dies zu wollen), so bringt er damit zum Ausdruck, dass er nicht prüfen will, ob § 130 StGB überhaupt eine Rechtsnorm ist. Die Wahrheitsfindung in diesem Zusammenhang fällt nicht in den Kompetenzbereich der Gerichte, sondern nur in den der Wissenschaft, also der Historiker. Es ist eine Pervertierung des Rechts, gerade die Wissenschaftler vor Gericht zu stellen, deren Aussage für das Gericht bei der rechtlichen Beurteilung bindend sein muss.

Richter Meinerzhagen kann nicht Ernst Zündel mit Hilfe des Rechts vorschreiben, was dieser über den Holocaust denken und sagen soll. Dagegen kann Ernst Zündel mit Ausgangspunkt in der Wissenschaft den Richtern vorschreiben, was sie zu berücksichtigen haben.

 Horst Mahler 8.11.2005

Richter verunglimpft Anwälte

Dr. Meinerzhagen fuhr fort, es sei nicht sicher, ob Sylvia Stolz als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet sei, da es wahrscheinlich sei, dass sie sich selbst einer Verletzung von § 130 StGB schuldig machen würde. Da Ernst Zündel somit wahrscheinlich seinen Pflichtverteidiger verlöre, würde sich das Verfahren verzögern. Daher sollte die Bestellung von Frau Stolz als Pflichtverteidigerin widerrufen werden.

Nachdem Ernst Zündel klar gemacht hatte, dass er durch Frau Stolz vertreten sein wollte, unterbrach die Kammer die Sitzung für eine Beratung. Danach widerrief das Gericht die Berufung von Frau Stolz als Pflichtverteidigerin für Ernst Zündel. Dr. Meinerzhagen fuhr dann fort mit einer Erklärung, dass auch Jürgen Rieger nicht als Pflichtanwalt für den Angeklagten geeignet sei, weil es bekannt sei, dass Rieger selbst revisionistische Auffassungen vertrete und zu befürchten sei, dass er in dieser Sache nicht objektiv sei. Der Richter befasste sich dann mit Jürgen Riegers Vergangenheit - wobei er Dinge anführte, von denen er, - wie Jürgen Rieger anschließend feststellte - unter Verletzung der Datenschutzgesetze Kenntnis erlangt hatte. Als nächstes kam Dr. Schaller an die Reihe. Auch er war in den Augen des Richters nicht als Pflichtverteidiger für Ernst Zündel geeignet: Aufgrund seines hohen Alters sei nicht gewährleistet, dass er diese Aufgabe durchführen könne.

Jürgen Rieger wies in seiner überzeugend und brillant formulierten Erwiderung darauf hin, dass Konrad Adenauer bis weit in seine Siebzigerjahre wohlauf war, nachdem er Kanzler der Bundesrepublik geworden war. Dieser und andere Einwände ließen das Publikum seine Zustimmung bekunden. Kichern und Lachen ertönte im Saal. Die Absicht des Richters war leicht durchschaubar: Ernst Zündels brillantes Verteidigerteam sollte eliminiert werden, so dass das Gericht einen Pflichtverteidiger eigener Wahl bestellen könnte, einen Pflichtverteidiger, der keine Anträge stellt und keine Zeugen befragt und der das Verfahren in Übereinstimmung mit dem Gericht durchführt. Aber die Verteidigung ließ sich nicht einschüchtern.

Der Richter fragte dann, wie weiter verfahren werden solle. Der Angeklagte erklärte, er wolle Dr. Schaller als Pflichtverteidiger und Sylvia Stolz und Jürgen Rieger als Wahlverteidiger nehmen. (Bei Verfahren vor dem Landgericht ist es erforderlich, dass der Angeklagte einen Pflichtverteidiger hat. Er kann auch bis zu drei Wahlverteidiger nehmen). RA Rieger führte aus, dass bei einer solchen Regelung das Verfahren nicht unterbrochen werden müsse, falls das Gericht - was unnötig sei - einen Pflichtverteidiger bestellen wolle. Frau Stolz erklärte, dass, wenn das Gericht einen Pflichtanwalt wolle, der das Vertrauen von Ernst Zündel genieße, die Kammer auch entsprechend verfahren müsse, - es sei denn, das Gericht habe andere Absichten.

Es folgte eine Unterbrechung der Verhandlung für eine Mittagspause von 90 Minuten. Während dieser Mittagspause gaben die Verteidiger wie auch der Staatsanwalt - der zugleich auch Pressesprecher ist - Erklärungen für die Presse ab. Während einem Interview mit dem Staatsanwalt fragte diesen ein Anhänger von Zündel vor laufender Kamera: "Wie können Sie nachts noch schlafen?" Die Polizei führte ihn sofort weg.

Nach dem Mittagessen und den erneuten Sicherheitskontrollen, bei denen die Polizei zunehmend freundlicher wurde, kehrten wir in den Gerichtssaal zurück. Jürgen Rieger stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter und verlas ihn. Jürgen Riegers Redekunst und Argumentationskraft können leider nicht wiedergegeben werden. Nach Jürgen Riegers Antrag erklärte Sylvia Stolz, dass die Verteidigung öffentlich bedroht worden sei, nichts zu sagen, was das Gericht nicht hören wolle, dass dies ein Übergriff sei und dass solche Gedanken nur das Ergebnis kranker Gehirne sein könne. Frau Stolz beantragte dann, die Öffentlichkeit vom weiteren Verfahren auszuschließen, da die Verteidigung vom Gericht wegen Verletzung von § 130 StGB mit Verfolgung bedroht werde (Dieser Tatbestand kann nur erfüllt werden, wenn das "Verbrechen" öffentlich erfolgt). Wenn die Öffentlichkeit ausgeschlossen sei, wäre die Verteidigung in der Lage, "verbotene Gedanken" zu äußert, ohne sich strafbar zu machen. Sylvia Stolz wies darauf hin, dass, wenn das Gericht ein öffentliches Verfahren wolle, die Verteidigung Gefahr laufe, verfolgt zu werden.

Das Gericht beschloss hierauf, sich bis Dienstag den 15.11.05 um 10 Uhr zu vertagen. Beim Verlassen des Gerichtssaales wurde die Sympathie der Polizisten, die während des ganzen Verfahrens anwesend gewesen waren, durch viele zustimmende Bekundungen deutlich.

Die Bilanz dieses Tages ist Folgendes: Dr. Meinerzhagen zeigte deutlich seine Voreingenommenheit und seinen Willen, die Verteidigung von Ernst Zündel unmöglich zu machen, wie auch seine Absicht, keine Beweise zuzulassen, die die Anwälte zur Verteidigung des Angeklagten fordern oder führen würden. Außerdem verstieß der Richter gegen grundlegende Rechtsnormen

  • indem er öffentlich die Verteidigung bedrohte, bevor diese überhaupt mit der Verteidigung des Angeklagten begonnen hatte,
  • indem er Horst Mahler zwang, die Verteidigerbank zu verlassen und
  • indem er die Bestellung von Sylvia Stolz als Pflichtverteidiger widerrief.

Es war deutlich, dass dies ein Schauprozess war. Das Verteidiger-Team führte den Kampf hervorragend, Jürgen Rieger mit seinen handfesten und geistreichen Kommentaren und Sylvia Stolz mit ihrem ruhigen, gemessenen und entschiedenen Auftreten.

Verfasser: Markus Haverkamp

 

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Dienstag, 8. November 2005

 


Horst Mahler

Der erste Tag im Mannheimer Zündel-Prozess   

Der Mannheimer Prozesses gegen den Rechtsextremisten und Holocaust-Leugner Ernst Zündel ist am Dienstag mit einem Eklat gestartet. Der Vorsitzende Richter Ulrich Meinerzhagen schloss den ehemaligen NPD-Anwalt Horst Mahler von der Verteidigung aus und widerrief die Bestellung von Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz. Die Verteidigung stellte daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen Meinerzhagen, über den das Landgericht am 15. November entscheiden will.

Zur Verlesung der Anklage gegen Zündel wegen Volksverhetzung kam es am ersten Prozesstag nicht. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 66-Jährigen vor, im Internet und in schriftlichen Publikationen den Völkermord der Nationalsozialisten an den Juden systematisch geleugnet und verharmlost zu haben. Zündel war 1958 nach Kanada ausgewandert. Er wurde im Frühjahr nach Deutschland abgeschoben, nachdem ein kanadisches Gericht seine Internet-Homepage für verfassungswidrig erklärt hatte.

Volksverhetzung ist eine Straftat nach Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs. Unter Strafe stehen Aussagen, die zu Hass, Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen Teile der Bevölkerung aufstacheln oder auffordern. Heute ist damit insbesondere die so genannte Auschwitzlüge gemeint, also das Verharmlosen oder Verleugnen des Holocaust. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Leugnung als inhaltlich falsche Tatsachenbehauptung bezeichnet und nicht etwa als bloße Meinungsäußerung.

Das Gericht hatte zunächst Mahler von der Verteidigung ausgeschlossen. Gegen ihn bestehe ein Berufsverbot, seine Mitwirkung im Prozess sei strafbar, sagte Meinerzhagen. Zündels Anwälte hatten Mahler als juristische Hilfskraft eingesetzt. Er habe Beweismaterial gesichtet und geordnet. Verteidigerin Stolz bewertete den Ausschluss als Versuch des Gerichts, "der Verteidigung einen Maulkorb umzuhängen". Mahler nahm erst unter Protest und Haftandrohung durch den Richter im Zuhörerbereich Platz.

Anschließend widerrief das Gericht die Bestellung von Stolz zur Pflichtverteidigerin. In einem mehr als hundert Seiten langen Antrag, das Verfahren einzustellen, stachele sie selbst zum Hass gegen Juden auf und mache sich möglicherweise der Volksverhetzung strafbar, erläuterte der Richter. Sie sei daher als Pflichtverteidigerin in dem Verfahren nicht geeignet. Der Angeklagte ernannte Stolz daraufhin zu seiner dritten Wahlverteidigerin.

Der Prozess wird am kommenden Dienstag (15.11.) fortgesetzt, die für 9. und 14. November geplanten Termine wurden aufgehoben.

Quelle: Internet

 

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