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Otto Weidinger
T U L L E und O R A D O U
Eine deutsch-französische Tragödie
Institut für Volkstum und Zeitgeschichtsforschung
 
Otto Weidinger
T U L L E und O R A D O U
Eine deutsch-französische Tragödie
(c)Institut für Volkstum und ZeitgeschichtsforschungNachdruck der Auflage von 1985 (02/2010)
 
T U L L E und O R A D O U
Eine deutsch-französische Tragödie
von Otto Weidinger
[1985]
V e r d u n
1916 ----------------------------------1984
"Frankreich und Deutschland haben die Lehren aus der Geschichte gezogen. Europa ist unser gemeinsames Vaterland. Wir sind Erben einer großen europäischen Tradition . Deshalb haben wir vor 40 Jahren den Bruderkampf beendet und begonnen, gemeinsaman unserer Zukunft zu bauen. Wir haben uns versöhnt, wir haben uns verstanden, wir  sind Brüder geworden." 
Gemeinsame schriftliche Erklärung des französischen Staatspräsidenten Mitterrand und desdeutschen Bundeskanzlers Dr. Kohl anläßlich des Gedenkens der gemeinsamen Gefallenen inVerdun-Douaumont am 22. September 1984
Vorwort
Der gemeinsamen Erklärung der beiden Staatsmänner in Verdun können wir nur aus vollem Herzenzustimmen. In diesem ständig wachsenden Freundschaftsverhältnis zwischen Frankreich undDeutschland schwärt jedoch immer noch eine Wunde, die nur schwer verheilen will -- Tulle undOradour.Seit 1944 spielt dieses Kapitel in der alliierten Kriegspropaganda eine herausragende Rolle und wir müssen leider feststellen, daß sich in den Massenmedien der Welt und bedauerlicherweise auch inder Bundesrepublik Deutschland bis auf den heutigen Tag nicht das Geringste geändert hat.
 Die Kriegspropaganda von gestern bis heute soll offensichtlich zu einem festen Bestandteil deGeschichte von morgen werden.
Das verbietet jedoch die historische Wahrheit.Im Fall Oradour wurden auf beiden Seiten Fehler begangen. Aber die Gerechtigkeit und dieWahrheit fordern, daß die Schuldzuweisung anteilmäßig auf beide Schultern verteilt wird.Gewiß haben die Maquisards für die Befreiung ihres Landes gekämpft, wofür wir vollesVerständnis haben. Es darf aber auch nicht vergessen werden, daß dieser Kampf, der den deutschenTruppen aufgezwungen wurde, unter eklatantem Verstoß gegen den deutsch-französischenWaffenstillstandsvertrag von 1940, gegen die Haager Landkriegsordnung und gegen dieinternationale Genfer Konvention (siehe Anlagen!) geführt wurde. Damit war vorauszusehen, daßvon deutscher Seite aus Gegenmaßnahmen und Repressalien zu erwarten waren.Die Maquisards waren nach internationalem Völkerrecht und auf ausdrücklichen Befehl des OKWals "Freischärler" zu behandeln. Daran änderte auch die Tatsache nichts, daß das alliierteOberkommando unter General Eisenhower die französische Widerstandsbewegung zu einemBestandteil der "lnnerfranzösischen Streitkräfte" erklärte. Da diese Erklärung nur einseitig erfolgte
 
und von Deutschland nicht anerkannt wurde, blieb sie ohne völkerrechtliche Wirkung.Wenn diese schweren Verstöße gegen zweiseitige Verträge und gegen internationale Abmachungentrotzdem in Kauf genommen wurden, dann durfte aber nach Kriegsende nicht jeder französischeTote dieses ungleichen Kampfes den regulären deutschen Truppen als Mord nach dem zivilenGesetzbuch angelastet werden.Bereits im Jahre 1953 waren vor dem Ständigen Höheren Militärgericht Bordeaux für Tulle undOradour wochenlange Prozesse vor der gesamten Weltpresse abgelaufen. So wurden im großenOradour-Prozess 43 Angehörige der 3. Kompanie /"DF" in Abwesenheit zum Tode verurteilt, vondenen der größte Teil in den schweren Kämpfen an der Normandiefront und in den folgendenKämpfen bis Kriegsende gefallen war. Zwei Unterführer wurden in Anwesenheit zum Todeverurteilt, aber später begnadigt und nach mehreren Jahren entiassen.Im übrigen haben die Kämpfe im Raum Tulle-Oradour, die als gemeinsamer Komplex betrachtetwerden müssen, auf deutscher Seite mindestens 141 Todesopfer gefordert. Bis zum heutigen Tageist gegen keinen Angehörigen des französischen Maquis ein gerichtliches Urteil wegen Mordes andeutschen Soldaten ergangen.Von 1944 bis heute gab es eine ganze Reihe von Fällen, wo ganze Ortschaften zerstört und diegesamte Bevölkerung einschließlich Frauen und Kinder ausgerottet wurden, wie in Algier,Indochina, Vietnam, Afghanistan, Libanon etc. Es ist kein einziger Fall bekannt, in dem einInternationales Militärtribunal, wie es sich in Nürnberg konstituiert hatte, sich darum gekümmert,geschweige denn ein Urteil gefällt hätte.Wenn auch unmittelbar nach dem Kriege das Wort: Vae victis! -- Wehe den Besiegten! nochGültigkeit hatte, wo die Leidenschaften vom Kampf noch aufgewühlt waren, so sollte man auf französischer Seite, angesichts der geschichtlichen Aussöhnung zwischen unseren beiden Völkernauch unter diese wahrhaft deutsch-französische Tragödie endlich einen Schlußstrich ziehen.Der im Frühjahr 1983 in Ostberlin abgelaufene Prozeß gegen den ehemaligen Obersturmführer Heinz Barth kann -- 40 Jahre später -- nur als verspäteter Schauprozeß eines östiichen Regimes bezeichnet werden, zu dem der französische Botschafter in der DDR, sowie Einwohner vonOradour und Lidice/ Tschechoslovakei als Zeugen und Zuschauer geladen waren.Es muß doch sehr nachdenklich stimmen, daß der Angeklagte, entgegen aller bisherigenErfahrungen bei westlichen Gerichten, sich selbst ständig auf das schwerste belastete, indem er dieihm vorgehaltenen Anschuidigungen des Staatsanwaltes fast wörtlich wiederholte, die dann alsvolles Geständnis zu Protokoll gegeben wurden.Doch zu diesem Prozeß wird noch von anderer Stelle Stellung genommen werden.Hier wird nun eine Dokumentation dieser deutsch-französischen Tragödie von Tulle und Oradour von deutscher Seite aus vorgelegt, die nach bestem Wissen und Gewissen erstellt wurde und bereitsin der Divisionsgeschichte DIVISION DAS REICH -- Band V -- Munin-Verlag, Osnabrück 1982 --veröffentlicht wurde.Die Akten über Tulle und Oradour sind in den französischen Archiven bis weit über das Jahr 2000hinaus gesperrt -- sicher nicht ohne Grund.Diese Dokumentation soll dazu beitragen, im Sinne der deutsch-französischen Aussöhnung, der historischen Wahrheit und Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen.April 1985Otto Weidinger 
 
Tulle und Oradour, 9. und 10.6.1944
Die alliierte Invasion ist geglückt.
Werner Haupt schreibt: (1)
"Als sich der Abend des "D-Days" auf das blutende Land der Normandie mit seinen brennendenStädten und Dörfern senkte waren die Landungen der 1. US-Armee des Generals Bradley und der 2. britischen Armee des Generals Dempsey geglückt und vollkommen! Die Transportschiffe der alliierten Marine hatten nicht nur Tausende von Soldaten an die Küste gebracht, sondern inzwischen auch 8900 Fahrzeuge aller Art -- einschließlich schwerster  Kampfwagen -- und 1900 Tonnen Material ausgeschifft. Die britischen Truppen hatten sich in einem Gebiet von 25 km Breite und 10 km Tiefe zwischen der Orne und nördlich von Ryes festgesetzt, während die Amerikaner einen 15 km breiten und 4 kmtiefen Abschnitt an der Südostecke der Halbinsel Cotentin ihr eigen nannten. Die Alliierten beklagten den Verlust von 11.200 Gefallenen, Verwundeten und Vermißten. DieVerluste der Deutschen beliefen sich auf 6500 Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften. Es war ein blutiger Tag gewesen, der 6. Juni 1944. Dieser "längste Tag" brachte den alliierten Truppen die Landung in der Normandie, damit den Einbruch in den europäischen Kontinent und den Anfang vom Ende des deutschen Reiches. " 
...Der aussichtslose Kampf der deutschen Divisionen gegen eine überwältigende Übermacht beitotaler alliierter Luftherrschaft hatte begonnen.Doch nun zurück nach Südfrankreich zur Division "Das Reich".
Marschvorbereitung der Division.
7. Juni 1944In den Morgenstunden kommt der Befehl "Alarmstufe II", d. h. Herstellen der Marschbereitschaft.Die vorbereitete Requisition von Kraftfahrzeugen aus dem Lande wird durchgeführt.In der Nacht vom 7./8. verlegen die Einheiten der Division an die Vormarschstraße in die Nähe desAblaufpunktes. .Um 23.15 Uhr trit vom LVIII. (58.) Pz.Korps der fernmündliche Befehl ein:
"Division "Das Reich" versammelt sich mit einsatzfähigen Teilen bis 8.6. abends im Raum Tulle- Limoges. Mit Eintreffen dort ist Division dem LXVI. (66.) Korpsunterstellt." 
Die Lage an der Invasionsfront.
Schon ab 7. Juni werden täglich 2000 Kraftfahrzeuge und 12.000 Tonnen Material über Arromanches angelandet, später erfolgt der Bau einer Pipeline durch den Kanal direkt zum Strandmit 4,5 Millionen Liter Benzin täglich. Noch im Juni stehen im nördlichen Frankreich und Belgien zwei deutsche Armeen mit 29Infanterie-Divisionen und 6 Panzerdivisionen untätig -- noch nicht im Einsatz.
 
Abmarsch der Division.
Um 4.00 Uhr ergeht folgender schriftlicher Divisionsbefehl:
2.SS-Panzer-Division Div.Gef.St.,den8 6. 1944 "Das Reich" 4 00 Uhr la/Nr. 750/44 geh. Geheim
 Divisionsbefehl für Bandenbekämpfung 
im Raum Tulle-Limoges1.) Die Bandenlage im Zentralmassiv hat sich erheblich verstärkt. Sofortiges rücksichtsloses Zuschlagen starker Kräfteist befohlen.2.) 2. SS-Panzer-Division verlegt in den Raum Tulle-Limoges. Hierzu tritt die Panzerkampfgruppe in den frühen Morgenstunden des 8.6.44 in Truppeneinteilung gemäß Anlage 1 aus dem derzeitigen U-Raum auf zwei Marschstraßenan. Marschstraße A: Villefranche -- Figeac -- Tulle Marschstraße B: Caussade -- Cahors -- Brive -- Limoges.3.) Nach Eintreffen im Raum Tulle- Limoges bezieht die Panzerkampfgruppe kriegsmäßige Ortsunterkunft gemäß Anlage 2.4.) Die Restteile der Division übernehmen die Aufgaben gemäß Divisionsbefehl für den Einsatz im Falle der Invasion. Alle zurückbleibenden Teile werden SS-Ostubaf. Wisliceny unterstellt. Die Restteile der abgerückten Einheiten führendie Bezeichnung "Nachkommando". Es ist damit zu rechnen, daß die Restteile der Panzerkampfgruppe in nächster Zeit  folgen.5.) Alle Märsche und Unterkünfte sind kriegsmäßig zu sichern. Der Schutz ausfallender Fahrzeuge ist besonders zuregeln. Märsche und Wachen unter Zugstärke sind verboten.6.) Bei Feindwiderstand ist rücksichtslos durchzugreifen. Übergriffe gegen die unbeteiligte Zivilbevölkerung (insbesondere Plünderungen) sind mit allen Mitteln zu unterbinden. Im Zuge der Kampfhandlungen sind besonders Kraftfahrzeuge und Betriebsstoffvorräte zu beschlagnahmen und unter Meldung an die Division zur Beweglichmachung der Truppe auszunutzen.7.) Aktiver und passiver Luftschutz muß stets gewährleistet bleiben. Es ist durchaus möglich, daß von den Alliierten zur Verstärkung der Banden Luftiandetruppen eingesetzt werden.8.) Meldungen: a) Herstellung der Marschbereitschaft ist fernmündlich und durch einen Ord.Offz. zu melden. Der Ord.Offz. hat Gliederung, Stärke, Ausrüstung, Kfz-Zahl und Marschlänge usw. zu melden. Er wird anschließend als Elnfadelungsoffizier wieder zur Truppe entiassen. b) Eintreffen in den zugewiesenen Räumen.9.) Verkehrsregelung: durch Montauban durch Feldgend.Kp., im übrigen durch die Truppe.10.) Verbindungen: a) Funk und innerhalb der Panzerkampfgruppe gemäß Funkplan . b) Funk und möglichst auch Fernschreibverbindung ZWIschen Stab / Panzerkampfgruppe und Nachkommando der Division stellt Pz.Nachr.Abt. sicher. c) Mit dem Antreten aus dem U-Raum ist bis auf weiteren Befehl Funkstille zu halten.11.) Gefechtsstände: a) Pz.Rgt.: Tulle b) Pz.Gren.Rgt. "DF": Limogesc) Art.Rgt.: Uzerche d) Pz.AA: Ussel 12.) Divisionsgefechtsstände:a) auf dem Marsch: Marschstraße Bb) Tullec) Nachkommando Divisionsstab bleibt in Montauban. Für das Divisionskommando: Der 1. Generalstabsoffizier  gez. S t ü c k I e r 
 
Anlage zum Divisionsbefehl für Bandenbekämpfung im Raum Tulle-Limoges
Truppeneinteilung (nicht Marschfolge)a) Auf Marschstraße A: Pz. Rgt. Pi.Gruppe Schmelzer (wirrd nach St Cere zugeführt. Verbindungsaufnahme stelltPz.Rgt sicher) b) Auf Marschstraße B: 1) Marschgruppe Pz.Gen.Rgt. "DF" mit Teilen NA (Nachr. Abt.)2) Marschgruppe Art.Rgt. mit Divisionsstab und Rest Pi Btl3) Marschgruppe Deutschland, I./Deutschland, Sturmgesch. Abt., Flak Abt.)4) Marschgruppe Versorgungsdienste: 2 Kolonnen Div.Nachsch. Tr., San. Abt.Voraus auf Marschstraße B: Pz.AA mit VP (Vorauspersonal der Division)c) Einfädelung und Marschfolge regeln die Marschgruppenführer d) Beleuchtungsstufe: Nachtmarschgeräte) Karten werden in genügender Anzahl den Ord.Offz. gem fer 8 ausgehändigt.f) Das Antreten aus den U-Räumen wird nach Herstellung Marschbereitschaft durch Funk befohlen.
Anlage 2 zum Divisionsbefehl für Bandenbekämpfung im Raum Tulle-Limoges
Unterbringungsübersicht im neuen U-Raum1) Divisionsstab mit NA (Nachr.Abt.): im Raum Tulle2) Pz.Rgt.: im Raum St. Fortunade -- Egletons -- Seilhac3) Pz.Gren.Rgt. "DF": im Raum: Limoges -- St. Leonard -- Ambazac -- Nieul4) Pz.Art.Rgt.: im Raum Uzerche -- Meilhards -- Masseret5) I./Deutschland: im Raum Pierre -- Buffiere6) Pz.AA: im Raum Ussel -- Eygurande -- Meymac7) Stu.Gesch.Abt.: im Raum Pz.Gren.Rgt. .,DF"8) Flak-Abt. sichert das Pz.Rgt. gegen Luftfeind9) Pi.Btl.: im Raum Eymoutiers -- Dachelle10) Versorgungsdienste: im Raum Brive -- Donzenac (San.Abt. stellt Aufnahmebereitschaft von Ortslazaretten in Tulleund Limoges sicher.)
Der Antrag der Division auf Verladung der Kettenteile wird abgelehnt -- eine Maßnahme dieangesichts des langen Anmarschweges zur Normandie, vor allem für die Panzer undHalbkettenfahrzeuge, unverständlich ist.
Das Nachkommando.
 Nicht einsatzbereite Teile bleiben unter Führung von Ostubaf. Wisliceny (Kdr.Pz.Gren.Rgt. 3"Deutschland") im bisherigen Unterkunftsraum und weiterhin dem LVI11.(58.) Pz.Korps unterstellt,und zwar:Stab und Stabs-Kp. "D", II./D, III./D, 14./D, 16./D, ll.iDF, 1.Pz.AA"DR" (Pz.Sp.Kp.)1 Kp.: Pz.Pi.Btl. "DR"Feldersatz-Btl .1 Nachr.-KolonneVersorgungsdienste für das Nachkommando
 
Der Marsch
Um 8.00 Uhr ergeht Funkbefehl an die Marschgruppen zum Antreten. Das Pz.Gren.Rgt. "DF" trittzunächst als erste Marschgruppe, zusammen mit Teilen der Nachrichten-Abteilung, den Vormarschauf der Nationalstraße 20 über Cahors, Souillac, Brive, Uzerche auf Limoges an. Da die Pz.AA 2,die als Vorausabteilung marschieren sollte, nicht rechtzeitig antreten konnte, marschiert dasRegiment zunächst an der Spitze der Division. Die übrigen Marschgruppen folgen in der vorgesehenen Reihenfolge.Das Regiment "DF" marschiert in folgender Gliederung: 15.(Kradsch.)Kp. Rgt.Stab u. Nachr.Zug16.(Pi.)Kp. 13.(1nf.Gesch.)Kp. III (9ep.)/DF I ./DFMittags ist von der linken Marschgruppe der Division der Dordogne-Abschnitt erreicht. Einelängere Marschpause wird eingelegt. Die rechte Marschgruppe hangt noch zurück. Bis in die Nachmittagsstunden verläuft der Marsch planmäßig. In den Ortschaften, die das Regiment passiert,sind durch die deutschen Ortskommandanten bereits Sicherungsmaßnahmen in Form vonStraßensperren und Barrieren getroffen. Eine eigenartige Spannung liegt in der Luft. DieAngehörigen der Ortskommandanturen, die seit Invasionsbeginn isoliert sind, begrüßen diedeutsche Panzerdivision freudig und atmen erleichtert auf. Noch ist nichts vom Widerstand desMaquis zu spüren. Bei schönstem Sommerwetter wird der Marsch in den frühen Nachmittagsstunden fortgesetzt. Da die linke Flanke der Division nicht gesichert ist, wird das I./DFzwischen Cahors und Souillac von der Marschstraße nach Westen abgedreht und marschiert alslinke Seitenkolonne auf den Nationalstraßen 701 und 703 in Richtung Limoges.Der Regimentskommandeur, Standartenführer Stadler. fährt seit dem Abmarsch an der Spitze desRegiments. Gegen 17 Uhr wird die Lage gespannter. Man sieht keine Zivilbevölkerung mehr an der Straße. Die Ortschaften sind wie ausgestorben. Das Gelande wird hugeliger und unübersichtlicher.
Der erste Widerstand.
Kurz nachdem der Regimentskommandeur einen Kradschützenzug der 15. Kompanie unter Ustuf.Winkler an die Spitze befohlen hat, hört man plötzlich Schüsse. Der Zug ist hinter einer Kurve auf eine bewachte Straßensperre aufgefahren. Der Feuerkampf wird sofort aufgenommen.Der Widerstand ist nur gering und kurz darauf gebrochen. Die Umgebung der Häusergruppe, an der die Straßensperre errichtet war, wird durchsucht und die Straßensperre beseitigt. Rechts vorwärts ander Straße sieht man in einiger Entfernung im Gelände bewaffnete Zivilisten in ein Waldstück flüchten. In der nächsten Ortschaft brennt ein Schuppen, wahrscheinlich ein Signal für andereWiderstandsgruppen. Die Gehöftegruppe Noailles, an welcher der erste Wlderstand einsetzte, liegtca. 8 km südlich von Brive. Der Marsch wird von jetzt ab mit der inzwischen herangekommenenAufklärungs-Abteilung an der Spitze fortgesetzt. Diese beseitigt bald darauf eine weitere unbesetzteStraßensperre. Gegen 18.30 Uhr erreicht der Anfang der Division Brive Dle rechte Marschgruppe --Panzerregiment -- zieht im Raum Beaulleu unter.
Auftrag zur Freikämpfung der Besatzung von Tulle
In Brive teilt der dortige Feldkommandant dem Divisionskommandeur mit, daß er keinerleiVerbindung mehr nach außen hatte, in Bnve tatenlos der Einziehung junger Franzosen durch dieMaquisards zusehen müsse und daß in Tulle heftige Kampfe zwischen dem dort liegenden Bataillondes Sicherungsregiments 95 (Heer) und den Maquisards im Gange seien Der Divisionskommandeur erhält hier über den Standortkommandanten den Befehl des LXVI.(66.) Res.A.K., die von starkenMaquiskräften eingeschlossene deutsche Besatzung -- das III.Btl./Sich.Rgt.95 -- freizukämpfen.Dazu setzt die Division die Pz.Aufkl.Abt. auf Tulle an, die Div Führungsstaffel folgt ebenfallsdorthin. Halbwegs auf dem Marsch dorthin erhält die Abteilung von einem Eisenbahntunnel ausFeuer, das erwidert wird. Gegen 21.00 Uhr erreicht die Abteilung den Ortsrand von Tulle. Abdiesem Zeitpunkt ist die Pz.Aufkl.Abt. in heftige Kämpfe um Tulle verwickelt. Ein Teil der deutschen Besatzung kann in letzter Minute noch befreit werden, wobei neun Angehörige der 
 
Abtellung als Tote und mehrere Verwundete zu beklagen sind. Bei der linken Marschgruppeübernimmt das III.(gep.)/DF von Brive ab die Spitze der Marschgruppe, die In der Nacht denWeitermarsch in den Raum Limoges fortsetzt. Unterwegs mussen noch einige unbewachteStraßensperren beseitigt werden. Der Divisionsgefechtsstand befindet sich in Tulle.
9. Juni 1944
Gegen 2.00 Uhr morgens erreicht der Anfang der Marschgruppe "DF" Limoges, wo der Regimentskommandeur sofort den StandortBefehlshaber aufsucht und sich in die Lage im RaumLimoges einweisen läßt. Das Regiment wird von den deutschen Dienststellen der Stadt mit großer Erleichterung begrüßt. Sie sind schon seit zwei Tagen von der Außenwelt abgeschnitten. KeinFahrzeug war durch den Sperring der Maquisards nach außen oder von außen in die Stadtdurchgekommen. Es wird in der Zivilbevölkerung davon gesprochen, daß ein konzentrischer Angriff des Maquis auf die Stadt unmittelbar bevorstehe. Alle Deutschen hoffen, daß das Regimentmöglichst lange bleibt.Der Regimentsgefechtsstand wird in das Hotel "Centrale" in der Stadtmitte verlegt. DieKommandeure und Kompaniechefs werden in folgende Unterkunftsräume eingewiesen:Rgt.Stab und Rgt.Einheiten: LimogesIII.(gep.)/DF: Raum um St. Leonard de Noblat ostwärts Limoges, I./DF: Raum St. Junien nördlichund nordwestlich Limoges. Das I./DF unter Führung von Sturmbannführer Diekmann kommt nachvielen Hindernissen und einem aufreibenden Marsch erst in den Vormittagsstunden des 9.6. inLimoges an und marschiert nach Einweisung in seinen Unterkunftsraum St. Junien, I./D (mitBeendigung des Marsches dem Rgt.DF unterstellt): Raum Pierre-Buffiere.Das I./DF hatte während seines Marsches in der linken Flanke der Division mehrere Feuegefechtemit Maquisards zu bestehen. Sein Weg führte über Gourdon, Payrac, Groleyac, Carsac, Calviac,Carlux und Peyrillac, wo es wieder auf die Nationalstraße 20 stieß. Die ersten Verlusten wareneingetreten. Mehrere Baumsperren mußten beseitigt werden.Die Division "Das Reich", vorläufig dem LXVI.(66.) Res.A.K. unterstellt, hat den Auftrag erhalten,im Raum Brive-Ussel -- Gueret -- St. Junien -- Chalus kampfkräftig aufzuklären undeingeschlossene deutsche Truppenteile und Stäbe freizukämpfen. Dle Truppe wird in denUnterkünften aufgelockert. Für die nicht eingesetzten Teile ist Instandsetzung der Fahrzeuge befohlen .In den frühen Morgenstunden des 10. Juni kommt Obersturmfuhrer Gerlach, Ordonnanzoffizier der Sturmgeschütz-Abteilung 2 "Das Reich'' in völlig erschöpftem Zustand und nur in Unterkleidernzum Regimentsgefechtsstand und berichtet dem Regimentskommandeur über seine Erlebnisse.Diesen Bericht hat er vor dem Hamburger Amtsrichter Dr. Meyerdress, dem Anwalt Dr. Walters(Verteidiger im Oradour-Prozeß), einem britischen Captain und einem französischen Capitaine zuProtokoll gegeben, der nachstehend im Wortlaut wiedergegeben wird:
Der Bericht des Obersturmführers Gerlach
"Das Regiment war, vom Süden Frankreichs kommend, in der Nacht vom 8./9. Juni 1944 in Limoges eingetroffen.Am Morgen des 9. Juni erhielt ich in Limoges vom Regimentskommandeur Stadler den Auftrag, für die Sturmgeschütz-Abteilung im Raum von Nieul Quartier zu machen. Er wies mich anhand der Karte ein und warnte mich vor den indiesem Raum tatlgen Wlderstandskämpfern.Ich fuhr daraufhin mit sechs Männern in drei PKW nach Nieul. Wir machten dort Quartier; da der Ort jedoch nichtausreichte fuhren wir anhand der Karte in die Nachbarorte. Mein Wagen war schneller, als die anderen beidenFahrzeuge. Ich mußte daher bald halten und, da sie mir nicht gefolgt waren, kehrtmachen, um sie wiederzufinden. Nach kurzer Fahrt wurde ich auf offener Straße plötzlich von einem LKW gestoppt, indem ich Militäruniformen sah. Inder ersten Sekunde dachte ich, es seien Freunde; denn es war uns mitgeteilt worden, daß Franzosen in einer Milizuniform auf unserer Seite kämpften. Bevor ich weiter nachdenken, geschweige denn von meiner MaschinenpistoleGebrauch machen konnte, waren 7 -- 8 uniformierte Männer aus dem Wagen gesprungen, hatten ihre Waffen auf uns
 
gerichtet und waren schreiend und "Hände hoch!" fordernd auf meinen Wagen zugekommen.Sie zerrten meinen Fahrer und mich aus dem Wagen, rissen uns die Uniformstücke vom Körper, schlugen uns insGesicht und sagten unter unmißverständlichen Zeichen:
"SS -- sofort kaputt ! " 
Wir hatten nur noch unser Unterzeug an. In diesem Aufzug stießen sie uns vom Wagen herunter in ein Gebüsch. lch war überzeugt, daß sie uns gleich erschießen würden; daher versuchte ich noch einmal zu Worte zu kommen und mich zuerklären, erst dem Führer gegenüber, einem großen, schlanken Manne, Anfang der Dreißiger, in Milizuniform. Der aber sagte nur, da er mich gar nicht zu verstehen schien:
"Nix SS! SS -- kaputt!" 
Deshalb sprach ich einen jüngeren Mann an,der ein verhältismäßig gutes Deutsch redete, anscheinend ein Elsässer, der Mitleid mit uns zu haben schien. Das nützteaber auch nichts. Darauf erklärte ich, ich sei Ordonnanzoffizier der Division, ich könnte, wenn sie mich vor ihrenMaquisführer brächten, wichtige Aussagen machen. Das schien auf den Elsässer Eindruck zu machen; er übersetzte esseinem Vorgesetzten. Der guckte mich an, sagte etwas zu mir, was ich aber nicht verstand.Mein Fahrer und ich wurden zum PKW zurückgezerrt, wir mußten wieder einsteigen und unter Bewachung abfahrenIch sah nach einiger Zeit Ortsschilder, so daß ich mich orientieren konnte, dann kam ein Schild am Eingang einesDorfes, auf dem stand: Oradour-sur-Glane. In der Hauptstraße von Oradour-sur-Glane hielten wir an. Wir mußtenaussteigen. Wir wurden von Maquis und vielen Neugierigen umringt. Ich sah viele Uniformierte, auch Frauen mitgelber Lederjacke und mit Stahlhelm. Die Bevölkerung nahm von Minute zu Minute eine immer drohendere Haltungein. Deshalb ließ ein Uniformierter uns wieder auf den Wagen bringen. lch sah, wie aus einer Scheune, neben einemBäckerladen in der Hauptstraße von Oradour-sur-Glane Stricke herausgeholt wurden. Mein Fahrer und ich wurdenwieder vom LKW heruntergeholt und mit den Stricken gefesselt. Dle Fesselung erfolgte in der Form, daß uns beideArme auf den Rücken gebunden wurden, außerdem wurde der Knoten noch mit Draht gesichert. So standen wir nochetwa eine dreiviertel Stunde. Dann kamen französische Zivilisten auf einem Tandem gefahren. Sie sprachen mit der Bevölkerung. Wir mußten dann wieder an den Wagen steigen.Die Männer, die uns gefangengenommen hatten, stiegen ebenfalls auf den Wagen, sie blieben bei uns als Bewachung.Wir fuhren von Oradour-sur-Glane weg, voran das Tandem, das die Sicherung übernahm und aus hundert Meter Entfernung dauernd Zeichen gab. Auf der Fahrt hielten wir zum ersten Mal vor einem Haus, an dessen Stirnseite einTelephonschild angebracht war. Von dort aus telephonierten die beiden Zivilisten des Tandems. Sie kehrten zum LKWzurück und gaben anschließend dem Führer des Begleitkommandos eine Erklärung in französischer Sprache, die ichnicht verstand. Wir fuhren dann links von der Hauptstraße ab in ein unbebautes Gelande. Nach weiteren drei bis vier Kilometern wurden wir bei einer Feldwache abgesetzt. Die Fesseln wurden uns abgenommen und wir bekamen etwaszu essen. Währenddessen war der LKW mit dem Begleitkommando weggefahren; er kehrte nach etwa zwei bis dreiStunden zurück. Nachdem wir wieder gefesselt waren, mußten wir den LKW nochmals besteigenWir fuhren etwa acht bis zehn Kilometer bis zu einer Waldschneise, an deren Ecke ein Kilometerstein mit der Bezeichnung "6,5 km bis Bellac" stand. Wir bogen von der Straße in diese Waldschneise ab und stießen etwadreihundert Meter weiter auf einen französischen LKW, der durch eine Trikolore gekennzeichnet war.Hier wurden wir aus dem Wagen gezerrt und in übelster Weise mißhandelt. Man schleppte uns zu einem jungen Maquisanscheinend dem Kommandanten des Postens. Er trug eine blaue Uniform.Wir wurden nicht verhört; er schrie uns nur zu:
"SS nix Verhör sofort kaputt!" 
Der junge Elsässer, einer der Bewachungsmänner, wollte Einwendungen machen, er wurde aber grob vom Kommandanten angefahren. Der Kommandant rief nun einige Franzosen, die ebenfalls eine blaue Uniform trugen, heran und gab ihnen, soweit ich ausden Zeichen und Bewegungen verstehen konnte, den Befehl, uns in den Wald zu führen und uns zu erschießen. MeinFahrer erkannte die Situation ganz klar, darum sträubte und sperrte er sich, mitzugehen; die Franzosen, die um unsherumstanden, stürzten sich wutentbrannt auf ihn und fielen über ihn her. Diesen Augenblick nahm ich wahr, schnellvorweg in den nahen Wald und das Gebüsch zu laufen. Ich rannte, was ich konnte; denn es ging um mein Leben. lchhörte Schüsse; ich drehte mich um und sah, wie mein Fahrer zusammenbrach. Ich stürzte vorwärts, suchte Schutz hinter Bäumen und Büschen. Sie verfolgten mich und schrien hinter mir her, einige Schüsse gingen an meinem Kopf vorbei.Ich wechselte dauernd die Richtung. Durch diese Täuschungen und unter dem Schutz der Dämmerung gelang es mir, zuentkommen .Da ich die Karte vor dem Abmarsch aus Limoges gut studiert hatte, wußte ich, daß ich die Eisenbahnlinie Bellac-Limoges erreichen mußte. Das gelang mir auch, und am anderen Morgen, am 10. Juni, traf ich auf dem Gefechtsstandvon Limoges ein.Ich meldete mich beim Regimentskommandeur Stadler und schilderte den Vorgang. Er sagte mir, daß ich nicht der einzige gewesen sei, der tags zuvor angegriffen und gekidnappt worden sei. So erzählte er mir von dem Kommandeur des III. Bataillons "Der Führer" namens Kämpfe, der noch nicht zurückgekehrt und wahrscheinlich umgebracht wordensei. Mir befahl der Regimentskommandeur, mich auszuschlafen, da noch schwierige Märsche bevorstanden.Als ich wieder auf war, ließ mich der Kommandeur des 1. Bataillons "Der Führer", Diekmann, auf der Karte den Ortmeiner Gefangennahme und den Weg bis zur Erschießung meines Fahrers zeigen. Er ging bald darauf mit der 3.Kompanie unter Führung des Hauptmanns Kahn fort, mit dem Ziel Oradour-sur-Glane"...
 
Die Ereignisse in Tulle
Ein grauenhaftes Gemetzel an deutschen Soldaten.Am 9. Juni 1944 waren bei der Wiedereinnahme der Stadt Tulle durch die Pz.Aufkl.Abt.2 "DasReich" die Leichen von mindestens 40 deutschen Soldaten des III.Btl./Sicherungs-Rgt. 95 vor ihrer Unterkunft, einer ehemaligen Schule, entsetzlich verstümmelt und schrecklich zugerichtet,aufgefunden worden. Nach Augenzeugenberichten von Einwohnern der Stadt hatten sich diedeutschen Soldaten den Maquisards ergeben, als diese die Schule an Brand gesteckt hatten. Siehatten die Waffen niedergelegt und kamen mit erhobenen Händen heraus. Vor dem Gebäude aber seien sie zusammengeschossen worden. Auf der Straße lagen in einigen Haufen tote deutscheSoldaten ohne Waffen; lediglich ein SD-Angehöriger, der zwischen anderen Leichen auf einer Treppe lag, hatte eine Pistole in der Hand. Einige Gewehre lagen zerbrochen am Torausgang. EineGruppe von etwa acht toten Soldaten lag völlig verknäult an und unter einem LKW. Im Hofe desGebäudes lagen ebenfalls noch einige Tote des deutschen Bataillons. Ob und wieviele Leichen nochunter den Trümmern der Schule lagen, konnte nicht geklärt werden. Nach Angaben desSicherungsbataillons wurden 80 Mann vermißt. Im Laufe des Tages konnten weitere Tote geborgenwerden. Die Gesamtzahl der bis zum 10.6.1944 in Tulle aufgefundenen toten deutschen Soldaten betrug 64. Diese Zahl ist authentisch. Die Toten der Pz.Aufkl.Abt vom 8 und 9.6. -- neun Tote --sind darin nicht inbegriffen. Damit belief sich die Gesamtzahl auf 73 tote deutsche Soldaten.Einzelne trugen offensichtlich als Schutz gegen den Rauch der in Brand gesetzten Schule noch dieGasmaske. Einwohner von Tulle berichteten, daß die Maquisards, unter denen sich auch PolenRotspanier und sogar vier Russen in Uniform befunden hätten, uber noch lebende deutscheSoldaten mit Lastwagen hinweggefahren seien. Die Leichen waren teilweise bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und konnten zum Teil nicht identifiziert werden. Bei einem Totenwurde festgestellt, daß ihm beide Fersen durchbohrt und durch die Sehnen ein Strick gezogen war.Offenbar war er auf diese Weise mit dem LKW zu Tode geschleift worden, daher auch dieschrecklichen Gesichtsverletzungen. Die Toten hatten mehrere Einschüsse, meist im Rükken und imHinterkopf. Begleiterinnen der Maquisards hatten nach Augenzeugenberichten einer Einwohnerindie Leichen der deutschen Soldaten mit Kot besudelt. Nach dem Gemetzel wurde offensichtlicheine grausige Orgie gefeiert, wie zerbrochene Weinflaschen bekundeten, bei der die betrunkenenMaquisards mit deutschen Stahlhelmen "Fußball spielten". Einigen Toten waren dieGeschlechtsteile abgeschnitten und in den Mund gesteckt worden.
"An der Friedhofsmauer von Tulle waren außerdem zehn oder zwölf deutsche Soldaten erschossenworden, wie später zwei französische Geistliche vor dem Ständigen höheren Militärgericht in Bordeaux aussagten." 
(2)Dieses Gemetzel geschah am 7. Juni durch die Maquisards, obwohl ein Abbé diese auf dieIrregularität ihres Handelns hingewiesen hatte. Die aufgefundenen verstümmelten Leichen sind vondem Chirurgen der Sanitätskompanie "Das Reich", Stubaf. Dr. Roschmann, vom Divisionsarzt,Stubaf. Dr. Priebe und vom Arzt des Sicherungs-Bataillons 95 besichtigt, die Verstümmelungenfestgehalten und vom Ic der Division, Hstuf. Kowatsch, fotografiert worden. Der Bericht darüber wurde von der Division als besonderes Vorkommnis an das LXVI. (66.) Res.Korps abgegeben.In einem Lager der französischen Polizei wurden Waffen und Munition englischer Herkunftgefunden. Wie zu erfahren war, standen der Polizeichef von Tulle und ein Garagenmeister auf der Seite der Maquisards.Aus Sicherheitsgründen wurden zunächst alle in Tulle angetroffenen Männer auf dem Hof der Munitionsfabrik inhaftiert. Unter Mitwirkung des Bürgermeisters, von Verwaltungsbeamten der Präfektur und des Leiters der Munitionsfabrik wurden die ortsfremden und verdächtigen Männer durch den Ic, Hstuf, Kowatsch, ausgesucht. Alle übrigen wurden im Laufe des Tages freigelassen. Nach Auffassung der deutschen Kommandobehörden und auf Grund der Angaben der französischenOrtsbehörden handelte es sich bei den Maquisards in Tulle um kommunistische Banden, diegroßenteils aus Rotspaniern, Polen und französischen Kommunisten bestanden, die auch die
 
Bevölkerung terrorisierten und letzten Endes für die Verbrechen an deutschen Soldatenverantwortlich waren. Deshalb wurde auch von deutscher Seite die Zivilbevölkerung von Tulle ineinem Aufruf zur legalen Mitarbeit bei der Bekämpfung des "gemeinsamen Feindes" aufgerufen.Von den der Mitwirkung an diesem Verbrechen Verdächtigen wurden 120 ausgesucht, dieentsprechend den völkerrechtlichen Bestimmungen zur Sühne für die Ermordung von 64 deutschenSoldaten standrechtlich erhängt werden sollten.Es handelte sich nicht um "Geiseln", sondern um Freischärler die nach dem völkerrechtlich gültigenWaffenstillstandsvertrag von 1940 ohnehin des Todes waren. Lediglich die Todesart hatte alsoRepressalcharakter. Überdies herrschte seit 8.6.44 der Ausnahmezustand, und das Korps hatte dieRepressalie befohlen .Von diesen wurden jedoch auf Grund von Fürsprachen noch weitere junge Franzosen von der Exekution zurückgestellt.So wird u. a. in "Histoire pour tous" vom Oktober 1967 darüber berichtet: (3)Ein junger SS-Soldat überbringt dem SD-Dolmetscheroffizier Walter, welcher die Auslese der hundertundzwanzig Aufzuhängenden regelt, eine Nachricht. Als dieser junge Soldat an der Gruppeder nächsten Todeskandidaten vorbeigeht, wird er von einem jungen Mann aus der Gruppeangesprochen. Der Franzose versucht, den deutschen Soldaten dazu zu bringen, bei dem SD-Leutnand um Gnade für ihn zu bitten. Was dann geschieht, liest sich wörtlich so:
"Mit erschüttertem Gesicht nimmt der Soldat ihn am Arm und führt ihn vor Walter. Der stimmt mit einem Kopfnicken zu. Die beiden Jünglinge, der eine behelmt, gestiefelt und bewaffnet, der anderein Arbeitskleidung, umarmen sich weinend. Der Abbé Espinasse nähert sich Walter, der bewegt  scheint. "Was dieser Soldat getan hat, braucht sie nicht zu erstaunen" 
sagt Walter, wie um seineGeste zu entschuldigen,
"er ist ein Elsässer." 
Der gleiche Elsässer, Sadi Schneid, hat noch einen weiteren jungen Franzosen vor dem Strang bewahrt. Schließlich blieben noch 99 Verdächtige übrig. Die Durchführung der Exekution lag inden Händen des Ic, Hstuf.Kowatsch, dem dazu ein Pionierzug der Pz.Aufkl.Abt. zur Verfügunggestellt wurde. Sie fand zwischen 16.00 Uhr und 18.00 Uhr statt. Die Hinrichtungsart desErhängens wurde deshalb gewählt, weil die Maquisards durch ihre gemeine Kampfesweise einenGegner, der durch Genfer Konvention und Völkerrecht, sowie durch den deutsch-französischenWaffenstillstandsvertrag von 1940 geschützt war und der sich ergeben hatte, mit viehischer Grausamkeit niedergemacht, gequält, verstümmelt und geschändet hatten. Sie stellten sich dadurchaußerhalb der Gesetze des Krieges und der Menschlichkeit. Dadurch kam nach deutscher Auffassung die soldatische Hinrichtungsform durch Erschießen nicht in Frage. Die Exekution durchErhängen sollte außerdem abschreckend auf die Maquisards und auf die Bevölkerung wirken.Auf Bitten des greisen Bischofs von Tulle, der beim Divisionsgefechtsstand vorsprach, wurde denTerroristen vor der Hinrichtung geistlicher Beistand und ein christliches Begräbnis zugesichert, dasanschließend auf dem Friedhof stattfand.Am gleichen Tage -- 9.6.1944 -- erhält beim Regiment "DF" in Limoges das III.(gep.)/DF unter Sturmbannführer Kämpfe auf Befehl des LXVI.(66.) Res.A.K. den Auftrag, die etwa 60 kmnordostwärts seines Unterkunftsraumes gelegene Stadt Gueret zu erreichen und die dort vonMaquisards eingeschlossene deutsche Garnison zu befreien.Wegen der erheblichen Entfernungen zu den Bataillonen und auf Grund des stark durchschnittenen,hügeligen und bewaldeten Geländes kommt keine Funkverbindung zu den Bataillonen zustande, sodaß diese anhand ihrer Aufträge im wesentlichen selbständig operieren müssen. Da einzelneKradmelder und andere Einzelfahrzeuge wegen der Überfälle der Maquisards nicht mehr eingesetztwerden können, kann die Verbindung lediglich durch schwer bewaffnete Ordonnanzoffiziere mitSPW (Schutzenpanzerwagen) oder im Verband mehrerer Fahrzeuge aufrecht erhalten werden. DasRegiment erhält dadurch nur spärliche Meldungen.
 
Der Einsatz des III.(gep.)/DF.In der Nacht vom 9./10.6. kommt der Truppenarzt des III./DF Obersturmführer Dr. Müller, miteinigen Männern in seinem SPW zum Regimentsgefechtsstand mit der Hiobsbotschaft:
"Sturmbannführer Kämpfe ist den Terroristen in die Hände gefallen." 
. Außerdem berichtet er über die Ereignisse vom 9.6. beim III./DF:
"Gueret war am 7. Juni von Maquisards besetzt worden und der gesamte Stab der Ortskommandantur in Gefangenschaft geraten." 
Am 8. Juni hatte schon eine deutsche Heereseinheit, die aus Richtung Montlucon gekommen war,versucht, die Stadt zu befreien, war aber vor starkem Widerstand der in den Häusern verschanztenMaquisards liegengeblieben.Am 9.6. wurde der Angriff, von Flugzeugen unterstützt, aus ostwärtiger Richtung fortgesetzt,während das III./DF aus entgegengesetzter Richtung auf Gueret vorstieß.Das Bataillon war gegen Mittag aufgebrochen und stieß noch im Laufe des Vormittags, noch vor Erreichen der Stadt, in dichtem Wald und auf kurvenreicher Strecke auf zwei entgegenkommendeLKW mit bewaffneten Franzosen auf dem Führerhaus. Diese eröffneten sofort das Feuer. Der Gruppenführer des ersten Schützenpanzerwagens wurde durch Kopfschuß schwer verwundet.Darauf eröffneten die ersten Fahrzeuge des III./DF sofort aus allen Rohren das Feuer.Tragischerweise stellte sich anschließend heraus, daß die Insassen der LKW Deutsche waren --Stabshelferinnen, Heeresoffiziere- und Beamte und einige Soldaten, die offensichtlich aus der inzwischen von Osten her befreiten Stadt nach Westen abtransportiert werden sollten. Ein oder zweiDeutsche wurden getötet, eine Französin, die in deutschen Diensten stand, wurde durch Bauchschußverwundet. Die übrigen Verwundeten hatten verhältnismäßig geringfügige Verletzungendavongetragen, mehrere blieben unverletzt.Als die ersten Teile des Bataillons an den Stadtrand von Gueret kamen, war der Ort bereits wieder in den Händen der deutschen Truppen. Bei Sonnenuntergang hatte sich das Bataillon in einem Ortvor Gueret gesammelt. Die schwer verwundete Französin wurde in das dortige Krankenhauseingeliefert. Sturmbannführer Kämpfe gab Obersturmführer Dr. Müller den Auftrag, mit denVerwundeten in die Unterkunft zum Troß zu fahren. Als dieser mit seinem SPW abfuhr, überholteihn etwa gegen 20.00 Uhr Stubaf. Kämpfe, allein am Steuer eines schnellen Talbot, winkte ihm zuund brauste davon. Er war der Marschkolonne vorausgefahren, um dem Bürgermeister einer amMarschweg des Bataillons gelegenen Ortschaft seinen Dank dafür auszusprechen, daß er einezerstörte Brücke auf Kämpfes Weisung hin im Laufe des Tages hatte wieder herstellen lassen.
 
Sturmbannführer Kämpfe verschwunden.
 Nach wenigen Minuten -- inzwischen war es dämmrig geworden -- fand Dr. Müller am Waldrandden leeren Wagen seines Kommandeurs mit laufendem Motor und offener Türe auf der Straßestehen. Ein leeres MPi-Magazin lag unter dem Wagen. Kampf- und Blutspuren waren nicht zuentdecken. Etwa zehn Minuten später kam die Spitze des Bataillons an. Der an der Spitze fahrendeAdjutant, Ostuf. Weyrauch, ordnete trotz einbrechender Dunkelheit ein Durchkämmen des Waldesan und schickte Ostuf. Dr. Müller zur Erstattung der erforderlichen Meldung zum Regiment nachLimoges. Funkverbindung kam nicht zustande. Alles Suchen war vergebens. Kämpfe bliebverschwunden .Ostuf. Manz übetrnahm vorläufig die Führung des III./DF. Die Nachricht von der Verschleppungdes hervorragenden und allgemein beliebten Kommandeurs rief im ganzen Regiment Empörungund Erbitterung hervor. Sein Verschwinden war in soldatischer und menschlicher Hinsicht einschwerer Verlust für das Regiment und für die Division; denn er war einer der SPWSpezialisten undder Kommandeur des einzigen SPW-Bataillons in der Division. Sämtliche Einheiten wurden über diesen Fall unterrichtet und mit Nachforschungen in ihrem Unterkunftsbereich beauftragt, die jedoch alle ergebnislos verliefen.Inzwischen teilte die SD-Dienststelle Limoges dem Regiment mit, daß sich nach Berichten ihrer französischen Verbindungsleute in Oradour-sur-Glane ein Gefechtsstand des Maquis befände.In den Abendstunden erhält Stubaf. Weidinger, der zur informatorischen Dienstleistung zumRegimentsstab "DF" kommandiert war, von Staf. Stadler den Auftrag, mit einem Kradschützenzugzum Divisionsstab nach Tulle zu fahren und die Meldung vom Verschwinden von Stubaf. Kämpfesowie wichtige Versorgungsmeldungen zu überbringen. Außerdem sollte er die Lage beimRegiment "DF" mündlich schildern. Die Fahrt war notwendig geworden, da die Funkverbindungwegen der großen Entfernung und des durchschnittenen Geländes unterbrochen war.Die nächtliche Fahrt von ca.130 km durch partisanenverseuchtes Gelände verlief überraschenderweise völlig ungestört. Der Kradschützenzug erreichte gegen 0.30 Uhr Tulle.Beim Divisionsstab erfuhr Stubaf. Weidinger auch den Grund für die piötzliche "Zurückhaltung"der Terroristen. Er lag in den Ereignissen des 8. und 9. Juni in Tulle, wo -- wie bereits geschildert --als Sühne für die mindestens 64 bestialisch ermordeten deutschen Soldaten 99 der Tat verdächtigeFranzosen standrechtlich erhängt wurden. Dies hatte offensichtlich bei den terroristischenMaquisards einen allgemeinen Schock ausgelöst, was ja auch beabsichtigt war.Wenn die Maquisards der Überzeugung waren, für die Befreiung Frankreichs von der deutschenBesatzung zu kämpfen, dann mußten sie damit rechnen, daß ein solcher Kampf sie schwere Opfer kosten würde. Für die deutsche Führung war es selbstverständlich, daß sie zum Schutz von Leibund Leben der ihr anvertrauten Soldaten gegen die völkerrechtswidrige und bestialischeKampfesweise der Maquisards mit sühnenden und abschreckenden Gegenmaßnahmen antwortenmußte.Wie später bekannt wurde, waren am 9. oder 10. Juni 1944 in einem Wäldchen bei Naves (ca. 10km nördlich Tulle) 62 weitere deutsche Soldaten, darunter Sanitäts- und Eisenbahnpersonal denTerroristen in die Hände gefallen. Auch sie wurden ebenfalls erschossen und verscharrt. Ihre Gräber wurden bis heute nicht gefunden.Damit erhöhte sich die Zahl der im Raum Tulle ermordeten Deutschen auf mindestens 126 und mitden Toten-der Aufkl.Abt. auf 135.Im Herbst 1944 meldete ein alliierter Sender zum Fall Tulle, daß die französische Resistance zur Vergeltung für die Exekution vom 9.6.1944 in Tulle deutsche Angehörige einer "Gendarmeriekompanie" dort erhängt habe. (Die Tatsache der Meldung steht fest. Allerdings sinddie Angaben über den Sender und das genaue Datum der Meldung nicht mehr eindeutigfestzustellen. Die Meldung wurde damals vom Ic der Division abgehört. )
 
In einigen weiteren Orten konnten eingeschlossene deutsche Kommandos befreit werden, bevor siein die Hände der Maquisards fielen.In der Division gab es noch einige Tote, darunter vier Mann eines Feldgendarmerietrupps der Division. Als in Uzerche in einem gestoppten Wagen mit Maquisards bei einem dieser Männer dieBrustschilder der Feldgendarmerie gefunden wurden, die er als "Souvenir" behalten hatte, wurdedieser auf Befehl des Divisionskommandeurs, der sich zu dieser Zeit beim Artillerieregiment befand, in Uzerche erhängt. Die beiden anderen Maquisards wurden der Sicherheitspolizeiübergeben.Die rechte Marschgruppe A (Panzer-Regiment und PionierBataillon Schmelzer) erreichte gegenAbend ihre Unterkunftsräume im Divisionsbereich im Raum Tulle.
10. Juni 1944:
Gegen 6.00 Uhr morgens trit Stubaf. Weidinger mit dem Kradschützenzug ohne Zwischenfällewieder in Limoges ein. Auf der Rückfahrt traf er eine LKW-Kolonne der Division mit Männern desfranzösischen Arbeitsdienstes. Es war eine geschlossene Abteilung von ca. 400 Mann mit einemMajor als Kommandeur und drei weiteren Offizieren als Kompaniechefs. Sie waren zunächst unter dem Verdacht, mit dem Maquis zusammengearbeitet zu haben, gefangengenommen worden und befanden sich auf dem Transport nach Limoges zum Regiment "DF". Da alle verfügbaren Männer des Regimentsstabes eingesetzt waren, wurden sie nach ihrem Eintreffen von Soldaten der Heeresstandortkommandantur in einer Turnhalle bewacht.
Eine Spur von Kämpfe!
Die Nachforschungen nach Stubaf. Kämpfe liefen inzwischen auf vollen Touren. In den frühenMorgenstunden wurden auf der Hauptstraße mitten in Limoges von einem Kradmelder diePersonalpapiere Kämpfes gefunden und beim Regiment abgegeben. Daraus war zu schließen, daßKämpfe in der Nacht von den Maquisards im Fahrzeug durch die Stadt zu einem anderen Orttransportiert wurde. Wahrscheinlich war es ihm während der Fahrt durch die Stadt gelungen, seinePersonalpapiere aus dem Wagen zu werfen, um einen Hinweis auf seinen Verbleib zu geben.
Eine neue Meldung über Oradour-sur-Glane.
Im Laufe des Vormittags kommt der Kommandeur des I./DF Stubaf Diekmann, zumRegimentsgefechtsstand und meldet folgendes:In St. Junien -- seinem Unterkunftsraum -- seien zwei französische Zivilisten zu ihm gekommenund hätten ihm berichtet, daß in der Ortschaft Oradour-sur-Glane ein höherer deutscher Offizier vonden Maquisards gefangengehalten würde. Dieser solle am Abend des gleichen Tages im Rahmeneiner Feier öffentlich hingerichtet und verbrannt werden. Die gesamte Bevölkerung von Oradour-sur-Glane arbeite mit dem Maquis zusammen. In der Ortschaft befinde sich ein höherer Maquis-Stab. Das gleiche hatte auch die SD-Dienststelle in Limoges durch französische V-Leute erfahrenund gemeldet.Beim Regimentsstab glaubt man, daß es sich bei dem höheren deutschen Offizier nur um Kämpfehandeln könne, da keine weitere Meldung über die Gefangennahme eines höheren deutschenOffiziers vorlag.Stubaf. Diekmann bittet daher Standartenführer Stadler, sofort mit einer Kompanie dorthin fahrenzu dürfen, um Kämpfe zu befreien, mit dem er übrigens persönlich befreundet war. Stadler informiert daraufhin Diekmann über das Erlebnis von Gerlach in Oradour-sur-Glane und über dieMeldung des SD-Limoges, die seine eigene Meldung bestätigte. Damit taucht innerhalb kurzer Zeitzum dritten Mal der Name Oradour-sur-Glane in den Meldungen über die Maquisards auf.Stadler gibt die Genehmigung zu diesem Einsatz, allerdings mit dem zusätzlichen Befehl, daßStubaf. Diekmann unter allen Umständen versuchen solle, die Freilassung Kämpfes auf dem
 
Verhandlungswege zu erwirken und, falls dies nicht zum Erfolg führen würde, die Ortschaft zu besetzen und Kämpfe zu befreien. Falls Kämpfe nicht gefunden würde, komme es darauf an,zahlreiche Gefangene -- möglichst Maquisführer -- zu machen, um genügend Gefangene für einerneutes Austauschangebot zu haben.Ostuf. Gerlach, der sich noch beim Regiment befindet, wird herbeigerufen und weist Diekmannanhand der Karte genau ein. Damit ist die Behauptung vonseiten der Maquisards, daß Oradour-sur-Glane mit einem anderen Oradour verwechelt worden sei, überzeugend widerlegt.Anschließend fährt Diekmann mit seinem Auftrag weg.Es sei an dieser Stelle ausdrücklich festgestellt, was der damalige Ostubaf. Weidinger auch vor demStändigen Höheren Militärgericht in Bordeaux zu Protokoll gegeben hat, daß weder vomRegimentskommandeur Stadler, noch von Divisionskommandeur Lammerding, noch von einer anderen deutschen Dienststelle des Heeres oder der Polizei jemals ein Befehl gegeben wurde, inOradour-sur-Glane Massenexekutionen durchzuführen und die Ortschaft in Flammen aufgehen zulassen, wie es in französischen Veröffentlichungen immer wieder behauptet wurde.
Die Befehlslage zur Bandenbekämpfung.
Schon seit dem 3. Januar 1944 bestand der für Frankreich geltende Bandenkampfbefehl, der sog."Sperrle-Befehl", der auszugsweise lautet:
1) "Die Sorglosigkeit gegenüber der Zivilbevölkerung ist kaum noch zu überbieten... Wir sind nicht in den besetztenWestgebieten, um unsere Truppen ungestraft von Saboteuren anschießen oder verschleppen zu lassen. Die bisherigenGegenmaßnahmen werden trotz unbestreitbarer Erfolge die Lage nicht wesentlich ändern, wenn bei Überfällen undUnbotmäßigkeiten nicht zur sofortigen Selbsthilfe gegriffen wird.2) Hierzu befehle ich: ...Wird eine Truppe in irgendeiner Form überfallen ..., so ist der Führer verpflichtet,
sofort
vonsich aus selbstständige Gegenmaßnahmen zu treffen. Dazu gehören: a) Es wird sofort wiedergeschossen! Wenn dabeiUnschuldige getroffen werden, so ist es bedauerlich, aber 
ausschließlich
Schuid der Terroristen. b) Sofortige
Absperrung
der Umgebung des Tatortes und Festsetzung sämtlicher in der Nähe befindlicher Zivilisten ohneUnterschied des Standes und der Person. c) Sofortiges
Niederbrennen
von Häusern, aus denen geschossen worden ist.Erst nach diesen oder ähnlichen Sofortmaßnahmen kommt die Meldung.4) Bei der Beurteilung des Eingreifens tatkräftiger Truppenführer ist die Entschlossenheit und Schnelligkeit ihresHandelns unter allen Umständen an die erste Stelle zu setzen. Schwer bestraft werden muß nur der schlappe undunendschlossene Truppenführer, weil er dadurch die Sicherheit seiner unterstellten Truppe und den Respekt vor der deutschen Wehrmacht gefährdet. Zu scharfe Maßnahmen können angesichts der derzeitigen Lage kein Grund zur Bestrafung sein."gez. Sperrle
Und am 8.6.1944 hat OB-West über LXVI.(66.)Res.A.K. befohlen, was in Form eines TagesBefehlsan die Truppe gelangte:
"WFST (Wehrmachtsführungsstab) hat die Erwartung ausgesprochen, daß bei den Großunternehmengegen die Banden in Südfrankreich mit äußerster Schärfe und ohne Nachsicht vorgegangen wird. Der dauernde Unruheherd in diesem Gebiet muß endlich ausgelöscht werden. Ausgang des Unternehmens hatgrößte Bedeutung für die weitere Entwicklung im Westen. Halbe Erfolge solcher Aktionen nützen nichts.Die Widerstandskräfte sind in schnellem und umfassendem Zupacken zu zerschlagen. Zur Wiederherstellung von Ruhe und Sicherheit sind schärfste Maßnahmen zu ergreifen, zur Abschreckungder Bewohner dieser dauernd verseuchten Gebiete, denen endlich die Lust vergehen muß, dieWiderstandsgruppen aufzunehmen und sich von ihnen regieren zu lassen, und zum warnenden Beispielfür die gesamte Bevölkerung.Rücksichtslose Härte in diesem kritischen Augenblick ist unerläßlich, um die Gefahr im Rücken der kämpfenden Truppe zu beseitigen und größere Blutopfer der Truppe und in der Zivilbevölkerung für dieZukunft zu verhüten."
Dieser Befehl stammte vom Wehrmachtsführungsstab, also von höchster Militärischer Stelle.Ebenfalls unter dem 6.6.1944 gab der OB-West weiter: (4)
 
"OKW hat entschieden: Angehörige der französischen Widerstandsbewegung sind als Freischärler zu behandeln." 
Diese Befehle beweisen eindeutig, daß die Division "Das Reich" ausschließlich im Rahmen der vorgesetzten Heeresund Wehrmachtsdienststellen gehandelt hat und nicht als "mordendes und brandschatzendes Ungeheuer" durch Frankreich gezogen ist, wie es vielfach in der Resistance-Literatur der Nachkriegszeit geschildert wurde.
Maßnahmen zur Rettung des Sturmbannführers Kämpfe
Während des ganzen Tages ist auf Grund des Geländes und der Entfernung keine Funkverbindungmit Stubaf. Diekmann herzustellen.Im Verlauf des späten Vormittags kommt der O 3 der Division (Ordonnanzoffizier beim Ic-Feindbildbearbeiter), Ostuf. Dr. Wache, zum Regiment, um den Regimentskommandeur bei den Nachforschungen nach Kämpfe, die den ganzen Tag über weiterlaufen, zu unterstützen.Gleichzeitig nimmt Stubaf. Weidinger mit dem Kommandeur der Sicherheitspolizei Limoges,Ostubaf. Meier, Verbindung auf, um Feindnachrichten auszutauschen und ihn zu bitten, demRegimentskommandeur einen gefangenen Maquisführer, der sich im Gewahrsam der Sicherheitspolizei befindet, zur Verfügung zu stellen.Ostubaf. Meier sichert dies sofort zu und verspricht außerdem, noch weitere fünfzehn Maquisardsfreizugeben, wenn Kämpfe zurückgegeben werde. Später wird die Zahl auf dreißig erhöht.Der dem Regiment überlassene Maquisard-Führer wird zum Gefechtsstand gebracht, und der Regimentskommandeur macht ihm folgendes Angebot, bei dem Ostuf. Dr. Wache als Dolmetscher fungiert:
"Freilassung von 30 Maquisards, 40.000 Franc Lösegeld und persönliche Freiheit für den Unterhändler gegen die Freilassung von Kämpfe." 
Da der Verfasser die untadelige Gesinnung des Standartenführers Stadler seit vielen Jahren kannte,war es für ihn als Zeuge dieses Gespräches eine Selbstverständlichkeit, daß der Regimentskommandeur sein Versprechen halten würde.Stadler hat in diesen Tagen alles versucht, die Freilassung Kämpfes zu erreichen und dabeiunnötiges Blutvergießen zu vermeiden. Er hat in diesem Fall sogar, entgegen allen sonstigensoldatischen Gepflogenheiten und gegen die geltenden Befehle zum rücksichtslosen Durchgreifengegen die Maquisards, Geld eingesetzt um die Verhandlungen auf jeden Fall zum Erfolg zu führen.Der Maquisards-Führer erklärte sich mit dem Angebot einverstanden und wurde mit einem PKW anden Stadtrand von Limoges gebracht, wo er bei der letzten deutschen Sicherung freigelassen wurde.Am späten Nachmittag rief er noch einmal an und meldete, daß er seinen Stab noch nicht gefundenhätte. Dann hörte man nichts mehr von ihm.Erst Jahre später, nämlich im Oradour-Prozess in Bordeaux (Januar -- März 1953) stellte sichheraus, daß der Unterhändler bei seinem Maquis-Stab angekommen war und das Angebot vonStadler unterbreitet hatte.Canou, der Kämpfe gefangengenommen hat, sagte im Prozeß aus, daß er Kämpfe seinen "Chefs"ausgeliefert hätte.Seine Aussage wird in "Le Monde" vom 25./26. Januar 1953 folgendermaßen wiedergegeben:
"Die Deutschen, präzisierte Canou, schienen an Major Kämpfe besonders zu hängen;denn sie versuchten seine Befreiung auf gütlichem Wege, indem sie den Austausch gegen 30 in Limoges einsitzende Widerständler anboten. Daraus wurde nichts." 
 
Und warum wurde nichts daraus? Entweder war den "Chefs" Kämpfe mehr wert, als dieRettung von 30 Maquisards aus deutscher Gefangenschaft, oder aber, waswahrscheinlicher ist, Kämpfe war am Nachmittag des 10. Juni überhaupt nicht mehr amLeben, weshalb "nichts daraus wurde." (5)Gegen Mittag kommt Ostuf. Dr. Müller, Btl. Arzt des III./DF, nochmals mit zwei SPW nachLimoges und bringt die am Abend vorher befreiten Stabshelferinnen, Offiziere, Beamten undSoldaten zum Regimentsstab. Die Stabshelferinnen klagen sehr über die gemeine und zynischeBehandlung durch die Maquisards während ihrer Gefangenschaft in Gueret.Ein Kopfschußverletzter muß in das französische Krankenhaus von Limoges eingeliefert werden, dadas Feldlazarett der Division während des Marsches in die Normandie nicht in Betrieb ist. TrotzOperation durch einen französischen Arzt stirbt er noch am gleichen Tage.
Die Ereignisse in Oradour-sur-Glane.
Am späten Nachmittag des 10. Juni kommt Diekmann zum Regiment zurück und macht demRegimentskommandeur etwa folgende Meldung:Er sei mit der 3. Kompanie nach Oradour-sur-Glane gefahren. Die Kompanie sei dort auf Widerstand gestoßen. Bei der Besetzung des Ortes sei Kämpfe nicht gefunden worden. Hingegenhabe er mehrere ermordete deutsche Soldaten gefunden (Stückler-Bericht -- in Übereinstimmungmit dem Ergebnis kriegsgerichtlicher Untersuchung). Die Bevölkerung habe sich am Kampf  beteiligt. Bei der anschließenden Untersuchung der Häuser seien viele Waffen und Munitiongefunden worden. Er habe daraufhin alle männlichen Einwohner der Ortschaft gefangengenommen-- etwa 180 -- und erschießen lassen.Die Häuser, in denen Waffen und Munition gefunden wurden, habe er anzünden lassen. Dabei seiauch die Kirche in Brand geraten, die unter heftigen Explosionen ausbrannte.Wie inzwischen weitere Ermittlungen ergaben, hat Diekmann in seiner ersten Meldung den Tod vonFrauen und Kindern verschwiegen. Die Frage, ob er gefangene Maquisards mitgebracht habe,verneinte er.Standartenführer Stadler ist über diese Meldung in höchstem Maße erschüttert und sagt erregt zuStubaf. Diekmann:
"Das kann Sie teuer zu stehen kommen. lch werde sofort beim Divisionsgericht Tatbericht einreichen, der eine kriegsgerichtliche Untersuchung zur Folge haben wird. Das kannich nicht auf dem Regiment sitzen lassen." 
Er war besonders darüber empört, daß Diekmann seinen Befehl, gefangene Maquisard-Führer mitzubringen, nicht befolgt hatte. In tiefer Verstimmung entläßt er Diekmann dem er aufträgt, einengenauen Bericht über die Ereignisse in Oradour-sur-Glane zu verfassen.Diekmann verteidigt sich nicht, sondern vertraut offensichtlich auf Grund der bestehenden Befehleauf die bevorstehende kriegsgerichtliche Untersuchung.Sofort nach Ankunft des Divisionskommandeurs, Brigadeführer Lammerding, meldet Stadler dieVorkommnisse in Oradour-sur-Glane und erbittet eine kriegsgerichtliche Untersuchung gegenDiekmann. Sie wird ihm zugesichert, sobald es die Lage erlaube.Es gibt noch manche Zusammenstoße, Feuerüberfälle und Verluste. Nur im Unterkunftsraum desl./D herrscht völlige Ruhe.Vom Ic wird nach den Vorfällen in Tulle und Oradour die Funkmeldung eines höheren Maqubs-Stabes abgehört, wonach der Kampf gegen die Division "Das Reich" einzustellen sei, bis sie denzentralfranzösischen Raum verlassen habe. Der Widerstand sei sinnlos geworden angesichts der großen Opfer, die er bisher gefordert habe. Die Opfer stünden in keinem Verhältnis zum Erfolg.Außerdem wird die Meldung eines Feindsenders abgehört, daß Stubaf. Kämpfe als Vergeltung für 
 
die Zerstörung Oradours erschossen worden sei.Erst viel später, als die schweren Abwehrkämpfe in der Normandie längst im Gange waren, traf beider Division über den Militärbefehlshaber von Frankreich eine Beschwerde des Präfekten vonLimoges wegen der Vorfälle in Oradour ein. Die Division und das Regiment mußten dazu Stellungnehmen. Dadurch wurde zum ersten Mal eine Darstellung von französischer Seite über Oradour  bekannt, wonach die gesamte Bevölkerung der Ortschaft umgekommen sein soll.Der Vollständigkeit halber muß hier erwähnt werden, daß im Militärgefängnis von BordeauxAngehörige der deutschen Sicherheitspolizei dem Verfasser gegenüber erklärten, die französischeWiderstandsbewegung habe durch Tulle und Oradour einen solchen Schock erlitten, daß siewochenlang aktionsunfähig gewesen sei -- ein Umstand, dem es ausschließlich zu verdanken sei,daß es der 1. Armee unter Generaloberst v. Blaskowitz und sämtlichen deutschen Dienststellen,insgesamt ca. 30.000 Mann, gelungen sei, völlig unangefochten durch die Maquisards den Anschlußan die aus der Normandie sich absetzende Heeresgruppe B zu erreichen. Ohne diese Schockwirkungwären die deutschen Verluste ungleich höher gewesen.
Die französische Darstellung des Falles Kämpfe
Über die Verschleppung Kämpfes berichten die Akten des Ständigen Höheren MilitärgerichtsBordeaux:
"ln der Abenddämmerung riskierte es der Major Kämpfe, Kommandeur des lll. Bataillons, der  Marschkolonne allein in einem PKW vorauszufahren. In der Höhe des Ortes La Bussiere der Gemeinde St. Leonard de Noblat wurde er durch einige Maquisards, darunter der Sergeant Canou, gefangengenommen. Der Major Kämpfe wurde in die Nachbargemeinde Cheyssous gebracht. SeineGefangennahme sollte als Vorwand für eine ganze Reihe von Repressalien dienen. Das III. Bataillon folgte seinem Kommandeur mit ungefähr zehn Minuten Abstand. Nachdem deverlassene PKW gefunden wurde, durchsuchten die Deutschen, die von einigen Milizleuten begleitet waren, die Häuser der Ortschaft und ergriffen Repressalien. Im übrigen wurde der Major Kämpfe als Folge des Blutbades von Oradour-sur-Glane durch die Maquisards hingerichtet." 
Diese Version ist allerdings nicht die einzige. So hatten andere "Zeugen" berichtet, Kämpfe sei auf der Flucht erschossen worden, andere datieren die Erschießung Kämpfes auf den 11.6.1944, anderelängere Zeit danach .
Das Grab von Sturmbannführer Kämpfe ist gefunden.
Herbert Taege (6) hat dazu folgendes ermittelt:Kämpfes Grabstein wurde von Kameraden auf der Kriegsgräberstätte Berneuil, ca.100 km nördlichvon Bordeaux, entdeckt. Er trägt die Aufschrift:
HELMUT KÄMPFE STUBAF31.7.09 gest. 10.6.44
Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge bestätigte mit Schreiben vom dem 15.3.1982 dasamtliche Todesdatum vom 10.6.44 und die Exhumierung Kämpfes auf dem Gemeindefriedhof vonBreuilaufa. Dieser Ort liegt 13 km nordostwärts von Oradour-sor-Glane. Es sei aber nicht dieErstgrablage gewesen, sondern eine Umbettung aus der Gemarkung auf dem Gemeindefriedhof zusammen mit weiteren vier Unbekannten etwa im Jahre 1945 vorangegangen.Die Gemeinde Breuilaufa, wo Kämpfe vom Volksbund aufgefunden wurde, liegt am Rande der Berge von Blond, wo ein Maquis unter der Führung der Brüder Serr seit 1943 aktiv war; es ist der selbe Ort wo der Ordonnanzoffizier Gerlach flüchten konnte und wo er seinen Fahrer unter 
 
Schüssen zusammenbrechen gesehen hat. Bereits ein Jahr vor Beginn des Oradour-Prozesses inBordeaux hat das Ständige Militärgericht von Bordeaux dem Regierungskommisar für Kriegsgräber mitgeteilt, daß der Sturmbannführer Kämpfe am 10. Juni 1944 in Cheyssous getötet worden sei, daßaber über die Grablage nichts bekannt sei. Damit ergibt sich, daß dasselbe Gericht, welches ein Jahr später die Zeugen Hugonneaux und Lesieur vernahm, wonach Kämpfe erst am 11. Juni 1944, undzwar zur Vergeltung erschossen worden wäre, diese erkennbar falschen Aussagen ungerügt ließ,obwohl es amtlich wußte, daß Kämpfe bereits am 10. Juni getötet worden war. Aus dieser amtlichenAngabe wird erkennbar, weshalb Kämpfe nicht mehr ausgetauscht werden konnte (selbst wenn diePartisanten das gewollt hätten) und weshalb die Gerichtsakten von Bordeaux sodann auf 100 Jahredurch Gesetz unter Verschluß gelassen werden. Denn sicher ist, daß der Todesort Cheyssous, dendas Militärgericht angab, ohne die Grablage zu kennen, die Spur des Mörders sichtbar werden läßt:Der Chef des Maquis in Cheyssous war der Massenmörder Guingouin mit dem Oberstentitel, und er hielt sich am 10. Juni 44, dem Todestag Kämpfes, im Königswald von Blond auf, wo KämpfesSkelett 1963 amtlich exhumiert und festgestellt worden ist.
11. Juni 1944:
Die Division liegt mit unverändertem Auftrag im Unterkunftsraum Brive -- TulleLimoges.Wie aus dem Kriegstagebuch des LVI11.(58.) Panzerkorps hervorgeht, unterstand die Division DASREICH schon seit dem 8.6.44 abends wieder diesem Pz.Korps und blieb ihm bis zum 11.6.44unterstellt. Ab diesem Tag trat die Division unter den Befehl der Heeresgruppe B. Wie zu erwartenwar, waren diese Einsätze zur Bereinigung dieser Region und zur Bandenbekämpfung nur einIntermezzo auf dem Marsch an die Normandiefront. Im Verlauf des Vormittags trit der Befehl zumWeitermarsch über Poitiers-Tours in den Raum südlich Le Mans zur Verfügung des AOK 7 ein.Der Divisionsstab war inzwischen nach Limoges verlegt worden.
Eine großzügige Geste
Unter diesen Umständen entschließt sich Standartenführer Stadler auf Vorschlag von Stubaf.Weidinger der inzwischen die französische Arbeitsdienstabteilung in ihrer Unterkunft besichtigt hatund sich von der soldatischen Disziplin überzeugt hat, die fest in der Hand ihrer Offiziere sind, imEinvernehmen mit der Division und dem Kommandeur der Sicherheitspolizei, die immer nochgefangengehaltenen französischen Arbeitsdienstmänner in Freiheit zu setzen.Ein Beweis für die Zusammenarbeit mit dem Maquisards liegt nicht vor. Der Regimentskommandeur stellt lediglich die Bedingung, daß die Abteilung bis nach dem Abmarschdes Regiments geschlossen in einer Kaserne untergebracht wird.Im Auftrag des Kommandeurs trifft sich Stubaf. Weidinger mit dem französischen Milizführer vonLimoges, Le Jeune, beim Kommandeur der Sicherheitspolizei und teilt ihm die Absicht von Stadler mit.Der Milizführer ist freudig überrascht und erklärt, daß er aufs tiefste bewegt sei von der Großzügigkeit des deutschen Kommandeurs, der damit, wie er sich ausdrückt, einem Teil der französischen Jugend noch einmal Gelegenheit gäbe, sich für das wahre Frankreich zu bewähren.Am Nachmittag des gleichen Tages gegen 15.00 Uhr entiäßt der Regimentskommandeur persönlichin feierlicher Form mit einer kurzen Ansprache die angetretene Arbeitsdienstabteilung offiziell ausder Gefangenschaft. Der französische Feldgeistliche, ein Elsässer, fungiert dabei als Dolmetscher.Der Milizführer, der übrigens sofort eine Kaserne zur Verfügung stellt, dankt ebenfalls in einer kurzen Ansprache dem Regimentskommandeur in bewegten Worten für seine Großzügigkeit, unddie französischen Arbeitsdienstmänner, die schon eine lange Gefangenschaft vor sich gesehenhatten, sind aufs höchste erstaunt und beeindruckt von ihrer piötzlichen Freilassung. Anschließendrückt die Abteilung geschlossen unter der Führung ihrer Offiziere, jedoch ohne jeglicheBewachung, inmitten der von Maquisards umiagerten Stadt in die bereitgestellte Kaserne ab.
 
Bei der Bevölkerung macht der Marsch einer geschlossenen französischen Abteilung ausgerechnetin diesen kritischen und spannungsgeladenen Tagen einen großen Eindruck. Noch am gleichen Tagwird dieses Ereignis über den örtlichen Rundfunksender Limoges verbreitet.Das III./DF fährt mit Teilen nochmals zu einem Einsatz, um eine bewaffnete französischeGendarmerieeinheit, die zu den Maquisards übergegangen war, in einem Waldgebiet auszuheben.Das Ausrücken der Truppe war ihnen aber offensichtlich bekannt geworden. Nur zwei oder dreiFranzosen konnten gefangengenommen und einige deutsche Soldaten befreit werden. DieGendarmerieeinheit war entkommen.Beim Regiment war der Rest des Tages mit Abmarschvorbereitungen ausgefüllt.
Die kriegsgerichtliche Untersuchung des Falles Oradour.
Gleich nach der Ankunft in der Normandie begann die Untersuchung der Ereignisse in Oradour-sur-Glane. Diekmann, der Kompaniechef Kahn, der Regimentsadjutant, Hstuf. Werner und mehrereUnterführer wurden beim Divisionsgericht vernommen.Dabei stellte sich heraus, daß Sturmbannführer Diekmann in Oradour die Leichen von"hingerichteten deutschen Soldaten" gefunden hatte, wie der la der Division, Sturmbannführer Stückler, bereits 1949 für die Nürnberger Verteidigung fixiert hatte.Aus dem Nachlaß (Akten und Tonbänder) des verstorbenen Divisionskommandeurs, Brigadeführer Lammerding, geht hervor, daß er sich für den Oradour-Prozeß in Bordeaux 1953 bei der Bundesregierung zur Verfügung gestellt hatte. Die Bundesregierung, vertreten durch die damaligeRechtsschutzstelle beim Auswärtigen Amt, lehnte jedoch General Lammerdings Überstellung anFrankreich damals und auch in der Folgezeit ab.Lammerding hat als Ergebnis der kriegsgerichtlichen Untersuchung gegen Diekmann hinterlassen,was der Rechtsschutzstelle und damit der damaligen Bundesregierung bereits während desProzesses bekannt gewesen ist:Diekmann hatte u.a. am Ortsausgang von Oradour-sur-Glane die Überreste einer deutschenSanitätsstaffel gefunden, welche mit allen Verwundeten -- Fahrer und Beifahrer waren an dasLenkrad gefesselt -- offensichtlich bei lebendigem Leibe verbrannt ist. Für diesen Tatbestand sindLammerding nach dem Kriege Beweise zugeleitet worden, welche ebenfalls der Rechtsschutzstelleübergeben worden sind.Abgesehen von den Opfern der Frauen und Kinder in der Kirche, ergeben diese neuen Tatsacheneine andere Würdigung des Entschlusses Diekmanns, das Dorf niederzubrennen und die Männer zuerschießen.Die kriegsgerichtliche Untersuchung in der Normandie konnte nicht zu Ende geführt werden, daDiekmann in den ersten Einsatztagen gefallen ist und sein Bataillon etwa 70-80% Verluste hatte anToten, Vermißten und Verwundeten. Außerdem wurde der Kompaniechef der 3. Kompanie, Hstuf.Kahn schwer verwundet (Verlust eines Armes) und stand für weitere Untersuchungen nicht mehr zur Verfügung.Das Verfahren wurde abgeschlossen und als geschlossene Akte der vorgesetztenKommandobehörde vorgelegt Die Ermittlungen des Divisionsgerichts, dessen Akten im Einsatzverlorengegangen sind, wurden vom Divisionskommandeur vom la der Division und vomGerichtsoffizier überliefert und oben z.T. angedeutet. Im übrigen wurden die Vorgänge in Tulle undOradour in den Tagesmeldungen und entsprechend den bestehenden Befehlen, auch als "besondereVorkommnisse" gemeldet.Auch Kahn ist vor einigen Jahren gestorben.
 
Der Oradour-Prozeß
 Nach dem Kriege wurden alle Vorkommnisse auf dem Marsch der Division "Das Reich" an die Normandiefront durch das Ständige Höhere Militärgericht in Bordeaux eingehend untersucht und inverschiedenen Prozessen abgeurteilt. Dabei wurde der Tod eines Maquisards als Mord und dasAbbrennen von Häusern als Brandstiftung nach dem Zivilen Gesetzbuch gewertet.Eine besondere Rolle spielte natürlich der Oradour-Prozeß, der vom 13. Januar bis 12. März 1953dauerte. Angeklagt waren der Bataillonskommandeur, Stubaf. Diekmann, der Kompaniechef der 3.Kompanie, Hstuf. Kahn, und die gesamte 3. Kompanie.Ein kleiner Teil der Kompanieangehörigen, die man vor allem in englischenKriegsgefangenenlagern ausfindig gemacht hatte, wurde an die Franzosen ausgeliefert und nachBordeaux gebracht. Es waren zunächst acht Deutsche und ein Elsässer, der freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, also eine sehr geringe Zahl, da der weitaus größere Teil bei den schweren undverlustreichen Kämpfen in der Normandie, in der Ardennen-Offensive und in Ungarn undÖsterreich gefallen oder verwundet war. Weitere Kompanieangehörige, durchweg Elsässer, trafenerst später ein.
Das Verhalten Diekmanns.
Es stand zunächst im krassen Widerspruch zur Auffassung des Regimentskommandeurs, der mitden Maquisards Verhandlungen anstrebte, um die Auslieferung Kämpfes zu erreichen, Durch dieinzwischen aus dem Nachlaß Lammerdings gewonnenen Erkenntnisse muß der EntschlußDiekmanns jedoch heute in einem anderen Lichte gesehen werden. Das Vorfinden eines neuenschrecklichen Verbrechens der Marquisards, diesmal an einer deutschen Sanitätsstaffel, die bekanntlich unbewaffnet ist und unter dem Schutz des Internationalen Roten Kreuzes steht, mußteihn zu einem eigenen Entschluß führen, zu dem er nach den geltenden Befehlen verpflichtet war,umso mehr, als keine Funkverbindung zum Regiment bestand. Diekmann wollte zunächst denKommandeur des III./DF, Stubaf. Kämpfe, mit dem er zudem noch persönlich befreundet war undden er in Oradour-sur-Glane vermutete, befreien. Wenn er ihn dort nicht gefunden hat und wenn er keine Geiseln nahm, wie es Ihm ausdrücklich befohlen war, mußte er zu der Erkenntnis gekommensein, daß Kämpfe nicht mehr am Leben sei und damit auch die Geiseln als Verhandlungs- undAustauschobjekte hinfällig geworden waren. Daß er diesen Entschluß auf eigene Verantwortungfaßte, war ihm als Offizier sicher klar. Da sein Handeln im totalen Widerspruch zum Befehl seinesRegimentskommandeurs stand, mußte er seinen Entschluß kriegsgerichtlich verantworten. Beiseinem Entschluß hat offensichtlich der Rahmenbefehl des OB-West und der Befehl desWehrmachtsführungsstabes über das LXVI.(66.) A.K. eine Rolle gespielt. Da es sich umFreischärler handelte, mußten schärfste Maßnahmen ergriffen werden. Einen völlig neuen Akzentaber hinsichtlich des Brandes der Kirche, ln der Frauen und Kinder umgekommen sind, erhält dieser Komplex durch die Eidesstattliche Erklärung des Oberstleutnants der Bundeswehr i. R. EberhardMatthes, der nach dem Kriege zweimal in Oradour-sur-Glane war und über seine dortige Erlebnissefolgendes berichtet:
Eidesstattliche Erklärung:
(7)
 Neben zahlreichen sonstigen Besuchen privater und dienstlicher Art vor- und nachher befand ichmich im Nov./Dez. 1963 als Offizier der Bundeswehr längere Zeit auf dem französischenTruppenübungsplatz La Courtine und im Sommer 1964 privat mit Familie in Südwest-Frankreich(Massif Central).Weil mich als Kriegsteilnehmer und in späterer Eigenschaft als Kreisvorsitzender desVerbandes der Heimkehrer alle Fragen interessierten, die im Zusammenhang mit  Zwangsmaßnahmen, Geiselerschießungen u.ä. stehen, besuchte ich bzw. wir beide Maleauch den Ort Oradour-sur-Glane. Beim ersten Besuch, Dez. 1963, in deutscher Bundeswehruniform mit BW-Jeep nebst  Fahrer -- hatte ich folgende Erlebnisse:
 
1) Der 1944 zerstörte Teil des Ortes war als eine Art Freilicht-Museum gestaltet mit kioskähnlichem Verkauf von Getränken, Rauchwaren u.a. sowie auch Broschüren über das Geschehen in Oradour im Juni 1944 -- diese zu einem erstaunlich niedrigen Preis.2) Sofort nach meiner Ankunft wurde mein Jeep von zahlreichen Kindern, aber auchvon meist älteren Erwachsenen umringt und freundlichst begrüßt.3) Als mich die älteren Einwohner -- 1963 mögen sie 50-60 Jahre alt gewesen sein -- ineiner der o.a. Broschüren lesen sahen, äußerten einige, ich solle diese Berichte nicht sowörtlich nehmen. Es habe sich vieles etwas anders, als darin geschildert, abgespielt. Da wurde ich verständlicherweise sofort stutzig und sagte, es sei doch schlimm genug,wenn deutsche Soldaten auf Frauen und Kinder in der von ihnen angezündeten Kircheoder beim Versuch, sich aus dieser zu retten, geschossen hätten. Die Antwort lautete deutlich und unmißverständlich, die Kirche sei doch gar nicht vonden Deutschen angezündet worden. Im Gegenteil hätten die deutschen SS-Männer -- z.T. unter Einsatz ihres eigenen Lebens -- mehrere Frauen und Kinder aus der brennenden Kirche gerettet. Zwei Frauen in der mich umringenden Gruppe bestätigten sogar, sie seien selbst damals gerettet worden von deutschen Soldaten, sonst stünden sie jetzt nicht hier.4) Inzwischen war der Bürgermeister hinzugetreten, der sich vorstellte und mich sehr  freundlich begrüßte: Ich sei der erste deutsche Soldat in Uniform, der nach dem KriegeOradour besuche. Er freue sich darüber sehr. Er stehe zwar politisch links, aber  Frankreich sei heute mit Deutschland verbündet und befreundet. Die Vergangenheit müsse man halt so nehmen wie sie war und die richtigen Lehren daraus ziehen. Im Krieg sei überall viel Unrecht geschehen. Daraufhin konfrontierte ich ihn sofort mit dem vorher von den Einwohnern Gehörten, worauf er sinngemäß antwortete: Auch die Maquis hatten In jener Zeit sehr viel Unrecht an deutschen Soldaten verübt, deshalb sei ja im Oradour-Prozeß auch keiner der angeklagten Deutschen zum Tode verurteilt und  fast alle zu Gefängnis Verurteilten recht bald freigelassen worden.5) An eine kleine Episode kann ich mich noch deutlich erinnern In der Nähe der  Kirchenruine war u.a. ein alter Kinderwagen aufgestellt mit einem Schild, dieser  Kinderwagen sei bei dem Massaker mit einem Kind darin auch verbrannt. Ich glaube eswar der Bürgermeister selbst, der bei dem Anblick lächelte und sagte, es sei schon der  Rest eines Kinderwagens seinerzeit dort gefunden worden. Nachdem aber Oradour soeine Art Wallfahrtsort geworden sei und der Ort an den Besuchern auch Geld verdiene,müsse man solche Dinge alle paar Jahre erneuern.6) Mein Interesse am Fall Oradour war nun verständlicherweise auf das lebhafteste geweckt. Ich hatte Gelegenheit, mich mit franzosischen Offizieren zu unterhalten, mit denen wir ein außerordentlich offenes und kameradschaftliches Verhältnis hatten, ohne jeden Vorbehalt. Ein höherrangiger französischer Offizier äußerte sich zu meinen Fragen so: Ein wesentliches Motiv für das deutsche Eingreifen Juni 1944 in Oradour sei dieTatsache gewesen, daß unmittelbar vor dem Ort von Angehörigen der anrückendendeutschen Truppe ein noch brennender oder ausgebrannter deutscher Sanka(Sanitätskraftwagen) aufgefunden worden sei. Alle 6 Insassen müssen bei lebendigem Leibe verbrannt sein. Fahrer und Beifahrer seien an das Lenkrad gefesselt gewesen. Zweifellos eine Tat des Maquis. Dahinter stecke aber auch noch die gleichzeitig unter 
 
mysteriösen Umständen stattgefundene qualvolle Tötung eines in die Hände des Maquis gefallenen höheren deutschen Offiziers in derselben Gegend und etwa zur gleichen Zeit. Auch im umgekehrten Falle hätte eine französische Truppe daraufhin Zwangsmaßnahmen ergreifen müssen, ggf. auch Geiselerschießungen, so wie es [43]die Bestimmungen des Kriegsvölkerrechts 1939 bis 1945 auch zugelassen hätten. Ausdiesen Gründen gebe es viele französische Soldaten bzw. Offiziere, die dienstlichOradour nicht besuchen. Seines Wissens fänden -- sicher aus gleichen Gründen -- auchkeine offiziellen Militärischen Feiern in Oradour statt.7) Bei meinem zweiten -- privaten -- Besuch in Oradour, Sommer 1964, fand ich für diebisherige Schilderung insofern eine weitere Bestätigung, als der Kioskwirt bzw.Verkäufer (auch ein älterer Herr), bei dem wir Getränke gekauft hatten, auf meinen Hinweis bezüglich der Broschüren äußerte: Es gäbe noch eine ganze Reihe Zeugen, die genau wüßten, wie sich in Wirklichkeit alles damals 1944 abgespielt hätte. Diese seienaber im Prozeß entweder gar nicht gehört worden oder hätten sich auf unwesentliche Aussagen beschränken müssen. Die angeklagten Deutschen seien auch nicht zum Tode, sondern nur zu Gefängnis verurteilt und bald freigelassen worden. Andernfalls hätteneinige Zeugen zweifellos "ausgepackt" und die wahren Zusammenhänge geschildert. gez. Eberhard Matthes
Oberstleutnant a.D. Eberhard Matthes ergänzte am 13.4.81 seine eidesstaatliche Erklärung vom 16. Nov. 80 dahingehend, daß im Dezember 1963 ihm die Frauen, welche nach eigenen Angaben vonSoldaten in deutscher Uniform aus der brennenden Kirche gerettet wurden, u.a. auch erzählten, daßdie Schießerei außerhalb der Kirche erst begonnen habe, als die Kirche im Innern nach einer Expiosion zu brennen angefangen habe. Daraus kann man schließen, daß die Expiosion in der Kirche u.U. der einzige Anlaß für die Erschießung der männlichen Einwohner war.Wenn ältere Frauen in Oradour einem deutschen Bundeswehroffizier gegenüber solche Aussagenmachen, erscheint der gesamte Oradour-Komplex in einem völlig neuen Lichte. Damit ist dieVerantwortung für die Inbrandsetzung der Kirche mit den zahlreichen Opfern an Frauen undKindern endgültig von Diekmanns Schultern genommen.Die Vernichtung der Kirche von Oradour kann daher weder dem Regiment "DF", noch der Division"Das Reich", noch einer anderen deutschen Kommandobehörde zur Last gelegt werden.Die Tatsache, daß zwei französische Zivilisten Diekmann gerade auf diese Ortschaft aufmerksamgemacht haben, läßt zudem die Frage offen, ob er nicht bewußt nach Oradour gelockt wurde, umein hartes Vorgehen der Deutschen gegen die Zivilbevölkerung zu provozieren, ohne allerdings einso hartes Durchgreifen voraussehen zu können.Aus der Vernehmung des damaligen Ostuf. Gerlach geht eindeutig hervor:1 ) daß Oradour-sur-Glane in den Händen der Maquisards war 2) daß die Bevölkerung mit Masse auf der Seite der Maquisards stand,3) daß auch Frauen dort als aktive Mitglieder des Maquis in Stahlhelm und Lederjacken inErscheinung traten4) daß der Ort die Befehlszentrale eines höheren Maquis-Stabes war (Meldeorgane auf Tandem)5) daß eine Verwechslung von Oradour-sur-Glane mit einem anderen Oradour ausgeschlossen ist.In einem Gespräch des Verfassers mit dem damaligen MaquisChef in der Dordogne, Jugie (genannt"Gao"), in Paris im Jahre 1969, gab dieser unumwunden zu, daß in Oradour selbstverständlich inallen Häusern Waffen und Munition versteckt waren; denn das sei ja seine Aufgabe gewesen, dieOrtschaften In der Correze mit Waffen und Munition zu versehen. Das kann in Haute-Vienne nichtanders gewesen sein.
 
Oradour in der alliierten Kriegs- und Nachkriegspropaganda.
Schon kurz nach dem Weitermarsch der Division an die Invasionsfront nahm Oradour in der alliierten Kriegspropaganda gegen Deutschland die erste Stelle ein. Über alle alliierten Sender wurde der Name Oradour als Schmach und Schande für das deutsche Volk in die Welthinausgerufen.Im Rahmen dieser Hetze wurde in einer französischen Propagandaschrift behauptet, daß ein höherer deutscher Polizeioffizier als Vergeltung für die bisherigen deutschen Opfer durch die Maquisardsüber einer Landkarte einen Bleistift fallen ließ, wobei die Spitze auf Oradour-sur-Glane gefallen sei.Daraufhin habe er den Befehl zur Vernichtung der Ortschaft und zur Ausrottung der Bevölkerunggegeben. An dieser Darstellung ist natürlich kein wahres Wort! Der Verfasser der Divisionsgeschichte -- Otto Weidinger -- hat im Rahmen seiner zahlreichen Vernehmungen beimStändigen Militärgericht in Bordeaux, dem Gerichtsdolmetscher, Herrn Daniel, gegenüber, obigeSchilderung als reine Feindpropaganda bezeichnet, die jeder Wahrheit entbehre.Die Diffamierung der Waffen-SS wurde nach dem Kriege von einem großen Teil der neuendeutschen Presse am Fall von Oradour mit größtem Eifer weitergeführt und von den MassenmedienFunk und Fernsehen übernommen und bis zum heutigen Tage trotz aller Gegendarstellungen vondeutscher Seite ungerührt weitergeführt. Dabei wird immer der Eindruck vermittelt, als ob Oradour eine friedliche Ortschaft gewesen sei, die wie aus heiterem Himmel ohne jeglichen Grundausgelöscht worden sei. Wie es überhaupt zu diesem deutschen Vorgehen kam, wird dabeigrundsätzlich verschwiegen.Es muß hier nochmals ausdrücklich betont werden, daß die SS-Division "Das Reich" als fester Bestandteil der deutschen Streitkräfte in Frankreich, wie überall und immer im Kriege,Kommandostellen des Heeres unterstellt war und deren Befehle auszuführen hatte.Auf strengste Disziplin wurde in der Division seit ihrem Bestehen ganz besonders geachtet, und siewäre erforderlichenfalls durch harte Urteile des Divisionsgerichtes auch durchgesetzt worden.
Oradour -- auch ein französisches Problem.
Der Fall Oradour brachte aber auch für Frankreich ein erhebliches Problem und eine Tragik  besonderer Art:Ein Drittel der 3. Kompanie bestand aus Elsässern, die zur Waffen-SS eingezogen worden waren.Zudem war es ausgerechnet der Zug mit den Elsässern, der an der Kirche von Oradour zur Sicherung und Bewachung eingesetzt war.Da Frankreich die Rückgliederung des Elsaß an das Deutsche Reich völkerrechtlich niemalsanerkannt hatte, handelte es sich bei diesen Elsässern also um Franzosen, die auf der Feindseitemitgekämpft und als Befehlsausführende am Geschehen in Oradour beteiligt waren. Eine Tragik für diese Männer -- und für Frankreich !Ein weiteres Problem war die Tatsache, daß etliche Elsässer der 3. Kompanie nach dem KriegeSoldaten der französischen Armee geworden waren, mehrere Jahre in Indochina gekämpft hattenund französische Tapferkeitsauszeichnungen trugen ! Auch sie wurden eines Tages nach Bordeauxgebracht -- in französischen Uniformen! Sie wurden von ihren deutschen Kameraden der 3.Kompanie im Gefängnis streng getrennt gehalten.Bald darauf setzte im Elsaß eine scharfe Reaktion ein. Von den elsässischen Abgeordneten wurde inder französischen Nationalversammlung kategorisch die Forderung erhoben, alle Elsasser, die zur Waffen-SS eingezogen worden waren, sofort auf frelen Fuß zu setzen, wenn nicht bedenkliche politische Entwicklungen im Elsaß -- gemeint waren offensichtlich Selbständigkeitsbestrebungen --einsetzen sollten.Wie empfindsam Frankreich auf diesem Gebiet reagiert, zeigt die Tatsache, daß die Elsässer der 3.Kompanie in französischen Uniformen kurz darauf auf freien Fuß gesetzt wurden. Für die jungen
 
Elsässer war das sehr erfreulich -- ihren reichsdeutschen Kameraden gegenüber war es inrechtlicher und menschlicher Hinsicht ein krasses Unrecht, da sie genauso wie die Elsässer zur Waffen-SS eingezogen worden waren.Die Tatsache, daß etwa die Hälfte dieser Männer zum Zeitpunkt des Geschehens noch nichtachtzehn Jahre alt und damit strafunmündig war, wurde überhaupt nicht berücksichtigt.Der Verfasser erkundigte sich in Bordeaux während der gemeinsamen Untersuchungshaft bei denMännern der 3. Kompanie, in welcher seelischen Verfassung Sturmbannführer Diekmann inOradour gewesen sei. Sie sagten einstimmig, daß er mit einer Miene kalter, grimmiger Entschlossenheit -- offensichtilch nach der Aussprache mit dem Bürgermeister -- auf der Dorfstraße auf und ab gegengen sei und daß es keiner hätte wagen können, ihm den Gehorsam zuverweigern. Es lag also bei diesen Männern ein ausgesprochener Befehlsnotstand vor, der vomGericht ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.Wie grausam kann doch der Krieg sein, der junge, unbescholtene und strafunmündige Männer indiese Teufelszange von Gewissensnot und Befehlsnotstand zwingt, aus der es praktisch keinEntrinnen gibt. Keiner von ihnen wäre in Friedenszeiten und im Zivilleben in eine solch furchtbareSituation geraten.
Befehlsnotstand für Diekmann?
Was die Inbrandsetzung von Oradour und die Erschießung der männlichen Einwohner der Ortschaft betrit, so scheint bei Diekmann der "Sperrle-Befehl" eine Rolle gespielt zu haben. Die Angehörigender 3. Kompanie berichteten, daß während des Brandes in fast allen Häusern Munition undSprengstoff zur Expiosion kamen.Im "Sperrle-Befehl" wird das schnelle und selbstentschlossene Zupacken als vorrangig bezeichnet;wörtlich:... "
Erst nach diesen oder ähnlichen Sofortmaßnahmen kommt die Meldung.
"Und an anderer Stelle:
Zu scharfe Maßnahmen können angesichts der derzeitigen Lage keinGrund zur Bestrafung sein.
"Dieser Befehl stammte vom 3. Februar (!) 1944, als der Widerstand gegen die deutscheBesatzungsmacht noch in seinen Anfängen steckte! Galt er nicht in besonderem Maße für dieHochburg des Maquis im französischen Zentralmassiv?Und im Befehl des LXVI.(66.) Res.AK heißt es u.a.:
... wird die Erwartung ausgesprochen, daß gegen die Banden in Südfrankreich mit äußersterSchärfe und ohne jede Nachsicht vorgegangen wird und daß rücksichtslose Härte unerläßlichsei."
(Weitergabe eines Befehls des Wehrmachtsführungsstabes.) Das sind klare und eindeutigeBefehle, nach denen gehandelt werden mußte.
 
Der Aufruf zum Widerstand.
Diesen deutschen Befehlen steht der Tagesbefehl gegenüber, den das Oberkommando der FTPF --Zone Süd (Francs-Tireurs-Partisans de France = Partisanen-Freischärler = kommunistischePartisanen) am 6.6.1944 herausgegeben hat. (8) In diesem Tagesbefehl heißt es:
"Die Stunde der Entscheidungsschlachten ist gekommen... Die Hitlerarmee, im Ostenvon der ruhmreichen Roten Armee geschlagen und dezimiert, ist nur noch ein Schattenvon dem, was sie 1940 gewesen war... Das ist die Stunde Frankreichs: ...damit alle Eindringlinge gejagt und alle Verräter niedergemacht werden, daß alle tauglichen Männer, junge und alte, die Waffenergreifen; daß die Frauen, die Kinder mobilisiert werden, um den Kämpfern zu helfen ... für einen französischen Sieg an der Seite unserer großen sowjetischen, englischen und amerikanischen Alliierten ... befehlen wir ... allen Offizieren Unteroffizieren, Soldatender FTPF 1 ) Auf jedem Territorium -- zusammen mit den bewaffneten Inneren Streitkräften -- dietauglichen Männer in patriotischen Milizen zu mobilisieren; in den Fabriken, denStädten, den Dörfern; ...2) Überall, wo es der Zustand der Kräfte erlaubt -- das ist ab heute der Fall in denweiten Provinzen von Savoyen, der Alpen, des Zentralmassivs, des Limousin -- alles zuunternehmen, diese Gebiete zu befreien und daraus die Basis von Widerstand und  Angriff zu machen. In diesen Gebieten: Vernichtung aller deutscher Garnisonen und aller Einheiten der Waffen-SS-Milizen Darnands; Entwaffnung und Gefangennahme der Polizisten,Gendarmen, der GMR die sich weigern, sich mit den Patrioten zu verbünden Absetzunder Vichy-Verwaltung und Rückgabe aller Macht in die Hände der Befreiungskomitees;Öffnung der Gefängnisse und sofortige Bewaffnung aller befreiten Patrioten, dieimstande sind, Waffen zu tragen...3) Überall da, wo vorläufig die Kräfte nicht zum Vorteil der bewaffneten Patriotenbeitragen, Anwendung der Guerilla-Taktik und Hilfe für das Volk, die nationale Erhebung zu erkennen......unaufhörliche Störung der kleinen deutschen Garnisonen, der DCA-Posten, der isolierten Einheiten; ohne Mitleid die Mörder und Schufte der Miliz töten, wo immer sie sich finden.4) ...Öffnung der Reihen der FTPF für abertausende von Franzosen... Vorwärts ... Kein Mitleid, keine Gnade! ..." 
Wenn man diesen Tagesbefehl liest, dann weiß man, was am 9. und 10.6.44 die Stunde geschlagenhatte und daß sowohl Tulle wie Oradour an diesen Tagen keine friedlichen Ortschaften mehr waren.Da von beiden Seiten solche kategorischen, mit größter Schärfe formulierten Befehleaufeinandertrafen, mußte es fast zwangsläufig zu einer Expiosion kommen, wie sie in Tulle undeinen Tag später in Oradour erfolgte. Nur das "Recht des Siegers" läßt es zu, daß bis zum heutigen Tage kein noch so schlimmesVerbrechen der Maquisards gerichtlich geahndet wurde, während die ganze Schuid dem Verlierer des Krieges, dem deutschen Volke, aufgebürdet wurde, obwohl einwandfrei feststeht, daß dieser Kampf von den Maquisards begonnen wurde.
 
Die Tragik für die Bevölkerung von Oradour.
Die Frauen und Kinder von Oradour wurden zunächst wohl mit der Absicht in die Kirche gebracht,um sie von den Männern zu trennen, die zunächst als Geiseln in Haft genommen wurden. An eine"Liquidierung" der Frauen und Kinder war sicher nicht gedacht.Da die Kirche -- nach der eidesstattlichen Erklärung von Oberstleutnant i.R. Matthes --offensichtlich n i c h t von den Deutschen in Brand gesteckt wurde, ist sie nach Auslösung deSprengung durch die Maquisards nach heftigen Detonationen abgebrannt, wobei nach den Aussagenvon Männern der 3. Kompanie eine solche Hitze entstanden sei, daß die Glocke im Turmgeschmolzen und herabgesturzt sei.Außerdem sagt Matthes aus, daß nach Angaben der Einwohnennnen von Oradour die Schießerei beiden Scheunen erst nach der Sprengung in der Kirche eingesetzt habeBei der Gefangenhaltung und Bewachung der Männer in den Scheunen ging es offensichtlichdarum, Geiseln mit dem geringstmöglichen Aufwand zu bewachen, aus denen auf Befehl Stadlersdie Maquisführer wohl ausgesondert werden sollten, um als Austausch für Kämpfe zu dienen. Es istmöglich daß Diekmann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfahren hat daß Kämpfe nicht mehr zuretten war. Nach Sprengung der Kirche mit detonierender Munition, was wahrscheinlich von demVerantwortlichen für die Bewachung der Männer als Beginn von Kampfhandlungen der Partisanengedeutet wurde, ist vermutlich der Befehl zum Schießen an den Scheunen gegeben worden. Nun noch einmal zur Meldung Diekmanns:Er war der Auffassung, daß die Kirche in Brand geraten sei, weil er keine andere Erklärung dafür hatte.Es war für ihn selbstverständlich, daß er als Verantwortlicher für diese Aktion die Erschießung der Männer auf seine Kappe genommen hat.Da er sich nicht vorstellen konnte, daß die Kirche von Maquisards gesprengt wurde, hat er alsverantwortlicher soldatischer Fuhrer das gesamte Geschehen auf sich genommenWarum haben die Maquisards den von ihnen in der Kirche gelagerten Sprengstoff und die Munitiongesprengt? Wir sind dabei nur auf Vermutungen angewiesen. Vielleicht um ihn nicht in deutscheHände fallen zu lassen? Oder um die brennende Kirche zum flammenden Fanal für einenallgemeinen Volksaufstand der Franzosen gegen die deutsche Besatzungsmacht zu machen und denHaß gegen die Deutschen zu schüren? Immerhin war Zentralfrankreich mit der Correze undDordogne das Zentrum des gesamten französichen Widerstandes unter rein kommunistischer Führung.Am schlimmsten war der tragische Tod der Frauen und Kinder die in dieses unheilvolle Verhängnishineingerissen wurden und in der brennenden Kirche ihr Leben lassen mußten. Ihr tragischesGeschick wird auch von uns Deutschen stets aufs Tiefste bedauert werden.
Die Urteile im Oradour-Prozess.
Vom 13. Januar bis 12. März 1953 -- also acht Wochen lang rollte der große Oradour-Prozess vor dem Ständigen Höheren Militärgericht Bordeaux unter höchstem propagandistischen Aufwand undvor zahlreichen Journalisten der gesamten Weltpresse ab, zu dem auch die auf freien Fuß gesetztenElsässer erscheinen mußten.Es braucht nicht betont zu werden, daß es sich hier nicht um ein unabhängiges, neutrales Gerichthandelte, sondern um ein ausgesprochenes "Siegergericht" über die Besiegten. Bei der Besetzungdes Militärgerichts mußten mindestens zwei Führer der Resistance als Beisitzer fungieren.Bei den Urteilen wurde vom Gericht aus innerpolitischen Grunden mit zweierlei Maß gemessen:43 Angehörige der 3. Kompanie wurden in Abwesenheit zum Tode verurteilt.
 
1 deutscher Oberscharführer, der von der Luftwaffe zur Waffen-SS überstellt war und 1 elsässischer Unterscharführer, der freiwillig in die Waffen-SS eingetreten war, wurden in Anwesenheit zum Todeverurteilt.Die deutschen Kompanieangehörigen wurden zu Zwangsarbeit von 8-12 Jahren verurteilt.Die Elsässer dagegen, die in die Waffen-SS eingezogen worden waren, erhielten zwischen 4 und 8Jahren Zwangsarbeit. Zum Unterschied zu den Deutschen wurden diese Strafen auf Bewährungausgesetzt.Ein Deutscher wurde freigesprochen.Während die Elsässer nach dem Prozess sofort auf freien Fuß gesetzt wurden und nach Hausefahren durften, mußten die Deutschen ihre Strafen antreten. Nach mehrmaliger Herabsetzung ihrer Strafen wurden sie nach mehreren Monaten entlassen.Die beiden Todeskandidaten wurden nach einiger Zeit zu Lebenslänglich und später zu langenFreiheitsstrafen begnadigt. Sie wurden endlich im Jahre 1959 entlassen, nachdem sie seit 1945insgesamt sich 14 Jahre lang in Kriegsgefangenschaft, Untersuchungshaft und Haftverbüßung befanden.
Der Tulle-Prozeß.
Dieser Prozeß hatte am 5.7.1951 stattgefunden. Dabei waren folgende Urteile gefällt worden:Divisionskommandeur General Lammerding: Todesstrafe in AbwesenheitHauptsturmführer Kowatsch, lc der Div.: Todesstrafe in AbwesenheitHauptscharführer Hoff, Pi.Zg.Führer AA LebenslänglichSturmbannführer Wulf, Kdr.Pz.Aufkl.Abt:10 Jahre Zwangsarbeit und 10 Jahre Aufenthaltsverbot in FrankreichWulf kehrte nach Entlassung und Begnadigung im Mai 1952 zurück, Hoff wurde nach erfolgter Kassationsverhandlung im Jahre 1953 entlassen.Lobenswert erwähnt werden müssen die französischen Pflicht-Verteidiger, an ihrer Spitze vor allemMaitre de la Pradelle die Ihr Bestes gegeben haben, um ihren deutschen und elsässischenMandanten zu helfen.In den Jahren 1951-1953 fanden noch mehrere Verhandlungen gegen Männer der verschiedenenEinheiten der Division "Das Reich" statt. Es gab dabei Verurteilungen, Urteile mit verbüßter Haftund Freisprüche.14 Jahre nach Kriegsende waren 1959 endlich sämtliche Prozesse abgeschlossen und alleVerurteilten heimgekehrt.Die deutsche Bundesregierung und die französische Regierung haben offensichtlich angesichts der tragischen Verquickung von Schuld und Schicksal auf beiden Seiten im gegenseitigenEinvernehmen dieses leidige und tragische Kapitel in der Geschichte unserer beiden Völker zu denAkten gelegt und endgultig abgeschlossen. (9)Abschließend und zusammenfassend soll hier noch einmal festgestellt werden, daß der Kampf der Maquisards gegen die deutsche Besetzungsmacht unter Bruch des deutsch-französischenWaffenstillstandsvertrags von 1940, unter Bruch der "Haager Landkriegsordnung" und unter schwerster Verletzung der "Genfer Konvention" bei der Behandlung deutscher Gefangener geführtwurde.Die deutsche Armee hatte kein Interesse an einem Kampf gegen Franzosen, sondern ausschließlichan der Abwehr der alliierten Invasion in der Normandie.
 
Wenn Frankreich aber, unter Vorantritt der Kommunistischen FTPF den Kampf um seine Befreiungunter Bruch zweiseitiger und internationaler Verträge trotzdem führen wollte, mußte man auch mitschärfsten deutschen Gegenmaßnahmen rechnen und diese in Kauf nehmen.Wie hätte wohl Frankreich im umgekehrten Falle gehandelt?Die Division "Das Reich" hat nie den ersten Schlag geführt, sondern ihre Einsätze gegen dieMaquisards waren immer nur Reaktionen auf die Verbrechen der Maquisards gegen deutscheSoldaten und Zivilpersonen.Trotz ausführlicher Behandlung des Komplexes Tulle und Oradour konnten viele weitereEinzelheiten und Forschungsergebnisse im Rahmen dieser Dokumentation nicht aufgeführt werden.In diesem Zusammenhang wird auf das im Herbst 1981 erschienene Buch von Herbert Taege: "Woist Kain?"--Enthüllungen und Dokumente zum Komplex Tulle und Oradour, Askania-VerlagLindhorst, hingewiesen.
Weitermarsch an die Invasionsfront
Alle Nachforschungen nach Sturmbannführer Kämpfe waren erfolglos geblieben.Am 12. Juni 1944 tritt die Division mit Räderteilen -- Regiment "DF" an der Spitze -- zumWeitermarsch an die Invasionsfront auf der Nationalstraße 147 über Bellac-Poitiers und weiter auf der Nationalstraße 10 über Tours in den Raum La Fleche an.
Nachwort
Es ist höchste Zeit, das letzte Hindernis für die endgültige Aussöhnung und Freundschaft unserer  beiden Völker -- diese deutsch-französische Tragödie von Tulle und Oradour gemeinsamaufzuarbeiten und damit zu beseitigen.Dazu greifen wir gerne den Vorschlag des "Weltbild"-Redakteurs Eugen Georg Schwarz auf, der allerdings in seinem Artikel über "Oradour" -- im Gegensatz zu den inzwischen vorliegendenErgebnissen eingehender Nachforschungen und wider besseres Wissen -- die Schuld für den Tod der Frauen und Kinder in der Kirche der deutschen Seite anlastetAm Schluß dieses Artikels schlägt er vor, endlich eine gemischte, gleichrangige deutsch-französische Historiker-Kommision zu bilden, welche die gesamten Vorgänge in Tulle und Oradour -- und wir fügen hinzu -- deren Vorgeschichte und den Ablauf des großen Oradour-Prozesses 1953vor dem Ständigen Höheren Militärgericht in Bordeaux objektiv untersucht, unter rückhaltloser Freigabe aller in den Archiven liegenden, bis zum Jahre 2039 gesperrten Akten über Tulle undOradour.Dann könnte endlich die Version der kommunistischen Widerstandsbewegung über Tulle undOradour, die vorbehaltlos zum festen Bestandteil der gesamten alliierten Kriegspropagandaübernommen wurde und bis zum heutigen Tage weiterbesteht abgelöst werden durch eineanteilmäßige, gerechte Schuldzuweisung als Beitrag zur historischen Wahrheit, zum Wohle unserer  beiden Völker und EuropasWir haben nur den einen Wunsch, daß sich die Tragik für die Zivilbevölkerung -- wie im FalleOradour -, die leider seit Kriegsende in der Welt kein Einzelfall geblieben ist, niemals mehr wiederholt.
 
Anlage 1)
Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940
Auszug -- (10)Zwischen dem vom Führer des Deutschen Reiches und Oberstem Befehlshaber der deutschen Wehrmacht beauftragtenChef des Oberkommandos der Wehrmacht Generaloberst Keitel einerseits und den mit ausreichenden Vollmachtenversehenen Bevollmächtigten der französischen Regierung:Armeegeneral Huntzinger, Vorsitzender der Delegation, franz. Botschafter Noel, Viceadmiral Le Luc,Armeekorpsgeneral Parisot und General der Luftwaffe Bergeret andererseits ist der nachstehendeWaffenstillstandsvertrag vereinbart worden:1) Die französische Regierung veranlaßt in Frankreich sowie in den französischen Besitzungen, Kolonien,Protektoratsgebieten und Mandaten sowie auf dem Meere die Einstellung des Kampfes gegen das Deutsche Reich. Sie bestimmt die sofortige Waffenniederlegung der von den deutschen Truppen bereits eingeschlossenen französischenVerbände.2) Zur Sicherung der Interessen des Deutschen Reiches ...3) In den besetzten Teilen Frankreichs übt das Deutsche Reich alle Rechte der besetzenden Macht aus. Die französischeRegierung verpflichtet sich, die in Ausübung dieser Rechte ergehenden Anordnungen mit allen Mitteln zu unterstützenund mit Hilfe der französischen Verwaltung durchzuführen. Alle französischen Behörden und Dienststellen des besetzten Gebietes sind daher von der französischen Regierung unverzüglich anzuweisen, den Anordnungen der deutschen MilitärBefehlshaber Folge zu leisten und in korrekter Weise mit diesen zusammenzuarbeiten.4) Die französische Wehrmacht zu Lande, zu Wasser und in der Luft ist in einer noch zu bestimmenden Fristdemobilzumachen und abzurüsten. Ausgenommen davon sind nur jene Verbände, die für die Aufrechterhaltung der inneren Ordnung nötig sind.5) Als Garantie für die Einhaltung des Waffenstillstandes ....................................6) Die verbleibenden Waffen, Munition und Kriegsgeräte........................................................................................7) In dem zu besetzenden Gebiet sind alle Land- und Küstenbefestigungen ...................................................8) Die französische Kriegsflotte .......................................9) Das französische Oberkommando hat dem deutschen Oberkommando ...................................10) Die französische Regierung verpflichtet sich, mit keinem Teil der ihr verbleibenden Wehrmacht und in keiner anderen Weise weiterhin feindselige Handlungen gegen das Deutsche Reich zu unternehmen. Ebenso wird diefranzösische Regierung verhindern, daß Angehörige der französischen Wehrmacht außer Landes gehen und daß Waffenund Ausrüstungen irgendwelcher Art, Schiffe, Flugzeuge usw. nach England oder in das sonstige Ausland verbrachtwerden.Die französische Regierung wird französischen Staatsangehörigen verbieten, im Dienst von Staaten, mit denen sich dasDeutsche Reich noch im Kriege befindet, gegen dieses zu kämpfen.Französische Staatsangehörige, die dem zuwiderhandeln, werden von den deutschen Truppen als Freischärler behandeltwerden.11)-20) Weitere Maßnahmen zur Regelung des Waffenstillstandes im einzelnen ..................................[21) Die französische Regierung haftet für die Sicherung ........ Die französische Regierung ist zum Schadenersatz für alle Zerstörungen, Schädigungen oder Verschleppungen, diedem Vertrag zuwiderlaufen, verpflichtet.22) Die Durchführung des Waffenstillstandsvertrages regelt und überwacht eine deutsche Waffenstillstandskommission,die ihre Tätigkeit nach den Weisungen des deutschen Oberkommandos ausübt. Aufgabe der Waffenstillstandskommission ist ferner, die erforderliche Übereinstimmung dieses Vertrages mit demitalienischfranzösischen Waffenstillstandsvertrag sicherzustellen. Die französische Regierung stellt zur Vertretung der französischen Wünsche und zur Entgegennahme der Durchführungsbestimmungen der deutschenWaffenstillstandskommission eine Abordnung an den Sitz der deutschen Waffenstillstandskommission.23) Dieser Waffenstillstandsvertrag tritt in Kraft ................24) Der Waffenstillstandsvertrag gilt bis zum Abschluß des Friedensvertrages. Er kann von der deutschen Regierung jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn die französische Regierung die von ihr durch den Vertragübernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt.
 
Dieser Waffenstillstandsvertrag ist im Walde von Compiegne am 22. Juni 1940 um 18.50 Uhr deutscher Sommerzeitunterzeichnet worden.gez. Hunzinger gez. Keitel
Anmerkungen des Verfassers:
In diesem Waffenstillstandsvertrag wurden nur die Punkte aufgeführt, die für den Kampf der deutschen Wehrmacht, in deren Rahmen und unter deren Befehl die 2. SS-Pz.Div. "Das Reich" imFrühjahr und Sommer 1944 gegen die französische Widerstandsbewegung kämpfte, von Bedeutungsind. Die Unterstreichungen unter Punkt 10) und 21) wurden zur Verdeutlichung der rechtlichenSituation der eingesetzten deutschen Truppenteile vorgenommen.Die deutsch-französische Waffenstillstandskommission war 1944 noch in voller Tätigkeit, da es niezu einem Friedensvertrag gekommen ist. Umso merkwürdiger mutet es an, daß französischeDienststellen wegen Tulle und Oradour ausgerechnet die Waffenstillstandskommission einschaltenwollten, obwohl es gerade die Widerstandskämpfer waren, die in eklatanter Weise gegen diesenWaffenstillstandsvertrag verstoßen hatten. Nach Punkt 10) dieses Vertrages waren sogar die zweifranzösischen Panzerdivisionen, die in den U.S.A. aufgestellt waren in Frankreich landeten und inden Kampf gegen die deutsche Wehrmacht eintraten, nach dem geltenden Völkerrecht"Freischärler" .O. W.
 
Anlage 2):
Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges
vom 10. Oktober 1907 (Haager Landkriegsordnung) --Auszug-- (10))Erster Abschnitt: KriegführendeErstes Kapitel: Begriff des KriegführendenArtikel 1Die Gesetze, die Rechte und die Pflichten des Krieges gelten nicht nur für das Heer, sondern auch für die Milizen undFreiwilligen-Korps, wenn sie folgende Bedingungen in sich vereinigen:1) daß jemand an ihrer Spitze steht, der für seine Untergebenen verantwortlich ist,2) daß sie ein bestimmtes aus der Ferne erkennbares Abzeichen tragen,3) daß sie die Waffen offen führen,4) daß sie bei ihren Unternehmungen die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachten.Artikel 2Die Bevölkerung eines nicht besetzten Gebietes, die beim Herannahen des Feindes aus eigenem Antrieb zu den Waffengreift, um die eindringenden Truppen zu bekämpfen, ohne Zeit gehabt zu haben, sich nach Artikel 1 zu organisieren,wird als kriegführend betrachtet, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet.Artikel 3Die bewaffnete Macht der Kriegsparteien kann sich zusammensetzen aus Kombattanten und Nichkombattanten. ImFalle der Gefangennahme durch den Feind haben die einen wie die anderen Anspruch auf Behandlung alsKriegsgefangene.Zweites Kapitel: KriegsgefangeneArtikel 4Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Regierung, aber nicht der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben. Sie sollen mit Menschlichkeit behandelt werden.Alles, was ihnen persönlich gehört, verbleibt ihr Eigentum mit Ausnahme von Waffen, Pferden und SchriftstückenMilitärischen Inhalts.Artikel 5 -- 19: Weitere Rechte und Pflichten der KriegsgefangenenDrittes Kapitel: Kranke und VerwundeteArtikel 21Die Pflichten der Kriegführenden in Ansehung der Behandlung von Kranken und Verwundeten bestimmen sich nachdem Genfer Abkommen.Artikel 22Die Kriegführenden haben kein unbeschränktes Recht in der Wahl der Mittel zur Schädigung des Feindes.Artikel 23Abgesehen von den durch Sonderverträge aufgestellten Verboten, ist namentlich untersagt:a) Die Verwendung von Gift oder vergifteten Waffen, b) die meuchlerische Tötung oder Verwundung von Angehörigendes feindlichen Volkes oder Heeres, c) die Tötung oder Verwundung eines die Waffen streckenden oder wehrlosenFeindes, der sich auf Gnade oder Ungnade ergeben hat, d) die Erklärung, daß kein Pardon gegeben wird, e) der Gebrauch von Waffen, Geschossen oder Stoffen, die geeignet sind, unnötig Leiden zu verursachen, f) der Mißbrauchder Parlamentärflagge, der Nationalflagge oder der Militärischen Abzeichen oder der Uniform des Feindes sowie der  besonderen Abzeichen des Genfer Abkommens.Artikel 40Jede schwere Verletzung des Waffenstillstandes durch eine der Parteien gibt der anderen das Recht, ihn zu kündigen undin dringenden Fällen sogar die Feindseligkeiten unverzüglich wieder aufzunehmen.
 
Anmerkungen des Verfassers:
Das deutsche Oberkommando hat die Maquisards niemals als "Kriegsführende", sondern gem.Waffenstillstandsvertrag als "Freischärler" betrachtet. Wenn auch General Eisenhower diefranzösischen Widerstandsgruppen "zum Bestandteil der innerfranzösischen Streitkräfte erklärthatte", so blieb diese völkerrechtlich wirkungslos, da diese Erklärung völlig einseitig erfolgt war und von deutscher Seite niemals anerkannt wurde. Aber, selbst wenn sich die Widerstandsbewegungals Bestandteil der innerfranzösischen Streitkräfte" betrachtet hätte und unter einheitlicher Führungstand, hat sie in keinem Falle "ein bestimmtes, aus der Ferne erkennbares Abzeichen [62] getragen.Sie hat "die Waffen nicht offen geführt" und "bei ihren Unternehmungen in keinem Falle dieGesetze und Gebräuche des Krieges beobachtet" -- im Gegenteil, sie hat in den meisten Fällenunmenschlich gehandelt. Die den Maquisards in die Hände gefallenen deutschen Soldaten wurdenin keinem Fall als "Kriegsgefangene" behandelt sondern fanden im Gegenteil ein schrecklichesEnde. Sie unterstanden im Gegensatz zur Haager Landkriegsordnung "stets der Gewalt der Personen oder der Abteilungen, die sie gefangen genommen haben".Im Gegensatz zu Artikel 23 machten sich die kommunistischen Maquisards schuldig:"der meuchlerischen Tötung von Angehörigen des deutschen Volkes und Heeres", (Verbrennungvon deutschen Verwundeten in einem Sanitätskraftwagen, Ermordung von 4 Feldgendarmen,Ermordung von 64 deutschen Soldaten in Tulle und Ermordung von 62 Deutschen als Angehörigeeines Eisenbahnpersonals und der Sanitätsdienste -- nur im Unterkunftsraum der Division "DasReich").
 
Anlage 3):
Auszugsweise Abschrift aus dem RGBI
. 1934 II, S. 227-254.Abkommen (Übersetzung)über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929(Genfer Konvention) Auszug (10)Der deutsche Reichspräsident pp.In der Erkenntnis, daß es Pflicht jeder Macht ist, im äußersten Falle eines Krieges dessen unvermeidliche Härteabzuschwächen und das Los der Kriegsgefangenen zu mildern,von dem Wunsch geleitet, die Grundsätze fortzuentwickeln, die den internationalen Haager Abkommen, insbesonderedem Abkommen über die Gesetze und Gebräuche des Krieges und der ihm angefügten Ordnung zugrunde liegen,haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu treffen und haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt: pp.Erster Titel: Allgemeine BestimmungenArtikel 1Diese Abkommen findet, unbeschadet der Bestimmungen des siebenten Titels, Anwendung auf: 1.) alle in Artikel 1,2und 3 der Anlage zum Haager Abkommen vom 18.10.1907, betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges,genannten Personen, die vom Feinde gefangen genommen worden sind....................................2.) ... Zur See und in der Luft .................................................Artikel 2Die Kriegsgefangenen unterstehen der Gewalt der feindlichen Macht, aber nicht der Gewalt der Personen oder Truppenteile die sie gefangen genommen haben.Sle mussen jederzeit mit Menschlichkeit behandelt und insbesondere gegen Gewälttätigkeiten, Beleidigungen undöffentliche Neugier geschützt werden.Vergeltungsmaßnahmen an ihnen zu üben ist verboten!Artikel 3Die Kriegsgefangenen haben Anspruch auf Achtung ihrer Person und ihrer Ehre. Frauen sind mit aller ihrem Geschlechtschuldigen Rücksicht zu behandeln.Die Gefangenen behalten ihre volle bürgerliche Rechtsfähigkelt.Artikel 4Der Staat, in dessen Gewalt sich die Kriegsgefangenen befinden (Gewahrsamsstaat), ist verpflichtet, für ihren Unterhaltzu sorgen.Unterschiede in der Behandlung der Kriegsgefangenen sind nur Insoweit zulasssig, als es sich um Vergünstigungenhandelt, die auf dem Militärischen Dienstgrad, dem körperlichen oder seelischen Gesundheitszustand, der beruflichenEignung oder dem Geschlecht beruhen.Zweiter Titel: GefangennahmeArtikel 5Jeder Kriegsgefangene ist verpflichtet, auf Befragen seines wahren Namen und Dienstgrad oder auch seineMatrikelnummer anzugeben.Handelt er gegen diese Vorschrift, so können ihm die Vergünstigungen, die den Kriegsgefangenen seiner Kategoriezustehen,Es darf kein Zwang auf die Kriegsgefangenen ausgeübt werden, um Nachrichten über die Lage ihres Heeres oder Landes zu erhalten.Die Kriegsgefangenen, die eine Auskunft hierüber verweigern, dürfen weder bedroht, noch beleidigt nochUnannehmlichkeiten oder Nachteilen irgendwelcher Art ausgesetzt werden.Wenn ein Kriegsgefangener infolge seines körperlichen oder geistigen Zustandes nicht fähig ist, sich über seine Personauszuweisen, ist er dem Sanitätsdienst zu übergeben.
 
Artikel 6Alle persönlichen Sachen und Gebrauchsgegenstände -- außer Waffen, Pferden, militärischer Ausrüstung undSchriftstücke militärischen Inhalts -- verbleiben ebenso wie die Stahlhelme und Gasmasken im Besitz der Kriegsgefangenen.Geld, das die Kriegsgefangenen bei sich haben, darf diesen nur auf Befehl eines Offiziers und nach Feststellung der Beträge abgenommen werden. Ein Empfangsschein ist darüber auszustellen. Die so abgenommenen Beträge müssen jedem Kriegsgefangenen gutgeschrieben werden.Personalausweise, Gradabzeichen, Ehrenzeichen und Wertgegenstände dürfen den Kriegsgefangenen nichtabgenommen werden.
Anmerkung:
Über diese allgemeine Bestimmungen hinaus handeln alle folgenden Titel, Abschnitte und Artikelvon den Besonderheiten der Kriegsgefangenschaft wie Rückführung, Kriegsgefangenenlager,Einrichtung der Lager, Ernährung und Bekleidung, Gesundheitspflege in den Lagern, geistigeBedürfnisse der Kriegsgefangenen, Manneszucht in den Lagern etc., die für die vorliegendeDokumentation unerheblich sind.
Schlußbemerkung des Verfassers:
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß die kommunistischen Maquisards, die den Kampf gegen die Division "Das Reich" aufgenommen haben, gegen die Artikel 1.2 und 3 der AllgemeinenBestimmungen dieses Abkommens auf das schwerste verstoßen haben.
Quellennachweis:
Dr. Hans Luther: " Der französische Widerstand gegen die deutsche Besatzungsmacht und seineBekämpfung", Institut für Besatzungsfragen ,Tübingen.Albert Stückler: "Stückler-Bericht", Bundesarchiv Militärarchiv Freiburg.Herbert Taege: "Wo ist Kain?" -- Enthüllungen und Dokumente zum Komplex Tulle und Oradour,AskaniaVerlag ,Lindhorst, 1981.Otto Weidinger; Division Das Reich -- Der Weg der 2. SS-Pz.Div. "Das Reich" Die Geschichte der Stammdivision der Waffen-SS, Band V Munin-Verlag GmbH, Osnabrück, 1982.Sadi Schneid: "Beutedeutscher" -- Weg und Wandlung eines Elsässers, Askania-Verlag, Lindhorst,1979.Anlagen: Waffenstillstandsvertrag zwischen Deutschland und Frankreich vom 22. Juni 1940(Auszug)Ordnung der Gesetze und Gebräuche des Landkrieges vom 18. Oktober 1907 (Haager Landkriegsordnung) AuszugAbkommen über die Behandlung der Kriegsgefangenen vom 27. Juli 1929 (Genfer Konvention)Übersetzung und auszugsweise Abschrift aus dem RGBI 1934, II; Seite 227-254.
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