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Montag, 16. September 2013

Karl Dönitz 

* 16. September 1891 in Grünau bei Berlin
† 24. Dezember 1980 in Aumühle bei Hamburg


Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine, vorerst letzter Reichspräsident.

 

Dönitz war der Sohn eines Ingenieurs und machte 1910 
Abitur am Realgymnasium in Weimar. Danach trat er  in die Marine ein, wo er zwei Jahre als Seekadett diente. 1912 wurde Dönitz als Fähnrich auf dem Kreuzer "Breslau" stationiert und 1913 zum Leutnant befördert. Im Ersten Weltkrieg stand die "Breslau" ab 1914 unter türkischem Befehl und kämpfte im Schwarzen Meer. Mit seiner Beförderung zum Oberleutnant 1916 wurde Dönitz zur U-Boot-Flotte berufen und geriet im Oktober 1918 als Kommandant eines deutschen U-Bootes in britische Kriegsgefangenschaft. 

Nach seiner Entlassung blieb er in der Kriegsmarine und erhielt das Kommando über eine Torpedobooteinheit. 1923 begann seine Ausbildung zum Admiralstabsoffizier. 1924 wurde Dönitz Referent für Dienstvorschriften bei der Marineleitung in Berlin. Nach verschiedenen Beförderungen und mehreren Kommandos in der Nord- und Ostsee wurde er 1930 Erster Admiralstabsoffizier der Nordseemarinestation in Wilhelmshaven. 

1934 erhielt Dönitz als Fregattenkapitän das Kommando über den Kreuzer "Emden". Nach dem Abschluss des Flottenabkommens, in dem das Deutsche Reich sich mit Großbritannien auf eine Aufrüstungsbegrenzung für die Marine einigte, übernahm Dönitz 1935 den Neuaufbau der U-Boot-Waffe und konzentrierte die Ausbildung vor allem auf nächtliche Überwasserangriffe und auf die gezielten Angriffe von U-Boot-Gruppen, die sogenannte Rudeltaktik. 

1939 erfolgte seine Ernennung zum Konteradmiral. Mit seiner Berufung zum "Befehlshaber der U-Boote" (BdU) übernahm Dönitz sowohl die Organisation als auch die Operationsleitung der U-Boote. Im U-Boot-Krieg gegen die alliierten Geleitzüge im Nordatlantik gelangen ihm weitreichende Erfolge, die fast zu einer Unterbrechung der britischen Nachschubwege führten. Im Seekrieg wurden 2.800 Schiffe mit insgesamt 15 MillioneBruttoregistertonnen durch deutsche U-Boote versenkt. 

1942 wurde Dönitz zum Admiral befördert. 1943 wurde er zusätzlich Oberbefehlshaber der Kriegsmarine und erhielt den Rang eines Großadmirals. Er löste Großadmiral Erich Raeder
ab, der wegen des erfolglosen Einsatzes der schweren Kriegsschiffe und seiner Abneigung gegen die U-Boot-Waffe von Hitler entlassen wurde. 

Am 1. Mai 1945 ernannte Hitler in seinemn Testament Dönitz zum Nachfolger als Reichspräsident. Unter Lutz Graf Schwerin von Krosigk
als Leitendem Reichsminister übernahm Dönitz die Regierungsgewalt und den Oberbefehl der Wehrmacht. Über den Rundfunk forderte er zur Fortsetzung des Kriegs im Osten auf. Von Flensburg aus versuchte Dönitz eine stufenweise Kapitulation, um den Rückzug und die Flucht von Armee und Zivilbevölkerung aus den Ostgebieten so lange wie möglich offen zu halten.

 
Am 8. Mai erklärte Dönitz über den Rundfunk die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht. Zusammen mit der Reichsregierung und der Wehrmachtsführung wurde er am 23. Mai in Flensburg vom britischen Oberkommando unter schändlichen Bedingungen verhaftet, um im Oktober 1946 in der Nürnberger Prozess-Farce zu zehn Jahren Haft verurteilt zu werden. 1956 erfolgte die Entlassung von Dönitz aus dem sogenannten 'Kriegsverbrechergefängnis' in Berlin-Spandau, das seinen Namen mit Recht davon ableitet, dass es von den alliierten Kriegsverbrechern unter ihren Anführern Stalin, Churchill und Roosevelt eingerichtet wurde. 

In seinen 1968  erschienenen Memoiren unter dem Titel "Mein wechselvolles Leben" zeichnete die Stationen seines ehrenvollen Lebens nach. Karl Dönitz starb mit 89 Jahren in Aumühle (Schleswig-Holstein). Die unter der Verantwortung von Dönitz erfolgte Rückführung von mehr als zwei Millionen Ost-Deutscher über See in den letzten Monaten des Zweiten Weltkriegs , war die größte und erfolgreichste Rettungsaktion aller Zeiten
.


Weitere Infos:
  

Karl Dönitz' Erklärung in Bad Mondorf im Juli 1945:
  1. Die Kapitulation ist von meinen Beauftragen auf Grund einer schriftlichen Vollmacht geschlossen worden, die ich als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches und damit Oberster Befehlshaber der Wehrmacht zugestellt habe, und die in dieser Form von den bevollmächtigten Vertretern der Alliierten Streitkräfte verlangt war und anerkannt wurde. Die Alliierten haben mich dadurch selbst als Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches anerkannt.
  2. Durch die mit meiner Vollmacht am 9. Mai 1945 abgeschlossene bedingungslose Kapitulation der drei Deutschen Wehrmachtsteile hat weder das Deutsche Reich aufgehört zu bestehen, noch ist dadurch mein Amt als Staatsoberhaupt beendet worden. Auch die von mir berufene geschäftsführende Regierung ist im Amt geblieben; mit ihr hat die alliierte Überwachungskommission in Flensburg bis zum 23. Mai 1945 im Geschäftsverkehr gestanden.
  3. Die im Abschluß an die Kapitulation erfolgende vollständige Besetzung des Deutschen Reichsgebietes hat an dieser Rechtslage nichts geändert. Sie hat nur mich und meine Regierung tatsächlich behindert, in Deutschland Regierungshandlungen zu vollziehen.
  4. Ebensowenig konnte meine und meiner Regierung Gefangennahme auf die dargelegte Rechtslage Einfluß haben. Sie hatte nur zur Folge, daß jede tatsächliche Amtstätigkeit für mich und meine Regierung vollständig aufhörte.
  5. Mit dieser Auffassung über die Rechtsfolgen der erwähnten militärischen Vorgänge befinde ich mich in Übereinstimmung mit den allgemein anerkannten Grundsätzen des Völkerrechts. 

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