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Donnerstag, 24. Oktober 2013

Westfälischer Friede  

24. Oktober 1648 in Münster und Osnabrück
 

Der in Münster und Osnabrück verhandelte Westfälische Friede zur Beendigung des Dreißigjährigen Krieges wurde unterzeichnet. Die Einmischungsoptionen Frankreichs und Schwedens ("Friedensgaranten") wurden vertraglich festgelegt. Die Niederlande und die Schweiz wurden endgültig selbstständig, das Elsass und wichtige Reichsstädte fielen an Frankreich. Vorausgegangen war ein fünf Jahre währender Friedenskongress aller Kriegsparteien, der zugleich in beiden Städten tagte. Es war der erste internationale Kongress, auf dem nahezu alle großen europäischen Mächte vertreten waren. 

 

Vorgeschichte: Ausgangspunkt für den Dreißigjährigen Krieg war der Prager Fenstersturz von 1618 , der in mehreren Kriege um die Vorherrschaft in Europa von 1618 bis 1648 mündete. Die Verschärfung der konfessionellen Gegensätze seit dem Augsburger Religionsfrieden 1555 führte 1608/09 zu einer Verhärtung der Fronten zwischen den Reichsständen (1608 protestantische Union , 1609 katholische Liga ) sowie zwischen ihnen und dem Kaiser. Auslösend wirkte die Verletzung des Majestätsbriefs Rudolfs II. für Böhmen durch Ferdinand II. , sie führte im " Prager Fenstersturz" 1618 zur offenen Empörung der Stände und zur Wahl des Kurfürsten Friedrich V. von der Pfalz zum protestantischen Gegenkönig. Da die böhmischen Stände Unterstützung bei Siebenbürgen, Savoyen, der Union und einem Teil der österreichischen Landstände fanden, wandte sich Ferdinand an die Liga und Spanien. 

 

Der Dreißigjährige Krieg, einer der verheerendsten in der europäischen Geschichte, wird in der Regel in vier Phasen eingeteilt: in den Böhmisch-Pfälzischen Krieg (1618-1625) , den Dänisch-Niedersächsischen Krieg (1625-1629) , den Schwedischen Krieg (1630-1635) und den Französisch-Schwedischen Krieg (1635-1648). Als abzusehen war, dass keine der beteiligten Parteien sich noch einen eindeutigen Sieg über die anderen ausrechnen konnte, wurde seit 1644 über den Zeitraum von vier Jahren in Münster und Osnabrück über einen künftigen Frieden verhandelt. 

Papst Urban VIII.
schickte den Kölner Nuntius Fabio Chigi zum Kongress nach Münster, der die Interessen der katholischen Kirche wahrnehmen sollte. Später wurde Chigi zunächst Kardinal-Staatssekretär und danach als Alexander VII. zum Papst ernannt. Als zweiter Vermittler neben Chigi fungierte der venezianische Berufsdiplomat Alvise Contarini . Contarini spielte eine Schlüsselrolle während der gesamten vier Jahre. 

Schließlich wurde der Westfälische Friede am 24. Oktober 1648 in Münster - zwischen Kaiser bzw. dem Reich einerseits, Frankreich und seinen Verbündeten andererseits - und in Osnabrück - zwischen Kaiser/Reich und Schweden mit seinen Verbündeten - unterzeichnet. Die religions- und verfassungspolitischen Artikel des Westfälischen Friedens waren für das Heilige Römische Reich bis Ende 1806 Reichsgrundgesetz, das von den Unterzeichnerstaaten völkerrechtlich garantiert wurde. 

 

Die territorialen Fragen löste der Vertrag wie folgt: Frankreich wurde der Besitz der Bistümer Metz, Toul und Verdun bestätigt, die damit aus dem Reichsverband ausschieden. Von den Habsburgern erhielt es Breisach, Pinerolo im Piemont und den größten Teil des Elsasses. Schweden bekam als Reichslehen Vorpommern mit Stettin, Wismar sowie die Inseln Rügen, Usedom und Wollin, das Erzbistum Bremen und das Bistum Verden; außerdem erhielt es dafür Sitz und Stimme im Reichstag. 

 

An Brandenburg fielen Hinterpommern und Cammin, die Bistümer Halberstadt und Minden sowie die Anwartschaft auf das Erzbistum Magdeburg. Mecklenburg-Schwerin wurde als Entschädigung für Wismar um die Bistümer Schwerin und Ratzeburg vergrößert, Hessen-Kassel erhielt die Abtei Hersfeld, und Sachsen wurde der Besitz der Lausitz bestätigt. Bayern blieb Kurfürstentum und erhielt die Oberpfalz. Für den wieder eingesetzten ältesten Sohn des geächteten "Winterkönigs" Friedrich V. von der Pfalz wurde eine achte Kurwürde geschaffen. 

 

Darüber hinaus wurde in dem Friedensschluss die volle Souveränität der Vereinigten Niederlande und der Schweiz anerkannt. Die territoriale Neuordnung bewirkte, dass Frankreich hauptsächlich auf Kosten der Habsburger zur Vormacht in Europa und Schweden zur dominierenden Macht im Ostseeraum wurde. In Fragen der Konfessionspolitik bestätigte der Westfälische Friede den Augsburger Religionsfrieden von 1555 und dehnte ihn auf die Calvinisten aus. Weiterhin schrieb er den Grundsatz "Cuius regio, eius religio" fest, nach dem der Fürst über das Bekenntnis seiner Untertanen entscheiden durfte, allerdings auf der Grundlage des konfessionellen Besitzstandes von 1624, das als "Normaljahr" festgelegt wurde. Für die konfessionell gemischten Reichsstädte Ravensburg, Biberach und Dinkelsbühl wurde ein paritätisches Regierungs- und Verwaltungssystem eingeführt. In Augsburg war die Parität schon in der Stadtverfassung von 1548 verankert und wurde noch einmal bestätigt.

 

Außerdem bestimmte der Friedensvertrag, dass das Reichskammergericht und Ausschüsse des Reichstages konfessionell paritätisch besetzt werden mussten. Von zentraler Bedeutung für das Reich waren die verfassungspolitischen Bestimmungen. Sie garantierten die "Teutsche Libertät", d. h., die Reichsstände wurden praktisch souverän und durften unabhängig von Kaiser und Reich Bündnisse mit dem Ausland und untereinander schließen, jedoch nicht gegen Kaiser und Reich. Der Kaiser war bei allen Entscheidungen, die das Reich betrafen, an ihre Zustimmung gebunden. Das Reich war damit faktisch in souveräne Einzelstaaten zerfallen und bildete bis zum Ende des alten Reiches 1806 ein Machtvakuum. Der Papst protestierte erfolglos gegen die religiösen Bestimmungen und den gesamten Friedensschluss.

 

Die Lage nach Beendigung des 30jährigen Krieges: Mit der Unterzeichnung des Westfälischen Friedens gerieten die wirtschaftlich wichtigen Flussmündungen (der Weser, des Rheines, der Elbe und der Oder) unter ausländische Kontrolle. Deutschland wurde dadurch vom ungehinderten Welthandel ausgeschlossen. Im Verlauf und an den Folgen des 30jährigen Krieges sind mindestens die Hälfte der deutschen Bevölkerung erschlagen, verhungert oder an der Pest gestorben. Die Verheerungen waren nicht gleichmäßig über das Reich verteilt; während Gebiete wie Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Niederschlesien mehrfach heimgesucht und wiederholt zerstört wurden, konnten sich andere Gebiete nahezu ungestört weiterentwickeln. Die Bevölkerungsverluste betrugen etwa 40% auf dem Land, etwa 33% in den Städten, in den am ärgsten betroffenen Gebieten z.B. Brandenburg, Pommern, Oberdeutschland bis zu 80%. Erst nach 100 Jahren wurde der Bevölkerungsstand von 1620 (16 Mio.) durch intensive Einwanderungspolitik der deutschen Landesherren wieder erreicht. 

 

Durch die Entvölkerung der Bauernschaft auf dem weiten Lande und Verarmung der Stadtbevölkerung war eine rasche wirtschaftliche Erholung unmöglich. Der Viehbestand war in weiten Gebieten fast völlig vernichtet. Die öffentliche Verschuldung hatte extreme Ausmaße angenommen: Bayern, vormals ein wirtschaftlich vorbildlich organisiertes Land, war nach dem Kriege mit 5,5 Millionen Gulden verschuldet. In Sachsen stieg die Verschuldung sogar auf 25 Millionen Gulden. Das Münzwesen erlebte durch Münzverschlechterung und -verfälschung einen Niedergang. Das Bauerntum wurde durch die Kriegsfolgen stark geschwächt. Ihre finanzielle Notlage und die niedrigen Getreidepreise zwingen die Bauern, ihren Grund und Boden an den Landadel zu verkaufen. Dadurch verschärfte sich ihre Abhängigkeit.

Die Städte waren hoch verschuldet. Der kaufmännische Mittelstand wurde durch den Krieg und die Folgen der Plünderungen und Kontributionszahlungen an die wechselnden Eroberer zugrunde gerichtet. Das zukünftige Bürgertum in Deutschland setzte sich nicht wie in den Niederlanden aus selbstbewussten, unabhängigen Kaufleuten, sondern aus abhängigen Beamten zusammen. Die Entwicklung der bürgerlichen Kultur stagnierte, sie war vom Wohlwollen des regierenden Fürsten abhängig. Die Kultur an den Fürstenhöfen lehnt sich stark an französische Vorbilder an, die in keinem Zusammenhang mit dem Leben des Volkes stand. Schwer waren die Verluste an Kulturgut, die entweder zerstört oder Beutegut wurden. Die Bibliotheken von Heidelberg wurden z.B. von Maximilian von Bayern geraubt und an den Vatikan nach Rom verschenkt, die Bibliotheken von Würzburg und Mainz nach Schweden verschleppt.
     
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Weitere Infos:    

Aus dem Vertrag von Osnabrück

[Artikel] II.

Es solle alles dessen beyderseiths / was von Anfang dieser Kriegs-Empöhrungen / es seye an Orthen vnd vff was Weise wie es wolle / eines vnd andern Theils / feindlich fürgangen / gäntzlich / vnd zu ewigen Zeiten nimmer gedacht werden. Also / daß weder deren / oder einiger andern Vrsach oder Vorwandt halben / einem oder andern Theils ichtwas feindlichs / widerwärtigs oder verhinderlichs / so wol betreffende die Personen / als Statt / Güter vnd Versicherung / entweder durch sich selbsten oder durch andere / heimblich oder offentlich / vff was Weiß oder Weg / vnterm Schein Rechtens oder Gewalts / im Heyl. Römischen Reiche / oder ausserhalb jrgentwo / (ohnerachtet andere vorher vffgerichteten entgegen lauffenden Verträgen) zufügen / oder daß es von jemands anders geschehe / gestatten / sondern alle vnd jede / allerseits so wol ausser / als jnner Kriegs / mit Worten / Schrifften vnd Wercken / vorgangene Injurien, Gewaltthaten / Feindseligkeiten / Schaden / Vnkosten / ausser einiger Personen / vnd der Sachen Respect, todt vnd ab seyn / dergestalt daß alles / was ein Theil gegen den andern suchen möchte / hierunter mit ewiger Vergessenheit begraben seyn solle.
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