Das
Evangelium nach Dröge - und seine Verkünder
Berlin - Organisierte Rechte sind auf Vorschlag von
Bischof Markus Dröge (oben) in der 'Evangelischen Kirche Berlin-
Brandenburg- schlesische Oberlausitz' künftig grundsätzlich von Leitungsämtern wie den Gemeindekirchenräten ausgeschlossen.
Eine entsprechende Änderung der Kirchenverfassung wurde am Samstag, 26.
Oktober 2013, zum Abschluss der Synoden-Herbsttagung in Berlin mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen.
Künftig können die Kirchengemeinden im Einzelfall prüfen, ob ein Mitglied gegen diese neue Regelung
verstößt und deshalb nicht in den Gemeindekirchenrat gewählt werden
darf oder ihn verlassen muss, betonte Synoden-Präses Andreas Böer
(zweiter von oben). Der Beschluss sei jedoch noch kein Aufruf zur flächendeckenden Überprüfung
aller Gemeindekirchenräte. Sollte eine Gemeinde nicht gegen Rechte in Gemeindekirchenräten einschreiten, müssen die übergeordneten Aufsichtsgremien tätig werden, betonte der Chefjurist der Landeskirche, Konsistorialpräsident Ulrich
Seelemann (dritter von oben). Diese Änderung der Kirchengrundordnung tritt am 1. November
2013 in Kraft.
Die Landessynode der 'Evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg-
schlesische Oberlausitz' hatte
schon am 17. November letzten Jahres Entsprechendes beschlossen: „Zu Ältesten können nur Mitglieder der Kirchengemeinde gewählt oder berufen werden, [....] die sich zu Wort und Sakrament halten und ihr Leben am Evangelium ausrichten. Mit der Ausrichtung am Evangelium nicht vereinbar ist die Mitgliedschaft in Gruppierungen, Organisationen oder Parteien, die
menschenfeindliche oder antisemitische Ziele verfolgen oder
Grundsätze der Demokratie beseitigen wollen. Gleiches gilt für
die tätige Unterstützung dieser Gruppierungen, Organisationen oder
Parteien."
In der Anlage zur Begründung dieser Ausschlussklausel hieß es damals u. a., in einer Kirchengemeinde
hätte jemand mit Thor-Steinar-Kleidung
wiederholt den Gottesdienst besucht. Den Begriff der 'Menschenfeindlichkeit'
und seine Exegese übernahmen Bischof Dröge und seine Mitstreiter von der
Psychologin Beate Küpper
(vierte von oben) an der Mönchengladbacher Hochschule Niederrhein,
welche die gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit schon seit längerem tiefschürfend untersucht. Unter anderem
fand Küpper heraus : "Bei vielen Gläubigen scheint eine deutlich weniger elaborierte und differenzierte Art und Weise von Religiosität
vorherrschend, als die häufig theologisch geschulten Experten auf Basis ihrer theoretischen Analyse postulieren bzw. finden sich diese
vielfältigen und elaborierten Formen der Religiosität dann nur bei sehr kleinen Minderheiten."
Menschenfeindlich sind nach Küpper vor allem Israel-bezogene Kritik (=
Antisemitismus); die Ansicht, Zuwanderer müssten sich den Alteingesessenen
anpassen (= Etabliertenvorrecht); die Behauptung, es gäbe Unterschiede zwischen den Geschlechtern
(= Sexismus); Ekel vor dem Küssen von Homosexuellen in der Öffentlichkeit
(= Homophobie); usw.
Es
überrascht nicht, dass man bei dem jetzt von Bischof Dröge und
seinen Jüngern dekretierten Ausschluss von 'Personen mit
menschenfeindlichen Zielen' aus den Leitungsämtern der
'Evangelischen Kirche Berlin- Brandenburg- schlesische Oberlausitz'
unwillkürlich an Erich Mielke (unten) und seine verblichene DDR-Staatssicherheit
denken muss,
denen die Bekämpfung 'feindlich negativer Kräfte' auch
schon ein Hauptanliegen war.
BCD
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