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Dienstag, 17. Dezember 2013

Der Zwischenfall Malmedy 
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am 17. Dezember 1944  
 

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in den belgischen Ardennen.

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In Durchführung eines Angriffsbefehls trat die gepanzerte Gruppe Peiper am 16. Dezember zur Mitwirkung beim noch nicht vollendeten Durchbruch an. Am 17. Dezember um die Mittagszeit wurde südlich von Malmedy bei Baugnez von der Panzergruppe Peiper eine vom Norden kommende US-Lastwagenkolonne gesichtet und sofort, schon auf größere Entfernung, mit Panzerwaffen beschossen. Die völlig überraschten Amerikaner - eine kampfungewohnte Beobachtungsbatterie - wurden kopflos. Fahrer sprangen in voller Fahrt ab, die Fahrzeuge fuhren ineinander, einzelne brannten. Die amerikanischen Soldaten suchten teilweise Deckung und schossen nach den Panzern, andere nach dem nahen Waldrand, ein Teil ergab sich bei Annäherung der Panzer und wurde von den Panzerführern in Richtung Osten zu den deutschen rückwärtigen Linien gewiesen. 

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Die Panzerspitzengruppe fuhr weiter, ohne sich um den Verbleib der überrumpelten Amerikaner zu kümmern. Offenbar schlossen sich nach dem Weitermarsch der Panzerspitze die am Kampfplatz verbliebenen Amerikaner wieder zusammen. Mit einem Abstand von 5 bis 10 Minuten folgte die nachfolgende gefechtsbereite Panzergruppe. Von diesen wurden die amerikanischen Soldaten erneut als Feindgruppe angesprochen und erneut beschossen.
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Nach einem US-Bericht vom Februar 1945 sollen an der Straßenkreuzung SO Malmedy die Leichen von 71 US-amerikanische Soldaten gefunden worden sein. Das medizinische Gutachten enthält im Einzelnen die Schuss- und Splitterverletzungen der Toten, außerdem den Inhalt der Taschen und weiteres persönliches Eigentum, Wertsachen usw. und stellt auch fest, dass die Toten nicht beraubt worden sind.

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Der US-General Eisenhower , Verantwortlicher für die Rheinwiesen-Todeslager , nutzte den Vorfall bei Malmedy zu einer Pressekampagne mit Greuelmeldungen aus. Es wurde behauptet, die Männer der Waffen-SS hätten die Gefangenen aus nächster Nähe erschossen und beraubt. Ein Indiz für diese Lügen ist die Tatsache, dass die Gruppe Peiper danach noch weitere Gefangene machte. Einer von ihnen kam freiwillig zu dem nach dem Krieg anberaumten Prozess, um für Peiper und seine Männer auszusagen.

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Nach Kriegsende wurden über 1.100 Divisionsangehörige nach Schwäbisch-Hall gebracht, von denen für die Anklageuntersuchung 700 Mann zurückgehalten wurden, ein Drittel von ihnen war unter 20 Jahren alt. Am 11. April 1946 wurden 74 in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten die Anklageschrift ausgehändigt. Zur Vorbereitung auf Verhöre gab es die bekannten grausamen US-Foltermethoden, mit denen „Geständnisse“ erzielt wurden. Zehn deutsche Soldaten begingen während des Prozesses Suizid. Das US-Gericht fällte am 11. Juni 1946 folgendes Urteil: 43 Angeklagte zum Tode durch den Strang, 30 Angeklagte zu langjähriger Haft.  

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Ein US-Verteidiger legte aus Protest gegen die Untersuchungsmethoden die Verteidigung nieder. Nach dem Urteil prangerte er die US-Methoden an und legte Berufung gegen die Urteile ein. Mit einer Eingabe an den Heeresminister gelang es ihm, die vom Militärgouverneur Lucius Clay befohlenen Hinrichtungen zu stoppen. Eine vom amerikanischen Heeresminister eingesetzte Untersuchungskommission bestehend aus dem Richter Edward van Roden aus Pennsylvania und dem Richter Gordon Simpson aus Texas deckte die Grausamkeiten bei den Voruntersuchungen auf. Die meisten Urteile mussten aufgehoben oder revidiert werden. Da der offizielle Bericht der 'Simpson-van Roden-Kommission' vor der Öffentlichkeit geheimgehalten wurde, hielt van Roden nach seiner Rückkehr aus Deutschland zahlreiche Vorträge in den USA über seine Erkenntnisse.
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Das Lügenportal Wikipedia wartet zum Malmedy-Zwischenfall mit folgenden Texten auf, die man sich auf der Zunge zergehen lassen sollte: 

 

Joachim Peiper : Am 17. Dezember 1944 gegen 1:30 Uhr nachmittags nahm eine Vorauseinheit der Panzertruppe an einer Straßenkreuzung in Baugnez bei Malmedy mehr als 100 US-amerikanische Soldaten gefangen. Sie entwaffnete die Soldaten und zwang die Soldaten, sich auf einem Feld südlich und westlich der Kreuzung aufzustellen. Kurz danach beschoss die Vorauseinheit die wehrlosen Gefangenen in einem zwei- bis dreiminütigen Dauerfeuer mit einem Maschinengewehr und Pistolen. Danach betraten einige Männer dieser Einheit das Feld und versuchten die restlichen noch lebenden am Boden liegenden verwundeten Gefangenen zu töten. Diese hatten zum Teil weglaufen können und waren daher über das Terrain verstreut. Das ganze dauerte etwa 10 bis 15 Minuten. Danach fuhr die Einheit weiter. Dann kamen der Hauptteil der Kampfgruppe Peiper an diesem Ort vorbei und schoss während des Passierens aus seinen Fahrzeugen auf die offenbar sich teilweise noch bewegenden Soldaten. Das dauerte etwa eine Stunde. Danach lagen Überlebende noch einige Stunden auf dem Feld und versuchten sich dann zu verstecken. Einige Überlebende brauchten etwa vier Tage, um sich zu amerikanischen Truppen durchzuschlagen. Sie konnten mitteilen, was passiert war. Bei der Erschießung wurden 82 amerikanische Soldaten getötet. 54 Soldaten überlebten den Vorgang. Dieser Vorgang wurde als das Malmedy-Massaker bekannt. ... 

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Malmedy-Massaker Am 17. Dezember 1944, dem zweiten Tag der Ardennen-Offensive, traf die schnell vorgehende Panzertruppe Peipers etwa vier Kilometer südöstlich von Malmedy – an der Straßenkreuzung von Baugnez – auf einen LKW-Konvoi der Battery B des 285th Field Artillery Observation Battalion der United States Army. Sofort nach der Entdeckung wurde der Konvoi beschossen und überwältigt. Die Angriffsspitze der Kampfgruppe Peiper – darunter auch Joachim Peiper selbst – kümmerte sich nicht um die Amerikaner und fuhr weiter. Angehörige der nachfolgenden SS-Einheiten stellten die etwas über 100 Gefangenen auf einer Wiese nahe der Straßenkreuzung auf. Der genaue Ablauf des nun folgenden Massakers oder eine eventuell vorhandene Befehlskette der nachfolgenden Ereignisse konnte bisher nicht präzise geklärt werden.
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Malmedy-Prozess Der Malmedy-Prozess war ein Kriegsverbrecherprozess, der im Rahmen der Dachauer Prozesse vor einem amerikanischen Militärgericht gegen 73 deutsche Angeklagte vom 16. Mai bis 16. Juli 1946 im Internierungslager Dachau stattfand. Alle Angeklagten wurden für schuldig befunden. Neben 43 Todesurteilen wurden 30 Freiheitsstrafen verhängt. Die Todesurteile wurden nicht vollstreckt. ... Bei der Gerichtsverhandlung behauptete der Verteidiger Rudolf Aschenauer, die Angeklagten seien zu belastenden Aussagen genötigt und misshandelt worden. Die deutschen Verteidiger bekamen keinen Einblick in die Vernehmungsakten. Später unterschrieben 51 Soldaten eidesstattliche Erklärungen, in denen sie behaupteten, während der Verhöre gefoltert worden zu sein.... Hauptsächlich bürgerrechtlich motivierte amerikanische Staatsbürger in und außerhalb der Army bestanden darauf, dass die Vorwürfe von Rechtsverstößen und unfairer Machenschaften einwandfrei geklärt werden müssten. Eine US-Untersuchungskommission konnte die Foltervorwürfe nicht bestätigen, stellte jedoch fest, dass die Voruntersuchungen nicht korrekt ausgeführt worden waren. Bei den Ermittlungen hatten sich einige Amerikaner, die über die Morde an den Kriegsgefangenen erbittert waren, zu Misshandlungen und Einschüchterungen hinreißen lassen. Auf Zweifel an den Ergebnissen solcher Ermittlungen gründete die Kommission ihre Meinung, dass keine Todesurteile vollstreckt werden sollten. Damit war die Rechtmäßigkeit des Verfahrens in Frage gestellt. 

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Rechtsgerichtete politische Kreise in den USA nutzten diese Vorwürfe, um gegen das Strafverfolgungsprogramm der amerikanischen Besatzungsbehörden und gegen die angeblich von Kommunisten unterwanderte Politik der Regierung Truman zu agitieren. Senator Joseph McCarthy beutete das Malmédy-Thema für seine Karriere aus. Alle Todesurteile wurden später in Haftstrafen umgewandelt, daher gab es bezogen auf dem Malmedy-Prozess keine Hinrichtungen. Am 22. Dezember 1956 wurde als letzter Gefangener der im Kriegsverbrechergefängnis Landsberg inhaftierte Joachim Peiper entlassen. Später bescheinigte Peiper sogar der einstige Hauptankläger der US-Army, Ellis, es habe sich inzwischen auch in Amerika herumgesprochen, dass es beim Malmedy-Prozess, der in einer Atmosphäre von Hass, Rachsucht und Vergeltung stattgefunden habe, nicht ganz nach Recht und Gesetz zugegangen sei. Den 74 angeklagten SS-Soldaten seien in der Voruntersuchung durch physische und psychische Folter Geständnisse abgepresst worden. Die Urteile und das Verfahren des Malmédy-Prozesses sind, verbunden mit den Foltervorwürfen, noch immer ein Thema rechter und rechtsextremer Propaganda, auch im Internet.

 

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