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Sonntag, 9. Februar 2014

Benennung Dietrich Bonhoeffers als Landesverräter in der BDR strafbar oder 'Das Prinzip Morgenstern' 

Köln - Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Köln hat die Revision des Angeklagten Norbert W. gegen seine Verurteilung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Beschluss vom 21. Januar 2014 verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte im April 2011 einen Leserbrief verfasst, der im Bundesbrief Nr. 143 der alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks erschien. Hierin hieß es u. a., Dietrich Bonhoeffer sei "zweifelsfrei ein Landesverräter" gewesen. Seine Verurteilung zum Tode sei "rein juristisch" … "gerechtfertigt" gewesen.

Dietrich Bonhoeffer war am 8. April 1945 von einem "SS-Standgericht" im Konzentrationslager Flossenbürg wegen Hoch- und Landesverrats verurteilt und am 9. April 1945 hingerichtet worden. 

Das Amtsgericht Bonn verurteilte den Angeklagten Norbert W. aufgrund der Äußerungen in dem genannten Leserbrief zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 30,00 Euro. Das Landgericht Bonn bestätigte im Berufungsverfahren die Verurteilung. Der Angeklagte könne sich für seine Äußerungen nicht auf das Grundrecht der Meinungsfreiheit berufen. Mit der Revision wollte der Angeklagte einen Freispruch erreichen.  

Gegen den Beschluss ist kein weiteres Rechtsmittel gegeben.

ABCD

Affäre Lüttke

In einer verbandsinternen Debatte im Jahre 2008 hatte der damalige Präsident der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg , Manfred Lüttke, den Theologen Dietrich Bonhoeffer als einen ganz gewöhnlichen Landesverräter bezeichnet. Nachdem ein Mitglied seinen Rücktritt forderte, gab die Verbandsversammlung ein Vertrauensvotum für ihn ab und wählte ihn wieder zum Präsidenten. Nach einer Denunziation wurde Lüttke vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Strafe über 3.000 Euro wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt.

Im Jahr 2012 wurde Lüttke wiederum denunziert, diesmal mit der verleumderischen Behauptung, zwischen 2005 und 2009 mehr als 110.000 Euro aus der Vereinskasse entnommen zu haben. Der Staatsanwalt hatte für den inzwischen 76-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.
Lüttke wurde vom Amtsgericht Karlsruhe von Untreuevorwürfen freigesprochen. Dabei stellte sich heraus, dass ohne Lüttke in dem Verband, in dem sich rund 800 kleine und mittlere Wasserwerksbetreiber zusammengeschlossen haben, so gut wie gar nichts lief. Man war froh, dass Lüttke die Arbeit machte, 'der hat ja geschafft wie ein Ochs', hieß es. Der Verband gab danach folgende Klarstellung zur Medienkampagne gegen Manfred Lüttke heraus:

Derzeit läuft erneut eine Verleumdungskampagne zur Beschädigung des Ansehens von Manfred Lüttke, welche von der bekannten Gruppierung angestoßen und vor allem mit Unterstützung der Stuttgarter Zeitung, Redakteur Andreas Müller, lanciert und verbreitet wurde. Viele Mitglieder werden dies bereits selbst gelesen haben. Die Presseverlautbarungen
vermitteln den Eindruck, als sei längst eine Verurteilung erfolgt. Aber genau das Gegenteil ist der Fall:

Nach 6-monatiger intensiver Ermittlung stellte der, die Untersuchung leitende, Hauptkommissar bei der Kriminalpolizei in Karlsruhe fest, dass weder dem Vorstand noch Manfred Lüttke Verfehlungen nachgewiesen werden können und dass alle Vorgänge ordnungsgemäß verbucht, testiert und
genehmigt waren. Im Rahmen der Ermittlungen erkannte auch die
Staatsanwaltschaft, dass der hauptanzeigende Richard Kail unglaubwürdig ist.

Nach Abschluss dieser Ermittlungen gab Römer eine weitere Zeugenaussage mit nachweislich falschen Behauptungen ab, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft ohne weitere Prüfung beim Amtsgericht Antrag auf Zulassung einer Anklage einbrachte. In dieser Anklage wird behauptet, dass das vom Vorstand für Lüttkes Tätigkeit als Leiter der Geschäftsstelle Rheinstetten bewilligte, relativ geringe Entgelt, eine unzulässige, nicht
genehmigte Privatentnahme und damit eine Untreuehandlung darstelle.
Dies, obwohl bereits die Recherchen der Polizeibehörde ergeben hatten, dass Manfred Lüttke keinerlei Verfehlungen vorzuwerfen sind und dass das für seine Tätigkeit gezahlte Entgelt nicht nur vom Vorstand genehmigt, sondern auch satzungskonform war ( § 6 der Satzung).

Aufgrund dieses ungeheuerlichen Vorganges wurden dem Amtsgericht weiteres Beweismaterial und Urkunden vorgelegt, die belegen, dass Karl
Heinz Römer
erneut lügt und verleumdet um Manfred Lüttke und damit letztlich dem Verband zu schaden. Es wurden beispielsweise Testate von Karl Heinz Römer aus den Jahren 1992, 1993 und 1994 offengelegt, mit denen dieser als vereidigter Buchprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung, auch der Sonderhaushalte, einschließlich der Honorarzahlungen an Richard Kail und Manfred Lüttke ausdrücklich als ordnungsgemäß testiert hat.

Daneben wurden dem Gericht eine ganze Reihe von Zeugenaussagen früherer Vorstandsmitglieder vorgelegt, in denen bezeugt wird, dass nicht nur der normale Haushalt, sondern auch der Sonderhaushalt regelmäßig besprochen und die Mittelverwendung sowohl für die Vergütung von Richard Kail, wie auch von Manfred Lüttke Jahr für Jahr beschlossen und genehmigt wurden.

Rechtsanwalt Schäfer hat zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft aufgefordert, entsprechend den klaren und eindeutigen Untersuchungsergebnissen der Polizei und der vorliegenden Urkunden den Klageantrag zurück zu nehmen. Gleichzeitig wurde Aufschluss über den Stand
des eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung gegen die Herren Heilig, Kail und Römer angefordert. Eine vom Vorstand eines Berufsverbands festgesetzte und genehmigte Vergütung in
Form eines relativ geringen Entgeltes für einen hart und zudem sehr erfolgreich arbeitenden Mitarbeiter kann niemals eine Veruntreuung von Geldern darstellen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die rein auf
Verleumdungen aufgebaute Anklage vom Gericht nicht zugelassen wird oder dass das Verfahren nach Sach-, Rechts- und Beweislage mit einem Freispruch I. Klasse endet.

Über den Ausgang des Verfahrens werden wir gerne berichten, denn wir gehen davon aus, dass genau in diesem Fall die Presse wenig verlautbaren wird, weil dies damit eben nicht als Sensation dargestellt werden könnte.

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