Affäre Lüttke
In einer verbandsinternen Debatte im
Jahre 2008 hatte der damalige Präsident der Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke Baden-Württemberg
, Manfred Lüttke,
den Theologen Dietrich Bonhoeffer als einen ganz gewöhnlichen Landesverräter bezeichnet.
Nachdem ein Mitglied seinen Rücktritt forderte, gab die Verbandsversammlung ein Vertrauensvotum für
ihn ab und wählte ihn wieder zum Präsidenten. Nach einer Denunziation
wurde Lüttke vom Amtsgericht Karlsruhe zu einer Strafe über 3.000 Euro
wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener verurteilt.
Im Jahr 2012 wurde Lüttke wiederum
denunziert, diesmal mit der verleumderischen Behauptung, zwischen 2005 und 2009 mehr als 110.000 Euro aus der Vereinskasse
entnommen zu haben. Der Staatsanwalt hatte für den inzwischen 76-Jährigen ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert.
Lüttke wurde vom Amtsgericht Karlsruhe von Untreuevorwürfen freigesprochen.
Dabei stellte sich heraus, dass ohne Lüttke in dem Verband, in dem sich rund 800 kleine und mittlere Wasserwerksbetreiber zusammengeschlossen haben,
so gut wie gar nichts lief. Man war froh, dass Lüttke die Arbeit machte,
'der hat ja geschafft wie ein Ochs', hieß es. Der Verband gab danach folgende Klarstellung zur Medienkampagne gegen Manfred Lüttke
heraus:
Derzeit läuft erneut eine Verleumdungskampagne zur Beschädigung des Ansehens von
Manfred Lüttke, welche von der bekannten Gruppierung angestoßen und vor allem mit
Unterstützung der Stuttgarter Zeitung, Redakteur Andreas Müller, lanciert und verbreitet wurde.
Viele Mitglieder werden dies bereits selbst gelesen haben. Die Presseverlautbarungen
vermitteln den Eindruck, als sei längst eine Verurteilung erfolgt. Aber genau das Gegenteil ist der Fall:
Nach 6-monatiger intensiver Ermittlung stellte der, die Untersuchung leitende, Hauptkommissar bei
der Kriminalpolizei in Karlsruhe fest, dass weder dem Vorstand noch Manfred Lüttke Verfehlungen
nachgewiesen werden können und dass alle Vorgänge ordnungsgemäß verbucht, testiert und
genehmigt waren. Im Rahmen der Ermittlungen erkannte auch die
Staatsanwaltschaft, dass der hauptanzeigende Richard Kail unglaubwürdig ist.
Nach Abschluss dieser Ermittlungen gab Römer eine weitere Zeugenaussage mit nachweislich
falschen Behauptungen ab, aufgrund derer die Staatsanwaltschaft ohne weitere Prüfung beim
Amtsgericht Antrag auf Zulassung einer Anklage einbrachte. In dieser Anklage wird behauptet, dass das vom
Vorstand für Lüttkes Tätigkeit als Leiter der Geschäftsstelle Rheinstetten bewilligte, relativ
geringe Entgelt, eine unzulässige, nicht
genehmigte Privatentnahme und damit eine Untreuehandlung darstelle.
Dies, obwohl bereits die Recherchen der Polizeibehörde ergeben hatten, dass Manfred
Lüttke keinerlei Verfehlungen vorzuwerfen sind und dass das für seine Tätigkeit gezahlte Entgelt
nicht nur vom Vorstand genehmigt, sondern auch satzungskonform war ( § 6 der Satzung).
Aufgrund dieses ungeheuerlichen Vorganges wurden dem Amtsgericht weiteres Beweismaterial
und Urkunden vorgelegt, die belegen, dass Karl
Heinz Römer
erneut lügt und verleumdet um Manfred Lüttke und damit letztlich dem Verband
zu schaden. Es wurden beispielsweise Testate von Karl Heinz Römer aus den Jahren 1992, 1993 und 1994
offengelegt, mit denen dieser als vereidigter Buchprüfer die Ordnungsmäßigkeit der Mittelverwendung,
auch der Sonderhaushalte, einschließlich der Honorarzahlungen an Richard Kail
und Manfred Lüttke ausdrücklich als ordnungsgemäß testiert hat.
Daneben wurden dem Gericht eine ganze Reihe von Zeugenaussagen früherer Vorstandsmitglieder
vorgelegt, in denen bezeugt wird, dass nicht nur der normale Haushalt, sondern auch
der Sonderhaushalt regelmäßig besprochen und die Mittelverwendung sowohl für die Vergütung
von Richard Kail, wie auch von Manfred Lüttke Jahr für Jahr beschlossen und genehmigt
wurden.
Rechtsanwalt Schäfer hat zwischenzeitlich die Staatsanwaltschaft aufgefordert, entsprechend
den klaren und eindeutigen Untersuchungsergebnissen der Polizei und der vorliegenden
Urkunden den Klageantrag zurück zu nehmen. Gleichzeitig wurde Aufschluss über den Stand
des eingeleiteten Strafverfahrens wegen Verleumdung und falscher Anschuldigung gegen die
Herren Heilig, Kail und Römer angefordert. Eine vom Vorstand eines Berufsverbands
festgesetzte und genehmigte Vergütung in
Form eines relativ geringen Entgeltes für einen hart und zudem sehr erfolgreich
arbeitenden Mitarbeiter kann niemals eine Veruntreuung von Geldern darstellen. Es ist
deshalb davon auszugehen, dass die rein auf
Verleumdungen aufgebaute Anklage vom Gericht nicht zugelassen wird oder dass das
Verfahren nach Sach-, Rechts- und Beweislage mit einem Freispruch I. Klasse endet.
Über den Ausgang des Verfahrens werden wir gerne berichten, denn wir gehen davon aus, dass
genau in diesem Fall die Presse wenig verlautbaren wird, weil dies damit eben nicht als
Sensation dargestellt werden könnte.
ABCD
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