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Mittwoch, 16. April 2014

Nürnberg - Bischof Richard Williamson ist mit der Revision gegen seine erneute Verurteilung wegen Volksverhetzung gescheitert. Einen Tag nach ihrer Niederlage vor dem Nürnberger Oberlandesgericht (OLG) kündigten Williamsons Anwälte Prof. Edgar Weiler und Dr. Andreas Geipel am letzten Freitag eine Verfassungsbeschwerde an. Dies sei notwendig, um im Falle einer Ablehnung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg anrufen zu können. Es gäbe zahlreiche grundsätzliche Probleme in dem Fall.  

Dessen ungeachtet ist Williamson zur Zeit rechtskräftig verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 1.800 Euro zahlen (Aktenzeichen 1 OLG 2 Ss 2/14). Das OLG hatte mit Beschluss vom 10. April Williamsons Einspruch gegen ein zweitinstanzliches Urteil des Landgerichts Regensburg vom 23. September vergangenen Jahres verworfen. Schon zuvor war der Brite zweimal in Regensburg für dieselbe Tat verurteilt worden. Die Entscheidungen wurden jedoch nicht wirksam, da sie das OLG Nürnberg wegen Verfahrensfehlern aufhob.

Williamson hatte gegenüber schwedischen Fernsehjournalisten den HOLOCAUST in seiner heute häufig beschriebenen Form bezweifelt. So bezifferte er die Zahl der im Zweiten Weltkrieg umgekommenen Juden auf höchstens 300.000 und bestritt die Existenz von homoziden Gaskammern. Das Interview war am 1. November 2008 im deutschen Priesterseminar der Piusbruderschaft in Zaitzkofen bei Regensburg aufgezeichnet worden. Die Bruderschaft schloss Bischof Williamson 2012 aus ihren Reihen aus. Seither schart Williamson in eigener Verantwortlichkeit Anhänger um sich, etwa über die auch im Internet präsente "St. Marcel Initiative" oder über seine wöchentlichen Eleison-Kommentare
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Williamsons Anwälte argumentieren, ihr Mandant habe die Verbreitung seiner Äußerungen in Deutschland nicht gewollt. Die Journalisten hätten ihn überrumpelt. Bestreiten des HOLOCAUST ist in Schweden und Großbritannien nicht strafbar. Das OLG erkannte indes keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten. Lange Zeit hat sich die BDR- Justiz mit dem Fall schwergetan. Eine erste Verurteilung wegen Volksverhetzung bestätigte zwar das Landgericht Regensburg. Im Februar 2012 kassierte jedoch das Oberlandesgericht Nürnberg das Urteil aufgrund von Verfahrensmängeln. Die Staatsanwaltschaft überarbeitete den Strafbefehl. Nachdem Williamson diesen erneut nicht akzeptierte, mussten sich wieder nacheinander das Amtsgericht, das Landgericht und schließlich das Oberlandesgericht des Falles annehmen. Und jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

Bischof Williamson hat vor kurzem sein „Widerstands“-Haus, ganannt "Königin der Märtyrer", in Broadstairs im Südosten Englands eröffnet, das als Zufluchtsort für besuchende Priester dienen soll, wie eine Oase der geistigen Gesundheit. Das Haus wurde mit Unterstützung verschiedener großzügiger Wohltäter gekauft. Williamson ist ein Freund des Deutschen Volkes, spricht hervorragend deutsch neben verschiedenen anderen Sprachen und ist ein Verehrer der klassischen deutschen Musik, besonders Beethovens. 
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