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Um den Zugriff des Fiskus zu verhindern und seiner Familie zugleich dauerhaft die unternehmerische Kontrolle über Aldi Süd zu sichern, hatte Albrecht bereits in den Siebzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts vorgesorgt. Er entschied sich für das damals beliebte "Doppelstiftungsmodell", bei dem reiche Unternehmer ihr Vermögen auf eine Familienstiftung und eine oder mehrere gemeinnützige Stiftungen übertragen.
Meist ist es so, dass die Familienstiftung die Mehrheit der Stimmrechte und die gemeinnützige Stiftung das Gros der Kapitalanteile übernimmt. So behält die Familie das Sagen und spart kräftig Steuern. Bei Aldi mischen unter anderem besagte Siepmann-Stiftung als Familienstiftung sowie die Oertl- und die Elisen-Stiftung mit, die sich der Förderung der medizinischen Forschung beziehungsweise der Kultur verschrieben haben.
Im Doppelstiftungsmodell erhalten die sogenannten Begünstigten - im Falle der Siepmann-Stiftung waren das Karl Albrecht selbst, seine Frau, die gemeinsamen Kinder und deren Nachkommen - Zuwendungen von der Familienstiftung, damit sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Die Erlöse müssen versteuert werden - allerdings nur mit der Abgeltungsteuer von 25 Prozent. Dass nicht der im Zweifel deutlich höhere Einkommensteuertarif greift, wird damit begründet, dass die Stiftung selbst Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen muss.
Durch das Stiftungsmodell lässt sich verhindern, dass das Unternehmen nach dem Tod des Firmengründers aufgeteilt, zerschlagen oder verkauft wird. Die Nachfahren können das Erbe also nicht verjubeln, sondern müssen sich mit einem Sitz in den Stiftungsgremien begnügen.
Dafür genießen sie im Gegenzug ein äußerst lukratives Privileg: Sie zahlen keine Erbschaftsteuer. Stattdessen wird die Familienstiftung selbst bei ihrer Gründung sowie anschließend in einem Turnus von 30 Jahren mit einer sogenannten Erbersatzsteuer belegt. Das letzte Mal musste die Siepmann-Stiftung 2003 an das Finanzamt Fürstenfeldbruck zahlen. Der nächste Stichtag ist 2033. Bis dahin ist Ruhe. |
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