Am 30. November 1989 wurden
Alfred Herrhausen , Vorstandsprecher der Deutschen Bank und
am 1. April 1991 Detlev Karsten Rohwedder ,
Treuhandchef, ermordet. Zunächst behaupteten die
BDR-Behörden, die Anschläge gingen auf das Konto der
sogenannten RAF-Terroristen. Den Beweis hierfür konnten sie
nie erbringen. Stellt man die Frage: Cui bono? [wem zu
Nutzen?], so lautet die Antwort ganz klar: Gedungene
professionelle Täter im Auftrag der internationalen
Finanzmafia führten die Anschläge aus. Herrhausen und
Rohwedder standen damals deren Plänen zur vollkommenen
Ausplünderung der Ex-DDR im Wege.
Herrhausen war damals eine der am meisten bewachten Personen
in der BDR. Die RAF-Leute selbst besaßen weder die Fähigkeit
noch die Logistik, ein so professionell und akribisch
vorbereitetes Attentat auszuführen: Straßenbauarbeiten zur Verlegung von Kabeln
für eine durch Lichtschranken auszulösende Sprengfalle. Diese war so konzipiert, dass die Bombe
eigentlich bei dem ersten durchfahrenden Auto hochgehen musste. Herrhausens Konvoi
bestand immer aus drei Fahrzeugen. Unvermutet setzte sich
jedoch das vorausfahrende Fahrzeug von den beiden folgenden ab, so dass Herrhausens Fahrzeug die Bombe auslöste.
Auch im Falle Rohwedder hätte es die Fähigkeiten der
RAF-Mitglieder überfordert, den Anschlag so auszuführen, wie
er tatsächlich ablief: Einen gezielten tödlichen Gewehrschuss auf Rohwedder
abzugeben, und zwar aus einer Entfernung von 65 m, im Dunkeln, von unten nach oben,
sowie durch dichtes Zweig- und Blätterwerk.
Beide Vorkommnisse erinnern
in Ablauf und Aufarbeitung stark an das Agieren der
BDR-Behörden im sogenannten NSU-Komplex ,
einer Veranstaltung, die bis vor die Jahrhundertwende
zurückgeht und noch geraume Zeit andauern soll.