Freitag, 14. November 2014
Am 30. November 1989 wurden Alfred Herrhausen , Vorstandsprecher der Deutschen Bank und am 1. April 1991 Detlev Karsten Rohwedder , Treuhandchef, ermordet. Zunächst behaupteten die BDR-Behörden, die Anschläge gingen auf das Konto der sogenannten RAF-Terroristen. Den Beweis hierfür konnten sie nie erbringen. Stellt man die Frage: Cui bono? [wem zu Nutzen?], so lautet die Antwort ganz klar: Gedungene professionelle Täter im Auftrag der internationalen Finanzmafia führten die Anschläge aus. Herrhausen und Rohwedder standen damals deren Plänen zur vollkommenen Ausplünderung der Ex-DDR im Wege. 

Herrhausen war damals eine der am meisten bewachten Personen in der BDR. Die RAF-Leute selbst besaßen weder die Fähigkeit noch die Logistik, ein so professionell und akribisch vorbereitetes Attentat auszuführen: Straßenbauarbeiten zur Verlegung von Kabeln für eine durch Lichtschranken auszulösende Sprengfalle. Diese war so konzipiert, dass die Bombe eigentlich bei dem ersten durchfahrenden Auto hochgehen musste. Herrhausens Konvoi bestand immer aus drei Fahrzeugen. Unvermutet setzte sich jedoch das vorausfahrende Fahrzeug von den beiden folgenden ab, so dass Herrhausens Fahrzeug die Bombe auslöste. Auch im Falle Rohwedder hätte es die Fähigkeiten der RAF-Mitglieder überfordert, den Anschlag so auszuführen, wie er tatsächlich ablief: Einen gezielten tödlichen Gewehrschuss auf Rohwedder abzugeben, und zwar aus einer Entfernung von 65 m, im Dunkeln, von unten nach oben, sowie durch dichtes Zweig- und Blätterwerk.

Beide Vorkommnisse erinnern in Ablauf und Aufarbeitung stark an das Agieren der BDR-Behörden im sogenannten NSU-Komplex , einer Veranstaltung, die bis vor die Jahrhundertwende zurückgeht und noch geraume Zeit andauern soll. 

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