30 Millionen Euro und noch mehr

München - Karl Huber (Abb.), Präsident des Oberlandesgerichts in München, hat bestätigt, dass der NSU-Prozess bisher rund 30 Millionen Euro gekostet hat. Pro Verhandlungstag sind bis zu 150.000 Euro angefallen. Etwa 80 Nebenkläger sind am Prozess beteiligt. Opferanwälte haben an normalen Prozesstagen ein Anrecht auf 356 Euro. Hinzu kommen noch Fahrtkosten und Übernachtungskosten bis zu einer bestimmten Höhe. Ein weiterer Anteil ist für die Sicherheitsvorkehrungen und baulichen Maßnahmen entstanden. Die geschätzten Prozesskosten muss der Freistaat Bayern vorschießen. Den Großteil des Geldes kann sich die bayerische Justiz vom Bund zurückholen, weil das Münchner Gericht quasi im Auftrag des Bundes handelt.
 
Dem NSU, einem vermutlich von den BDR-Organen erfundenen Phantom, werden von der Anklage Morde an neun Migrantinern und einer Polizistin sowie zwei Bombenanschläge angelastet. Die beiden vorgeblichen NSU-Täter, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, wurden am 4. November 2011 in Eisenach unter mysteriösen Umständen tot in einem Wohnwagen aufgefunden. Es darf angenommen werden, dass sie sich nicht - wie von der Anklage postuliert - selbst umbrachten, sondern von Dritten im Auftrag Interessierter getötet wurden . Nach den Regeln ordentlicher Rechtspflege wäre es die Aufgabe der Anklage gewesen, den gewaltsamen Tod der beiden Uwes aufzuklären, anstelle gegen diese Toten mit der Errichtung eines NSU-Phantoms eine Prozess-Farce zu inszenieren. Der gewaltige Aufwand, den sich die BDR für diese Veranstaltung leistet, ist nur mit den großgefassten politischen Zielen zu erklären, für deren Erreichung das NSU-Phantom als geeignetes Mittel zum Zweck dienen soll.

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