Dullokratische
Urteile
ABCD
Am 4. September 2009 gab der 48-jährige BRD-Oberst Georg Klein
(oben), Kommandeur des Bundeswehr-Camps in Kunduz, den Befehl
für den ferngesteuerten Einsatz einer 'Drohne' auf zwei havarierte Tanklaster
in Nordafghanistan, bei dem zahlreiche Einheimische
zerfetzt wurden . Angehörige der Getöteten
konnten nur noch einzelne, nicht zu identifizierende verkohlte Gliedmaßen mit nach Hause nehmen, um sie zu
beerdigen .
- Nach Provokationen durch einheimische Partisanen gab
Klein im Frühsommer seinen Soldaten die Anweisung, bei brenzligen Situationen sofort
zu schießen. Schon im August erschoss einer seiner Soldaten ohne Warnung
einen afghanischen Jungen. Mitte Juni drückte Klein
erstmals auf den 'roten Knopf', um mit einer
unbemannten 'Drohne' eine Falle am Straßenrand
hochgehen zu lassen. Im Juli befahl er, ebenfalls
mit einer 'Drohne', eine Stellung der Taliban auszulöschen.
Mit seinen leitenden Offizieren im Befehlsstand sah
er sich das ferngesteuerte Töten an. Euphorisch berichteten
seine Offiziere vom 'Finger Gottes', mit Hilfe
dessen sie die Angriffe der Taliban rächten. - Am
8. September hat sich die für den
Afghanistan-Einsatz verantwortliche Angela Merkel
die Verurteilung dieses Gemetzels deutlich und ummißverständlich verbeten, und zwar im Inland genauso wie im
Ausland.
Am 27. Juni 1944, einen Tag nach einem Partisanenangriff in Falzano di Cortona bei Arezzo
in der Toskana, bei dem mehrere deutsche Soldaten getötet
und zahlreiche weitere verwundet wurden, erschossen
deutsche Soldaten als Repressalie vier Zivilpersonen
sofort und sprengten ein Gebäude, in dem 11 weitere
Zivilpersonen eingeschlossen waren. - Am 12. August
2009 verurteilte der 57-jährige
Richter Manfred Götzl
vom Münchner Landgericht I
den 90-jährigen ehemaligen Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber
(unten) zu einer lebenslangen Haftstrafe, weil der
damals 25-Jährige für die von Götzl als Kriegsverbrechen* bezeichneten Vorgänge im Jahr 1944 in Italien verantwortlich gewesen
sei. Die dullokratischen Medien begrüßten das
Urteil: "Die überlebenden Opfer leiden bis
heute - die Täter haben keinen Anspruch darauf, in
Ruhe gelassen zu werden."
*Die Haager Landkriegsordnung bestimmte, dass in das Kriegsgeschehen eingreifendende Zivilbevölkerung nur dann
rechtmäßig handelte, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtete. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllte (Partisanen), kämpfte irregulär und hatte keinen Anspruch auf eine Behandlung als Kriegsgefangener. Wenn Partisanen auf frischer Tat getroffen wurden, durften sie erschossen, oder, wenn gefangengenommen, vor ein Stand- oder Feldgericht gestellt werden.
Darüber hinaus gab der Einsatz von Partisanen dem Kriegsgegner zur Abschreckung das Recht, Repressalien (z. B. Tötung von Zivilpersonen ) anzuwenden oder Geiseln zu nehmen.
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