Dienstag, 15. September 2009

 

Dullokratische Urteile
ABCD
Am 4. September 2009 gab der 48-jährige BRD-Oberst Georg Klein (oben), Kommandeur des Bundeswehr-Camps in Kunduz, den Befehl für den ferngesteuerten Einsatz einer 'Drohne' auf zwei havarierte Tanklaster in Nordafghanistan, bei dem zahlreiche Einheimische zerfetzt wurden
. Angehörige der Getöteten konnten nur noch einzelne, nicht zu identifizierende verkohlte Gliedmaßen mit nach Hause nehmen, um sie zu beerdigen . - Nach Provokationen durch einheimische Partisanen gab Klein im Frühsommer seinen Soldaten die Anweisung, bei brenzligen Situationen sofort zu schießen. Schon im August erschoss einer seiner Soldaten ohne Warnung einen afghanischen Jungen. Mitte Juni drückte Klein erstmals auf den 'roten Knopf', um mit einer unbemannten 'Drohne' eine Falle am Straßenrand hochgehen zu lassen. Im Juli befahl er, ebenfalls mit einer 'Drohne', eine Stellung der Taliban auszulöschen. Mit seinen leitenden Offizieren im Befehlsstand sah er sich das ferngesteuerte Töten an. Euphorisch berichteten seine Offiziere vom 'Finger Gottes', mit Hilfe dessen sie die Angriffe der Taliban rächten. - Am 8. September hat sich die für den Afghanistan-Einsatz verantwortliche Angela Merkel die Verurteilung dieses Gemetzels deutlich und ummißverständlich verbeten, und zwar im Inland genauso wie im Ausland.

Am 27. Juni 1944, einen Tag nach einem Partisanenangriff in Falzano di Cortona bei Arezzo in der Toskana, bei dem mehrere deutsche Soldaten getötet und zahlreiche weitere verwundet wurden, erschossen deutsche Soldaten als Repressalie vier Zivilpersonen sofort und sprengten ein Gebäude, in dem 11 weitere Zivilpersonen eingeschlossen waren. - Am 12. August 2009 verurteilte
der 57-jährige Richter Manfred Götzl    vom Münchner Landgericht I den 90-jährigen ehemaligen Wehrmachtsleutnant Josef Scheungraber (unten) zu einer lebenslangen Haftstrafe, weil der damals 25-Jährige für die von Götzl als Kriegsverbrechen* bezeichneten Vorgänge im Jahr 1944 in Italien verantwortlich gewesen sei. Die dullokratischen Medien begrüßten das Urteil: "Die überlebenden Opfer leiden bis heute - die Täter haben keinen Anspruch darauf, in Ruhe gelassen zu werden."

 

*Die Haager Landkriegsordnung bestimmte, dass in das Kriegsgeschehen eingreifendende Zivilbevölkerung nur dann rechtmäßig handelte, wenn sie die Waffen offen führt und die Gesetze und Gebräuche des Krieges beobachtete. Wer diese Voraussetzungen nicht erfüllte (Partisanen), kämpfte irregulär und hatte keinen Anspruch auf eine Behandlung als Kriegsgefangener. Wenn Partisanen auf frischer Tat getroffen wurden, durften sie erschossen, oder, wenn gefangengenommen, vor ein Stand- oder Feldgericht gestellt werden. Darüber hinaus gab der Einsatz von Partisanen dem Kriegsgegner zur Abschreckung das Recht, Repressalien (z. B. Tötung von Zivilpersonen ) anzuwenden oder Geiseln zu nehmen. 

Quelle: Internet  

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