Karlsruhe - Am 15. September 2009 hat das OLG Karlsruhe
die bedingte vorzeitige Entlassung von Ernst Zündel
aus der Mannheimer Haftanstalt abgelehnt .
Zündel sitzt seit dem 5. Februar 2003 in Haft, davon die ersten zwei Jahre in Einzel- und Isolierhaft in einem kanadischen Gefängnis. In dieser Einzelzelle brannte 24 Stunden lang das Licht, alle 20 Minuten wurde hörbar kontrolliert, ob er noch am Leben sei. Die Zelle besaß kein Fenster und es gab weder Tisch noch Stuhl. Bücher, Zeitschriften, Fernseher waren verboten. Auch Post wurde ihm nicht zugestellt. Die Inhaftierung in Kanada beruhte auf ein Sondergesetz, das speziell nach dem 11. September 2001 geschaffen worden war, bei dem der Angeklagte keine Verteidigungsmöglichkeit besaß. Dieses Sondergesetz, durch das insgesamt überhaupt nur sieben
Personen verurteilt wurden, wovon sechs islamistische
'Terroristen', und der siebte eben Ernst Zündel, wurde nach der Ausweisung von Zündel vom obersten Verfassungsgericht Kanadas als verfassungswidrig erklärt.