Ernst
Zündel
Graphiker und Verleger, *24. April 1939 in Calmbach
Baden-Württemberg
Z. emigrierte 1958 als 19-Jähriger nach Kanada,
um dem Wehrdienst zu entgehen. In den 60er Jahren erhielt er mehrfach den
Auftrag, die Cover-Seite des "Maclean's Magazine" zu illustrieren.
Seine politischen Ansichten veröffentlichte Z. zunächst unter dem
Pseudonym "Christof Friedrich". 1968 trat er der "Liberal Party of Canada"
bei. 1977 endete seine 1960 geschlossene erste Ehe, der zwei Söhne entstammen.
Im gleichen Jahr gründete
er einen Verlag unter der Bezeichnung "Samisdat Publishers", in
dem er zunächst Bücher über UFOs,
später politische Schriften wie "The Hitler We Loved and Why" und Richard Verralls "Did Six Million Really
Die?" veröffentlichte. Durch weltweiten Versand von Filmen, Audio-Kassetten und Schriften zum
Holocaust, zu alliierten und zionistischen Kriegsverbrechen baute Z. seinen
Verlag aus. Später verbreitete
Z. seine Ansichten weltweit in deutscher Sprache über einen US-amerikanischen Kurzwellen-Sender und
einen eigenen Internetauftritt, der nach seiner Verhaftung von seiner
dritten Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut wird.
Im April 1981 teilte die Regierung
der BRD dem kanadischen Jüdischen Kongress mit, dass "Samisdat Publishers"
in der BRD verbotene Medien verbreite. Im gleichen Jahr untersagte die kanadische Regierung Z. den weiteren Versand seiner
Veröffentlichungen, weil in Kanada das Versenden von "Hasspropaganda" mit der
Post ein Strafdelikt sei. Im Januar
1983 wurde dies Verbot wieder aufgehoben. 1984
verübte man auf Z.s Anwesen in Toronto ein Rohrbomben-Attentat, und am 8. Mai 1995
eine Brandstiftung, die einen Schaden von $75,000 verursachte. Die
Organisation "Jewish Armed Resistance Movement" übernahm hierfür
die Verantwortung. Im
gleichen Monat erhielt Z. eine Paketbombe, die von einer Spezialeinheit der
Polizei in Toronto unschädlich gemacht werden musste. Ein jüdischer Aktivist aus British
Columbia namens David Barbarash soll diese Bombe versandt haben.
1983 erhob die Gründerin der kanadischen
"Holocaust Remembrance Association" Sabrina Citron beim
kanadischen "Human Rights Tribunal" Klage gegen Z. wegen Verbreitung falscher
Nachrichten, der sich 1984 die Regierung von Ontario anschloss. Strafverfahren
fanden 1985
und 1988 statt. Der Holocaust-Experte Raul Hilberg sagte beim ersten Prozess
gegen Z. aus, verweigerte jedoch beim zweiten die Aussage, nachdem Entlastungszeugen
wie Josef Ginsburg (J. G. Burg), David Irving und Fred A.
Leuchter aufgetreten waren.
In beiden
Prozessen wurde Z. schuldig gesprochen und schließlich zu
15 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde 1992 im
Berufungsverfahren durch den "Supreme Court of Canada"
aufgehoben, da es gegen die "Guarantees of Freedom of Expression under the Canadian Charter of Rights and Freedoms"
verstieß.
1997 endete Z.s zweite Ehe
nach 18 Monaten Dauer, nachdem seine damalige Frau sich in einem neuerlichen
Verfahren vor der "Canadian Human Rights Commission" gegen ihn
gestellt hatte. Vor Abschluss dieses Verfahrens verließ Z. Kanada im
Januar 2000 und zog in die USA nach Sevierville, Tennessee. Dort schloss er seine
dritte Ehe mit Ingrid Rimland. Am 5. Februar 2003 wurde Z. von den
US-Behörden wegen Verstoßes gegen die Einwanderungsvorschriften verhaftet,
nach Ansicht Z.s zu Unrecht, und zwei Wochen später nach Kanada abgeschoben,
wo er sofort im "Toronto's Metro West Detention Centre" inhaftiert
wurde. Z. versuchte während seiner zweijährigen Haftzeit, während derer
erkrankte, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu
vermeiden, wo seit 2003 ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn
vorlag. Trotz über 40-jährigen Aufenthaltes in Kanada hatte er aus
unerfindlichen Gründen nie die dortige Staatsbürgerschaft erhalten.
Am 24. Februar 2005 stimmte
Richter Pierre Blais dem Auslieferungsantrag nach Deutschland zu und ordnete
seine Abschiebung an aus Gründen der nationalen Sicherheit Kanadas an. Der
Prozess um Z.s Abschiebung war in Kanada umstritten, da ein sonst nur gegen
Terroristen vorgesehenes „Security Certificate“-Verfahren angewandt
wurde, in welchem dem Angeklagten und seiner Verteidigung die Beweismittel
vorenthalten werden. Am 1. März 2005 wurde Z. nach Frankfurt am Main
ausgeflogen, dort sofort festgenommen und inhaftiert.
Die Staatsanwaltschaft erhob am 19. Juli 2005 gegen
Z. Anklage vor dem Landgericht Mannheim wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangebote sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze.
Bereits am ersten Prozesstag ( 8. November 2005) entzog der vorsitzende Richter
Dr. Ulrich Meinerzhagen der
Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz das Mandat, da diese sich durch ihre
Einlassungen möglicherweise selbst der Volksverhetzung strafbar gemacht habe.
Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter scheiterte ebenso wie ein Antrag
auf Ausschluss der Öffentlichkeit.
Am 9. Februar 2006 wurde der Prozess wieder aufgenommen, diesmal mit
Sylvia Stolz als Wahlverteidigerin, die am 31. März 2006 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe
definitiv vom Prozess ausgeschlossen wurde. Richter Meinerzhagen lehnte alle Anträge der Verteidigung ab,
es sei für das Verfahren völlig
unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht.
Am 15. Februar 2007 verkündete Richter Meinerzhagen
das Urteil entsprechend dem Antrag
von Staatsanwalt Andreas Grossmann.
Z. erhielt die zulässige Höchststrafe von fünf Jahren Haft ohne Anrechnung der zwei Jahre
Untersuchungshaft in Kanada. Meinerzhagen machte klar, dass er eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe
nicht befürworten würde. Am 17. September 2007 verwarf der Bundesgerichtshof
Zündels
Revision.
Z. wurde am 1. März 2010 nach 7-jähriger Gesinnungs-Haft in Mannheim entlassen
.
Werke von / Works of Z.:
Internetauftritt "THE ZUNDELSITE"
Der Vertrieb und das Zugänglichmachen der Bücher von Z. sind in Deutschland nach § 130 (2 und 3) StGB (Volksverhetzung) sowie in weiteren Ländern
(Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen,
Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz und Tschechische Republik) nach entsprechenden strafrechtlichen Bestimmungen
verboten. Den Zugriff auf im Internet publizierte Texte versuchen deutsche und andere Behörden durch Beschwerden bei den Betreibern von Suchmaschinen zu unterbinden.
Literatur über
/ Writings concerning Z.
Urteil
Landgericht Mannheim vom 15. Februar 2007
Zundelsite
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am
7.
August 2005
Prozess-Berichte
Staatsanwalt Andreas Grossmann und Verteidigerin Sylvia Stolz beim Prozess
Video zum
Urteil vom 15. März 2007
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am 8. Juni 2007
90 Minuten bei Ernst Zündel - Ein Besuch in der JVA Mannheim
Revisionist portrait
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am 2. Oktober 2009
Prozess-Berichte
Zum 24. April 2010
Literatur von und über
Ernst Zündel im Katalog der Deutschen
Nationalbibliothek / Writings of and about Ernst
Zündel in the catalogue of Deutsche Nationalbibliothek
* The memory of judgment
Douglas, Lawrence. - New Haven : Yale Univ. Press, 2001
* Did six million really die?
Toronto : Samisdat Publ., 1992
* Ernst Zündel - ein Mann der Geschichte macht
Toronto, Ontario : Samisdat Publ. Ltd., 1992
* Es ist vollbracht, das Ende einer Legende ist erreicht
Zündel, Ernst. - Aalborg : Nordland-Forl., 1988
* An mein Volk
Zündel, Ernst. - [Stuttgart] : E. Zündel, [1982 ?]
Letzte Änderung / Last update:
06.08.2014
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