Biographisches Lexikon des Revisionismus

Biographical Encyclopedia of Revisionism

 

 
Ernst Zündel 

Graphiker und Verleger, *24. April 1939 in Calmbach Baden-Württemberg

Z. emigrierte 1958 als 19-Jähriger nach Kanada, um dem Wehrdienst zu entgehen. In den 60er Jahren erhielt er mehrfach den Auftrag, die Cover-Seite des "Maclean's Magazine" zu illustrieren. Seine politischen Ansichten veröffentlichte Z. zunächst unter dem Pseudonym "Christof Friedrich". 1968 trat er der "Liberal Party of Canada" bei. 1977 endete seine 1960 geschlossene erste Ehe, der zwei Söhne entstammen. 

Im gleichen Jahr gründete er einen Verlag unter der Bezeichnung "Samisdat Publishers", in dem er  zunächst Bücher über UFOs, später politische Schriften wie "The Hitler We Loved and Why" und Richard Verralls "Did Six Million Really Die?" veröffentlichte. Durch weltweiten Versand von Filmen, Audio-Kassetten und Schriften zum Holocaust, zu alliierten und zionistischen Kriegsverbrechen baute Z. seinen Verlag aus. Später verbreitete Z. seine Ansichten weltweit in deutscher Sprache über einen US-amerikanischen Kurzwellen-Sender und einen eigenen Internetauftritt, der nach seiner Verhaftung von seiner dritten Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut wird. 

Im April 1981 teilte die Regierung der BRD dem kanadischen Jüdischen Kongress mit, dass "Samisdat Publishers" in der BRD verbotene Medien verbreite. Im gleichen Jahr untersagte die kanadische Regierung Z. den weiteren Versand seiner Veröffentlichungen, weil in Kanada das Versenden von "Hasspropaganda" mit der Post ein Strafdelikt sei. Im Januar 1983 wurde dies Verbot wieder aufgehoben. 1984 verübte man auf Z.s Anwesen in Toronto ein Rohrbomben-Attentat, und am 8. Mai 1995 eine Brandstiftung, die einen Schaden von $75,000 verursachte. Die Organisation "Jewish Armed Resistance Movement" übernahm hierfür die Verantwortung. Im gleichen Monat erhielt Z. eine Paketbombe, die von einer Spezialeinheit der Polizei in Toronto unschädlich gemacht werden musste. Ein jüdischer Aktivist aus British Columbia namens David Barbarash soll diese Bombe versandt haben. 

1983 erhob die Gründerin der kanadischen "Holocaust Remembrance Association" Sabrina Citron beim kanadischen "Human Rights Tribunal" Klage gegen Z. wegen Verbreitung falscher Nachrichten, der sich 1984 die Regierung von Ontario anschloss. Strafverfahren fanden 1985 und 1988 statt. Der Holocaust-Experte Raul Hilberg sagte beim ersten Prozess gegen Z. aus, verweigerte jedoch beim zweiten die Aussage, nachdem Entlastungszeugen wie Josef Ginsburg (J. G. Burg), David Irving und Fred A. Leuchter aufgetreten waren. In beiden Prozessen wurde Z. schuldig gesprochen und schließlich zu 15 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde 1992 im Berufungsverfahren durch den "Supreme Court of Canada" aufgehoben, da es gegen die "Guarantees of Freedom of Expression under the Canadian Charter of Rights and Freedoms" verstieß. 

1997 endete Z.s zweite Ehe nach 18 Monaten Dauer, nachdem seine damalige Frau sich in einem neuerlichen Verfahren vor der "Canadian Human Rights Commission" gegen ihn gestellt hatte. Vor Abschluss dieses Verfahrens verließ Z. Kanada im Januar 2000 und zog in die USA nach Sevierville, Tennessee. Dort schloss er seine dritte Ehe mit Ingrid Rimland. Am 5. Februar 2003 wurde Z. von den US-Behörden wegen Verstoßes gegen die Einwanderungsvorschriften verhaftet, nach Ansicht Z.s zu Unrecht, und zwei Wochen später nach Kanada abgeschoben, wo er sofort im "Toronto's Metro West Detention Centre" inhaftiert wurde. Z. versuchte während seiner zweijährigen Haftzeit, während derer erkrankte, Flüchtlingsstatus in Kanada zu erhalten, um eine Auslieferung nach Deutschland zu vermeiden, wo seit 2003 ein Haftbefehl wegen Verdachts auf Volksverhetzung gegen ihn vorlag. Trotz über 40-jährigen Aufenthaltes in Kanada hatte er aus unerfindlichen Gründen nie die dortige Staatsbürgerschaft erhalten.  

Am 24. Februar 2005 stimmte Richter Pierre Blais dem Auslieferungsantrag nach Deutschland zu und ordnete seine Abschiebung an aus Gründen der nationalen Sicherheit Kanadas an. Der Prozess um Z.s Abschiebung war in Kanada umstritten, da ein sonst nur gegen Terroristen vorgesehenes „Security Certificate“-Verfahren angewandt wurde, in welchem dem Angeklagten und seiner Verteidigung die Beweismittel vorenthalten werden. Am 1. März 2005 wurde Z. nach Frankfurt am Main ausgeflogen, dort sofort festgenommen und inhaftiert.

Die Staatsanwaltschaft erhob am 19. Juli 2005 gegen Z. Anklage vor dem Landgericht Mannheim wegen systematischer Leugnung des nationalsozialistischen Völkermords an den Juden durch Verbreitung von Schriften und Internetangebote sowie Volksverhetzung in 14 Fällen durch antisemitische Hetze. Bereits am ersten Prozesstag ( 8. November 2005) entzog der vorsitzende Richter Dr. Ulrich Meinerzhagen der Pflichtverteidigerin Sylvia Stolz das Mandat, da diese sich durch ihre Einlassungen möglicherweise selbst der Volksverhetzung strafbar gemacht habe. Ein Befangenheitsantrag gegen den Richter scheiterte ebenso wie ein Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit.

Am 9. Februar 2006 wurde der Prozess wieder aufgenommen, diesmal mit Sylvia  Stolz als Wahlverteidigerin, die am 31. März 2006 durch das Oberlandesgericht Karlsruhe definitiv vom Prozess ausgeschlossen wurde. Richter Meinerzhagen lehnte alle Anträge der Verteidigung ab, es sei für das Verfahren völlig unerheblich, ob der Holocaust stattgefunden habe oder nicht. Am 15. Februar 2007 verkündete Richter Meinerzhagen das Urteil entsprechend dem Antrag von Staatsanwalt Andreas Grossmann. Z. erhielt die zulässige Höchststrafe von fünf Jahren Haft ohne Anrechnung der zwei Jahre Untersuchungshaft in Kanada. Meinerzhagen machte klar, dass er eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe nicht befürworten würde. Am 17. September 2007 verwarf der Bundesgerichtshof Zündels Revision.  

Z. wurde am 1. März 2010 nach 7-jähriger Gesinnungs-Haft in Mannheim entlassen
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Werke von / Works of Z.: Internetauftritt "THE ZUNDELSITE"
Der Vertrieb und das Zugänglichmachen der Bücher von Z. sind in Deutschland nach § 130 (2 und 3) StGB (Volksverhetzung) sowie in weiteren Ländern (Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien, Slowakei, Spanien, Schweiz und Tschechische Republik) nach entsprechenden strafrechtlichen Bestimmungen verboten. Den Zugriff auf im Internet publizierte Texte versuchen deutsche und andere Behörden durch Beschwerden bei den Betreibern von Suchmaschinen zu unterbinden.

 
Literatur über / Writings concerning Z. 
Urteil Landgericht Mannheim vom 15. Februar 2007   
Zundelsite
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am 7. August 2005
Prozess-Berichte
Staatsanwalt Andreas Grossmann und Verteidigerin Sylvia Stolz beim Prozess
Video zum Urteil vom 15. März 2007
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am 8. Juni 2007
90 Minuten bei Ernst Zündel - Ein Besuch in der JVA Mannheim
Revisionist portrait
Bericht über einen Besuch bei Ernst Zündel am 2. Oktober 2009

Prozess-Berichte
Zum 24. April 2010

Literatur von und über Ernst Zündel im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek / Writings of and about Ernst Zündel in the catalogue of Deutsche Nationalbibliothek 
* The memory of judgment
Douglas, Lawrence. - New Haven : Yale Univ. Press, 2001 
* Did six million really die? 
Toronto : Samisdat Publ., 1992 
* Ernst Zündel - ein Mann der Geschichte macht
Toronto, Ontario : Samisdat Publ. Ltd., 1992 
* Es ist vollbracht, das Ende einer Legende ist erreicht
Zündel
, Ernst. - Aalborg : Nordland-Forl., 1988 
* An mein Volk
Zündel, Ernst. - [Stuttgart] : E. Zündel, [1982 ?]

Letzte Änderung / Last update: 06.08.2014 

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Weitere Infos:  
Quelle: Internet
 

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