Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat am 6. Oktober
die Revision der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia
Stolz als unbegründet verworfen und das Verfahren abgeschlossen.
Das Landgericht Mannheim hatte
Stolz wegen mehrfacher 'Volksverhetzung' zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches.