Donnerstag, 15. Oktober 2009

 

Urteil gegen Sylvia Stolz rechtskräftig

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat am 6. Oktober die Revision der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia Stolz als unbegründet verworfen und das Verfahren abgeschlossen.
Das Landgericht Mannheim hatte Stolz wegen mehrfacher 'Volksverhetzung' zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten. Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches.

Quelle: Internet  

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