Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Sylvia Stolz
 

Donnerstag, 15. Oktober 2009

 

Urteil gegen Sylvia Stolz rechtskräftig

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat am 6. Oktober die Revision der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia Stolz als unbegründet verworfen und das Verfahren abgeschlossen.
Das Landgericht Mannheim hatte Stolz wegen mehrfacher 'Volksverhetzung' zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten. Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches.

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Freitag, 7. August 2009

 

Herzliche Glückwünsche zum Geburtstag
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Heidelberg - Ihren 46. Geburtstag beging am Donnerstag die Dissidentin Sylvia Stolz. Die Anwältin war am 14. Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen ihrer Ansichten zu dreieinhalb Jahren Haft und fünf Jahre Berufsverbotverurteilt worden. Im Mai 2009 wurde das Strafmaß um drei Monate verkürzt.

Quelle: Internet  

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Samstag, 9. Mai 2009 

 
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Mikrophon abgedreht


Mannheim - Der Vorsitzende Richter Olaf Rinio am Landgericht Mannheim verurteilte die Anwältin Sylvia Stolz (Foto) am Freitagabend wegen Meinungsdelikten zu 39 Monaten Haft. Staatsanwalt Peter Skopp hatte 42 Monate gefordert. Das verhängte Berufsverbot für fünf Jahre wurde bestätigt. Während ihres Schlusswortes wurde Stolz das Mikrofon abgedreht. Sie war bereits am 14. Januar 2008 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.  

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Quelle: Internet  
 

Donnerstag, 26. März 2009 

 

Neuauflage Prozess gegen Sylvia Stolz


Mannheim - Am 24. und 25. März wurde unter dem Vorsitz des Richters
Olaf Rinio die Neuverhandlung über die Höhe der Haftstrafe des gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz (Foto) im Januar 2008 von Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim verhängten Urteils. Glenz hatte Verteidigerin von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt. Die Fortsetzung der Verhandlung wurde auf Mittwoch, 1. April, vertagt. 

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Donnerstag, 19. März 2009 

 

Neuauflage Prozess gegen Sylvia Stolz


Mannheim - Am Mittwoch begann unter dem Vorsitz des Richters
Olaf Rinio die Neuverhandlung über die Höhe der Haftstrafe des gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz (foto) im Januar 2008 von Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim verhängten Urteils. Glenz hatte Verteidigerin von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt. Die Fortsetzung der Verhandlung wurde auf Dienstag, 24. März, vertagt. 

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Quelle: Internet
 

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Donnerstag, 01. Mai 2008 

 
Hier spricht Sylvia Stolz

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der Rechtsanwältin Sylvia Stolz gegen ihre Verurteilung wegen mangelnder Erfolgsaussichten abgelehnt. Im Januar 2008 hatte der vorsitzende Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim die Verteidigerin von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt [Foto anklicken].

  

Zu num-online: 
Quelle: Internet
 

Montag, 14. Januar 2008 

 

Urteile

Am Montag wurde im Landgericht Mannheim vom Vorsitzenden Richter Rolf Glenz die 44-jährige Sylvia Stolz zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde ihr für fünf Jahre die Berufserlaubnis entzogen. Wegen Fluchtgefahr wurde sie noch im Gerichtssaal verhaftet. Sie hatte den Holocaust als "bloße Erfindung der Juden" bezeichnet.

Am gleiche Tag wurde in Wien von der Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik der 56-jährige Wolfgang Fröhlich zu insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Er hatte behauptet, die Vernichtung von sechs Millionen Juden im Dritten Reich wäre "physikalisch nicht machbar" gewesen.

  

Zu num-online: 
Quelle: Internet
 

Freitag, 21. Dezember 2007 

 

Prozeß "Sylvia Stolz" Dezember 2007 

Mannheim - Das Mannheimer Landgericht hat die Beweisanträge der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia Stolz [Foto anklicken] abgewiesen. Zuvor hatte es der Angeklagten untersagt, den Zeugen Ulrich Meinerzhagen, 56 Jahre alt, weiter zu befragen. Dieser hatte als Vorsitzender Richter im Verfahren gegen Ernst Zündel die damalige Verteidigerin Stolz ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz warnte Stolz davor, den Prozess als Propagandaveranstaltung anzusehen. 

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