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Biographisches
Lexikon der Justiz
Biographical
Encyclopedia of Judicature
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Donnerstag,
15. Oktober 2009
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Urteil gegen
Sylvia Stolz rechtskräftig
Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof hat am 6. Oktober
die Revision der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia
Stolz als unbegründet verworfen und das Verfahren abgeschlossen.
Das Landgericht Mannheim hatte
Stolz wegen mehrfacher 'Volksverhetzung' zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt und ihr die Ausübung des Rechtsanwaltsberufes für die Dauer von fünf Jahren verboten.
Nach den Feststellungen des Landgerichts erstrebt die Angeklagte einen politischen Systemwechsel im Sinne einer Wiederherstellung der Verhältnisse des 3. Reiches.
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Quelle:
Internet |
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Freitag,
7. August 2009
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Herzliche
Glückwünsche zum Geburtstag
ABCD
Heidelberg
- Ihren 46. Geburtstag beging am Donnerstag die Dissidentin Sylvia Stolz. Die Anwältin war am 14. Januar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen
ihrer Ansichten zu dreieinhalb Jahren Haft und fünf Jahre
Berufsverbotverurteilt worden. Im Mai 2009 wurde das Strafmaß
um drei Monate verkürzt.
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Quelle:
Internet |
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Samstag,
9. Mai 2009
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a
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Mikrophon
abgedreht
Mannheim - Der Vorsitzende Richter Olaf Rinio am Landgericht Mannheim verurteilte die Anwältin
Sylvia Stolz (Foto) am Freitagabend wegen Meinungsdelikten zu 39 Monaten Haft. Staatsanwalt Peter Skopp
hatte 42 Monate gefordert. Das verhängte Berufsverbot für fünf Jahre
wurde bestätigt. Während ihres Schlusswortes wurde Stolz das Mikrofon
abgedreht. Sie war bereits am 14. Januar 2008 zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
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Quelle: Internet
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Donnerstag,
26. März 2009
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Neuauflage
Prozess gegen Sylvia Stolz
Mannheim - Am 24. und 25. März wurde unter dem Vorsitz des Richters Olaf
Rinio die Neuverhandlung
über die Höhe der Haftstrafe
des gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz (Foto) im Januar 2008 von Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim
verhängten Urteils. Glenz hatte Verteidigerin von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt.
Die Fortsetzung der Verhandlung wurde auf Mittwoch, 1. April, vertagt.
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Donnerstag,
19. März 2009
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Neuauflage
Prozess gegen Sylvia Stolz
Mannheim - Am Mittwoch begann unter dem Vorsitz des Richters Olaf
Rinio die Neuverhandlung
über die Höhe der Haftstrafe
des gegen die Rechtsanwältin Sylvia Stolz (foto) im Januar 2008 von Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim
verhängten Urteils. Glenz hatte Verteidigerin von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot verhängt.
Die Fortsetzung der Verhandlung wurde auf Dienstag, 24. März, vertagt.
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Donnerstag,
01. Mai 2008
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Hier
spricht Sylvia Stolz Karlsruhe
- Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerden der Rechtsanwältin
Sylvia Stolz gegen ihre Verurteilung wegen mangelnder Erfolgsaussichten
abgelehnt. Im Januar 2008 hatte der vorsitzende Richter Rolf Glenz am Landgericht Mannheim die Verteidigerin
von Ernst Zündel wegen ihrer Argumentation zu dreieinhalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt und ein fünfjähriges Berufsverbot
verhängt [Foto anklicken].
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Zu
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Montag, 14. Januar 2008
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Urteile
Am Montag wurde im Landgericht Mannheim vom Vorsitzenden Richter Rolf Glenz die
44-jährige Sylvia Stolz zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Außerdem wurde ihr für fünf Jahre die Berufserlaubnis entzogen.
Wegen Fluchtgefahr wurde sie noch im Gerichtssaal verhaftet. Sie hatte den Holocaust als "bloße Erfindung der Juden" bezeichnet.
Am
gleiche Tag wurde in Wien von der Richterin Martina Spreitzer-Kropiunik der
56-jährige Wolfgang Fröhlich zu insgesamt sechs Jahren und fünf Monaten
Haft verurteilt. Er hatte behauptet, die Vernichtung von sechs Millionen Juden im Dritten Reich wäre "physikalisch nicht machbar" gewesen.
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Zu
num-online: |
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Freitag, 21. Dezember 2007
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Prozeß
"Sylvia Stolz" Dezember 2007
Mannheim - Das Mannheimer Landgericht hat die Beweisanträge der angeklagten Rechtsanwältin Sylvia Stolz
[Foto anklicken] abgewiesen.
Zuvor hatte es der Angeklagten untersagt, den Zeugen Ulrich Meinerzhagen, 56 Jahre
alt, weiter zu befragen. Dieser hatte als Vorsitzender Richter im Verfahren gegen Ernst Zündel die damalige Verteidigerin Stolz
ausgeschlossen. Der Vorsitzende Richter Rolf Glenz warnte Stolz davor, den Prozess als
Propagandaveranstaltung anzusehen.
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