München - Im Prozess gegen den 89-jährigen John
Demjanjuk überträgt der Leitende Oberstaatsanwalt
Eduard Mayer vom Schwurgericht München II die
Verhandlungen auch per Video, um den modernen
Ansprüchen an einen perfekten Schauprozesses voll
gerecht zu werden (Bilder oben: Moskauer Schauprozesse
1936/38). 220 Medienvertreter aus aller Welt haben sich bislang akkreditieren lassen,
Beobachter von Forschungsinstituten, Historiker und viele Zuschauer werden erwartet. Diese Übertragung ist eine Premiere,
sie soll zukünftigen Schauprozessen als Muster
dienen. Bislang beläuft sich die Zahl der Nebenkläger auf rund
40. Der ermittelnde Oberstaatsanwalt Mayer hat in
seiner Anklage gegen Demjanjuk 23 längst verstorbene Zeugen benannt,
die vor über 30 Jahren, teils in der Sowjetunion und unter Druck vernommen wurden.
Die Bayerische Justizministerin Beate Merk (2. Bild
von unten) hob kürzlich neben Mayers fachlichen Fähigkeiten
dessen Qualitäten im Umgang mit anderen hervor. Als Pflichtverteidiger
wurde der 72-jährige Günther Maull (Bild unten)
benannt, der schon in früheren HOLOCAUST-Schauprozessen
mitwirkte. Da Maull weder Englisch noch Ukrainisch kann, wurde von ihm
ein Übersetzer für Ukrainisch beantragt.
Der Stadtrat der westukrainischen Metropole
Lemberg (ukrainisch Lwiw) verabschiedete eine Resolution, in der die
dullokratische Bundesregierung zum Abbruch des Verfahrens gegen Demjanjuk aufgefordert wird.
Wie könne jemand, der als Soldat gegen Hitler-Deutschland gekämpft hat, nun vor einem deutschen Gericht abgeurteilt werden? Zumal
bereits 1993 in Israel ein Todesurteil gegen ihn wegen
falscher Zeugenaussagen und krimineller Unterdrückung
von Entlastungsmaterial aufgehoben werden musste. Bereits im Mai
wurde dem deutschen Konsulat in Lwiw ein Protestschreiben übergeben.
Die jüdischen Verbände reagierten empört auf den Beschluss des Stadtrats von
Lwiw.