Montag, 30. November 2009

 

J'accuse - I accuse - Ich klage an

In München wird am Montag, 30. November 2009, um 10.00 Uhr in den Räumen des Landgerichts München II, Nymphenburger Straße 16, ein neuer großer internationaler Schauprozess in der Folge 'THÉÂTRE MACABRE' eröffnet. Angeklagt ist der 89-jährige Rentner John Demjanjuk aus Seven Hills in Ohio/USA, früher bei Ford/USA als Arbeiter beschäftigt, und zwar wegen Beihilfe zum Mord durch Vergasung an 27 900 Juden im Jahr 1943 im Konzentrationslager Sobibór in Polen. Demjanjuk weist die Vorwürfe zurück.

 

Nach durchgängiger höchster BRD-Rechtssprechung ist dies Sobibór-Verbrechen offenkundig und somit einer gerichtlichen Untersuchung nicht mehr zugänglich.  Beweisanträge, die dies infrage stellten, wären unzulässig und strafbar. Andererseits darf niemand verurteilt werden, dem keine konkreten Mordtaten oder die Teilnahme an Exzessen nachgewiesen werden können. Dieser Nachweis ist im Fall Demjanjuk völlig unmöglich. Somit steht der Freispruch Demjanjuks von vornherein fest. Und weil dies so ist, hätte Demjanjuk nie vor ein BRD-Gericht gezerrt werden dürfen. Es handelt sich also bei der Münchner Veranstaltung um ein von den Behörden kaltblütig geplantes und konsequent durchgeführtes Justizverbrechen an einem sterbenskranken alten Mann.

 

Um dennoch diesem Skandal das durchsichtige Mäntelchen einer gewissen Rechtsgrundlage umzuhängen, haben die Justizbehörden als 'Beweismittel' einen vermutlich vom sowjetischen Geheimdienst gefälschten Dienstausweis für Demjanjuk hervorgeholt und erneut überprüfen lassen mit dem Ergebnis: Der Ausweis sei echt . Dies Dokument ist für eine Begründung der Anklage allerdings völlig unerheblich, denn es könnte - selbst wenn das Gericht der Expertise der Anklagebehörde folgt - nur zeigen, dass Demjanjuk 1943 in Sobibór war, nicht aber, dass er dort konkrete Mordtaten begangen oder an Exzessen teilgenommen hat.

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Worum geht es also in diesem makabren Schauspiel, bei diesem skrupellosen Justiz-Verbrechen? Es geht - wie bei den vorangegangenen großen internationalen Schauprozessen der letzten 75 Jahre - um die Durchsetzung politischer Vorhaben, die mit legalen Mitteln nicht zu verwirklichen wären. Ein Hauptelement aller dieser Schauprozesse ist die Emotionalisierung und Hypnotisierung der Öffentlichkeit mit den Rezepten einer durchtriebenen Massenpsychologie. 

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Abgesehen vom gleichen Ziel, hatten und haben alle großen internationalen Schauprozesse noch etwas anderes gemein: Eine unabhängige Verteidigung ist nicht vorgesehen. Bei der gegenwärtigen Veranstaltung beispielsweise unterliegen die Hintergründe der Geschehnisse, in die Demjanjuk von den gewissenlosen Mächtigen seiner Zeit zwangsweise eingebunden wurde, seit 64 Jahren der staatlichen Deutungshoheit. Sie dürfen vor Gericht von der Verteidigung nicht hinterfragt werden. Würde sich ein Verteidiger dennoch erdreisten, dies zu tun, so wäre er sofort am Ende: Der umfassende, lückenlose und alle denkbaren Fälle abdeckende Straftatbestand des Sonderrechts § 130 StGB 'Volksverhetzung' wird nicht ohne Grund als 'Schwert und Schild der Freiheitlichen Demokratischen Grundordnung' bezeichnet.

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Wir sind jetzt wieder im Mittelalter angelangt, wo die Obrigkeit auch schon ein Sonderrecht für als besonders verwerflich angesehene Delikte wie 'Unzucht mit dem Teufel', 'Hexerei' oder 'Zweifel an amtlichen Glaubenslehren' geschaffen hatte. Wer eines solchen 'Crimen maximum' bezichtigt wurde, durfte nur von einem Beistand verteidigt werden, der dem Richter als eifriger Verfechter der herrschenden Ansichten persönlich bekannt war. Vor Beginn eines solchen Sonderrecht-Prozesses hatte der Richter die Verteidigung feierlich davor zu warnen, durch Begünstigung des Bösen sich selbst schuldig zu machen. Nicht anders ist es heute. Kluge Verteidiger wussten immer schon, was zu tun und was zu lassen ist. 

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Das Bestreben aller Herrschenden, amtlich verordnete Wahrheiten mit Hilfe ihrer Justizbüttel durchzusetzen, ist also keineswegs neu. Und der einfältige Pöbel klatscht wie immer begeistert Beifall. Während aufgeklärterer Zeiten schien es so, als könnten die Menschen langsam Vernunft annehmen. Das war eine Illusion - wir fallen zurück in noch größere Barbarei. Denn die modernen Methoden der Massenindoktrination und -hypnose sind viel erfolgreicher als die simplen Herrschaftsrezepte vergangener Zeiten. Die Großinszenierung des 'THÉÂTRE MACABRE' in dem zur weltweiten Schaubühne umfunktionierten Gerichtssaal des Landgerichts München II ist ein weiterer Meilenstein auf dem Weg in den moralischen Abgrund. 

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Hintergrund: 

 

Der am 3. April 1920 in Dubowi Macharynzi in der Ukraine geborene Landarbeitersohn Iwan Mykolajowytsch Demjanjuk geriet im Jahr 1940 als 20-jähriger Traktorist einer ukrainischen Kolchose zwischen die Mühlsteine der von den Großen dieser Welt organisierten mehrjährigen staatlichen Schlächterei, genannt 2. Weltkrieg. Wie durch ein Wunder gelang es diesem 'Simplicissimus Ruthenicus', den Schrecken der allseitigen Gemetzel zu entkommen und in den USA ein neues Leben zu beginnen. 

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Im August 1977 geriet Demjanjuk in die Fänge der Häscher einer eigens zuvor für diesen Zweck in den USA eingerichteten Sonderermittlungsbehörde für NS-Verbrechen . Auf Grund gefälschter Dokumente und unwahrer Zeugnisse von HOLOCAUST-Überlebenden entzogen ihm die US-Behörden 1981 seine US-Staatsbürgerschaft. 1986 deportierte man Demjanjuk nach Israel, wo er 1988 zum Tod durch Erhängen verurteilt wurde. Er habe 1942 im Lager Treblinka in Polen angeblich den Dieselmotor zur Vergasung der dorthin deportierten Juden bedient. 1993 sprach ihn das höchste israelische Gericht in der Berufung allerdings frei. Seine Verteidiger führten den Nachweis, dass die für das Todesurteil maßgeblichen Zeugenaussagen unwahr und die vorgelegten Dokumente vom sowjetischen Geheimdienst gefälscht waren. Im gleichen Jahr kehrte Demjanjuk in die USA zurück. 1998 erhielt er seine US-amerikanische Staatsbürgerschaft wieder zuerkannt: Die US-Justizbehörden hatten wissentlich entlastende Dokumente zurückgehalten; Demjanjuk war ein Opfer ungesetzlichen Verhaltens der US-Strafermittlungsbehörden geworden. Aber das war noch nicht alles!

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1999 erhoben die US-Justizbehörden nach Hinweisen des Simon-Wiesenthal-Centers erneute Anklage gegen Demjanjuk. Diesmal wurde ihm u. a. vorgeworfen, er sei im Kriege Wachmann in den Lagern Sobibór, Majdanek und Flössenburg gewesen. Im Jahr 2004 entzogen die US-Behörden ihm erneut die US-Staatsangehörigkeit. Nachdem der Präsident des Jüdischen Weltkongresses 'WJC', Ronald S. Lauder, die Auslieferung Demjanjuks von den USA nach Deutschland gefordert hatte, nahm die Ludwigsburger 'Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen' die Vorermittlungen für einen Auslieferungsantrag auf und schickte zu diesem Zweck Mitarbeiter nach Washington, um die Demjanjuk-Akte durchzuarbeiten. Im März 2009 erließ das Amtsgericht München einen Haftbefehl gegen Demjanjuk. Dieser wurde im Mai aus seinem Heim in Seven Hills deportiert und in einem deutschen Lazarettflugzeug nach München in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim gebracht.

Quelle: Internet  

Weitere Infos:  
 

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