Jagd-Hunde lösen,
geschiehet, wenn man die Jagd-Hunde loßmachet und laufen lässet.
Zitat aus Johann Heinrich Zedlers Universal-Lexicon ,
Band 14, S. 0095
Jerusalem - Der israelische Justizminister Jaakov Neeman
(unten links)
hat seine BRD-Dullikollegin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
(unten Mitte)
aufgefordert, den heute 88-jährigen Klaas Carel Faber zu
verurteilen.
Der damalige Niederländer Faber war im letzten
Weltkrieg ein pflichtbewusster und verlässlicher Mitarbeiter der
niederländischen Staatspolizei. Im September 1944 wurde er
dem Sicherheitsdienst der SS in Groningen zur Unterstützung zugeteilt.
Als solcher vollstreckte er u.a. gültige Todesurteile gegen
Terroristen. Nach 1945 verurteilte ein niederländisches Gericht
Faber deswegen erst zum Tod, später zu einer lebenslangen Haftstrafe.
Am zweiten Weihnachtsfeiertag des Jahres 1952 flohen Faber und sechs weitere
Verurteilte aus dem Gefängnis in Breda. Bei Ubbergen überquerten sie die niederländisch-deutsche Grenze. Das Amtsgericht Kleve
verurteilte die Männer Tags darauf wegen illegaler Einreise zu einer Strafe von jeweils zehn
Mark. Ein Justizangestellter schenkte ihnen das Geld und legte sogar noch etwas für die Weiterfahrt drauf.
Zwei Tage später suchten die niederländischen Behörden in
der BRD um die Auslieferung der Flüchtigen nach – ohne Erfolg. Bonn lehnte unter Berufung auf einen Führererlass aus dem Jahr 1943 ab, demzufolge alle Angehörigen der Waffen-SS automatisch deutsche Staatsbürger waren.
1957 verzichtete das Landgericht Düsseldorf auf die Eröffnung eines Verfahrens gegen die Geflohenen. Begründung: Die Beweislage sei zu dünn.
Faber zog nach Ingolstadt und und arbeitete bis zur Rente
bei Audi.
Von Bekannten und Nachbarn werden die Fabers als freundliche
und sehr anständige Leute bezeichnet.
Im Jahr 2003 beantragte die niederländische Regierung,
dass Faber die 1947 gegen ihn verhängte lebenslange Freiheitsstrafe
in Deutschland verbüßen sollte. Doch das Landgericht
Ingolstadt erklärte das Begehren für unzulässig. Das Düsseldorfer Landgericht
habe bereits 1957 Faber in derselben Sache als entlastet angesehen.
Daraufhin schaltete sich 2006 Ulrich Maaß (unten
rechts)
von
der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für NS-Verbrechen
ein. Die zuständige Staatsanwaltschaft München I, der Maaß
angeblich neue Dokumente übersandte, wies Maaß
ab: Faber erschoss seine Opfer in der Überzeugung, gültige Todesurteile gegen
Terroristen zu vollstrecken. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sei ihm nicht nachzuweisen.
Man habe zu Gunsten des Schützen von Totschlag ausgehen müssen. Und der sei 1990 verjährt.
Sollten nicht neue Beweise auftauchen, die einen Mordverdacht begründeten, sei die Sache für die deutschen Ermittler damit abgeschlossen. Die
Generalstaatsanwaltschaft habe die Einstellung des Verfahrens wiederholt und zuletzt noch im Mai 2008 bestätigt.
Oberdulli Leutheusser-Schnarrenberger hat Bayern Anfang August
aufgefordert, die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen, wie der 88-Jährige
doch noch zur
Strecke gebracht werden könne. Die Meute zur
Jagd ist schon losgelassen, vgl. unten.
ABCD
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