Mittwoch, 6. Oktober 2010

 
 

Maulkorb für große Tiere

 
München ­ Gegen die 81-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel (oben) und den 91 Jahre alten Georg Wiesholler aus Ottobrunn findet seit Montag vor dem Landgericht München wegen 'Volksverhetzung' ein Prozess statt. Die Angeklagten sollen
eine 76 Seiten starke, den HOLOCAUST in satirischer Weise verharmlosende Schrift "Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht" verfasst und an 33 Schulen in Brandenburg, Bayern und Baden-Württemberg verteilt haben. Angeklagt ist auch die 66 Jahre alte Margret Nickel, Schriftführerin und Organisationsleiterin der Gesellschaft für freie Publizistik e.V. in Oberboihingen . Ihr wird vorgeworfen, die Broschüren an verschiedene Schulen in Deutschland versendet zu haben. Sie habe zudem ihre "Klosterhaus-Buchhandlung" im hessischen Wahlsburg-Lippoldsberg für Nachbestellungen zur Verfügung gestellt.

 

Auf die Frage des Vorsitzende Richters der zweiten Strafkammer am Landgericht München, Norbert Riedmann (Miite), nach ihrer Staatsangehörigkeit antwortete Haverbeck: "Deutsches Reich". Sie bestritt, den HOLOCAUST zu 'leugnen'. Leugnen könne man nur, was man selbst weiß. "Wenn ich wegen HOLOCAUST-Leugnung angeklagt werde, dann muss doch erst einmal geklärt werden, was das ist", bemerkte sie. Die Rede-, Presse- und Meinungsfreiheit werde durch den Volksverhetzungsparagraphen 130 des deutschen Strafgesetzes eingeschränkt, der abgeschafft werden müsse. Das Publikum reagierte auf diese Forderung mit Applaus. Haverbeck erwähnte, sie hätte die einzelnen Kapitel der Schrift immer dem Staatsschutz übergeben, und der zuständige Beamte habe diese nie beanstandet. Die Verteidigung beantragte die Vernehmung des bisher nicht geladenen Beamten. Haverbeck sagte noch, sie sei keine Expertin für Gaskammern, aber Riedmann auch nicht. Einige Prozessbeobachter hatten die Schrift "Amalia Hinterwäldlerin vor Gericht" vor sich liegen. Als ein Zuschauer das Heft am Rande der Verhandlung verteilte, ließ Staatsanwalt Hans-Joachim Lutz (unten) dessen Personalien feststellen und kündigte an: "Das gibt das nächste Verfahren".

 

Am Mittwoch verurteilte Richter Riedmann die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten, zusätzlich zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro. Den 91 Jahre alten Mitangeklagten Georg Wiesholler verurteilte Riedmann zu einer Geldstrafe von 600 Euro wegen Beihilfe zur Volksverhetzung. Staatsanwalt Lutz hatte für Haverbeck neun Monate Haft auf Bewährung und für Wiesholler 1.350 Euro Geldstrafe gefordert. Die Verteidigung hatte für beide Angeklagten Freisprüche beantragt. Riedmann kündigte an, die noch bestehenden Exemplare der Schrift würden eingezogen und sagte, er habe sich mit der Strafaussetzung zur Bewährung schwer getan, weil er massive Zweifel habe, dass die Angeklagte ihre Auffassung noch ändere. Sie dürfe zwar ihre freie Meinung haben, aber nicht äußern. 

 

Verhandlungsort:

Landgericht München I
Raum B -162/1
Nymphenburger Straße 16
80335 München.

http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/m1/

Infos: Pressereferentin Margarete Nötzel (089-5597-3036) oder deren Vertreter Hans-Kurt Hertel (089-5597-4480), sowie bei der Pressegeschäftsstelle (089-5597-4167). 

Quelle: Internet   

Weitere Infos:  
 

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