Berufungsverfahren
Sylvia Stolz vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof München,
Tag 4
ABCD
München
- Am Freitag, 17. Dezember, war der vierte Prozesstag im Berufungsverfahren
der Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz (oben rechts) gegen gegen ihren Ausschluss wegen standeswidrigen Verhaltens aus der Rechtsanwaltschaft durch das Anwaltsgericht
(oben links) München im September
2009. Die Öffentlichkeit war wie bei den vorangegangenen Prozesstagen zugelassen.
Sylvia Stolz fuhr mit ihrer Einlassung zur Sache vom 3. Dezember fort . Sie
zitierte aus der Rede des SPD-Dullis Carlo Schmid aus dem Jahr 1948 vor dem
'Parlamentarischen Rat' im Zuge der Ausarbeitung des Grundgesetzes, in der
er ausführte, dass die zu gründende BDR unter Fremdherrschaft stehe .
Schmids Ansichten, die sie sich zu eigen gemacht habe, seien nie
bestritten worden und richtungsweisend für die Auslegung des
Staatsrechtes. Aus diesem Grund sei der Vorwurf ungerechtfertigt, sie verunglimpfe die
BDR.
Mit der Verlesung der Rede Schmids hole sie heute nach, was ihr 2007 vom Landgericht Mannheim verboten worden sei. In jenem Verfahren war Stolz Anwältin
von Ernst Zündel . Das Gericht hatte
diesen nach Strafgesetzbuch § 130
zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt, ohne Anrechnung der zwei Jahre Untersuchungshaft in Kanada. Stolz selbst wurde damals noch im Gerichtssaal festgenommen.
§ 130 des Strafgesetzbuches sei, sagte Stolz, nur dazu da, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Außerdem besitze der
Paragraph als Sondergesetz keine rechtliche Legitimität
.
Schließlich belegte Stolz aus zahlreichen Quellen ihre These einer jüdischen Weltherrschaft.
Das Verfahren wird am Mittwoch, 22. Dezember, um 13.00 Uhr fortgesetzt.
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