Sonntag, 19. Dezember 2010

 

Berufungsverfahren Sylvia Stolz vor dem Bayerischen Anwaltsgerichtshof München, Tag 4 

ABCD

München -  Am Freitag, 17. Dezember, war der vierte Prozesstag im Berufungsverfahren der Ebersberger Rechtsanwältin Sylvia Stolz (oben rechts) gegen gegen ihren Ausschluss wegen standeswidrigen Verhaltens aus der Rechtsanwaltschaft durch das Anwaltsgericht (oben links) München im September 2009. Die Öffentlichkeit war wie bei den vorangegangenen Prozesstagen zugelassen. Sylvia Stolz fuhr mit ihrer Einlassung zur Sache vom 3. Dezember fort . Sie zitierte aus der Rede des SPD-Dullis Carlo Schmid aus dem Jahr 1948 vor dem 'Parlamentarischen Rat' im Zuge der Ausarbeitung des Grundgesetzes, in der er ausführte, dass die zu gründende BDR unter Fremdherrschaft stehe . Schmids Ansichten, die sie sich zu eigen gemacht habe, seien nie bestritten worden und richtungsweisend für die Auslegung des Staatsrechtes. Aus diesem Grund sei der Vorwurf ungerechtfertigt, sie verunglimpfe die BDR.

Mit der Verlesung der Rede Schmids hole sie heute nach, was ihr 2007 vom Landgericht Mannheim verboten worden sei. In jenem Verfahren war Stolz Anwältin von Ernst Zündel . Das Gericht hatte diesen nach Strafgesetzbuch § 130 zur Höchststrafe von fünf Jahren verurteilt, ohne Anrechnung der zwei Jahre Untersuchungshaft in Kanada. Stolz selbst wurde damals noch im Gerichtssaal festgenommen. § 130 des Strafgesetzbuches sei, sagte Stolz, nur dazu da, die freie Meinungsäußerung einzuschränken. Außerdem besitze der Paragraph als Sondergesetz keine rechtliche Legitimität . Schließlich belegte Stolz aus zahlreichen Quellen ihre These einer jüdischen Weltherrschaft.


Das Verfahren wird am Mittwoch, 22. Dezember, um 13.00 Uhr fortgesetzt.

Quelle: Internet   

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