Sonntag, 6. Januar 2011

 

Der Fall Demjanjuk: Ein Justizskandal 

München - Im Schauprozess gegen den US-Ukrainer John Demjanjuk will Richter Ralph Alt vom Landgericht München II möglicherweise am 22., 23. und 24. März sein Urteil sprechen. Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch sagte, er sei mit diesen Terminvorschlägen nicht einverstanden. Er werde im Februar neue Beweisanträge stellen. Er ist überzeugt, dass das Gericht ihn bei seiner Arbeit behindert. Das Gericht versperre ihm den Zugang zu den Akten. Erst kürzlich hat Richter Alt mehr als 30 seiner Anträge als unzulässig zurückgewiesen. Er nannte Buschs Benehmen unerhört,
 
Vorerst bleibt weiter unbewiesen, dass die Unterschrift unter einem Dienstausweis aus dem KL Sobibor, dem Hauptbeweismittel der Anklage, von der Hand Demjanjuks stammt. Die Verteidigung hat Experten-Gutachten vorgelegt, nach denen dieser Wachmann-Ausweis eine Fälschung ist. Eine Sachverständige des bayerischen Landeskriminalamtes konnte die Unterschrift auf dem Papier am vorletzten Mittwoch dem Angeklagten nicht zuordnen.

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