München - Im Schauprozess gegen den US-Ukrainer John Demjanjuk will
Richter Ralph Alt vom Landgericht München II möglicherweise am 22., 23. und 24. März
sein Urteil sprechen. Demjanjuks Anwalt Ulrich Busch sagte, er sei mit diesen Terminvorschlägen nicht einverstanden. Er werde im Februar neue Beweisanträge stellen.
Er ist überzeugt, dass das Gericht ihn bei seiner Arbeit behindert. Das Gericht
versperre ihm den Zugang zu den Akten. Erst kürzlich hat Richter Alt mehr als
30 seiner Anträge als unzulässig zurückgewiesen. Er nannte Buschs Benehmen
unerhört,
Vorerst bleibt weiter unbewiesen, dass die Unterschrift unter einem Dienstausweis aus dem
KL Sobibor, dem Hauptbeweismittel der Anklage, von der Hand Demjanjuks stammt. Die Verteidigung
hat Experten-Gutachten vorgelegt, nach denen dieser Wachmann-Ausweis eine
Fälschung ist. Eine Sachverständige des bayerischen Landeskriminalamtes
konnte die Unterschrift auf dem Papier am vorletzten Mittwoch dem Angeklagten nicht zuordnen.