11. Verhandlungstag
Rechtsanwältin Sylvia Stolz
in Sachen Zulassung in der Rechtsanwaltskammer vor dem 3. Senat des BayAGH in öffentlicher Sitzung, am 1. März 2011
München - Der 11. Verhandlungstag beginnt entschuldigt mit 45 Minuten Verspätung. Der Vorsitzende Richter möchte das Beweisaufnahmeverfahren abschließen und bittet um noch zu stellende Anträge der Beteiligten.
RAin Sylvia Stolz bittet daraufhin den Senat, sich 20 Minuten mit RA Bock über ihren Antrag zu beraten. Ihrer Bitte wird stattgegeben und so beginnt Frau Stolz um 11.25 Uhr mit der Vorbemerkung. Das Hauptthema ihres 61-seitigen Antrages ist die
sogenannte Offenkundigkeit zur geplanten Vernichtung der europäischen Juden im Nationalsozialismus. Frau Stolz bezieht sich auch auf ihre Anträge vom 10.1. und 31.1.2011. Sie erläuterte, dass die vom Senat als Beweise angeführten öffentlichen Schrift-, Bild- und Tonmaterialien ein Zerrbild der Justiz darstellen, da es wohl nicht angehen könne, dass die Begründung von Gerichtsurteilen den öffentlichen Medien zu entnehmen sind.
RAin Stolz Beweisanträge beziehen sich wesentlich auf die zum Teil gravierend widersprechenden historischen Schriften, Bilddokumente und Zeugenaussagen zu technisch-physikalischen Vorgängen. Diese sind auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Dazu werden Gutachten, Befragungen und Anhörungen von Sachverständigen notwendig, so von:
- einem Sachverständigen für Zeitgeschichtsforschung
- einem Sachverständigen für Fotographie, namentlich Udo Walendy
- einem Sachverständigen für Physik
- 4 namentlich benannte Zeugen
Gegen 13.00 Uhr, also nach 1,5 Stunden Vortrag unterbricht der Vorsitzende und erkundigt sich nach der weiteren Lesedauer. RA Bock teilt mit, dass ca. ein Drittel des Antrages verlesen sei. Es erfolgt eine kurze Unterbrechung zur Beratschlagung des 3. Senats. Nach 10 Minuten wird der Hauptprozess fortgesetzt mit der Aufforderung, nach StPO § 157 die noch offenen Anträge schriftlich zu stellen. Sylvia Stolz interveniert auch mit dem Argument, dass die mündliche Verlesung der Beweisanträge keine Prozessverzögerung darstelle. Doch der Beschluss des Senats lautet auf schriftliches Stellen der Anträge.
Mittagspause.
Von 14.45 Uhr bis 17.00 Uhr zieht sich der Senat zur Beratung zurück. In dieser Zeit werden die Anträge einschließlich der Fotos aus Udo Walendys Buch
'Bild "Dokumente" für die Geschichtsschreibung?'
für die Beteiligten kopiert.
Über zwei Stunden Zeit, Zeit zum Nachlesen des Beweisantrages vom 31.1.201. Darin zitiert Frau Stolz den FAZ-Journalist Patrick Bahner vom 15. August 1994 – nach der Verurteilung des Studienrates Günter Deckert zu einer 5-jährigen Haftstrafe – über die Aufrechterhaltung des Geschichtsbildes der BR Deutschland und die herrschende Meinungsfreiheit:
„Wenn Deckerts Auffassung zum Holocaust richtig wäre, wäre die Bundesrepublik auf eine Lüge gegründet. Jede Präsidentenrede, jede Schweigeminute, jedes Geschichtsbuch wäre gelogen. Indem er den Judenmord leugnet, bestreitet er der Bundesrepublik ihre Legitimität.”
Pünktlich 17.00 Uhr wird die Hauptverhandlung fortgesetzt. Das Wort erhält der Vertreter des Generalstaatsanwalts Geßl. Er weist alle Anträge zurück und bekundet überhaupt Zweifel an der Beweisqualität der Anträge.
17.05 Uhr beendet der Vorsitzende Richter Lutz die heutige Hauptverhandlung und legt die Fortsetzung auf den 15. März 2011, 9.00 Uhr.
Rolf Winkler
München, 1. März 2011
Anwaltsgerichtliches Verfahren – Bay AGH II-27/09 -
RA Lutz, Vorsitzender
RA Liberta
RA Dr. Dietlmeier
RiOLG Heublein
RiinOLG Thalheim, Beisitzer
OStA Geßl
StAin Kronester
RA Bock, Verteidiger Sylvia Stolz
Kein Medienvertreter.
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