Dirk
Zimmermann berichtet
ABCD Kempten
- Am 15. November 2007 zeigte sich Dirk Zimmermann
selbst bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn wegen Volksverhetzung gem. § 130 StGB
in drei Fällen an. Er hatte zuvor Kopien der in der BDR verbotenen Veröffentlichung „Vorlesungen über den
HOLOCAUST - Strittige Fragen im Kreuzverhör" von Germar Rudolf
dem Oberbürgermeister von Heilbronn, Helmut Himmelsbach , sowie einem katholischen und einem evangelischen Pfarrer zugesandt.
Am 11. Februar 2008 schickte ihm das Amtsgericht Heilbronn eine Anklageschrift zu, in der er beschuldigt wurde, eine Schrift verbreitet zu haben, die zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt habe. Dazu hatte sich Zimmermann wie folgt geäußert:
"Ich werde beschuldigt, eine Schrift verbreitet zu haben. Das habe ich in der Tat, und zwar an insgesamt 4 Empfänger. In der Schrift würde zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufgestachelt. Ich persönlich habe keine Aufstachelung zum Hass in der verbreiteten Schrift gefunden.
Ich weiß aber sehr wohl, dass in den Massenmedien oft zum Hass gegen die deutsche (noch) Mehrheitsbevölkerung aufgestachelt wird. Dies geschieht mit der Behauptung, "die Deutschen" haben in der Zeit des Nationalsozialismus einen besonderen Völkermord begangen, und zwar denjenigen an den europäischen Juden. Dabei haben sie ein besonderes Tötungsmittel zur Anwendung gebracht, und zwar die Gaskammer.
In der von mir verbreiteten Schrift "Vorlesungen über den HOLOCAUST" kommt der Diplom-Chemiker Germar Rudolf zum Schluss, dass es keine Menschengaskammern in der Zeit des Nationalsozialismus gegeben haben soll. Wenn er recht hätte, dann könnte man ja damit aufhören, zum Hass gegen die Deutschen aufzustacheln. Unsere Welt würde friedlicher werden.
Die Anklageschrift spricht weiterhin davon, dass in der von mir verbreiteten Schrift der Völkermord an Juden geleugnet würde. "Leugnen" setzt voraus, dass etwas tatsächlich stattgefunden hat. Und um genau diese Frage geht es. Hat der Völkermord an den Juden tatsächlich stattgefunden, oder nicht?
Danach erklärt die Anklageschrift, dass die sichergestellten Exemplare der (von mir verbreiteten) Schrift einzuziehen seien. Eine schöne freiheitliche Demokratie, die es nötig hat, Schriften einzuziehen.
Weiter heißt es, ich hätte den Willen gehabt, dass die jeweiligen Personen "mit deutscher Gründlichkeit" vom Inhalt der Schrift Kenntnis nehmen mögen. Aber sicher, welche bessere Grundlage für eine meinetwegen auch kontroverse Diskussion kann es denn auch geben? Natürlich muss man die Argumente erst einmal kennen.
Etwas später wird ausgeführt, dass ich mir eine Kettenverteilung der Schrift durch die Adressaten gewünscht hätte. Womöglich noch an einen von mir nicht mehr kontrollierbaren Personenkreis. Diese Möglichkeit habe ich gar nicht in Erwägung gezogen und die Adressaten auch nicht dazu aufgefordert, aber damit wird mir ein weiterer Straftatbestand untergejubelt.
Danach wird das Buch von Germar Rudolf als "Machwerk" und "Hetzschrift gegen Juden" bezeichnet. Die Anklageschrift führt weiter aus, dass ich gewusst habe, dass Germar Rudolf am 15. März 2007 vom Landgericht Mannheim zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Natürlich habe ich das gewusst. Darüber hinaus haben auch die Massenmedien knapp über die Verurteilung Germar Rudolfs berichtet.
Des weiteren hätte ich gewusst, daß die Einziehung der Schrift von Germar Rudolf angeordnet worden war. Ja, das stimmt. Allerdings haben die Medien hierüber gar nichts verlautbaren lassen.
Die Anklageschrift kommt dazu, dass mir nach § 130 Abs. 2 Volksverhetzung zur Last gelegt wird. Der § 130 des Strafgesetzbuches widerspricht dem Grundgesetz, welches freie Meinungsäußerung garantiert.
Am Schluss wird beantragt, die Anklage gegen mich zuzulassen und das Hauptverfahren zu eröffnen. Darauf habe ich gehofft!"
Am Freitag, 23. Oktober, 2009 wurde der nicht-vorbestrafte Zimmermann auf Antrag des
Oberstaatsanwalts Erhard Lägler
vom Richter Frank Haberzettel
am Amtsgericht Heilbronn zu 9 Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Das Heilbronner Landgericht hat am 6. Oktober 2010 die Berufung Zimmermanns gegen das Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen und die neunmonatige Haftstrafe bestätigt.
Am 11. Mai 2011 wurde Dirk Zimmermann in der Revision vom Zweiten Strafsenat des Oberlandesgericht Stuttgart
freigesprochen. Als Begründung dafür sagte das OLG sinngemäß, die Verbreitung des Buches von Germar Rudolf durch Zimmermann sei nicht öffentlich geschehen. Über die Tatbestände "Leugnung des Holocaust" und "Störung der öffentlichen Ordnung" äußerte sich das OLG Stuttgart nicht.
|