Konstituierende Sitzung der
Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften
Am
11. Januar 1911 in
der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin.
Weitere Infos:
Die Gründung der Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e.V. ging auf eine Entscheidung des Deutschen Kaisers Wilhelm II.
zurück, der anlässlich der Hundertjahrfeier der Berliner Universität ankündigte:
„ ...unter meinem Protektorat und Namen eine Gesellschaft zu begründen, die sich die Errichtung und Erhaltung von Forschungsinstituten zur Aufgabe
stellt.“
ABCD
Optantenvertrag
vom
11. Januar 1911.
Das Deutsche Reich und Dänemark schließen
einen Vertrag, um die Spannungen in Nordschleswig anzubauen. Er besagt, dass Kinder dänischer Eltern, die vor 1898 in Schleswig geboren sind, entscheiden können, ob sie die dänische oder die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen wollen.
Im Gegenzug erkannte Dänemark den Verlauf des Flusses Königsau
als Grenze an und verzichtete auf die Bestimmung des Prager Friedens von
1866 , in dem Dänemark (in
Paragraph 5, Artikel 5) eine Volksabstimmung in Nordschleswig versprochen
wurde.