J'accuse
- I accuse - Ich klage an
Bad Feilnbach/Rosenheim - Das Opfer einer beispiellosen Justiz-Farce, John Demjanjuk, ist tot. Der 91-Jährige starb
am Sonnabend einsam und isoliert fern von seiner Familie in einem Pflegeheim in Bad Feilnbach bei Rosenheim.
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In München war am 30. November 2009 ein neuer großer internationaler
Schauprozess in der Folge 'THÉÂTRE MACABRE'
eröffnet worden. Verantwortlich hierfür war die
BDR-Justiz und darüber hinaus die politische Klasse
der BDR mit ihrer einschlägigen Sondergesetzgebung. Angeklagt war der
damals 89-jährige Rentner John Demjanjuk aus Seven
Hills in Ohio/USA, früher bei Ford/USA als Arbeiter
beschäftigt, und zwar wegen Beihilfe zum Mord durch
Vergasung an 27 900 Juden im Jahr 1943 im
Konzentrationslager Sobibór in Polen. Demjanjuk
wies die Vorwürfe immer zurück. Am 12. Mai 2011
hatte der Vorsitzende Richter Ralph Alt
den Angeklagten wegen Beihilfe zum Massenmord zu fünf Jahren
Haft verurteilt.
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Nach
durchgängiger höchster BDR-Rechtssprechung war dies Sobibór-Verbrechen offenkundig und somit einer gerichtlichen
Untersuchung nicht mehr zugänglich. Beweisanträge, die dies infrage
stellten, waren unzulässig und strafbar. Andererseits
durfte nach höchster BDR- Rechtssprechung niemand verurteilt werden, dem keine konkreten Mordtaten oder die Teilnahme an Exzessen nachgewiesen werden
können. Dieser Nachweis war im Fall Demjanjuk unmöglich. Und weil
dies so war, hätte Demjanjuk nie vor ein BRD-Gericht
gezerrt werden dürfen. Es handelte sich also bei der
Münchner Veranstaltung um ein von den Behörden
kaltblütig geplantes und konsequent durchgeführtes
Justizverbrechen an einem sterbenskranken
alten Mann.
ABCD Alle
großen internationalen Schauprozesse hatten und haben
etwas gemein: Eine unabhängige Verteidigung
ist nicht vorgesehen. Bei der
Veranstaltung gegen Demjanjuk unterlagen die Hintergründe der Geschehnisse, in die
dieser
von den gewissenlosen Mächtigen seiner Zeit
zwangsweise eingebunden wurde, der
staatlichen Deutungshoheit. Sie durften vor Gericht von der Verteidigung nicht hinterfragt werden.
Wie im Mittelalter, wo die
Obrigkeit auch schon ein Sonderrecht für als
besonders verwerflich angesehene Delikte wie 'Unzucht
mit dem Teufel', 'Hexerei' oder 'Zweifel an amtlichen
Glaubenslehren' geschaffen hatte. Wer eines
solchen 'Crimen maximum'
bezichtigt wurde, durfte nur von einem Beistand
verteidigt werden, der dem Richter als eifriger
Verfechter der herrschenden Ansichten persönlich bekannt war.
Vor Beginn eines solchen Sonderrecht-Prozesses
hatte der Richter
die Verteidigung feierlich davor zu warnen, durch Begünstigung des
Bösen sich selbst schuldig zu machen. Nicht anders
als heute.
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Die
Verantwortlichen für das Justizverbrechen |
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