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Biographisches
Lexikon der Justiz
Biographical
Encyclopedia of Judicature
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Donnerstag,
23. Oktober 2008
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Strafverminderung
Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte am 15. April 2008 die 79-jährige
Ursula Haverbeck-Wetzel zu einer Gesamtgeldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Sie hatte,
gestützt auf Experten-Gutachten, den Mord an Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz durch Vergasen angezweifelt.
Gegen das Urteil hatte Haverbeck-Wetzel Berufung
eingelegt. Die XI. Kleine Strafkammer des Bielefelder Landgerichts unter Vorsitz von Wolfgang Lerch
hat am 21. Oktober die Strafe auf 1800 Euro halbiert.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Donnerstag,
17. April 2008
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Neues
aus Vlotho
Bad Oeynhausen
- Die 79-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel, Vorsitzende des
Vereins "Collegium Humanum" in Vlotho, wurde von Richter Onni Kipp
am
Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen
Volksverhetzung und Verunglimpfung des
Staates zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro
verurteilt. Die im Jahr 2006 verhängte Strafe von 180 Tagessätzen zu 30 Euro
bleibt bestehen.
Die
Angeklagte hatte in der Novemberausgabe 2006 der vom "Collegium
Humanum" herausgegebenen "Stimme des Gewissens"
Forschungsergebnisse aus der Schrift „Vorlesungen über den Holocaust: strittige Fragen im Kreuzverhör“
von Germar Rudolf zitiert und den Holocaust angezweifelt. Rudolf war am 15. November 2005
von den USA ausgeliefert und am 15. März 2007 durch das Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft
verurteilt worden. Für seine Schrift wurde die Einziehung gem. § 74 StGB angeordnet.
Haverbeck-Wetzel war ohne Anwalt
vor Gericht erschienen und berief sich auf das Grundgesetz, das Recht der freien Meinungsäußerung und der
Pressefreiheit. Sie fragte: "Ich habe mich überzeugen lassen. Ist das etwa
strafbar? Wenn die Gaskammern von Auschwitz tatsächlich für Vergasungszwecke gebaut worden seien, müsste es dafür glaubhafte Belege
geben."
Staatsanwalt Hermann Simonsen warf Angeklagten vor: "In Ihren
Artikeln weichen Sie immer wieder vom Berichtstil ab. Sie kommentieren das
Geschriebene, und Sie stehen dahinter. Sie sagen, dass es in Auschwitz keine Gaskammern gab. Sie suchen Beweise
dafür und drucken scheinbare Belege für Ihre Ansicht ab. Sie haben sich der Meinung Germar Rudolfs angeschlossen, obwohl der
Bundesgerichtshof im Jahr 1994 bewiesen hat, dass es Vergasungen in
Konzentrationslagern und damit einen systematischen Massenmord gegeben hat.
Solche verharmlosenden Aussagen wie die Ihren genießen nicht den Schutz der
Meinungsfreiheit und stellen eine Verletzung der Ehre der verfolgten Juden
dar. Sie haben gegen das Landespressegesetz
verstoßen und sind dafür zu verurteilen."
Richter Kipp begründete das Urteil damit, dass Haverbeck-Wetzel vorsätzlich
gehandelt und trotz vorheriger Verurteilung weiterhin strafbare Artikel in der Zeitung "Stimme des Gewissens"
verbreitet habe. Die Auschwitz-Lüge fiele nicht unter die
Meinungsfreiheit.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Montag, 11. Juni 2007
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Ursula
Haverbeck verurteilt
Am 11. Juni 2007 verurteilte das Dortmunder Landgericht
die achtzigjährige Ursula Haverbeck nach § 130 Volksverhetzung zusätzlich zu den 180 Tagessätzen aus
einem ersten Prozess in Bad Oeynhausen noch zu weiteren 20 Tagessätze a 30 €,
also insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.000 €.
Frau Haverbeck
sagte in dem Prozess: “Wir leben gar nicht in einer echten Demokratie, was man schon daran erkennen kann, dass alle Angst haben. Die Herrscher haben vor dem Volk Angst, deshalb gibt es Maulkorbgesetze, und das Volk hat vor den Regierenden Angst, deshalb wagt es nicht zu sagen, was es denkt.
... In diesem Sinne leben wir in einer Angstgesellschaft, also in einer verlogenen Demokratie.”
Collegium
Humanum:
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Samstag, 7. April 2007
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