Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Ursula Haverbeck-Wetzel 
 

Donnerstag, 23. Oktober 2008 

 

Strafverminderung

Das Amtsgericht Bad Oeynhausen hatte am 15. April 2008 die 79-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel zu einer Gesamtgeldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Sie hatte, gestützt auf Experten-Gutachten, den Mord an Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz durch Vergasen angezweifelt. 

Gegen das Urteil hatte Haverbeck-Wetzel Berufung eingelegt. Die XI. Kleine Strafkammer des Bielefelder Landgerichts unter Vorsitz von Wolfgang Lerch hat am 21. Oktober die Strafe auf 1800 Euro halbiert.  

  

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Donnerstag, 17. April 2008 

 
Neues aus Vlotho

Bad Oeynhausen - Die 79-jährige Ursula Haverbeck-Wetzel, Vorsitzende des Vereins "Collegium Humanum" in Vlotho, wurde von Richter Onni Kipp am Amtsgericht Bad Oeynhausen wegen Volksverhetzung und Verunglimpfung des Staates zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt. Die im Jahr 2006 verhängte Strafe von 180 Tagessätzen zu 30 Euro bleibt bestehen. 

Die Angeklagte hatte in der Novemberausgabe 2006 der vom "Collegium Humanum" herausgegebenen "Stimme des Gewissens" Forschungsergebnisse aus der Schrift „Vorlesungen über den Holocaust: strittige Fragen im Kreuzverhör“ von Germar Rudolf zitiert und den Holocaust angezweifelt. Rudolf war am 15. November 2005 von den USA ausgeliefert und am 15. März 2007 durch das Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener sowie Beleidigung zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Für seine Schrift wurde die Einziehung gem. § 74 StGB angeordnet.

Haverbeck-Wetzel war ohne Anwalt vor Gericht erschienen und berief sich auf das Grundgesetz, das Recht der freien Meinungsäußerung und der Pressefreiheit. Sie fragte: "Ich habe mich überzeugen lassen. Ist das etwa strafbar? Wenn die Gaskammern von Auschwitz tatsächlich für Vergasungszwecke gebaut worden seien, müsste es dafür glaubhafte Belege geben."

Staatsanwalt Hermann Simonsen warf Angeklagten vor: "In Ihren Artikeln weichen Sie immer wieder vom Berichtstil ab. Sie kommentieren das Geschriebene, und Sie stehen dahinter. Sie sagen, dass es in Auschwitz keine Gaskammern gab. Sie suchen Beweise dafür und drucken scheinbare Belege für Ihre Ansicht ab. Sie haben sich der Meinung Germar Rudolfs angeschlossen, obwohl der Bundesgerichtshof im Jahr 1994 bewiesen hat, dass es Vergasungen in Konzentrationslagern und damit einen systematischen Massenmord gegeben hat. Solche verharmlosenden Aussagen wie die Ihren genießen nicht den Schutz der Meinungsfreiheit und stellen eine Verletzung der Ehre der verfolgten Juden
dar. Sie haben gegen das Landespressegesetz verstoßen und sind dafür zu verurteilen."

Richter Kipp begründete das Urteil damit, dass Haverbeck-Wetzel vorsätzlich
gehandelt und trotz vorheriger Verurteilung weiterhin strafbare Artikel in der Zeitung "Stimme des Gewissens" verbreitet habe. Die Auschwitz-Lüge fiele nicht unter die Meinungsfreiheit.

 

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Montag, 11. Juni 2007  

 

Ursula Haverbeck verurteilt 

Am 11. Juni 2007 verurteilte das Dortmunder Landgericht die achtzigjährige Ursula Haverbeck nach § 130 Volksverhetzung zusätzlich zu den 180 Tagessätzen aus einem ersten Prozess in Bad Oeynhausen noch zu weiteren 20 Tagessätze a 30 €, also insgesamt zu einer Geldstrafe von 6.000 €. 

Frau Haverbeck sagte in dem Prozess: “Wir leben gar nicht in einer echten Demokratie, was man schon daran erkennen kann, dass alle Angst haben. Die Herrscher haben vor dem Volk Angst, deshalb gibt es Maulkorbgesetze, und das Volk hat vor den Regierenden Angst, deshalb wagt es nicht zu sagen, was es denkt. ... In diesem Sinne leben wir in einer Angstgesellschaft, also in einer verlogenen Demokratie.” 

Collegium Humanum:

  

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Samstag, 7. April 2007 

 

Ursula Haverbeck-Wetzel 

Das Landgericht Dortmund hat die Vlothoerin Ursula Haverbeck-Wetzel wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen verurteilt. Während des Verfahrens ist es zu Unruhen gekommen, zwei Personen sind des Saales verwiesen worden. Bereits am ersten Verhandlungstag soll es nach Informationen von Prozessbeobachtern zu demonstrativem Beifall für Haverbeck-Wetzel gekommen sein. 

Anlass für den Prozess war erneut der öffentlich geäußerte Gedanke, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Herangezogen hat der Staatsanwalt einen Artikel der von Haverbeck-Wetzel herausgegebenen Zeitschrift "Stimme des Gewissens", in dem es speziell um den Menschen Adolf Hitler geht. Hitler sei danach "eben nicht vom geglaubten Holocaust oder seiner angeblichen Kriegsbesessenheit zu verstehen", sondern, so heißt es in dem Text, "nur von einem göttlichen Auftrag im weltgeschichtlichen Rahmen". 2005 waren Exemplare des Heftes bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmt worden.

Der Staatsanwalt hat Haverbeck-Wetzel als "Überzeugungstäterin" bezeichnet und dargelegt, dass sie Hitler als "Bewahrer der Volksgemeinschaft" für den "Kampf gegen das Judentum" propagiert habe. Das Gericht verurteilte Haverbeck-Wetzel zu 200 Tagessätzen und damit zu einer Geldstrafe von insgesamt 6000 Euro. Laut Kammer käme aufgrund des hohen Alters der Angeklagten - Ursula Haverbeck-Wetzel ist Jahrgang 1928 - nur eine Geldstrafe in Frage. 

Noch in diesem Monat ist ein "Sommerfest" im Vlothoer Collegium Humanum geplant.

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