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Biographisches
Lexikon der Justiz
Biographical
Encyclopedia of Judicature
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Volksverhetzung |
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Sonntag,
01. Februar 2009
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Neues
von Europa
SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0536/09
von Hélène Goudin (IND/DEM) an den Rat
Betrifft: Geschichtszensur auf EU-Ebene
Es gibt einen ein Vorschlag der EU, demgemäß das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer Straftat erklärt und mit Freiheitsstrafen von bis drei Jahren bedroht werden soll (Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008). In den Mitgliedstaaten gibt es jedoch verschiedene Standpunkte dazu, welche Art von Aussagen oder Geschichtsdeutung zulässig sein sollte. In einer Reihe von Ländern gelten keine Rechtsvorschriften, die das Recht auf Deutung historischer Ereignisse einschränken, während andere Länder weitreichende Gesetze haben, die extreme Ansichten unter Strafe stellen. Hält es der Rat für angebracht, mittels des EU-Rechts festzulegen, wie Historiker und die Öffentlichkeit historische Angaben und Tatsachen zu interpretieren haben? Ist der Rat der Ansicht, dass nicht Historiker, sondern eher die Mitgliedstaaten historische Ereignisse deuten sollen? Ist es nicht besser, extremen und verletzenden Ansichten und Interpretationen der Geschichte nicht mit dem gemeinsamen EU-Recht, sondern in einer freien und offenen Debatte entgegenzutreten?
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Zurück:
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Quelle: Internet |
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Freitag,
03. Oktober 2008
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Sonntag,
24. August 2008
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Professor
Schulze für Meinungsfreiheit
In einem Aufsatz 'Erinnerung per Gesetz oder Freiheit für die Geschichte?'
in der Zeitschrift 'Geschichte in Wissenschaft und Unterricht' (59, 2008, H. 7/8, S. 364–381)
bewertet der emeritierte Münchener Professor
Winfried Schulze (oben) europäische Gesetze, in denen die Leugnung bestimmter historischer
Tatbestände unter Strafe gestellt wird. Nach Schulze zeichnet sich die
Europäische Union - im Gegensatz zu den USA - dadurch aus, die Geschichte
politisch zu vereinnahmen und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu
beschneiden. Er empfiehlt, dies zu ändern. Das Phänomen 'Holocaust' und
Judenvernichtung sei in den 50er und 60er Jahren so gut wie nicht
aufgetaucht.
Schulze
ist Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Paderborn und hat sich
im Sommer 2007 zusammen mit NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart-FDP
(Mitte) dafür eingesetzt, die Professorin Dr. Gertrud Höhler (unten) aus
diesem Gremium zu entfernen, weil sie in Chemnitz Büroräume an einen
NPD-Landtags-Abgeordneten vermietet hatte. Am 2. Juli 2007 entzog der Hochschulrat
Frau Höhler das Mandat. Höhler gehört auch dem Beirat der Akademie der Westdeutschen Landesbank (WestLb) auf
Schloss Krickenbeck an.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Donnerstag,
21. August 2008
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17.607
rechte politische Straftaten
Im Jahr 2007 wurden bundesweit 17.607 als rechte politische Straftaten
bezeichnete Delikte registriert. Hiervon entfallen auf Volksverhetzung, demokratiefeindliche
Hass-Propaganda, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
usw. 16.762 Straftaten. Insgesamt
wurden 12.324 Tatverdächtige ermittelt.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Donnerstag,
24. Juli 2008
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Oberstaatsanwältin
Cramer-Krahforst kaltgestellt
Cottbus - Im Prozess gegen Horst Mahler hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr
Respekt ab. Es sei bemerkenswert, dass Mahler dafür kämpfe, einen Richter zu finden, der die Auffassung teilt, der Paragraf 86a Strafgesetzbuch sei verfassungswidrig.
Der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer, Thomas
Braunsdorf, reagierte empört. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Robineck,
sagte, die Wortwahl der Kollegin sei sehr unglücklich und unerträglich.
Der Sprecher von
Justizministerin Beate Blechinger, Thomas Melzer, sagte, das Wort Respekt sei in dem
erwähnten Zusammenhang deplatziert. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg
entband Cramer-Krahforst am Donnerstag von der Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten.
Cramer-Krahforst
hatte im September 2004 weltweite Beachtung gefunden mit der
Beantwortung der juristischen Frage, wie Farbe und Reifegrad einer
mutwillig als Protest auf eine Person geworfenen Tomate bei der Strafzumessung zu würdigen sind.
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Zu
num-online: |
Quelle: Internet |
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Samstag,
29. März 2008
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