Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Volksverhetzung 
 

Sonntag, 01. Februar 2009 

 

Neues von Europa 

SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0536/09 von Hélène Goudin (IND/DEM) an den Rat

Betrifft: Geschichtszensur auf EU-Ebene

Es gibt einen ein Vorschlag der EU, demgemäß das öffentliche Billigen, Leugnen oder gröbliche Verharmlosen von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu einer Straftat erklärt und mit Freiheitsstrafen von bis drei Jahren bedroht werden soll (Rahmenbeschluss 2008/913/JI des Rates vom 28. November 2008). In den Mitgliedstaaten gibt es jedoch verschiedene Standpunkte dazu, welche Art von Aussagen oder Geschichtsdeutung zulässig sein sollte. In einer Reihe von Ländern gelten keine Rechtsvorschriften, die das Recht auf Deutung historischer Ereignisse einschränken, während andere Länder weitreichende Gesetze haben, die extreme Ansichten unter Strafe stellen. Hält es der Rat für angebracht, mittels des EU-Rechts festzulegen, wie Historiker und die Öffentlichkeit historische Angaben und Tatsachen zu interpretieren haben? Ist der Rat der Ansicht, dass nicht Historiker, sondern eher die Mitgliedstaaten historische Ereignisse deuten sollen? Ist es nicht besser, extremen und verletzenden Ansichten und Interpretationen der Geschichte nicht mit dem gemeinsamen EU-Recht, sondern in einer freien und offenen Debatte entgegenzutreten?

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Freitag, 03. Oktober 2008 

 

14 407 Fälle politischer Verfolgung im Jahr 2007 in der Bundesrepublik 

Genau 14 407 Fälle politischer Verfolgung ereigneten sich im Jahr 2007 in der Bundesrepublik. Davon entfielen 11 935 Fälle auf das "Verbreiten verfassungswidriger Propaganda" (Strafgesetzbuch §86: Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen ) und das Zeigen "verfassungswidriger Symbole" (Strafgesetzbuch §86a: Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ). Die restlichen 2472 Fälle betrafen strafbewehrte Meinungsäußerungen zu Fragen und Zahlen der Zeitgeschichte (Strafgesetzbuch §130: Volksverhetzung ).
 
In Zukunft soll auch die Forderung nach einer Abschaffung oder Liberalisierung des Volksverhetzungsparagraphen (StGB §130) ähnlich wie die "Holocaust-Leugnung" mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. Entsprechende Interpretationen finden sich in behördlichen Versammlungsverboten und Verfassungsschutzpapieren.

  

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Sonntag, 24. August 2008 

 
Professor Schulze für Meinungsfreiheit 

In einem Aufsatz 'Erinnerung per Gesetz oder Freiheit für die Geschichte?' in der Zeitschrift 'Geschichte in Wissenschaft und Unterricht' (59, 2008, H. 7/8, S. 364–381) bewertet der emeritierte Münchener Professor
Winfried Schulze (oben) europäische Gesetze, in denen die Leugnung bestimmter historischer Tatbestände unter Strafe gestellt wird. Nach Schulze zeichnet sich die Europäische Union - im Gegensatz zu den USA - dadurch aus, die Geschichte politisch zu vereinnahmen und das Grundrecht auf Meinungsfreiheit zu beschneiden. Er empfiehlt, dies zu ändern. Das Phänomen 'Holocaust' und Judenvernichtung sei in den 50er und 60er Jahren so gut wie nicht aufgetaucht.

Schulze ist Vorsitzender des Hochschulrats der Universität Paderborn und hat sich im Sommer 2007 zusammen mit NRW-Wissenschaftsminister Andreas Pinkwart-FDP (Mitte) dafür eingesetzt, die Professorin Dr. Gertrud Höhler (unten) aus diesem Gremium zu entfernen, weil sie in Chemnitz Büroräume an einen NPD-Landtags-Abgeordneten vermietet hatte. Am 2. Juli 2007 entzog der Hochschulrat Frau Höhler das Mandat. Höhler gehört auch dem Beirat der Akademie der Westdeutschen Landesbank (WestLb) auf Schloss Krickenbeck an.

 

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Donnerstag, 21. August 2008 

 

17.607 rechte politische Straftaten 

Im Jahr 2007 wurden bundesweit 17.607 als rechte politische Straftaten bezeichnete Delikte registriert. Hiervon entfallen auf Volksverhetzung, demokratiefeindliche Hass-Propaganda, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen usw. 16.762 Straftaten.
Insgesamt wurden 12.324 Tatverdächtige ermittelt. 

  

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Donnerstag, 24. Juli 2008 

 
Oberstaatsanwältin Cramer-Krahforst kaltgestellt 

Cottbus - Im Prozess gegen Horst Mahler hatte Oberstaatsanwältin Cäcilia Cramer-Krahforst am Dienstag in ihrem Plädoyer geäußert, der Mut des Angeklagten, für seine Überzeugung ins Gefängnis zu gehen, nötige ihr Respekt ab. Es sei bemerkenswert, dass Mahler dafür kämpfe, einen Richter zu finden, der die Auffassung teilt, der Paragraf 86a Strafgesetzbuch sei verfassungswidrig.

Der Vorsitzende Richter der 5. Strafkammer, Thomas Braunsdorf, reagierte empört. Der Leiter der Staatsanwaltschaft, Wilfried Robineck, sagte, die Wortwahl der Kollegin sei sehr unglücklich und unerträglich. Der Sprecher von
Justizministerin Beate Blechinger, Thomas Melzer, sagte, das Wort Respekt sei in dem erwähnten Zusammenhang deplatziert. Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg entband Cramer-Krahforst am Donnerstag von der Leitung der Abteilung zur Verfolgung politisch motivierter Straftaten.  

Cramer-Krahforst hatte im September 2004 weltweite Beachtung gefunden mit der Beantwortung der juristischen Frage, wie Farbe und Reifegrad einer mutwillig als Protest auf eine Person geworfenen Tomate bei der Strafzumessung zu würdigen sind. 

  

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Samstag, 29. März 2008 

 
Neues aus Frankfurt/Oder

Frankfurt/Oder - Drei Personen sind vorgestern vom Landgericht Frankfurt/Oder zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie hatten hatten im Mai 2004 vor dem Paulus- Praetorius- Gymnasium in Bernau die Meinung geäußert, der Direktor des Gymnasiums, Jörg Schünemann (Foto rechts), würde die Jugend mit der Auschwitz-Lüge seelisch vergiften. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen ohne Bewährung von sechs bis acht Monaten gefordert. 

  

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Montag, 28. Januar 2008 

 

Anklage gegen Erich Glagau 

Kleve - Vor kurzem fanden Einwohner der Stadt Kleve Schreiben in ihren Briefkästen mit der Überschrift "Worin unterscheiden sich das Märchen vom Klapperstorch und das vom Holocaust?" Als nach dem Presserecht Verantwortlicher für diese Briefe ist Erich Glagau aus Baunatal vermerkt. An einigen Straßenschildern und Laternen in Kleve waren Aufkleber mit derselben Überschrift und Glagaus Adresse befestigt. Die Klever Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen Glagau.

Letzterer bestätigte, dass er den Text der Briefe verfasst habe, bestritt aber, sie verschickt zu haben. Gegen der 93-jährigen Glagau liegen bereits verschiedene andere Anklagen der Staatsanwaltschaften vor wegen des Verdachts auf Volksverhetzung nach Paragraph 130 StGB. Erich Glagau, geb. in Königsberg / Preußen im Jahre 1914, war Pilot im zweiten Weltkrieg, danach Luftfahrt- Sachverständiger und Buchautor über die mosaische, christliche und  mohammedanische Religionen (Talmud, Bibel und Koran). 

Am 20. August 2003 hatte Glagau in einem "Offenen Brief" Anzeige erstattet gegen Johannes Rau, Wolfgang Thierse und Gerhard Schröder wegen unterlassener Hilfeleistung (§ 323c StGB) und der Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung (§12 StGB). 

  

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Dienstag, 8. Januar 2008 

 

Volksverhetzung

Oschatz - In der Nacht zum 19. August 2007 kam es bei einem Volksfest in der Kleinstadt Mügeln zu einer Prügelei.
Dabei wurden angeblich verbotene Parolen gerufen. Vier Männer wurden angeklagt. Ein 18-Jähriger musste 600 Euro für einen guten Zweck stiften. Gegen einen 35-Jährigen wurde ein Strafbefehl von 1.500 Euro verhängt. Ein 23-Jähriger wurde Anfang Dezember von dem aus Franken stammenden Amtsgerichtsdirektor Klaus Denk zu acht Monaten Gefängnis wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt, obwohl niemand gehört hatte, dass er verbotene Parolen rief. Gegen dieses Urteil hat die Verteidigung Berufung eingelegt. 

Die Staatsanwaltschaft Leipzig wollte das Verfahren ursprünglich ohne Verhandlung per Strafbefehl beenden. Ein 22-Jähriger hatte einen Strafbefehl von 2.625 Euro erhalten, diesen jedoch nicht akzeptiert. Deshalb ist es nun in Oschatz am Montag, 7. Januar, zur Verhandlung gekommen. Dem Mann wirft die Staatsanwaltschaft Volksverhetzung vor. Zwei Zeuginnen der Anklage, eine 24 und eine 26 Jahre alte Frau, hatten im Sommer bei der Polizei zu Protokoll gegeben, sie hätten gehört, wie der 22-Jährige die Parolen rief. Nun können sie sich nicht mehr daran erinnern, was sie der Polizei gesagt haben. Sie seien zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht am vorgeblichen Tatort gewesen. Die Verhandlung wurde auf den 14. Januar vertagt 

   

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Freitag, 19. Oktober 2007 

 

Volksverhetzung §130 StGB


Gegen einen 35-jährigen, der gestanden habe, Mitte August 
in Mügeln/Sachsen „Ausländer raus“ gerufen zu haben,
wurde von den Leipziger Behörden eine Geldstrafe von 1500 Euro verhängt .

  

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Freitag, 2. Februar 2007

 

Der Historiker Eberhard Jäckel hat sich gegen die Bestrafung von Holocaust-Leugnern ausgesprochen. 

Das Verbot eines bestimmten Geschichtsbildes sei "einer freien Gesellschaft nicht würdig", sagte Jäckel, einer der Initiatoren des Holocaust-Mahnmals in Berlin, angesichts der Diskussion um ein EU-weites Verbot der Holocaust-Leugnung. 

Eberhard Jäckel (* 29. Juni 1929 in Wesermünde) ist ein deutscher Zeithistoriker.
Von 1967 bis zur Emeritierung 1997 war er ordentlicher Professor für Neuere Geschichte an der Universität Stuttgart (Nachfolger von Golo Mann).

Einem breiten Publikum wurde Jäckel vor allem durch seine Beiträge zur 
Hitlerforschung bekannt. In seiner Quellensammlung "Hitler: Sämtliche 
Aufzeichnungen" fanden 76 Fälschungen von Konrad Kujau Eingang (vier Prozent des Bandes). Bei der Affäre um die Hitler-Tagebücher trat Jäckel als Zeuge auf.

Nachdem Jäckel seit den 1960er Jahren behauptet hatte, dass Adolf Hitler seit etwa 1924 den festen Plan hatte, die Juden auszurotten, ist er seit kurzem der gegenteiligen Ansicht. Er glaubt nun, dass es einen derartigen "Master-Plan" nicht gab, sondern dass die Verfolgung der Juden in Deutschland bis 1945 das Ergebnis einer Reihe von "Ad-Hoc-Entscheidungen" war.

  

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Donnerstag, 25. Januar 2007

 

Where might it end?

The German government is proposing to make Holocaust denial a crime throughout the European Union and to ban the display of the swastika (to some a 5,000-year-old symbol of peace). They also suggest to more severely restricting free expression via the Internet in Europe.

This idea would obviously limit freedom of speech, one of the basic freedoms on which other liberties depend. Brigitte Zypries, the German justice minister, is surely justified when she says, “We believe there are limits to freedom of expression.” The question is where you draw those limits. In the liberal tradition, they have been put at the point where speech becomes a threat to others (hence child pornography is rightly banned; so is the proverbial shouting of “Fire” in a crowded theatre—at least if it is false).

But Ms Zypries goes further. We must act against the intellectual pathbreakers of  crime.” This is a much more controversial claim. Eleven European countries already have national laws against Holocaust denial—Austria, Belgium, the Czech Republic, France, Germany, the Netherlands, Lithuania, Poland, Romania, Slovakia and Spain. The German government says laws against Holocaust denial can help stop anti-Semitism before it really starts - which seems highly doubtful.

Laws against Holocaust denial come up against the rule of unintended consequences. The courts could become circuses for cases like that of Britain's Prince Harry, who wore a swastika-emblazoned uniform to a fancy dress party but was merely pilloried for it in the press since Britain does not ban Nazi regalia. Or the courts would make idiots of themselves, as happened in the case of a Stuttgart clothing company which sold T-shirts with swastikas crossed out to show opposition to fascism: the manager was prosecuted.

Ms Zypries' laws can take you down a slippery slope. Once you have passed a Holocaust-denial law, why not extend it. Asked why the EU proposed to pass a law about the genocide victims of one of 20th-century Europe's totalitarian ideologies (fascism) but not the other (communism), Ms Zypries replied it was just a matter of timing. By implication, the EU will one day propose banning gulag-denial too. This may seem fine, but sooner or later genocide-denial laws end up restricting expressions that might cause ethnic or religious offence. They can quickly result in a lot of speech-restricting laws.

French law, for example, imposes sanctions on those who deny crimes against humanity or who express racist points of view. When Ms Zypries defended restricting free speech, she went on to say that “the limits are there when it is offensive to other religious and ethnic groups.” This is close to saying something is a crime if the victim says so—an unhappy legal principle, and an encouragement for people to take offence at every opportunity.

Holocaust denial laws are wrong whoever imposes them. 

   

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Freitag, 12. Januar 2007

 

Meinungsfreiheit

Deutschland will während der sechsmonatigen EU-Ratspräsidentschaft einen neuen Vorstoß unternehmen, um die Leugnung des Holocaust und das Zur-Schau-stellen des Hakenkreuzes EU-weit unter Strafe zu stellen. 

Deutschland hat sich während der EU-Ratspräsidentschaft viel vorgenommen. 
Eines der Ziele wirft die kontroverse Frage auf, ob eine Regierung, die für die Meinungsfreiheit eintritt, zugleich eine bestimmte Meinung strafrechtlich sanktionieren darf... Die Forderung der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ist deutlich: Die Leugnung des Holocaust, die bereits in einigen Mitgliedstaaten der EU unter Strafe steht, soll in allen 27 EU-Ländern mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bestraft werden.

"Wir haben schon immer gesagt, dass es in Europa nicht akzeptiert sein sollte, zu behaupten, dass es den Holocaust nie gegeben hat und dass sechs Millionen Juden nie getötet wurden", sagte Zypries. "Ich bin zuversichtlich, dass wir in den nächsten sechs Monaten ein Ergebnis erzielen werden."

Robert Kahn, Autor des Buchs "Holocaust Denial and the Law" ("Holocaustleugnung und das Recht"), glaubt nicht, dass die Meinungsfreiheit durch den Vorstoß 
Deutschlands in unzulässiger Weise beschränkt würde. "Gesetze gegen die Leugnung des Holocaust beschränken nicht per se die Meinungsfreiheit. Vielmehr beschränken sie nur eine bestimmte Meinung", so Kahn.


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verkündet von der Generalversammlung der 
Vereinten Nationen am 10. Dezember 1948, Artikel 19:

Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

BRD- Grundgesetz Art. 5 Abs. 1 S. 2:

"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."

Gottfried Helnwein, österreichisch-irischer Künstler:

"... man darf nicht mit zweierlei Maß messen. Man kann nicht sagen, bei uns gäbe es diese absolute Meinungsfreiheit, wenn das überhaupt nicht stimmt. Wenn jemand sagt: Ich glaube nicht an den Holocaust, kommt er wie dieser David Irving für drei Jahre in den Häfen. Das ist für mich unfassbar. Zur Meinungsfreiheit gehört für mich dazu, dass ich auch das Recht habe, einen Scheißdreck zu reden, Sachen, die schwachsinnig sind und überhaupt nicht stimmen."

  

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Dienstag, 9. Januar 2007

 

Zypries will Hakenkreuze EU-weit verbieten 

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will  die Strafbarkeit der Verwendung von Hakenkreuzen oder der Leugnung des Holocausts auch in anderen Staaten der Europäischen Union durchzusetzen. Die EU-Kommission sieht gute Chancen für ein EU-weites Verbot von Nazi-Symbolen. Man verorte "ein neues Bewusstsein für den Kampf gegen Rassismus und Fremdenhass", so ein Kommissionssprecher.

Vor eineinhalb Jahren waren ähnliche Vorschläge Luxemburgs am Widerstand Italiens gescheitert. Zypries sieht aber den neuen italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi auf ihrer Seite. Allerdings hatten damals auch Länder wie Großbritannien, Schweden, Dänemark und die Niederlande gegen ein Hakenkreuz-Verbot gestimmt. Sie beriefen sich dabei auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Mit einem ersten Vorstoß aus dem Jahr 2001 war die EU-Kommission bereits 2003 gescheitert.

  

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Freitag, 1. September 2006

 


Per Lennart Aae verurteilt

Ein 66-jähriger gebürtiger Schwede, der seit Ende der 70-er Jahre Deutscher ist und in Feldkirchen-Westerham lebt, sandte am 10. März 2004 von seinem Internetanschluss aus ein E-mail an über 30 Empfänger - darunter die Redaktion der BildZeitung München, das FAZ-Feuilleton, die TAZ in Berlin, das ZDF, aber auch zum Beispiel an den damaligen Bundeskanzler Schröder  und das Auswärtige Amt. Er kommentierte dabei ein Traktat einer Frau über die Nachkriegszeit. Der Inhalt des E-Mails samt der elektronischen Anlagen brachte dem bislang nicht vorbestraften Software-Hardware-Entwickler eine Geldstrafe von 4800 Euro ein wegen "Volksverhetzung". Die Siebte Strafkammer am Landgericht Traunstein mit Vorsitzendem Richter Dr. Klaus Weidmann bestätigte am Mittwoch das Ersturteil des Amtsgerichts Rosenheim.

Der Angeklagte, seit Ende der 70-er Jahre bei der NPD und seit 2004 "wissenschaftlicher Mitarbeiter" der NPD-Fraktion in sächsischen Landtag, hatte in der E-Mail auf die "einfühlsame, engagierte Schilderung der Nachkriegsentwicklung mit deutlichen literarischen Qualitäten" hingewiesen. Dazu fügte er eigene Anmerkungen an, die er der Verfasserin geschrieben hatte. Darin tauchten Worte auf wie "Höllenglauben", "Gaskammer-Dogma", "perverse, brutale Vergewaltiger von deutschen Kinderseelen". Aus mehreren Gründen erscheine "das HolocaustSzenario als Ganzes nicht glaubwürdig". Die E-Mail komplettierte eine Nachricht von der Autorin an den 66-Jährigen.

Die E-Mail brachte dem Angeklagten einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung über 100 Tagessätze zu je 50 Euro, also 5000 Euro Geldstrafe, ein. Auf seinen Einspruch folgte ein Prozess des Amtsgerichts Rosenheim, das die Geldstrafe am 28. Juli 2005 auf 120 Tagessätze erhöhte, den Tagessatz gleichzeitig auf 40 Euro reduzierte. Der 66-Jährige und sein Verteidiger, Frank Miksch aus Nürnberg, zogen in Berufung. Die erste Hauptverhandlung vor dem Landgericht Traunstein Ende Mai 2006 musste abgebrochen werden. Für eine notwendige Fortsetzung hatte sich kein Termin binnen der gesetzlichen Frist gefunden, den alle Beteiligten hätten wahrnehmen können. Hauptgrund für die Fortsetzung war damals ein Antrag der Verteidigung, das Verfahren am Landgericht auszusetzen und den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen.

Um eben diesen Antrag ging es auch in dem jetzt von vorne aufgerollten Prozess. Vor allem die Frage, ob ein Teil des Volksverhetzungs-Paragraphen Grundrechten wie dem im Grundgesetz garantierten "Recht auf freie Meinungsäußerung" widerspreche, stand im Mittelpunkt. Der Angeklagte argumentierte, der Passus habe "gesetzesfremden Charakter und werde als Waffe gegen rechtes Denken eingesetzt". Nach über einer Stunde Beratungspause lehnte die Kammer den Antrag ab. In der Begründung führte Dr. Weidmann an: "Es ist klarer Wille des Gesetzgebers, an dieser Vorschrift festzuhalten." Die Begehungsweisen einer Volksverhetzung - "Billigen", "Leugnen" und "Verharmlosen" - seien in der Rechtsprechung konkretisiert worden. Zum "Grundrecht auf freie Meinungsäußerung" zitierte der Vorsitzende Richter ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach "erwiesen unwahre Tatsachenäußerungen" nicht von der Meinungsfreiheit erfasst werden. Die entscheidungsrelevanten Strafnormen im vorliegenden Verfahren seien "verfassungsgemäß". Der Angeklagte berief sich hinsichtlich der Anklagevorwürfe von Staatsanwältin Birgit Meisinger darauf, er habe sich in den E-Mails mit der "Art und Weise der Geschichtsschreibung auseinander setzen wollen". Der 66-Jährige an anderer Stelle: "Konkret habe ich keinen historischen Sachverhalt in Abrede gestellt, sondern das Verbot des Widerspruchs, des Zweifels kritisiert."

Verteidiger Frank Miksch forderte Freispruch für seinen Mandanten, hilfsweise eine geringere Strafe. Eine Geldstrafe von weniger als 120 Tagessätzen würde nicht als Vorstrafe eingetragen - was wichtig sei, falls sich der Angeklagte beruflich verändern wolle. Der 66-Jährige sei davon ausgegangen, die E-Mail werde von den Medien nicht weiter verbreitet, "weil sie seine Meinung nicht teilen". Im Übrigen sei der "öffentliche Friede" nicht gestört worden durch die "geschichtlichen Wertungen". Staatsanwältin Birgit Meisinger: "Auch im Rechtsstaat darf man nicht alles sagen, was man sagen will. Der Angeklagte schafft sich sein eigenes Recht beziehungsweise interpretiert es so, wie es ihm passt." In der E-Mail schließe sich der 66-Jährige "der Meinung an, dass Gaskammern für die Menschenvernichtung untauglich waren". Der Angeklagte sei ein "intelligenter Mensch, der weiß, was er tut und weiß, was er meint und was er nicht meint". Er habe den Inhalt verstanden und bewusst weiter geleitet. Das Urteil des Erstgerichts sei tat- und schuldangemessen, die Berufung zu verwerfen.

Die Siebte Strafkammer folgte dem Antrag der Staatsanwältin. Nach Dr. Weidmanns Worten war der Inhalt der E-Mail an mindestens 30 Personen als "qualifiziertes Leugnen des Holocaust zu werten". Da die Verbreitung von Informationen mit zu den Aufgaben des Adressaten-Kreises gehöre, sei das Schreiben objektiv dazu geeignet gewesen, den "öffentlichen Frieden zu stören". Dabei komme es nicht darauf an, ob der öffentliche Friede tatsächlich gestört werde. Der Vorsitzende Richter weiter: "Bereits das bewusste Abstreiten des historisch Anerkannten ist laut Rechtsauffassung als ,Leugnen' zu werten." Als Beleg zog Dr. Weidmann Begriffe aus der E-Mail heran. Das Wort "Holocaustszenario" beispielsweise werte das historische Geschehen als Erfindung, als Fiktion. "Gaskammerdogma" schaffe einen Bezug zu Glaubenssätzen, die man glauben könne oder nicht. Hinsichtlich Gaskammern werde in Abrede gestellt, dass sie zur Vernichtung von Menschen geeignet waren. Zu "Höllenglauben", "Leugnungsgesetzgebung" und die Bezeichnung von Forschern als "perverse, brutale Vergewaltiger von deutschen Kinderseelen" sagte Dr. Weidmann: "Stärker kann man verbal gar nicht aufrüsten." 

Prozess gegen Per Lennart Aae

  

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Montag, 22.05.2006

 
Axel W. Reitz 

Karlsruhe - Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am 22. Mai 2006 die Revision des 23-jährigen Axel Reitz aus Pulheim gegen das Urteil des Landgerichts Bochum vom 9. September 2005. Richter Große Feldhaus hatte Reitz wegen Volksverhetzung zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt. 

Seit Mittwoch, dem 26.07.2006 befand sich Axel Reitz in einer Haftanstalt. Im April 2008 wurde er wegen guter Führung rund ein Jahr vor Ende der Haftdauer aus der JVA entlassen.

 

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Montag, 20. Februar 2006

 

David Irving: 3 Jahre Gefängnis

Der umstrittene britische Historiker David Irving ist wegen des Leugnens von Naziverbrechen im Wiederholungsfall zu drei Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.

Der 67-Jährige war im November 2005 auf Grund eines Haftbefehls von 1989 festgenommen worden. Die Höchststrafe für das Vergehen liegt in Österreich bei zehn Jahren Haft. Irvings Anwalt warf dem Gericht vor, mit dem Urteil „ein politisches Zeichen setzen“ zu wollen. 

Der Fall Irving

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