Biographisches Lexikon der Justiz 

Biographical Encyclopedia of Judicature 

 

 
Marcel Wöll 
 

Donnerstag, 26. Juni 2008 

 
Vier Monate ohne Bewährung

Gießen - Während einer Haushaltsdebatte des Wetterauer Kreistages im März 2007 hatte der NPD- Kreistagsabgeordnete Marcel Wöll gesagt: "Da gibt es noch Zuschüsse für Fahrten von Jugendgruppen und Schulklassen zu Stätten des sogenannten nationalsozialistischen Terrors - also Gehirnwäsche für Schüler." 

Richter Johannes Nink vom Landgericht Gießen hat gestern Wöll wegen dieser Äußerung zu vier Monaten ohne Bewährung verurteilt und damit ein Urteil des Amtsgerichts Friedberg vom vergangenen August bestätigt. Staatsanwalt Vaupel führte aus, Wöll sei Überzeugungstäter, denn auf die Frage des Hessischen Rundfunks, ob es den Holocaust gegeben habe, hätte dieser geantwortet: "Sie wissen, dazu kann ich nichts sagen und dazu werde ich mich auch nicht äußern, weil ich mich sonst natürlich strafbar machen würde."  

  

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Mittwoch, 07. Mai 2008 

 
Marcel Wöll in der Berufung

Gießen - Am 25. Juni 2008 muss der bisherige Landesvorsitzende der NPD in Hessen Marcel Wöll erneut vor Gericht erscheinen. In der Berufungsverhandlung vor dem Gießener Landgericht wird die Entscheidung von Richter Markus Bange am Amtsgericht Friedberg/Hessen vom 7. August 2007 überprüft, der Wöll zu vier Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt hatte.

Wöll hatte bei einer Kreistagssitzung Schülerfahrten nach Auschwitz als Gehirnwäsche für Vorschüler bezeichnet und gefordert, Zuschüsse für solche Exkursionen zu streichen. Wöll hatte bemerkt, er könne zu der Frage, ob es den Holocaust gegeben habe, nichts sagen, weil er sich sonst strafbar machte. 

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