Also
sprach das Bundesverwaltungsgericht
Leipzig/Laucha – Schornsteinfegermeister Lutz Battke
hat vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Gericht entschied am Mittwoch in Leipzig, dass ihn das Landesverwaltungsamt Sachsens-Anhalts zu Recht als Bezirksschornsteinfegermeisters abberufen hat. Seine Teilnahme an Trauerfeiern für missliebige Personen zeige, dass er nicht die notwendige persönliche Zuverlässigkeit für das Amt mitbringe.
Battke, der als Parteiloser für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises
sowie im Stadtrat von Laucha
sitzt, hatte gegen den Bescheid des Landesverwaltungsamtes geklagt, mit dem seine Abberufung ausgesprochen worden war. In den Vorinstanzen hatte er sich noch durchgesetzt, nun änderten die Bundesverwaltungsrichter deren Urteile ab und wiesen die Klage zurück.
Das Verwaltungsgericht Halle und das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hatten ihre Entscheidungen damit begründet, dass die politischen Aktivitäten Battkes keinen Bezug zu seiner Berufstätigkeit aufwiesen. Dieser Auffassung trat das Bundesverwaltungsgericht entgegen. Bei der Beurteilung darüber, ob Battke verlässlich die Gewähr dafür biete, dass er die Rechtsordnung und vor allem die Grundrechte beachten werde, könne sein außerberufliches Verhalten nicht ausgeblendet werden.
Die Richter verwiesen darauf, dass Battke als Bezirksschornsteinfeger mit öffentlichen Aufgaben betraut sei. Damit sei er Glied der Verwaltung und habe die Grundrechte seiner Kunden zu wahren.
Durch seine Teilnahme an Totenfeiern für missliebige Personen habe er deutlich gemacht, dass er deren Straftaten billige.
Damit offenbare er eine eine Grundhaltung, die elementare Grundrechte von Mitbürgern gering achte. Das sei für die Berufsaufgaben eines Bezirksschornsteinfegermeisters von Relevanz.
Schon 2010 wurde Battke als Jugendtrainer des Fußballvereins BSC 99 Laute suspendiert worden. Der Verein hatte damit auf den massiven Druck von Landessportbund und dem Deutschen Olympischen Sportbund reagiert.
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Battke muss aber nicht verhungern, wenn seine Kunden ihm die Treue halten: Ab Anfang 2013 fällt das Bezirksschornsteinfeger-Monopol, weil die Europäische Union die deutschen Regeln als Verstoß gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit wertete. Daher reformierte der Bundestag die Kehr- und Überprüfungsordnung
(KÜO) und verabschiedete 2008 das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das nun in Kraft tritt. Bestimmte Arbeiten werden weiterhin nur Bezirksschornsteinfeger erledigen.
Hausbesitzer sollten drei Dinge wissen. Erstens müssen bei Feuerungsanlagen hierzulande regelmäßig eine Abgaswegeprüfung sowie eine Immissionsschutzmessung durchgeführt werden. Wer das erledigen soll, kann zweitens nun ab Januar 2013 der Hausbesitzer entscheiden. Er darf den altbekannten Bezirksschornsteinfeger, einen freien Schornsteinfeger oder etwa auch einen Heizungsbauer beauftragen, wenn der dafür die nötige Zulassung besitzt. Wann aber der mit Holz befeuerte Kamin gereinigt, die Emissionen einer Ölheizung gemessen oder bei den Abgaswegen geprüft wird, ob ein Nest den Schornstein verstopft, das entscheidet nach wie vor der Bezirksschornsteinfeger auf Basis der Kehr- und Überprüfungsordnung sowie der Bundes-Immissionsschutzverordnung.
Diese dritte Regel bedeutet, dass Hauseigentümer künftig einen sogenannten Feuerstättenbescheid erhalten. Die nötige Feuerstättenschau ist alle dreieinhalb Jahr fällig und eben dem Bezirksschornsteinfeger vorbehalten. Das heißt: Der Bezirksschornsteinfeger kommt ins Haus und legt fest, wann genau was gekehrt und gemessen werden soll. Dass die Arbeiten erledigt werden, dafür sind dann die Hausbesitzer verantwortlich. Der Bezirksschornsteinfeger prüft lediglich, ob die im Bescheid festgelegten Fristen eingehalten wurden und führt darüber ein sogenanntes Kehrbuch. Je nach Zahl der Feuerstätten im Eigentum werden pro Bescheid nach Angaben des Deutschen Mieterbundes zwischen zwölf und 40 Euro für den Bescheid verlangt. Verpasst der Immobilienbesitzer einen Prüftermin, kann das nach einer Mahnung bis zu 45 Euro kosten.
Hauseigentümer dürften zukünftig von deutlich sinkenden Kehr- und Messkosten profitieren; freie Schornsteinfeger bieten ihre Leistungen derzeit zwischen zehn und 30 Prozent günstiger an als Bezirksschornsteinfeger, die sich in der Regel an der bekannten Gebührenordnung orientieren. Doch das Ende des Monopols bringt auch die Pflicht mit sich, die eigenen Kamine und Heizungen weiter möglichst sicher und effizient zu betrieben. Verbraucher können einen neuen Schornsteinfeger über den Bundesverband online unter www.schornsteinfeger.de finden.
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