Donnerstag, 24. Januar 2013
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'Kidnapping per Gesetz'
Margot Honnecker, einstige DDR-Kinderwegnehmerin, lässt grüßen 

Karlsruhe - Das BDR-Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem 46-jährigen Markus Pr. aus Bremen das Umgangsrecht mit seinen Kindern endgültig aberkannt wird.

Vater Markus und Mutter Tanja Pr. waren Jahrzehnte lang gemeinsam politisch aktiv. Dann wechselte die Mutter auf Einflüsterungen ihrer bisherigen politischen Gegner hin ihre Meinung und trennte sich im April 2004 von ihrem Ehemann. Die Mutter verhinderte seitdem mit allen Mitteln den Kontakt der Kinder zu ihrem Vater, und zwar mit Unterstützung staatlich finanzierter Einrichtungen. Im November 2008 wurde die Ehe vom Amtsgericht Dresden geschieden. Das Sorgerecht an den drei Söhnen - der älteste war damals vier Jahre alt - bekam die Mutter zugesprochen. Dem Vater versagte das Amtsgericht das Umgangsrecht für die Söhne mit der Begründung, die Kinder müssten zum Schutz ihrer jugendlichen Persönlichkeit von dessen politischen Ansichten ferngehalten werden. Der Vater ging in Berufung, das Verfahren übernahm nun der Familiensenat des Oberlandesgerichtes in Dresden

Seit der Trennung hatte die Mutter mehrmals ihren Wohnsitz gewechselt und ihren Namen sowie den der Kinder ändern lassen - auch dies auf Anstiftung und mit Hilfe der weiter oben erwähnten ominösen staatlich finanzierten Stellen. Seit ihrer Umpolung hat Tanja Pr. - als Gegendienst für die ihr zugeflossene Staatsknete - ihr Wissen über ihren Mann und dessen Freunde den staatlichen Sicherheitsbehörden offengelegt. Immer wieder trat sie, mit Perücke und Sonnenbrille maskiert, bei Fernsehsendungen und öffentlichen Veranstaltungen auf, um ihre Kenntnisse zu verbreiten. Für die Kinder war das extrem belastend. Sie mussten sich sogar an neue Vornamen gewöhnen. Die Söhne waren nach der Trennung der Eltern lange in psychotherapeutischer Behandlung. Ihre ältere Schwester nahm sich 2010 das Leben, gerade mal 20-jährig.    

Das Oberlandesgericht Dresden sprach schließlich im Juli 2012 dem Vater das Umgangsrecht mit den Söhnen zu. Kinder bräuchten auch ihren Vater, selbst wenn die Ehe in Trümmern liege. Das Gericht gründete sein Urteil auf das Gutachten einer anerkannten Psychologin, die bei Tanja Pr. das "Parental Alienation Syndrome" ortete. Hierbei liegt eine Störung des Kindes aufgrund der ungerechtfertigten Abneigung gegen einen Elternteil vor, meist verursacht durch die Mutter, die durch die Instrumentalisierung der Kinder ihre Unterlegenheit kompensiert und so Rache am Ex-Mann übt. Jedes Kind habe von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern, hieß es im Gutachten. Die Psychologin fand auch heraus, dass der Vater nicht mehr politisch aktiv war. Es ginge von ihm und seinen politischen Freunden für Mutter oder Kinder keinerlei Gefahr aus. Nach Ansicht des Gerichts ließen insbesondere auch die eingeholten Auskünfte bei der Polizei und den Verfassungsschutzbehörden eine konkrete Gefährdung der Mutter und ihrer Kinder nicht erkennen. Einmal im Monat, immer samstags, sollte nun nach den Dresdner Richtern der Vater seine drei Söhne besuchen dürfen, die er infolge der Machenschaften seiner geschiedenen Ehefrau seit der Trennung vor sieben Jahren nicht mehr gesehen hatte. Im Oktober sollte der Vater die Söhne erstmals im Beisein des Umgangspflegers wieder treffen. 

Der Anwalt der am PA-Syndrom leidenden Tanja Pr. legte - wieder mit heftiger Unterstützung der Dullimedien und staatlich finanzierter Einrichtungen - Verfassungsbeschwerde ein mit der Begründung, die Sicherheitsbehörden hätten bis zum heutigen Tage von ihrem Wissen und ihren Einschätzungen über Makus Pr. und dessen Freunde profitiert. Da könne sie doch auch erwarten, dass der Staat ihr nun im Familienstreit mit ihrem Exmann helfe. Die hochlöblichen Karlsruher BDR-Verfassungsrichter reagierten natürlich sofort. Noch im Spätsommer stoppten sie per einstweiliger Anordnung die Besuchspläne des Vaters. Nun haben die obersten BDR-Richter auch im Hauptsacheverfahren das Urteil der Dresdner Richter kassiert. Karlsruhe bezieht sich dabei auf Einschätzungen des sächsischen Landesamts für Verfassungsschutz (unrühmlich bekannt durch das von ihm mitinszenierte NSU-Spektakel), das vor einer 'abstrakten Gefahr' für Tanja Pr. warnte. Mutter und Söhne könnten dem Vater deshalb nicht mehr unbeschwert gegenübertreten. 

Bisher galt bei den BDR-Gerichten noch die Maxime, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht allein durch das Aufwachsen in einem dem BDR- Regime feindlichen Milieu gegeben sei. Das oberste BDR-Gericht hat mit seinem jüngsten Urteil diesen Grundsatz umgestoßen. Kitas, Schulen und Vereine sind schon eifrig dabei - mit dem Urteil des obersten BDR-Gerichtes im Rücken - die freie Entwicklung Minderjähriger entsprechend dem elterlichen Willen noch mehr als bisher schon zu behindern und zwangsweise umzupolen. Allein im Raum Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) leben derzeit zum Beispiel etwa 60 Kinder national-gesinnter Familien, die wohl die nächsten Opfer der furchtbaren Karlsruher Richter sein werden.

Die Karlsruher BDR-Oberrichter, die jetzt das Grundrecht der Eltern auf Umgang mit ihren Kindern faktisch außer Kraft setzten, sind die gleichen, die im November 2009 sinngemäß urteilten:

Absatz 1: Die Meinungsfreiheit darf nicht durch Sondergesetze eingeschränkt werden. 

Absatz 2: Sondergesetze sind zulässig, wenn der Gesetzgeber dies für zweckmäßig erachtet.

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Donnerstag, 24. Januar 2013

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Christian Wolff 

* 24. Januar 1679 in Breslau  
† 9. April 1754 in Halle

Deutscher Universalgelehrter und Philosoph.

 

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Ein Mensch ist verbunden, dem anderen mit seinem Vermögen, seiner Arbeit, seiner Hülfe und seinem Exempel vielfältig zu dienen.

Friedrich II. von Preußen, auch Friedrich der Große oder der Alte Fritz genannt 

* 24. Januar 1712 im Berliner Stadtschloss
† 17. August 1786 in Potsdam 
  
 

Seit 1740 König in, seit 1772 von Preußen. 
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Zitate

Fleiß ist aller Tugenden Anfang.

Man soll nie zu früh verzweifeln.

Um die Irrtümer auszurotten, müsste man das ganze Menschengeschlecht vertilgen.

Der größte Theil menschlicher Meinungen gründet sich auf Vorurtheile, Fabeln, Irrthümer und Täuschungen.

Die historischen Werke müsste man, um sie nützlich zu machen, wenn möglich von dem Parteigeist, von falschen Anekdoten und Lügen reinigen.

Man müsste es dahin bringen, dass sich alle Menschen des Fanatismus und der Intoleranz schämen.

In meinem Staate kann jeder nach seiner Façon selig werden.

Gazetten müssen nicht generiert werden.

Wer bewirkt, dass dort, wo bisher ein Halm wuchs, nunmehr zwei Halme wachsen, der hat mehr für ein Volk geleistet als ein Feldherr, der eine Schlacht gewann.

Die Stärke der Staaten beruht auf den großen Männern, die ihnen zur rechten Stunde geboren werden.

Es ist nicht nötig, dass ich lebe, wohl aber, dass ich meine Pflicht tue und für das Vaterland kämpfe, um es zu retten.

Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt. Es ist gerecht, dass jeder einzelne dazu beiträgt, die Ausgaben des Staates tragen zu helfen. Aber es ist nicht gerecht, dass er die Hälfte seines jährlichen Einkommens mit dem Staate teilen muss.

Die Titel sind nur Zierden für Alberne; große Männer brauchen nur ihre Namen.

Das Wams des Beamten ist eng, aber es wärmt.

Die Jagd ist nicht die eines denkenden Wesens würdige Beschäftigung. 

Je mehr ich von den Menschen sehe,
um so lieber habe ich meinen Hund.

Ernst Theodor Amadeus Hoffmann

* 24. Januar 1776 in Königsberg
† 25. Juni 1822 in Berlin 
  
 

Deutscher Schriftsteller, Jurist, Komponist und Zeichner. 
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Wo die Sprache aufhört, fängt die Musik an.
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Friedrich von Flotow

* 27. April 1812 in Teutendorf
† 24. Januar 1883 in Darmstadt    
 

Deutscher Opernkomponist. 
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Ernst Heinkel

* 24. Januar 1888 in Grunbach
† 30. Januar 1958 in Stuttgart 
  
 

Deutscher Flugzeugbauer. 
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Walter Model

* 24. Januar 1891 in Genthin
21. April 1945 bei Duisburg    
 

Deutscher Generalfeldmarschall.
 

Im April 1945 entschied Model im Ruhrkessel eigenmächtig, seine Heeresgruppe aufzulösen und seinen Soldaten Entlassungspapiere auszustellen. Die ganz jungen und die alten Soldaten waren sofort zu entlassen, damit sie als Zivilisten nach Hause zurückkehren konnten. Die übrigen sollten sich innerhalb der nächsten drei Tage entscheiden, entweder ebenfalls heimzukehren, sich einzeln zu ergeben oder aber sich zur nächsten noch kämpfenden Truppe durchzuschlagen. 

 

Am 21. April 1945 nahm Model sich mit einem Pistolenschuss in die rechte Schläfe bei der Ortschaft Lintorf in der Nähe von Duisburg das Leben. Die gefangenen Soldaten des Ruhrkessels wurden auf Befehl des US-Oberkommandierenden Generals Eisenhower völkerrechtswidrig als 'Disarmed Enemy Forces' und mit ihnen auch viele Zivilisten in die Rheinwiesenlager verbracht. In diesen Lagern lebten die Gefangenen unter freiem Himmel. Hunderttausende verhungerten dort, weil ihnen keine Verpflegung gereicht wurde.

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Helene Elisabeth Prinzessin von Isenburg

* 6. April 1900 in Darmstadt
24. Januar 1974 in Heiligenhaus    
 

Erste Präsidentin des Vereins 'Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte' , 'Mutter der Landsberger' .

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Am 7. Oktober 1951 wurde die 'Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e. V.' formell gegründet und am 15. November 1951 als gemeinnütziger Verein ins Vereinsregister im oberbayerischen Wolfratshausen eingetragen. Zur ersten Präsidentin wurde Helene Elisabeth Prinzessin von Isenburg gewählt. Dem Gründungsvorstand gehörten neben der Präsidentin der katholische Münchener Weihbischof Johannes Neuhäusler (rechts) , der evangelische württembergische Altbischof Theophil Wurm (links)  und der Münchener Rechtsanwalt Rudolf Aschenauer an.
 

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Zur Arbeit der 'Stillen Hilfe' schrieb Bischof Alois Hudal (Mitte) , der sich nach 1945 für viele von den Alliierten Verfolgte einsetzte: "Alle diese Erfahrungen haben mich schließlich veranlasst, nach 1945 meine ganze karitative Arbeit in erster Linie den früheren Angehörigen des NS und Faschismus, besonders den sogenannten "Kriegsverbrechern" zu weihen, die von Kommunisten und "christlichen" Demokraten verfolgt wurden, oft mit Mitteln, deren Methoden sich nur wenig von manchen ihrer Gegner von gestern unterschieden haben; obwohl diese Angeklagten vielfach persönlich ganz schuldlos, nur die ausführenden Organe der Befehle ihnen übergeordneter Stellen und so das Sühneopfer für große Fehlentwicklungen des Systems waren. Hier zu helfen, manchen zu retten, ohne opportunistische und berechnende Rücksichten, selbstlos und tapfer, war in diesen Zeiten die selbstverständliche Forderung eines wahren Christentums, das keinen Talmudhass, sondern nur Liebe, Güte und Verzeihung kennt und Schlussurteile über die Handlungen der eigentlichen Menschen nicht politischen Parteien, sondern einem ewigen Richter überlässt, der allein die Herzen, Beweggründe und letzten Absichten überprüfen kann. Ich danke aber dem Herrgott, dass Er mir meine Augen geöffnet hat und auch die unverdiente Gabe geschenkt hat, viele Opfer der Nachkriegszeit in Kerkern und Konzentrationslagern besucht und getröstet und nicht wenige mit falschen Ausweispapieren ihren Peinigern durch die Flucht in glücklichere Länder entrissen haben."

 

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