Berlin
- Das Gericht wies am Donnerstag die Klage von Eltern zweier türkisch- und eines arabischstämmigen Schülers gegen die Berliner Schulverwaltung zurück. Die Eltern hatten geklagt, weil ihre Kinder das Probejahr am Gymnasium nicht bestanden haben. Sie werfen dem
Gymnasium in Neukölln vor, eine Klasse mit einem viel zu hohen
Migrantineranteil eingerichtet zu haben. Ihre Kinder hatten diese Klasse im Schuljahr 2011/12 besucht.
Die Kläger argumentierten, dass diese Klassenzusammensetzung rechtswidrig und diskriminierend sei. Denn während der Anteil der Schüler nichtdeutscher Herkunft in ihrer Klasse bei 63 Prozent gelegen habe, habe dieser Anteil bei einer Parallelklasse lediglich 13 Prozent betragen. Deswegen hätten sie trotz der mangelhaften Noten versetzt werden müssen.
Die 3. Kammer urteilte, die zur Nichtversetzung führenden Noten seien allein auf die schulischen Leistungen der Kläger-Kinder zurückzuführen: Zwei Schüler hatten am Ende Klasse neun Fünfen auf dem Zeugnis, eine Schülerin sechs Fünfen.
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