'Kidnapping per
Gesetz'
Margot Honnecker,
einstige DDR-Kinderwegnehmerin, lässt grüßen
Karlsruhe - Das BDR-Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass dem 46-jährigen Markus Pr.
aus Bremen das Umgangsrecht mit seinen Kindern endgültig aberkannt wird.
Vater Markus und Mutter
Tanja Pr. waren Jahrzehnte lang gemeinsam politisch aktiv. Dann wechselte die Mutter
auf Einflüsterungen ihrer bisherigen politischen Gegner hin ihre
Meinung und trennte sich im April 2004 von ihrem Ehemann. Die Mutter
verhinderte seitdem mit allen Mitteln den Kontakt der Kinder zu ihrem
Vater, und zwar mit Unterstützung staatlich finanzierter Einrichtungen. Im November 2008 wurde die Ehe vom Amtsgericht Dresden geschieden. Das Sorgerecht an den drei
Söhnen - der älteste war damals vier Jahre alt - bekam die Mutter zugesprochen. Dem Vater versagte das
Amtsgericht
das Umgangsrecht für die Söhne mit der Begründung, die Kinder müssten zum Schutz ihrer jugendlichen Persönlichkeit von
dessen politischen Ansichten ferngehalten werden. Der Vater ging in Berufung, das Verfahren übernahm nun der
Familiensenat des
Oberlandesgerichtes in Dresden.
Seit der Trennung hatte die Mutter mehrmals ihren Wohnsitz gewechselt und ihren Namen sowie den der Kinder ändern
lassen - auch dies auf Anstiftung und mit Hilfe der weiter oben erwähnten
ominösen staatlich finanzierten Stellen.
Seit ihrer Umpolung hat Tanja Pr. - als Gegendienst für die ihr
zugeflossene Staatsknete - ihr Wissen über ihren Mann und dessen
Freunde den staatlichen Sicherheitsbehörden offengelegt. Immer wieder trat sie, mit Perücke und Sonnenbrille maskiert, bei Fernsehsendungen und öffentlichen Veranstaltungen auf, um
ihre Kenntnisse zu verbreiten. Für die Kinder
war das extrem belastend. Sie mussten sich sogar an neue Vornamen gewöhnen. Die Söhne waren nach der
Trennung der Eltern lange in psychotherapeutischer Behandlung. Ihre
ältere Schwester nahm sich 2010 das Leben, gerade mal 20-jährig.
Das Oberlandesgericht
Dresden sprach schließlich im Juli 2012 dem Vater das Umgangsrecht mit den Söhnen zu. Kinder
bräuchten auch ihren Vater, selbst wenn die Ehe in Trümmern liege. Das Gericht gründete sein Urteil
auf das Gutachten einer anerkannten Psychologin, die bei Tanja Pr. das "Parental Alienation Syndrome"
ortete. Hierbei liegt eine Störung des Kindes aufgrund der ungerechtfertigten Abneigung
gegen einen Elternteil vor, meist verursacht durch die Mutter, die durch die Instrumentalisierung der Kinder ihre
Unterlegenheit kompensiert und so Rache am Ex-Mann übt. Jedes Kind habe von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern,
hieß es im Gutachten. Die Psychologin fand auch heraus, dass der Vater
nicht mehr politisch aktiv war. Es ginge von ihm und seinen
politischen Freunden für Mutter oder Kinder keinerlei Gefahr aus. Nach Ansicht
des Gerichts ließen insbesondere auch die eingeholten Auskünfte bei der Polizei und
den Verfassungsschutzbehörden eine konkrete Gefährdung der Mutter und ihrer Kinder nicht erkennen.
Einmal im Monat, immer samstags, sollte nun nach den Dresdner Richtern der Vater seine drei Söhne besuchen dürfen, die er
infolge der Machenschaften seiner geschiedenen Ehefrau seit der Trennung vor sieben Jahren nicht mehr gesehen hatte.
Im Oktober sollte der Vater die Söhne erstmals im Beisein des
Umgangspflegers wieder treffen.
Der Anwalt der am
PA-Syndrom leidenden Tanja Pr. legte - wieder mit heftiger Unterstützung
der Dullimedien und staatlich finanzierter Einrichtungen - Verfassungsbeschwerde
ein mit der Begründung, die Sicherheitsbehörden hätten bis zum heutigen Tage von
ihrem Wissen und ihren Einschätzungen über Makus Pr. und dessen Freunde
profitiert. Da könne sie doch auch erwarten, dass der Staat ihr nun im
Familienstreit mit ihrem Exmann helfe. Die hochlöblichen Karlsruher
BDR-Verfassungsrichter reagierten natürlich sofort. Noch im Spätsommer stoppten sie per einstweiliger Anordnung
die Besuchspläne des
Vaters. Nun haben die obersten
BDR-Richter auch im Hauptsacheverfahren das
Urteil der Dresdner Richter kassiert. Karlsruhe bezieht sich dabei auf Einschätzungen des sächsischen Landesamts für
Verfassungsschutz (unrühmlich bekannt durch das von ihm mitinszenierte
NSU-Spektakel), das vor einer 'abstrakten Gefahr' für Tanja Pr. warnte. Mutter und Söhne könnten dem Vater
deshalb nicht mehr unbeschwert gegenübertreten.
Bisher galt bei den
BDR-Gerichten noch die Maxime, dass eine Kindeswohlgefährdung nicht allein durch das Aufwachsen
in einem dem BDR- Regime feindlichen Milieu gegeben sei. Das oberste BDR-Gericht hat mit seinem jüngsten Urteil diesen Grundsatz
umgestoßen. Kitas, Schulen und Vereine sind schon eifrig dabei - mit dem
Urteil des obersten BDR-Gerichtes im Rücken - die
freie Entwicklung Minderjähriger entsprechend dem elterlichen Willen noch
mehr als bisher schon zu behindern und zwangsweise umzupolen. Allein im Raum Güstrow (Mecklenburg-Vorpommern) leben
derzeit zum Beispiel etwa 60 Kinder
national-gesinnter Familien, die wohl die nächsten Opfer der furchtbaren Karlsruher Richter sein werden.
Die Karlsruher
BDR-Oberrichter, die jetzt das Grundrecht der Eltern auf Umgang mit ihren
Kindern faktisch außer Kraft setzten, sind die gleichen, die im November
2009
sinngemäß urteilten:
Absatz 1: Die Meinungsfreiheit
darf nicht durch Sondergesetze eingeschränkt werden.
Absatz 2:
Sondergesetze sind zulässig, wenn der Gesetzgeber dies für zweckmäßig
erachtet.
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