godaddy web stats
Montag, 25. Februar 2013

Albrecht Wenzel von Wallenstein

* 24. September 1583 Hermanitz an der Elbe, Böhmen
† 25. Februar 1634 in Eger
,  Böhmen

Deutscher Feldherr im Dreißigjährigen Krieg. 

ABCD

 

Weitere Infos:  


Mecklenburg unter Wallenstein

In Mecklenburg wird 1626 erneut für den besoldeten Kriegsdienst geworben. Die aufgestellten Mannschaften werden dem dänischen König Christian IV. zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig versichern die beiden mecklenburgischen Herzöge Adolf Friedrich und Johann Albrecht aber dem habsburgischen Kaiser Ferdinand II ihre Ergebenheit und kündigen dem Dänenkönig wenig später ihr Bündnis. Da ihnen jedoch kein eigenes Heer zur Verfügung steht, können sie den Einmarsch dänischer Truppen ins Land nicht verhindern. Als der Feldherr der Katholischen Liga Tilly am 26. August über das dänische Heer unter Christian dem IV. bei Lutter am Barenberg siegt, fallen ihm auch mecklenburgische Soldaten in die Hände. Außerdem zieht sich das dänische Heer plündernd nach Boizenburg , Wittenburg , Parchim und Bützow zurück. Nun ist die Neutralität des Landes endgültig gebrochen. Ende des Jahres fordert der Kaiser die mecklenburgischen Herzöge auf, die dänische Armee des Landes zu verweisen. Adolf Friedrich und Johann Albrecht verweigern sich jedoch dieser Anweisung. Der Kaiser wertet das Verhalten als Affront und wirft den mecklenburgischen Herzögen Paktieren mit dem Reichsfeind vor.

Im Juli 1627 dringen kaiserliche Truppen über die Elbe bei Boizenburg und Neubrandenburg
in Mecklenburg ein. Sie schlagen das schlecht vorbereitete dänische Heer in die Flucht, das sich nach Poel und Bützow zurückzieht.

Am 19. Dezember erhält Albrecht von Wallenstein von Kaiser Ferdinand II. das Versprechen, als Pfand für die aufgewendeten Kriegskosten, mit den beiden Herzogtümern Mecklenburg entschädigt zu werden, da sich die Herzöge der Konspiration mit Dänemark schuldig gemacht hätten. Die mecklenburgischen Landstände sind zwar zur Zahlung der hohen Geldsumme bereit, die der Kaiser Wallenstein schuldet, aber der Kaiser lehnt das Anerbieten ab und verpflichtet sie zur Pfandhuldigung gegenüber Wallenstein.

Am 1. Februar 1628 erreicht Wallenstein über seinen Mittelsmann Heinrich Freiherr von St. Julian offiziell die Verpfändung Mecklenburgs. St. Julian zieht daraufhin als Wallensteins Statthalter vom 23. März bis 8. Juli in das Güstrower
Haus Mühlenstraße 48 ein. Eine Kommission, die aus zwei kaiserlichen Räten besteht, nimmt in Abwesenheit Wallensteins, am 8. April die Pfandhuldigung der Stände entgegen, nachdem sie mehrere Tage miteinander verhandelt hatten. Wallenstein selbst hätte gern die Verweigerung der Huldigung gesehen, da er dem Landadel dann alle Privilegien entzogen hätte. Die beiden mecklenburgischen Herzöge werden des Landes verwiesen. Johann Albrecht flieht mit seiner Familie am 22. Mai nach Harzgerode zu den Verwandten seiner Frau, sein Bruder Adolf Friedrich geht nach Reinharz und findet Zuflucht beim Kurfürsten von Sachsen. Jetzt setzt Wallenstein ab dem 9. Juli als Statthalter den Schlesier evangelischen Glaubens Albrecht von Wiengiersky ein. Er residiert ebenso wie sein Vorgänger im Haus Mühlenstraße 48. Am 27. Juli zieht Wallenstein mit seiner Ehefrau Isabella und seinem Hofstaat (70 Grafen, Freiherren, 100 Leibschützen u.a.) über Tribsees und Gnoien kommend auf seine neue Residenz in Güstrow. Im September begeben sich die mecklenburgischen Herzöge auf Schleichwegen durch Mecklenburg nach Lübeck und leben dort anfangs bei einer Patrizierfamilie. Später kommen beide Brüder auf einem Stiftshof des Bischofs von Lübeck unter, der sie auch versorgt. Ihre Mutter Sophie von Holstein-Gottorp läßt sich durch Wallenstein nicht des Landes verweisen, sondern baut auf der Eldenburg in Lübz tatkräftig den Sitz der mecklenburgischen Exilregierung auf. Sie unterhält regen Briefwechsel mit ihren Söhnen im Exil, schickt ihnen Kleider, Betten, Brot und Fleisch oder trifft sich mit ihnen heimlich außer Landes, um über das Vorgehen zur Wiedererlangung ihrer Herrschaft zu beraten.

Wallenstein beruft sofort nach seinem Regierungsantritt einen Landtag nach Güstrow ein. Er leitet tiefgreifende Reformen in Regierung, Verwaltung und Justiz ein und will Mecklenburg zu einem modernen Staat machen. Wallenstein beschneidet den politischen Einfluß der Landstände und ordnet die Armenversorgung neu. Er richtet Reitposten in alle Richtungen des Landes ein, Güstrow wird so die erste Poststation des Landes. Entgegen allen Befürchtungen führt er nicht den Katholizismus als Landesreligion ein, sondern verhält sich tolerant gegenüber der evangelischen Lehre.

Am 6. März 1629 erläßt Kaiser Ferdinand sein Restitutionsedikt
, das die Protestanten zur Rückgabe der seit 1555 eingezogenen katholischen geistlichen Güter zwingen soll. Das Edikt stößt auf heftigen Widerspruch, denn es bedroht einerseits die Existenzgrundlage der meisten protestantischen Fürsten und erscheint andererseits vor allem den katholischen Klerikern noch zu gemäßigt. Das Restitutionsedikt verschärft aber die internationalen Spannungen zwischen den Kriegsparteien.

Anfang Juni 1629 setzt Kaiser Ferdinand II. die mecklenburgischen Herzöge ohne förmliche Achterklärung ab, was einen Verstoß gegen das Reichsrecht bedeutet. Am 16. Juni erhält Wallenstein auch die erbliche Belehnung mit Mecklenburg durch den Kaiser nachdem eine Untersuchungskommission endgültig die Schuld der mecklenburgischen Herzöge hervorgehoben hatte. Am gleichen Tag wird ein Gehorsamsbrief an die mecklenburgischen Stände ausgestellt. Wallenstein erhält den Titel "General des ozeanischen und baltischen Meeres", den er bis zu seinem Tode beibehält.

Am 23. Juli 1629 reist Wallenstein über Sternberg
, Schwerin , Neustadt-Glewe und Magdeburg nach Böhmen zurück, um Intrigen der dortigen Fürsten gegen ihn zu begegnen. In Güstrow bleibt der Statthalter Wallensteins Albrecht von Wiengiersky mit einer kleinen Garnison zurück. Er residiert im Haus Mühlenstraße 48 und soll Wallensteins Pläne weiterführen.

Am 9. November 1629 richtet der schwedische König Gustav Adolf
an die mecklenburgischen Herzöge im Exil eine Botschaft, daß er ihre Herrschaft wiederherstellen werde, wenn sie ihn in einem bevorstehenden Feldzug aktiv unterstützen würden.

Am 1. Februar 1630 leisten die mecklenburgischen Stände Wallensteins Vertretern, dem Statthalter und dem Kanzler, auch den Erbhuldigungseid, nachdem Wallenstein ihnen ihre Privilegien bestätigte und die Unantastbarkeit der evangelischen Religion versichert hatte. Am 4. Februar ergeht ein Befehl an alle Adligen und Lehnsträger, nach Güstrow zu kommen, damit die alten Lehnsurkunden in der Kanzlei überprüft werden können. In neuen Urkunden sollen die Rechte genau und nicht mehr beliebig auslegbar festgehalten werden.

Ende Juni Anfang Juli 1630 landen die schwedischen Truppen König Gustav Adolfs mit 13.000 Mann auf Usedom
, dringen nach Süden vor und schlagen die kaiserlichen Truppen. Auch die beiden mecklenburgischen Herzöge stellen Gustav Adolf Truppen zur Verfügung.

Wallenstein wird am 13. August 1630 auf dem Kurfürstentag in Regensburg
von Kaiser Ferdinand als Oberster Heerführer abgesetzt.

Am 8. Oktober 1630 richtet Gustav Adolf von Ribnitz
aus einen Aufruf an die "eingesessenen Unterthanen, geist- und weltlichen Herren, Adel, Bürger und Bauer" der beiden mecklenburgischen Herzogtümer, mit dem er sie auffordert, die vertriebenen Landesherren zu unterstützen und sich gegen Wallenstein zu wenden.

Zu Beginn des Jahres 1631 erobern schwedische Truppen in kurzer Folge Neubrandenburg, Stavenhagen
, Malchin und andere mecklenburgische Städte. Nun zieht Wallensteins Hofgefolge im März endgültig aus Güstrow ab, das Schloß wird geräumt, alle wertvollen Ausstattungsstücke werden nach Gitschin gebracht. Wallensteins Statthalter Wiengiersky verkauft noch einmal sehr viel Getreide. Die wallensteinsche Besatzung zieht sich Anfang Juni nach Rostock zurück. Am 6. Juni versorgt der Rat die letzten Truppen Wallensteins in Güstrow.

Am 6. Juli 1631 werden Adolf Friedrich und Johann Albrecht offiziell die herzoglichen Rechte wiedergegeben. Mit den schwedischen Truppen kehrt am 21. Juli, nach anderen Quellen zu einem etwas späteren Zeitpunkt, der vertriebene Herzog Johann Albrecht II. nach Güstrow zurück. Er hatte am 17. Juli sein Exil in Lübeck verlassen. Einen Tag vorher schrieb er noch an die dänische Königin Sophia, Tochter Ulrichs III., daß er vergeblich auf die Wiedereinsetzung durch den Kaiser gehofft hatte und nun selbst eine kleine Truppe angeworben hätte.

Alle Maßnahmen Wallensteins zur Neuordnung des Staatswesens werden sofort nach der Rückkehr des Herzogs rückgängig gemacht. Die Güter von mecklenburgischen Beamten aus Wallensteins Regierung werden konfisziert und viele seiner Anhänger verurteilt. Sogar die Bauern lehnen es ab, weiterhin Kartoffeln, die "katholischen Erdäpfel", anzubauen. Den Kartoffelanbau kann erst wieder Friedrich der Fromme
etwa 100 Jahre später durchsetzen.

Am 13. März 1632 schließen die beiden mecklenburgischen Herzöge mit dem Schwedenkönig Gustav Adolf in Frankfurt am Main einen Vertrag durch den das Land zwar nicht formal aber de facto vom deutschen Reichsverband abgetrennt und zum Protektorat Schwedens wird. Adolf Friedrich und Johann Albrecht verlieren einen Großteil ihrer Souveränität. Außerdem wird Mecklenburg verpflichtet, Schweden monatlich 10.000 Reichstaler Kriegskosten zu zahlen. Schweden erhält das Recht, an allen mecklenburgischen Häfen und Flüssen Zollstationen zu errichten, die Orte Wismar
und Warnemünde sowie die Insel Poel geraten vollständig in Schwedens Hand. Schwedisches Kupfergeld wird in ganz Mecklenburg als Zahlungsmittel eingeführt, dazu wird sämtliches Silbergeld des Landes eingezogen und nach Schweden gebracht. Die Herzöge geben auch die bindende Zusage, in späteren Kriegen ein Bündnispartner Schwedens zu bleiben. Am 16. November 1632 fällt Gustav Adolf jedoch in der Schlacht bei Lützen . Zwar besteht der Bündnisvertrag auch unter dem schwedischen Kanzler Oxenstierna weiter, aber dennoch bleibt Mecklenburg durch den plötzlichen Tod Gustav Adolfs eine dauernde Abhängigkeit von Schweden erspart.

Register:  
Email:   Quelle: Internet
nach oben