Ernst Zündel
* 24. April 1939 in Calmbach
ABCD
Deutscher
Graphiker, Verleger, Pazifist und Patriot.
Zündel emigrierte 1958 als 19-Jähriger nach Kanada,
um dem Wehrdienst zu entgehen. In den 60er Jahren erhielt er mehrfach den
Auftrag, die Cover-Seite des "Maclean's Magazine" zu illustrieren.
1968 trat er der "Liberal Party of Canada"
bei.
1977 gründete
er einen Verlag unter der Bezeichnung "Samisdat Publishers", in
dem er zunächst Bücher über UFOs,
später politische Schriften wie "Did Six Million Really
Die?" veröffentlichte. Durch weltweiten Versand von Filmen, Audio-Kassetten und Schriften zum
HOLOCAUST, zu alliierten und zionistischen Kriegsverbrechen baute Zündel seinen
Verlag aus. Später verbreitete Zündel seine Ansichten weltweit in deutscher Sprache über einen US-amerikanischen Kurzwellen-Sender und
einen eigenen Internetauftritt, der nach seiner Verhaftung von seiner Ehefrau Ingrid Zündel-Rimland betreut wird.
Im April 1981 teilte die Regierung
der BDR dem kanadischen Jüdischen Kongress mit, dass "Samisdat Publishers"
in der BDR verbotene Medien verbreite. Im gleichen Jahr untersagte die kanadische Regierung
Zündel den weiteren Versand seiner
Veröffentlichungen, weil in Kanada das Versenden von Hasspropaganda mit der
Post ein Strafdelikt sei. Im Januar
1983 wurde dies Verbot wieder aufgehoben. 1984
verübte man auf Zündels Anwesen in Toronto ein Rohrbomben-Attentat und am 8. Mai 1995
eine Brandstiftung, die einen großen Schaden verursachte. Die
Organisation 'Jewish Armed Resistance Movement' übernahm hierfür
die Verantwortung. Im
gleichen Monat erhielt Zündel eine Paketbombe, die von einer Spezialeinheit der
Polizei in Toronto unschädlich gemacht werden musste. Ein jüdischer Aktivist aus British
Columbia hatte diese Bombe versandt.
1983 erhob die Gründerin der kanadischen
'Holocaust Remembrance Association' Sabrina Citron beim
kanadischen 'Human Rights Tribunal' Klage gegen Zündel wegen Verbreitung falscher
Nachrichten, der sich 1984 die Regierung von Ontario anschloss. Strafverfahren
fanden 1985
und 1988 statt. Bereits während eines ersten Prozesses konnte Zündel einen Erfolg verbuchen, als der
Zeuge Rudolf Vrba unter Eid im Zeugenstand stehend auf die Frage des Verteidigers von Ernst Zündel, Douglas
Christie , welchen Wahrheitsgehalt denn seinen Erzählungen zu den Gaskammern und den Geschehnissen in Auschwitz beizumessen sei, einräumen, dass er bei seinem Auschwitz-Bericht von seiner „licentia poetarum“ (poetische Lizenz) Gebrauch
gemachte habe .
In beiden
Prozessen wurde Zündel schuldig gesprochen und schließlich zu
15 Monaten Haft verurteilt. Das Urteil wurde jedoch 1992 im
Berufungsverfahren durch den 'Supreme Court of Canada'
aufgehoben, da es gegen die 'Guarantees of Freedom of Expression under the Canadian Charter of Rights and Freedoms'
verstieß.
Zündel verließ Kanada im
Januar 2000 und zog in die USA. Dort schloss er seine
dritte Ehe mit Ingrid Rimland. Am 5. Februar 2003 wurde Zündel von den
US-Behörden wegen angeblichen Verstoßes gegen die Einwanderungsvorschriften
verhaftet und zwei Wochen später nach Kanada abgeschoben,
wo er sofort inhaftiert
wurde. Am 24. Februar 2005 stimmte ein Richter dem Auslieferungsantrag nach Deutschland zu und ordnete
seine Abschiebung an aus Gründen der nationalen Sicherheit Kanadas an. Am 1. März 2005 wurde
Zündel nach Frankfurt am Main
ausgeflogen, dort sofort festgenommen und inhaftiert. Die Staatsanwaltschaft erhob am 19. Juli 2005 gegen
Zündel Anklage vor dem Landgericht Mannheim wegen Volksverhetzung. Am 15. Februar 2007 verkündete Richter Meinerzhagen
das Urteil entsprechend dem Antrag
von Staatsanwalt Andreas Grossmann. Zündel erhielt die Höchststrafe von fünf Jahren Haft ohne Anrechnung der zwei Jahre
Untersuchungshaft in Kanada. Zündel wurde am 1. März 2010 nach 7-jähriger Gesinnungs-Haft in Mannheim entlassen.
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