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Sonntag, 8. September 2013

ABCD
Krauschwitz/ Burgenlandkreis - Am Donnerstag, 5. September 2013, erhielt der Internet-Journalist Hans Püschel die Vorladung zur Hauptverhandlung am 1.Oktober um 8:30 im Amtsgericht Weißenfels wegen “Volksverhetzung” . Bereits am 5. Juni 2013 hatte die Richterin Anke Koch die Anklage vom 26. Januar 2013 zugelassen. Püschel würde es als moralische Unterstützung ansehen, wenn er der Richterin Koch nicht alleine gegenüber säße. 

In den achtziger Jahren hatte Püschel zwei Pakete nach Polen geschickt und "Haltet zu Solidarnosc !" auf die beigefügten Karten geschrieben. Die damaligen Machthaber diesseits und jenseits der Oder fühlten sich von Solidarnosc und Püschel bedroht. Eines von Püschels Paketen wurde von der Stasi abgefangen, Polizisten holten ihn von der Arbeit ab und durchsuchten sein Haus. Es folgte eine Anklage und später die Verurteilung wegen staatsfeindlicher Betätigung. Damit war seine Laufbahn als Ingenieur im Maschinenbau erledigt. Dreißig Jahre später, am 24. Mai 2013, kam es erneut zu einer Haussuchung bei Püschel und zur Beschlagnahme seines Computers, der ein Bescheid zur dauernden Einziehung am 5. Juli folgte. Diesmal veranlasst von den derzeitigen Machthabern, die sich durch Püschels Regime-kritischen Internet-Auftritt - mit Recht - bedroht fühlen. 

Der hallenser Staatsanwalt Hübner hat Püschel angeklagt, er verharmlose in Texten auf seiner Internetseite die Verbrechen des Nationalsozialismus. Insgesamt geht es um drei Texte aus dem Jahr 2012, darunter ein Gedicht mit dem Titel "Deutscher Mythos": Hübner führte u. a. aus:

"Unter anderem widmet er [Püschel] sich seit einiger Zeit dem Stichwort “Holocaust”, wobei er die massenweise Vernichtung in NS-Konzentrationslagern als erlogen, beziehungsweise völlig übertrieben darstellt.

1. Am 16.o3.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm am 23.o2.2o12 unter dem Titel “Holocaustleugnung ist Menschenrecht” eingeleiteten Diskussionsforum unter anderem: “…Zu den Todesmärschen: Warum blieben laut Wikipedia 7 000 Insassen von Auschwitz zurück. Haben die sich’s also doch aussuchen können. Waren übrigens Frauen und Kinder dabei. Sehen sogar gut ernährt aus – zumindest auf dem Foto. Muss also doch mindestens Ausnahmen von der Rampen-Sortiererei gegeben haben….”

2. Am 14.11.2o12 schrieb der Angeschuldigte unter dem auf seiner Internetseite angelegten Themen-Link “Politik” zum Thema “Auschwitz, Majdanek – wann platzt die nächste Lüge?” unter Bezugnahme auf die in NS-Konzentrationslagern verübten Ermordungen dort Inhaftierter: “…Für mich steht fest: Die seit Kindesbeinen gelernten deutschen Verbrechen sind Lügen!…”

3. Am o7.12.2o12 schrieb der Angeschuldigte in einem von ihm selbst verfassten Gedicht mit dem Titel “Deutscher Mythos*” unter anderem:

“… Der Mythos ist zum Gruseln gut, nicht fürs reale Leben…”
…Der Holcaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte.
Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte.
Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke!
Die böse Mär’ aufs Altenteil, fort mit der düst’ren Wolke!”

Mit diesem Gedicht brachte der Angeschuldigte zum Ausdruck, dass es sich bei der historischen belegten Tatsache der massenweisen Tötung europäischer Juden durch das NS-Regime um eine sagenhafte Geschichte ohne tieferen Wahrheitsgehalt handele, der entgegen zu treten man verpflichtet sei. Die genannten Beiträge wurden von diversen Internetnutzern gelesen und lösten zwar auch ablehnende, aber auch in nicht unbeträchtlichem Umfang zustimmende Reaktionen aus, so dass der Eindruck entstehen konnte, in Deutschland sei NS-Gedankengut in weiten Teilen der Bevölkerung fest verankert, ein Umstand, der geeignet ist, das Sicherheitsgefühl zumindest von in Deutschland lebenden Minderheiten zu beeinträchtigen.

[...] Vergehen, strafbar gemäß §§ 130 Abs. 3, 53 des Strafgesetzbuches.

Beweismittel:
I. Angaben des Angeschuldigten, soweit er sich eingelassen hat.
II. Zeugen:
1. Axel Mylius, Berlin
2. Dietmar Näher, Stuttgart
3. Angelica Jansen, Uelzen
III. Augenscheinobjekte:
Ausdrucke Internet vom 16.o3., 14.11., o7.12.2o12."


 
* "Deutscher Mythos" von Hans Püschel:

Der Mythos und der Holcaust, das sind zwei große Dinger.
Und wem’s vor den’ nicht artig graust, der ist ein schlimmer Finger!
Sie können beide nicht so recht wohl von einander lassen.
Und wehe, dem ergeht es schlecht, ohn knie’n und Händchen fassen!
Mit Lichtern noch wird’s heimelig. Das gibt die schönsten Ketten.
Bei ihn’ steht niemand nur für sich. Sie häng’n uns an wie Kletten.
Die Mythen sind ja überall bei Völkern hier auf Erden
stets Märchen aus der Zeiten Hall, aus Urgrund, Wuchs und Werden.
Das zeigt uns klar: S’ist eine Mär, wie’s Lied der Nibelungen.
Wohl niemand gäb' dafür Gewähr, dass Wahres rein gesungen.
Ein Körnchen zwar ist immer dran, als Einkorn der Geschichte.
Doch zieht man selbst ungläub’gen Mann deshalb nicht vor Gerichte.
Den Kindern nur ist’s Märchen wahr und ihnen vorbehalten,
dass sie im Geiste sehen klar die nebligen Gestalten.
Doch ist der Mensch erwachsen dann, der Geist ihm wohl gereifet,
die Märchenwelt der kluge Mann durch Wissen abgestreifet.
Wo dieses aber nicht geschieht, bleibt kindisch der Verstand.
Wohl gar noch bis ins dritte Glied. Und was wird aus dem Land?
Wo keiner will erwachsen sein, grad, mit aufrechtem Gang
und stehen gar im Ringelreihn bei Holocaustgesang?
Erwachsen’ Mann – so unbedarft kann es nicht weitergehn!
So vieles ist doch schon entlarvt als märchenhaft’ Geschehn.
Das Einkorn ward millionenmal gestapelt, hoch, geschichtet
durch der Erzähler g’waltge Zahl zum Mythos uns verdichtet.
Den Vorteil der Erzähler zieht bei Märchen all auf Erden.
Die Zuhörer – wo das geschieht – woll’n unterhalten werden.
Der Unterhaltungswert im Land hier lang schon ist vergangen.
Zu oft erzählt und ohn’ Verstand – wer will dem noch anhangen?
Nur noch mit Hilf’ der Polizei, eifriger Standgerichte
bewahr’n die falsch’ Erzählerei der düst’ren Mordsgeschichte?
D e r Mythos ist zum Gruseln gut, nicht fürs reale Leben.
Dort braucht der Mensch zum Handeln Mut, nach Höherem zu streben!
Er ist ja doch ein ulkig’ Ding: Will, kann und muss sich regen.
Und täglich steigt er in den Ring. Nur Kämpfen bringt ihm Segen!
Der Holcaust taugt nicht als Ziel der Seel’ bei klarem Lichte.
Wir hab’n der bess’ren Mythen viel aus tausend Jahr’n Geschichte.
Uns dort zu gründen, bringt uns Heil und Zukunft deutschem Volke!
Die böse Mär’ aufs Altenteil! Fort mit der düst’ren Wolke!

                                        (Krauschwitz, im Jahre des Herrn 2o12)
ABCD

Das jetzt gegen Hans Püschel nach dem sogenannten 'Maulkorb-Paragraphen' zur 'Volksverhetzung' eingeleitete Strafverfahren wirft einmal wieder grelles Licht auf den trostlosen Zustand der hiesigen Justiz im Jahre 2013. In den letzten 300 Jahren gab es wohl keine größere Rechtsbeugung als den skandalösen Beschluss des höchsten BDR-Gerichts vom 4. November 2009 (Az. 1 BvR 2150/08), in welchem man sich doch tatsächlich nicht entblödete, den Paragraphen 130 StGB einerseits als Sondergesetz einzustufen, ihn jedoch andererseits als rechtens zu deklarieren, entgegen dem klaren grundgesetzlichen Verbot solcher Sonderechte. Hier der Wortlaut dieser nicht mehr zu übertreffenden juristischen Rabulistik:

§ 130 Abs. 4 StGB ist auch als nichtallgemeines Gesetz mit Art. 5 Abs. 1 und 2 GG [(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze...] vereinbar. Angesichts des sich allgemeinen Kategorien entziehenden Unrechts und des Schreckens, die die nationalsozialistische Herrschaft über Europa und weite Teile der Welt gebracht hat, und der als Gegenentwurf hierzu verstandenen Entstehung der Bundesrepublik Deutschland, ist Art. 5 Abs. 1 und 2 GG für Bestimmungen, die der propagandistischen Gutheißung der nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft Grenzen setzen, eine Ausnahme vom Verbot des Sonderrechts für meinungsbezogene Gesetze immanent. 

Durch diesen Beschluss von höchstrichterlicher Seite wurde vor vier Jahren die schon seit jeher bestehende Praxis vieler BDR-Gerichte sanktioniert, Willkürrecht zu sprechen. Jetzt ist endgültig klar: Die Gesetze der BDR sind nicht für jedermann. Unter Berufung auf die NS-Herrschaft kann von ihrer Anwendung abgesehen werden bzw. dürfen sie sogar entgegen ihrer eigentlichen Zielsetzung ausgelegt werden. Weitere Beispiele aus letzter Zeit gibt es zur Genüge: Recht auf körperliche Unversehrtheit, Tierschutzgesetz, Verbot mehrfacher Bestrafung ein und desselben Tatbestands, Recht auf unabhängige Verteidigung, Einhaltung der Menschenrechte, usw.

Jetzt sind wir wieder beim mittelalterlichen crimen exceptum (dem Ausnahmeverbrechen), dem crimen atrocissimum (Verbrechen schrecklichster Art), bei dem man die normalen Gesetze nicht zu beachten braucht. 
ABCD

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