Plakat-Abhänger
und -Wiederaufhänger
Bad Hersfeld - Bad Hersfelds Bürgermeister Thomas Fehling
(Abbildung)
muss die auf seine Anweisung entfernten Wahlplakate der NPD
wieder aufhängen lassen. Das Verwaltungsgericht Kassel verpflichtete ihn dazu laut einem Beschluss vom
Montag. Im Zuge der einstweiligen Anordnung seien die Plakate mit dem Schriftzug „Geld für die Oma, statt für Sinti und Roma“ wieder anzubringen.
Das Gericht sah keinen Straftatbestand erfüllt. Im Rahmen der Meinungsfreiheit müsse die Wahlwerbung hingenommen werden. Volksverhetzung liege nicht vor. Dies hatte
Fehling aber in das Plakat hineininterpretiert.
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Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Kommune kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
- Die Stadt Hanau hatte am vergangenen Freitag ebenfalls NPD-Wahlplakate
entfernt, auf Anordnung von Oberbürgermeister Claus Kaminsky (Abbildung).
Die NPD hat telefonisch im Büro des Rathaus-Chefs eine Strafanzeige angekündigt – wegen des Entfernens der Plakate.
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Aus den Märchen der Brüder Grimm
'Stoss zu in aller Hesse Name,
sonst wünsch i, dass ihr möcht erlahme.'
'beim Element, du hascht gut schwätze,
bischt stets der letscht beim Drachehetze.'
'es wird nit fehle um ein Haar'
so ischt es wohl der Teufel gar.'
'ischt er es nit, so ischts sei Muter
oder des Teufels Stiefbruder.'
'gang, Thomas, gang, gang du voran,
i will dahinte vor di stahn.'
'der Claus, der muss der erschte sei,
denn ihm gebührt die Ehr allei.'
'so zieht denn herzhaft in den Streit,
hieran erkennt man tapfre Leut.'
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