Hans Püschel wegen Volksverhetzung verurteilt
Weißenfels
- Zwei Stunden dauerte die Verhandlung am Amtsgericht in Weißenfels
(Burgenlandkreis) am 1. Oktober. Anlass war die
sogenannte Leugnung des HOLOCAUST im Online-Tagebuch von
Hans Püschel, ehemaligem Ortsbürgermeister von Krauschwitz
(Burgenlandkreis). Richterin Anke Koch verurteilte
Püschel zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à
30 Euro. Staatsanwalt Peter Hübner hatte 3600 Euro Geldstrafe gefordert.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Püschel
hatte auf einen Anwalt verzichtete. Er sagte, er habe nicht den öffentlichen Frieden gestört.
Ihm gehe es darum, Propaganda-Lügen der Alliierten
offenzulegen. Dabei berief er sich explizit auf die Meinungsfreiheit.
Richterin Koch belegte einen Anwesenden mit einem Ordnungsgeld von 50 Euro oder ersatzweise einem Tag Haft.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen begann am Morgen der Prozess. Alle Besucher und selbst der Angeklagte mussten sich ausweisen und durchleuchten
lassen. Zuletzt wurde Püschel seines Amtes als ehrenamtlicher Ortsbürgermeister von Krauschwitz enthoben. Er kommuniziere Inhalte, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen, hieß es. Erst vor wenigen Wochen teilte das Landesverwaltungsamt mit, dass das Verwaltungsgericht Magdeburg die Rechtmäßigkeit der Suspendierung bestätigt habe.
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