Kommentar eines
Brandenburger Rentners:
Lieber Mitrentner,
Sie haben mit Ihren 87 Jahren sicherlich geglaubt, die
folgenden Menschenrechte würden auch für Sie gelten:
Charta der Vereinten Nationen, Artikel 19:
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 11:
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben.
Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Pech gehabt! Sie
leben in einem Gebilde, wo es kraft höherer Gewalt
strafbar ist, von diesen Menschenrechten Gebrauch zu
machen. Sie sind in den Augen der hier Herrschenden
nämlich kein Mensch, sondern ein armes Schwein, das
immer noch nicht begriffen hat, in welch herrlichen
Zeiten wir hier leben. Für eine Auswanderung in
glücklichere Gefilde dürfte es für Sie leider zu
spät sein. Aber wenn es Sie tröstet, Sie stehen mit
Ihrer Version der deutschen Geschichte nicht allein:
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