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Freitag, 11. Oktober 2013

Kommentar eines Brandenburger Rentners:

Lieber Mitrentner, Sie haben mit Ihren 87 Jahren sicherlich geglaubt, die folgenden Menschenrechte würden auch für Sie gelten:

Charta der Vereinten Nationen, Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.

Charta der Grundrechte der Europäischen Union, Artikel 11: Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. 

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Artikel 5: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Pech gehabt! Sie leben in einem Gebilde, wo es kraft höherer Gewalt strafbar ist, von diesen Menschenrechten Gebrauch zu machen. Sie sind in den Augen der hier Herrschenden nämlich kein Mensch, sondern ein armes Schwein, das immer noch nicht begriffen hat, in welch herrlichen Zeiten wir hier leben. Für eine Auswanderung in glücklichere Gefilde dürfte es für Sie leider zu spät sein. Aber wenn es Sie tröstet, Sie stehen mit Ihrer Version der deutschen Geschichte nicht allein: 

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