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Donnerstag, 27. Februar 2014

Offener Brief an: 

Herrn Oberstudiendirektor 
Michael Pavel
Schulleiter 
Adolfinum-Gymnasium Bückeburg
Email:  

Sehr geehrter Herr Pavel,

am 13. März 2012 hatten Sie Herrn Sebastian Edathy gebeten, die Patenschaft für die Ihrem Gymnasium zuerkannte Auszeichnung als "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" zu übernehmen. Jetzt haben Sie Ihrem Paten schriftlich mitgeteilt, dass er als Schulpate nicht länger tragbar sei, weil seine sexuelle Orientierung nicht Ihren Moralvorstellungen entspricht. Auf der Einladungsliste zur Festveranstaltung anlässlich des 400-jährigen Bestehens Ihrer Anstalt am 29. März 2014 wurde sein Name gestrichen.

Es dürfte Ihnen bekannt sein, dass für Herrn Edathy - wie für jedermann - die gesetzliche Unschuldsvermutung gilt. Außerdem haben Sie sich bei der Verleihung des Prädikats "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" ausdrücklich dazu verpflichtet, gegen jegliche Form von Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität vorzugehen. Und schließlich genießt Herr Edathy wegen seiner ausländischen Wurzeln in diesem Lande eine Vorzugsbehandlung; das sollte sich inzwischen selbst bis nach Bückeburg herumgesprochen haben: also ist hier besondere Nachsicht bei geringfügigen angeblichen Verfehlungen geboten!

Das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" wird u, a. gefördert durch: das Bundeskanzleramt in Berlin, das Bundesfamilienministerium in Berlin, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, die Bundeszentrale für politische Bildung in Bonn, das Bündnis für Demokratie und Toleranz in Berlin und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Frankfurt/Main. Unser Thema "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" ist somit auch ein besonderes Anliegen der wichtigsten Instanzen unseres demokratischen Gemeinwesens.

In den Statuten des Projekts "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" wird - wie Ihnen nicht unbekannt sein sollte - eindringlich auf die Einbeziehung der sog. 'Frühblüher', d. h. von sensualisierten Kindern und Jugendlichen, in unsere 'Aktion Anti-Diskriminierung' hingewiesen. Die sexuellen Vorlieben des Herrn Edathy müssen insbesondere vor diesem Hintergrund gesehen werden und entziehen sich daher selbstverständlich jeglicher Sanktion, insbesondere der Ihrigen als Leiter einer "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage". Bei der Annahme dieser hohen Auszeichnung für Ihre Anstalt vor zwei Jahren wussten Sie genau, auf welch' herausgehobene sittliche Ebene Sie sich damals begaben. Es ist deshalb mehr als scheinheilig, wenn Sie jetzt, wo einige selbsternannte Moralapostel Herrn Edathy unberechtigte Vorwürfe machen, ins gleiche Horn blasen und ihn für Ihre Schule als nicht mehr tragbar diskriminieren. Sie hätten besser getan, im Rahmen Ihrer diesjährigen Verpflichtung zur Durchführung eines jährlichen Anti-Diskriminierungs-Projekts an Ihrem Gymnasium folgendes Thema mit Ihren Schüler/innen zu behandeln: "Welche Hilfe kann das Adolfinum den Frühblühern unter seinen Schüler/innen und Herrn Edathy zukommen lassen."

Sehr geehrter Herr Oberstudiendirektor Pavel, als Verantwortliche für das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" bitte ich Sie dringend: Widerrufen Sie vor aller Öffentlichkeit und unverzüglich Ihre vielleicht unbedachte, auf jeden Fall aber unsägliche Aberkennung der Patenschaft des Herrn Edathy für das Ihrer Anstalt zuerkannte Emblem "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"! Andernfalls müsste ich leider Ihrem Gymnasium diese hohe Auszeichnung wegen offenkundiger Unwürdigkeit entziehen lassen.

Mit freundlichen Grüßen aus Berlin

Salem Plemm, Vorsitzende von Aktion Courage e.V. und Leiterin der Bundeskoordination von "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage".

P.S.: Die Bezeichnung Ihres Gymnasiums als "Adolfinum" 69 Jahre nach Kriegsende ist eine Beleidigung aller Überlebenden des HOLOCAUST. Lehrerkollegium und Schülerschaft des Adolfinums hätten von sich aus schon vor langem eine Umbenennung ihrer Schule beim Niedersächsischen Kultusministeriums einfordern sollen, um ihren Abscheu vor dem Namensgeber zu bekunden. Auch dürfte die Verwendung des Namens 'Adolfinum' für Ihre Anstalt nach § 86a StGB strafbar sein. Ich habe diesbezüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg erstattet. Schließlich finde ich es zumindest abgeschmackt, dass Sie den Namensgeber Ihres Gymnasiums auch in Schultheater-Aufführungen in die Öffentlichkeit projizieren.
ABCD

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