Offener Brief an:
Herrn Oberstudiendirektor
Michael Pavel
Schulleiter
Adolfinum-Gymnasium Bückeburg
Email:
Sehr geehrter Herr Pavel,
am 13. März 2012 hatten Sie Herrn
Sebastian Edathy gebeten, die Patenschaft für die Ihrem Gymnasium zuerkannte
Auszeichnung als "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
zu übernehmen. Jetzt haben Sie Ihrem Paten schriftlich mitgeteilt, dass er als Schulpate nicht
länger tragbar sei, weil seine sexuelle Orientierung nicht Ihren
Moralvorstellungen entspricht. Auf der Einladungsliste zur Festveranstaltung
anlässlich des 400-jährigen Bestehens Ihrer Anstalt am 29. März 2014 wurde
sein Name gestrichen.
Es dürfte Ihnen bekannt sein,
dass für Herrn Edathy - wie für jedermann - die gesetzliche Unschuldsvermutung
gilt. Außerdem haben Sie sich bei der
Verleihung des Prädikats "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
ausdrücklich dazu verpflichtet, gegen jegliche Form von Diskriminierung
aufgrund sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität vorzugehen. Und
schließlich genießt Herr Edathy wegen seiner ausländischen Wurzeln in diesem
Lande eine Vorzugsbehandlung; das sollte sich inzwischen selbst bis nach
Bückeburg herumgesprochen haben: also ist hier besondere Nachsicht bei
geringfügigen angeblichen Verfehlungen geboten!
Das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" wird
u, a. gefördert durch: das Bundeskanzleramt in Berlin, das Bundesfamilienministerium
in Berlin, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg, die Bundeszentrale für politische
Bildung in Bonn, das Bündnis für Demokratie und Toleranz in Berlin und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
(GEW) in Frankfurt/Main. Unser Thema "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
ist somit auch ein besonderes Anliegen der wichtigsten Instanzen unseres
demokratischen Gemeinwesens.
In den Statuten des Projekts "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
wird - wie Ihnen nicht unbekannt sein sollte - eindringlich auf die Einbeziehung der sog. 'Frühblüher', d. h. von
sensualisierten Kindern und Jugendlichen, in unsere 'Aktion Anti-Diskriminierung'
hingewiesen. Die sexuellen Vorlieben des Herrn Edathy müssen insbesondere vor
diesem Hintergrund gesehen werden und entziehen sich daher selbstverständlich jeglicher
Sanktion, insbesondere der Ihrigen als Leiter einer "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage".
Bei der Annahme dieser hohen Auszeichnung
für Ihre Anstalt vor
zwei Jahren wussten Sie genau, auf welch' herausgehobene sittliche Ebene Sie sich
damals begaben. Es ist deshalb mehr
als scheinheilig, wenn Sie jetzt, wo einige selbsternannte Moralapostel Herrn
Edathy unberechtigte Vorwürfe machen, ins gleiche Horn blasen und ihn für Ihre
Schule als nicht mehr tragbar diskriminieren. Sie
hätten besser getan, im Rahmen Ihrer diesjährigen Verpflichtung zur Durchführung
eines jährlichen Anti-Diskriminierungs-Projekts an Ihrem Gymnasium folgendes Thema
mit Ihren
Schüler/innen zu behandeln: "Welche Hilfe kann das Adolfinum den Frühblühern unter seinen
Schüler/innen und Herrn Edathy zukommen lassen."
Sehr geehrter Herr
Oberstudiendirektor Pavel, als Verantwortliche für das Projekt "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"
bitte ich Sie dringend: Widerrufen Sie vor aller Öffentlichkeit und
unverzüglich Ihre vielleicht unbedachte, auf jeden Fall aber unsägliche Aberkennung der
Patenschaft des Herrn Edathy für das Ihrer Anstalt zuerkannte Emblem "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage"!
Andernfalls müsste ich leider Ihrem Gymnasium diese hohe Auszeichnung wegen
offenkundiger Unwürdigkeit entziehen lassen.
Mit freundlichen Grüßen aus
Berlin
Salem Plemm, Vorsitzende von Aktion Courage e.V. und Leiterin der Bundeskoordination von "Schule ohne Rassismus - Schule mit
Courage".
P.S.: Die Bezeichnung Ihres
Gymnasiums als "Adolfinum" 69 Jahre nach Kriegsende ist eine
Beleidigung aller Überlebenden des HOLOCAUST. Lehrerkollegium und Schülerschaft
des Adolfinums hätten von sich aus schon vor langem eine Umbenennung ihrer Schule
beim Niedersächsischen Kultusministeriums einfordern sollen, um ihren Abscheu
vor dem Namensgeber zu bekunden. Auch dürfte die Verwendung des
Namens 'Adolfinum' für Ihre Anstalt nach § 86a StGB strafbar sein. Ich habe
diesbezüglich Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg erstattet. Schließlich
finde ich es zumindest abgeschmackt, dass Sie den Namensgeber Ihres Gymnasiums
auch in Schultheater-Aufführungen in die Öffentlichkeit projizieren.
ABCD
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