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Freitag, 28. Februar 2014

Nochmal: Willkürjustiz

Nürnberg - Das Oberlandesgericht Nürnberg hat die durch den Verteidiger Wolfram Nahrath  eingelegte Revision des 63-jährigen Rentners Gerd Walther aus Zossen (Teltow-Fläming) gegen das von der Richterin Elke Escher am 29. Oktober 2013 am Landgericht Regensburg gefällte Urteil verworfen: Walther muss jetzt wegen Volksverhetzung (StGB §130) sechs Monate lang ins Gefängnis. Er  hatte am 16. April 2010 während einer Pause in dem Prozess gegen Bischof Williamson gesagt: "Wir haben doch noch nie einen forensischen Beweis von keinem Gericht auf dieser Welt für die Offenkundigkeit des Holocausts gehabt." 

 

Richterin Escher hatte im letzten Oktober in der Vorinstanz folgendermaßen argumentiert: “Leugnen ist auch das Bestreiten der Beweisbarkeit”. Dieser Satz bedeutet, ein Richter darf die Beweisbarkeit eines Sachverhaltes ohne weiteren eigenen Nachweis feststellen und gleichzeitig Zweifel und Widerspruch an seiner Feststellung unterbinden. Damit ist der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, wie es in der BDR-Justiz seit längerem zur Routine geworden ist . Etwa 14.000 (vierzehntausend) politische Strafermittlungsverfahren werden in der BDR jährlich gegen missliebige Dissidenten, politisch anders Denkende und Regime-Gegner eingeleitet. Richterin Escher, die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg, ist übrigens auch für den neuen Mollath-Prozess im kommenden Sommer zuständig. 
 

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