Nochmal:
Willkürjustiz
Nürnberg - Das Oberlandesgericht Nürnberg
hat die durch den Verteidiger Wolfram Nahrath eingelegte Revision des 63-jährigen Rentners Gerd Walther
aus Zossen (Teltow-Fläming)
gegen das von der Richterin Elke Escher am 29. Oktober 2013 am Landgericht Regensburg
gefällte Urteil verworfen: Walther muss jetzt wegen Volksverhetzung (StGB §130) sechs Monate
lang ins Gefängnis. Er hatte am 16. April 2010 während einer Pause in dem Prozess
gegen Bischof Williamson
gesagt: "Wir haben doch noch nie einen forensischen Beweis von keinem Gericht auf dieser Welt für die Offenkundigkeit des Holocausts
gehabt."
Richterin
Escher hatte im letzten Oktober in der Vorinstanz folgendermaßen
argumentiert: “Leugnen ist auch das Bestreiten der Beweisbarkeit”.
Dieser Satz bedeutet, ein Richter darf die Beweisbarkeit eines Sachverhaltes ohne weiteren eigenen Nachweis feststellen und gleichzeitig Zweifel und Widerspruch an seiner Feststellung unterbinden. Damit
ist der richterlichen Willkür Tür und Tor geöffnet, wie es in der
BDR-Justiz seit längerem zur Routine geworden ist .
Etwa 14.000 (vierzehntausend) politische
Strafermittlungsverfahren werden in der BDR jährlich gegen
missliebige Dissidenten, politisch anders Denkende und Regime-Gegner eingeleitet. Richterin Escher, die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts Regensburg,
ist übrigens auch für den neuen Mollath-Prozess
im kommenden Sommer zuständig.
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