Kaspar Hauser
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* angeblich: 30. April 1812
† 17. Dezember 1833 in Ansbach
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Rätselhafter Findling.
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Der linkische Bauernbursche Hauser
erregte sogleich ungeheures Aufsehen, als er am Pfingstsamstag 1828 in Nürnberg auftauchte. Ein Brief an
einen gewissen Rittmeister von Wessenig bezeugte seine Herkunft als Findling eines armen Taglöhners in der Oberpfalz.
Außerdem hatte Hauser noch einen Zettel bei sich, den
sogenannten 'Mägdlein-Zettel'. Die ersten Untersuchungen führte der Nürnberger Magistrat. Nach den durch Verhalten, geistigen Habitus und Körperzustand glaubwürdigen, wenn auch verworrenen Aussagen Hausers über sein Aufwachsen in einem Kellerverlies ohne jede
geregelte Versorgung erließ der Magistrat am 7. Juni einen öffentlichen Aufruf zur Aufdeckung des vermuteten „ungeheuerlichen Verbrechens“. Auch die Vertiefung der Recherchen durch Kreisregierung und Appellationsgericht (Präsident Johann Anselm von
Feuerbach )
brachten keine Aufhellung.
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Die Zeit war für alle Probleme der Erziehung ungemein aufgeschlossen. Hauser wurde daher als geeignetes Objekt für gefährliche psychologische Experimente angesehen. Hinzu kam noch die „romantische“ Anfälligkeit für alles Geheimnisvolle, Okkulte, Magische, für Gespenster- und Spukgeschichten, die das ungewöhnliche Aufsehen erklärt, das der höchst merkwürdige Vorfall verursachte. Aber auch die nachfolgende nüchterner gewordene Generation nahm um so mehr leidenschaftlichen Anteil an dem traurigen Schicksal des jungen Mannes, als über seine Herkunft unkontrollierbare Gerüchte umliefen.
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Hauser wurde zur Erziehung dem
geschäftigen Professor G. F. Daumer
übergeben, der den rasch Auffassenden mit den Elementarkenntnissen und dann dem Bildungsgut der Zeit vertraut machte. Ein (vorgetäuschtes?) Attentat am 17.10.1829 löste nochmals eine eindringliche, ebenfalls erfolglose Untersuchung aus. Hauser wurde am
12. Dezember 1829 in die Obhut des Kaufmanns und Magistratsrats J. C. Biberbach
übergeben, unternahm am 3. April 1830 einen wahrscheinlich fingierten Anschlag auf sich selbst und kam am
1. Mai 1831 in die Pflege seines Vormunds, des Ratsakzessisten Freiherr von
Tucher .
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Längst zum Mittelpunkt
großer Anteilnahme geworden, zeigte Hauser mit seinem labilen Wesen sich den jähen Wechseln seiner Existenz nicht gewachsen. Da er auch keinen Brotberuf erlernen wollte, war man froh, ihn zur Erziehung dem (vielleicht abartigen, jedenfalls spleenigen) reisenden Engländer Philip Henry Earl of Stanhope
anvertrauen zu können, der sich schon 1829 lebhaft für ihn interessiert hatte und
am 2. Februar 1831 die Unterhaltskosten übernahm.
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Feuerbach, der die fragwürdige innere Entwicklung Hausers wohl erkannte und, entgegen seiner zuerst geäußerten Ansicht, den Fall 1832 in einer aufsehenerregenden Schrift als „Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen“ brandmarkte, verfügte als Obervormund zum
10. Dezember 1832 Hausers Übersiedlung nach Ansbach in die Obhut des Lehrers J. G. Meyer
und unter die Spezialkuratel des Gendarmerieoberleutnants J.
Hickel. Hauser wurde bei der Kreisregierung als Aktenkopist beschäftigt. Verschiedene von Lord Stanhope finanzierte Reisen brachten keine Klärung seiner Herkunft.
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Am Spätnachmittag des 14. Dezember 1833 kam Hauser mit einer ihm im Schlossgarten zugefügten schweren Stichwunde im Unterleib, der er nach 3 Tagen erlag, nach Hause und berichtete von einem Attentat. Am Tatort wurde ein mysteriöser Zettel in Spiegelschrift gefunden, der Ähnlichkeit mit dem ersten Begleitbrief des Findlings hatte. Die Frage: Mord oder Selbstverwundung blieb trotz eingehender Untersuchungen ungeklärt – die heute veröffentlichten Obduktionsbefunde schließen letztere jedoch aus.
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Schon 1830 hatte der Berliner Polizeirat Mercker
Hauser als einen vermutlichen Betrüger dargestellt. Eine heftige Kontroversliteratur flammte auf, in der Feuerbachs Schrift eine große Rolle spielte, zumal dieser in einem Geheimbericht an den König das Gerücht als
starke menschliche Vermutung, wo nicht moralische Gewissheit bestätigte, Hauser sei der am
29. September 1812 geborene Sohn des Großherzogs Karl von Baden
und seiner Gemahlin Stephanie Beauharnais , der von der rivalisierenden Erblinie Hochberg
vertauscht und gefangengesetzt worden sei. Diese 1834 von dem badischen Flüchtling J. A. Garnier
in Straßburg veröffentlichte „Prinzentheorie“ ist wiederholt, vor allem von O. Mittelstadt
1876, abgelehnt worden. Die bis zur Gegenwart mit oft recht unsachlicher Polemik ausgetragene Diskussion, ob Hauser ein durch Selbstverwundung geendeter Betrüger
oder das Opfer eines konsequent durchgeführten Verbrechens sei,
ist bis heute nicht mit letzter Klarheit entschieden.
Vieles spricht jedoch gegen die Prinzentheorie.
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Das sensationsgierige Interesse, das noch zu Lebzeiten Hausers und nach seinem geheimnisumwitterten Tod sich in zahlreichen romanhaft ausgeschmückten Berichten, Gedichten, Bilderbogen und Theaterstücken niederschlug, hat immer wieder rege Fortsetzung
gefundengefunden.
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