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Montag, 7. April 2014

Hinter Gittern in deutschen Kerkern – Wie man als Geschichtsrevisionist abgestraft und kriminalisiert wird 
 
Der Revisionist Günter Deckert kündigt unter dem obigen Titel ein neues Buch an und fügt hinzu: "Wer meint, er wisse schon alles, brauche das Buch also nicht, kann es gerne einem Unwissenden zukommen lassen – z. B. dem Fachleiter Geschichte des örtlichen bzw. des nächsten Gymnasiums oder einfach auch an Jüngere aus der näheren Umgebung." Das Buch wird gut 550 Seiten umfassen. Auslieferung, wenn nicht irgendwo gestreikt wird, Ende April / Anfang Mai 2014. Das Buch erscheint im Eigenverlag: Pf. 100 245 (Günter Deckert), D- 69442 Weinheim/B. 
 

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Preis: 24, 95 €, Versand im Inland eingeschlossen; außerhalb + 2, 50 €    
Die Bankdaten werden dem Besteller genannt.
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Deckert weist darauf hin, dass nach einer Stellungnahme des OLG Karlsruhe zum Genfer VN-Beschluss*, mit der noch immer vorhandenen Mär aufzuräumen ist, dass jetzt echte Meinungsäußerungsfreiheit herrsche. Die Wirklichkeit ist leider eine andere.

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*Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts-Komitees der Vereinten Nationen (11. – 29. Juli 2011 in Genf) hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen folgenden Beschluss gefasst:

“Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.” (Absatz 49., CCPR/C/GC/34).

Fußnote 166 :”Die sogenannten Erinnerungs-Gesetze wie im Fall Faurisson
gegen Frankreich, Nr. 550/93″.

Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechts-konvention, also auch die BRD, Österreich und Schweiz, diesen verbindlichen Beschluss.


Inhaltsübersicht

Widmung 
Vorwort
Einstimmung – Zitate, „Anklage“ 

                                   Mein Weg in den Knast

1995: Verhaftet wegen Fluchtgefahr bei der Rückkehr aus dem Ausland;

Leuchter / Deckert - Prozeß (Weinheimer Vortragsveranstaltung 1991), der ins JVA-Zuchthaus „Veste“, Bruchsal, führ-te; Auszüge aus dem Urteil Landgericht Mannheim II, das sog. Orlet - Urteil;
 
„Bruchsaler Zeit“ – aus dem Rahmen „Fallendes“ (Demo-Fotos, Deckert-Depesche, Deckert-Dispatch, Deckert-Stimme);

Mattogno / Deckert - Prozeß wegen Endbearbeitung von „Auschwitz – Die erste Vergasung .....“ – von der „Heimsuchung“ über Anklage: Amtsgericht (AG) Weinheim, Berufungsverfahren: Landgericht (LG) Mannheim, Revisionsverfah-ren: Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe, Verfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Karlsruhe, Grundrechte- / Menschenrechtbeschwerde (Freiheit der Meinungsäußerung) beim Europäischen Gerichtshof für Men-schenrechte (EGMR), Straßburg / Elsaß, sowie „Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens“ (LG Karlsruhe, OLG Karlsruhe);
 
Günter Deckert: Prozeßbericht vom Tag 6 der Mannheimer Berufungsverhandlung;
 
Anzeigen im Zusammenhang mit dem Berufungsverfahren, dem Revisionsverfahren und dem Verfahren Verfassungs-beschwerde (BVerfG) - eine Auswahl;

Ablehnung Offene Abteilung (OA);

„Gestellungsbefehl“

                                       Leben im Knast

„Café Landes“ zu Mannheim – Kurzporträt, Personal
Pforte
Kammer
Revier (krank sein, krank werden)
Zelle (Haftraum)
Alltag 
Arbeit, Geld, Einkauf 
Essen, trinken
Lesen, schreiben, telefonieren
Freizeit
Sex“
Besuch(er)
„Braune Schatten“ , Rechtsradikale, RAF – Anmerkungen zum Buch „Knast“ von Joe Bausch
Ausländer / „Exoten“
Drogen / Rauschgift 
Entlassung


                             „Mein (Rechts-) Kampf“ im Knast 

Einstimmung
„Politisches Manifest“ 1993
Verfügungen der Nr. 2 der Knast-Obrigkeit, meines SONDER-Betreuers Fri.... und gerichtliche Gegenwehr;
Anträge auf „gerichtliche Entscheidung“ LG Mannheim / Strafvollstreckungskammer (StVK) als 1. Instanz, OLG Karlsruhe als „Berufungsinstanz“– ausgewählte Beispiele: 1) Vorgang D-Postkarte / D-Umschlag, 2) Bücherwegnahme, 3) Beschluß 2/3 - Entlassung, 4) Verbot des Bezuges der „Deutschen Stimme“ (DS), 5) Vorgang Spruchpostkate SONDERBEFEHL (Vertreibung der Deutschen aus Schlesien), 6) Vorgänge SONDER-Urlaub; 
Beschwerde wegen Einzelrichter Kieß (StVK) an den Präsidenten des LG Mannheim;
Anträge, Verfügungen des „Oberste Hausleitung“ – hausinterne Gegenwehr, ausgewählte Beispiele;
Beschwerden an das Stuttgarter Justizministerium (JM), Abteilung Gefängniswesen – ausgewählte Beispiele;
Anzeigen / Strafanträge gegen meinen juristischen SONDER-Betreuer – ausgewählte Beispiele;

                                           Verschiedenes

Nachwort von Manfred Müller;
Danksagung;
Urteil „Freiheitsstrafe / Haft und die Umsetzung (Vollzug) --- Sühne, Strafe – Gedanken, Überlegungen;
Praktische Hinweise (für „Knast-Frischlinge“) – Reiz- und Schlüsselbegriffe;
Was versteht man unter (Geschichts-) REVISIONISMUS?
Häufig vorkommende Abkürzungen;
Glossar – Erläuterung typischer Knastsonderbegriffe / Knastausdrücke;
Literaturhinweise;
Wer ist Günter Deckert?
 

 

Kurztext der Rückseite  

 

Günter Deckert vermittelt Eindrücke in eine besondere Welt und beschreibt Erlebtes, das in den Medien durchweg ausgeblendet bzw. überwiegend nur verzerrt dargestellt wird. – Es geht einmal um die „brrd“-deutsche Rechtsprechung in Sachen § 130, zum anderen um das Innenleben in „brddr“-deutschen Gefängnissen am Beispiel von Mannheim und Bruchsal, die immer „multi-kultureller“ werden - wohl deswegen erfährt die Außenwelt wenig bis gar nichts davon. Denn: Die Mehrheit in den Gefängnissen stellen die exotischen „Ent-Reicherer“, die uns als „Be-Reicherung“ verkauft werden, obwohl sie „nur“ 9 % der Bevölkerung (1) stellen sollen: „Multi-kul-turell = multi-kriminell! **

Das bundesrepublikanische Deutschland von morgen ist bereits seit langen Jahren in den „brdddr“-deutschen Gefängnissen traurige Wirklichkeit.

Günter Deckert schildert diese Welt nicht mit den Augen eines Vertreters des Justiz- und Gefängnisapparates, also als einer von denen „da oben“ wie das Joe Bausch (Medizinalrat im NRW-Landesgefängnis Werl) in seinem Buch „Knast“ tut, sondern aus der Sicht des mittelbar Betroffenen als Angeklagter und als Teil des Knast-Unterbaus, der Knast-Insassen, der „Knackis“, auch „Knastologen“ genannt.

Auf Grund eines „brddr-„deutschen SONDER-Gesetzes, hier des § 130 StGB, auch „Ausch-witz-Gesetz“ genannt, brachte er es im Laufe seiner langjährigen politischen Tätigkeit und seines zeitgeschichtlich- revisionistischen Einsatzes für eine objektivierte bis objektive Geschichtsschreibung zur Entlastung des Deutschen Volkes in den letzten 25 Jahren nicht nur auf unzählige „Heimsuchungen“ (Hausdurchsuchungen), sondern auch auf über ein Dutzend Verurteilungen, zu gut 95% § 130-Verfahren. Er verbrachte fünf Jahre, fünf Monate und zehn Tage oder 65 Monate und 12 Tage, davon drei Tage im Februar 1995 im „STASI“-Loch zu Dresden (2), oder 1987 Tage aus politischen Gründen hinter Gittern. Vorzeitige Entlassung bei Halbstrafe, 2/3-Entlassung bzw. Erlaß der Reststrafe – jeweils auf Bewährung – gibt es bei politischen Gefangenen grundsätzlich nicht. Endstrafe ist angesagt wie bei Ernst Zündel, Germar Rudolf, Horst Mahler und Sylvia Stolz, um nur die bekanntesten § 130-Opfer der kleinst-deutschen „brddr“- Republik zu nennen. Er belegt damit Platz 2 hinter Horst Mahler, bzw. Platz 3, wenn man bei Ernst Zündel die zwei Jahre in kanadischer Abschiebehaft mitzählt.

(1) Ausländer mit einem Paß der „brddr“ werden (bewußt?) nicht gesondert aufgeführt ...
(2) Bei der DRESDEN-Aktion im Februar 1995*** - Sternfahrt und Verteiler-Aktion in der Innenstadt, um auf die West-Alliierte Bombardierung hinzuweisen – wurde Günter Deckert, damals NPD-Parteivor-sitzender, auf der Autobahn (!)*** kurz vor der Ausfahrt Dresden Altstadt verhaftet, in die ehemalige STASI-Zentrale gebracht, dort verhört und anschließend von einem Wessi-Import Richterpaar – sie eine Anfängerin, der zeitgeist-verhaftete Mentor aus dem „Schwabenland“ (?) – wegen versuchter (?) Teilnahme an einer verbotenen Kundgebung*** und möglicher Störung der Veran-staltung mit den britischen Königin von Samstag bis Montag in das STASI-Loch gesteckt, wo er jedoch bestens behandelt wurde. Erst am Montag um 18 Uhr wurde er wieder freigelassen. – Seine Mitfahrer, die ebenfalls verhaftet worden waren, wurden noch am Samstagabend entlassen und mußten auf eigene Kosten nach Hause fahren.

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** Näheres dazu in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA), Wies-baden, sowie in der PKS der einzelnen Landeskriminalämter.

 

*** Um die Autobahn sperren zu können, hatte man einen Unfall „geentet“ (Ersatzwort für „getürkt“). --- Eine Kundgebung war überhaupt nicht geplant, sondern nur eine Korsofahrt durch die Innenstadt mit Verteilaktionen an verschiedenen Schwerpunkten, u.a. auf dem Altmarkt.
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