Hohenofen
- Das Brandenburger
Landesumweltamt ließ im trockengelegten Flussbett der Dosse
eine Mauer bauen, um den Anforderungen des Fischzuges gerecht zu werden.
Schwimmschwache Fische wie etwa Quappen oder Neunaugen sollen die Fischtreppe
neben dem Wehr besser erreichen können. Diesen Fischaufstieg bis in die
hintersten Laichgründe zu ermöglichen, schreibt die
EU-Wasserrahmenrichtlinie
vor. Die Sohlgleite hin zum Wehr, das Anfang der 2000er Jahre gebaut wurde,
funktionierte nicht. Nur schwimmstarke Fische kamen durch. Der Wasserdruck war
mit 21 Kubikmetern je Sekunde zu hoch. So musste der Wasserdruck in der einen
Hälfte des Flusses gesenkt werden.
Das Unternehmen Strabag als ausführende
Firma wurde über das Landesumweltamt mit den Arbeiten für das Projekt
beauftragt und bekommt die Kosten von mehr als 400.000 Euro vom Land
Brandenburg bezahlt. Für mehrere Gutachten wurden zuvor schon
einige 10.000 Euro ausgegeben. "Es fehlt
nur noch bisschen Stacheldraht" und "Die
Mauer muss weg", sagten die Hohenofener Anwohner. Bei Touristen, die den Fluss dort über die Bundesstraße 102
queren, ist die Mauer schon ein beliebtes Fotomotiv.
Auszüge aus der
EU-Wasserrahmenrichtlinie
1.3 Festlegung der
typspezifischen Referenzbedingungen für Arten von Oberflächenwasserkörpern
i) Für jeden gemäß Randnummer 1.1 beschriebenen Oberflächenwasserkörper
sind typspezifische hydromorphologische und physikalisch-chemische Bedingungen
festzulegen, die denjenigen hydromorphologischen und physikalisch-chemischen
Qualitätskomponenten entsprechen, die in Anhang V Randnummer 1.1 für diesen
Typ von Oberflächenwasserkörper für den sehr guten ökologischen Zustand
gemäß der entsprechenden Tabelle in Anhang V Randnummer 1.2 angegeben sind.
Außerdem sind typspezifische biologische Referenzbedingungen festzulegen, die
die biologischen Qualitätskomponenten abbilden, die in Anhang V Randnummer
1.1 für diese Art von Oberflächenwasserkörper bei sehr gutem ökologischen
Zustand gemäß der entsprechenden Tabelle in Anhang V Randnummer 1.2
angegeben sind.
Habitat- und Artenschutzgebiete
Wasserkörper, die diese Gebiete bilden, sind in das obengenannte operative Überwachungsprogramm
einzubeziehen, sofern aufgrund der Abschätzung der Auswirkungen und der überblicksweisen
Überwachung festgestellt wird, dass sie möglicherweise die nach Artikel 4
festgelegten Umweltziele nicht erreichen. Die Überwachung wird durchgeführt,
um das Ausmaß und die Auswirkungen aller relevanten signifikanten Belastungen
dieser Wasserkörper und erforderlichenfalls die Veränderungen des Zustands
infolge der Maßnahmenprogramme zu beurteilen. Die Überwachung wird so lange
fortgeführt, bis die Gebiete die wasserbezogenen Anforderungen der
Rechtsvorschriften erfuellen, nach denen sie ausgewiesen worden sind, und die
für sie nach Artikel 4 geltenden Ziele erreichen.
usw., usw.
Anmerkung: Die
EU-Wasserrahmenrichtlinie umfasst insgesamt 21.143 Wörter; das gesamte
Markus-Evangelium
dagegen nur 14.351 Wörter.
ABCD
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